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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Kündigung der Versicherung bei Verkauf des Bootes
Hallo zusammen,
ich habe nun unser Boot verkauft, nun verlangt "Wehring und Wolfes" ( auch nach mehrfachen Erklären dass ich das nicht liefern kann ) weiterhin die Adresse und Daten des Käufers und einen schriftlichen Kaufvertrag. Den haben wir beim Verkauf vor einigen Wochen aber nicht gemacht. Der Kontankt war lediglich über Kleinanzeigen und ich habe die Annonce nach Übergabe logischerweise gelöscht, somit kann (und will) ich auch keinen Kontakt wegen solch einem Quatsch mehr mit dem Käufer aufnehmen ( und will auch auch nicht nur um solche Forderungen von " Wehring & Wolfes Yacht-Team" zu erfüllen ). Sowohl der Käufer als auch wir sind bei Übergabe sehr freundschaftlich miteinander umgegangen und alles verlief zufriedenstellend. Wehring & Wolfes Yacht-Team bestätigen mir aber einfach NICHT die Kündigung des Verssicherungsvertrags. Ich werde nun also wohl leider Rechtsmittel einlegen müssen. Gsd bin ich im Rechtsschutz. Ich habe die Versicherung die letzten ca 6 Jahre nicht in Anspruch genommen, solange ich brav bezahlt habe, war wohl alles toll, somit weiss ich auch nicht ob sie ( wenn man sie bräuchte ) gut wäre, aber DAS geht meiner Meinung ja wohl garnicht. Kennt ihr ein solchen Querstellen ? Und welche Versicherung ist kundenfreundlich ? fürs nächste Boot werde ich natürlich eine andere Versicherung wählen.
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mfg Sebbi Geändert von sebbij (05.07.2024 um 15:27 Uhr) |
#2
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Was es nicht alles gibt. Gib doch Max Mustermann in Musterhausen als Käufer an.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#3
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Ich weiß wer das Boot gekauft hat. Max Mustermann aus Musterhausen.
Lies dir mal deinen Vertrag durch. Ich meine das bei meiner Versicherung auch so eine Klausel ist das die Versicherung sich immer um ein Jahr verlängert und du schlecht vorzeitig aus dem Vertrag rauskommst bzw. der neue Besitzer die Versicherung bis zum Ende der Laufzeit übernehmen muß.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#4
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Ich möchte ungerne falsche Behauptungen aufstellen,
denn wenn ich so sehe wird es ja wohl zum Rechtsstreit kommen. Da wäre es vielleicht besser bei der Wahrheit zu bleiben. Auch eine eventuelle Kündigungsfrist zum nächsten möglichen Termin wird mir ja nicht bestätigt.
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mfg Sebbi |
#5
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Versicherung zum Ende der Laufzeit kündigen fertig... Dann läuft diese halt noch kann aber von dir nicht in Anspruch genommen werden mangels Boot...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#6
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Hallo,
OK, das hilft Dir jetzt nicht, aber vielleicht anderen, die hier mitlesen: Ich hatte mein Tuckerboot bei Pantaenius versichert.' Als ich es verkauft hatte, habe ich ne Mail mit der Verkaufsinfo an Pantaenius geschrieben (Namen des Käufers hatte ich angegeben, Vertrag nicht). Sofort kam die Kündigungsbestätigung und die Betragserstattung.
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Viele Grüße Michael |
#7
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Doch das hilft .. beim nächsten Boot (der Versicherung )
Gute Erfahrungen sind erwünscht, besonders wenn mal ein Versicherungsfall eingetreten ist und es problemlos abgewickelt wurde und auch wie bei Kündigung reagiert wird.
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mfg Sebbi |
#8
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Zitat:
noch zum nächstmöglichen Termin, man will halt die Daten haben
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mfg Sebbi |
#9
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So ... NEWS :
nachdem ich vorher immer nur mit " mfg ihr Versicherungsteam" ( also wohl einem 0815 Mitarbeiter?? ) geschrieben habe, ( dazu gabe es keine weiteren Infos ! ...-> wieso bekomme ich da keinen Namen und Daten des Mitarbeiters(in) ? ? ) ist nun ein Herr mit Namen eingeschritten und hat mir gemailt und die Kündigung bestätigt zum Verkaufsdatum inkl. Rückerstattung des "zuviel bezahlten" .. Schade dass man dazu 4 mails mit Androhung rechtlicher Schritte braucht. Er schreibt dazu es gäbe eine "gesetzliche Regelung" und verweist auf das Versicherungsvertragsgesetz §95/96. Ob dem so ist ...ich mag es kaum glauben.... immerhin gibt es ja auch noch die (wesentlich aktuellere) DSGVO, die sowas doch wohl eindeutig nicht nur untersagt, sondern doch wohl stärker die Betroffenenrechte europaweit schützt als irgendein veraltetes Versicherungs-Ding ?! Ich gebe doch nicht ( noch dazu OHNE "OK" desjenigen (und das kann ich ja nicht mehr einholen, da die Daten nicht vorliegen) irgendwelche Namen, mailadressen, oder Sonstiges raus ?! Nunja, für diesen meinen Fall ist das nun durch, aber generell lässt das einen sehr fiesen Nachgeschmack zurück. Sowohl auf dieses "Versicherungsrecht ( so es denn greifen würde ) und auch auf die (noname)-Mitarbeiter bei (dieser) Versicherung(en). Da ich sowas bisher aber weder hier gelesen, noch von anderen gehört habe, scheint das in anderen Versicherungen nicht so gehandhabt zu werden. Da es nun aber in meinem Fall nun auch ohne die Herausgabe aller Käuferdaten "geht" ...frage ich mich ob die es (bei dieser speziellen Versicherung) weiterhin so handhaben werden oder das trotzdem weiter fordern in Zukunft ( obwohl es ja anscheind nicht muss, oder sie sich nun strafbar machen da sie ja keine Daten von mir zum Käufer bekommen haben ?!) . Daher meine Frage ob jemand anderes solche Gebahren schon mal erlebt oder gehört hat ( seit 2018 DSGVO).
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mfg Sebbi Geändert von sebbij (05.07.2024 um 16:24 Uhr)
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#10
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Ich denke hier liegt ein Missverständnis vor.
Anders als beim Auto endet deine Versicherung nicht mit dem Verkauf des Bootes, sondern nach deiner Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit. Vorher kommst du nur raus, wenn der Käufer deine Versicherung übernimmt. Also ganz normal kündigen zum nächstmöglichen Termin und alles ist gut. Ich war auch bei der Versicherung und es gab keine Probleme.
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Viele Grüße Uwe
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#11
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Zum Vertragsende kann man immer kündigen... Das ist doch Quatsch
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#12
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Boot mit Handschlag verkauft und wie gibt der Käufer das beim WSA an? Sagt er hats gefunden?
Das is doch alles sehr dubios..
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#13
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Du hattest, wenn ich das richtig verstehe, eine 555er Benetau. Wie hoch soll denn da bitte die Versicherungsprämie gewesen sein, dass Du Deine Rechtschutzversicherung einschalten wolltest
W&W sind ein seriöses Unternehmen. Verträge gelten für beide Seiten. Die Versicherung hat richtig gehandelt, das Entgegenkommen ist Kulanz. Grüße Matthias.
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#14
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Eventuell ja an der Küste bewegt da braucht es kein wsa
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#15
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Ich hatte auch mal vergessen, die Versicherung für ein kleines, ungenutztes Schlauchboot rechtzeitig zu kündigen.
Ich bin nur durch einen Kaufvertrag da rausgekommen. Ehrlich gesagt verstehe ich das auch. Du gehst eine Versicherung für ein Jahr ein (unterschreibst einen Vertrag). Dann überlegst Du Dir mitten in der Vertragslaufzeit, dass Du keine Lust mehr hast. Warum sollte das eine Versicherung akzeptieren ????? Ok finde ich allerdings, dass man beim Verkauf eines Bootes das Recht (und nicht die Kulanz) hat, den Vertrag zu beenden. Dazu hat dann aber auch die Versicherung das Recht, auch einen entsprechenden Nachweis zu verlangen. Kannst oder willst Du den nicht bringen, dann bitte auch bis zum nächstmöglichen regulären Vertragsende bezahlen. Gruß Rüdiger
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#16
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Sorry, aber da könnte ja jeder kommen der vorzeitig aus einem
Vertrag raus will und behaupten das Boot wurde verkauft. Und der Verkäufer muss gar nix übernehmen. Sobald das Boot nachweisbar verkauft ist wird der Vertrag mit Verkaufsdatum aufgelöst. Die Daten des Käufers an die Versicherung weiter zu geben hat überhaupt nix mit Datenschutz zu tun.
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#17
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Zitat:
Die Androhung des Verkäufers hier den Rechtsweg zu beschreiten, hat und hätte keinen Erfolg gehabt. Das der Makler trotzdem die Versicherung beendet hat, ist reine Kulanz.
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Gruß Holger |
#18
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Ich bin schon seit über 12 Jahren bei Wehring und Wolfes bin super zufrieden.
Warum ruft du nicht einfach an und lässt dir mal erklären , warum es wichtig ist, dass die Versicherung die Daten des Käufers bekommt ? Das Boot ist noch 4 Wochen nach Verkauf gesetzlich plichtversichert. (Holger war schneller ,) Geändert von JoKei (06.07.2024 um 08:31 Uhr)
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#19
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Hi
Zu #1: Du verkaufst ein Boot ohne Kaufvetrag und ohne den Käufer zu kennen? Wie einfältig darf man heutzutage eigentlich sein? Ist leider weit verbreitet. Liest sich n.m.M. wie: Persönlich kümmert es mich nicht. Sollen doch andere das machen, was ich will. Oder ich schreibe es im Grüße aus OWL
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#20
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Einen Rechtsstreit hättest Du verloren. Das hätte Dir auch Deine Rechtschutzversicherung gesagt.
Eine vorzeitige Beendigung der Versicherung unter bestimmten Vorraussetzungen möglich. Eine ist der Verkauf des Bootes mit gültigem Kaufvertrag. WuR haben da ganz richtig gehandelt. Das handhaben auch andere Versicherungen so. Einfach mal das Kleingedruckte lesen. Ein Boot ohne Kaufvertrag zu verkaufen ist ..... . Gar nicht gut wäre es an eine fremde Person zu verkaufen ohne dessen Daten niederzuschreiben u.o. ohne einen Abgleich des Personalausweises. Ferner sollte man schriftl. festhalten, dass Boot und Trailer binnen X Tage umzumelden sind und der Gewährleistungsausschluss. Mündl. ist das so eine Sache. Vor allem dann, wenn der Käufer Zeugen mitbringt.
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Schöne Grüsse !
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#21
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Ich verstehe dieses Querstellen des Verkäufers was die Weitergabe der Daten an die Versicherung betrifft allerdings auch nicht.
Man kann sich auch grundlos Stress machen....... Bei jedem meiner Bootsverkäufe mache ich einen Kaufvertrag . In der heutigen Zeit wohl kaum anders sinnvoll wenn es nicht gerade ein sehr guter Freund ist ( und selbst dann mache ich es ) Der Vertrag geht zum Versicherer und zum WSA ( dieses benötigt zusätzlich noch den Ausweiss der Anmeldung im Original ) Beide benötigen diese Daten um das Boot zeitnah abzumelden bzw. die Versicherung zu beenden. Die Haftpflichtversicherung endet dann am Tage des Verkaufs egal wie lange die Laufzeit noch ist. Die Kaskoversicherung endet wie nach § 95/96 Versicherungsvertragsgesetz ausgeschrieben 4 Wochen nach Kenntnisnahme des Versicherers , auch unabhängig von der Vertragslaufzeit. Fehlen dem Versicherer Belege hierzu wird er auf Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit zu Recht bestehen. Sonst könnte man wie oben schon geschrieben wurde einfach Märchen erzählen um unterschriebene Verträge vorzeitig zu beenden. Der Versicherer hat hier aus Kulanz nachgegeben. Ein Rechtsstreit hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt ohne Verkaufsbeleg......
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#22
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Die Rechtsschutzversicherung hätte den Fall garnicht erst "angenommen".....warum wurde hier auch schon des öfteren gesagt.
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Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht.... |
#23
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@TE:
Selbstverständlich sind mündliche Kaufverträge nach BGB zulässig und bindend. Aber bereits bei Mofaversicherungen weiss man, dass man da nur mit schriftlichem Kaufvertrag rauskommt. Und die Rechtschutz wird dir zu recht einen husten. Wäre auch schade, wenn die Solidargemeinschaft der Versicherten für diese völlige rechtliche Blösse aufkommen sollte. Lustig wird es, wenn der Handschlag-Käufer mit Ansprüchen kommt. Viel Spass dann. Was ich konstatiere, ist ein zunehmender Verlust der Kenntnisse über die allgemeine Geschäftsfähigkeit. Aber in Zeiten, in denen junge Ewachsene einer TikTok Challenge folgend auf Güterwagen klettern und sich per Stromschlag töten ist mir nichts mehr fremd.
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Gruss, Dirk Geändert von Startpilot (05.07.2024 um 21:13 Uhr)
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#24
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Also ich finde W&W topp, vielleicht liegt es ja auch an Norman, jedenfalls lief bisher alles top!
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Gruß, Heiko
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#25
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Hihi,
witzig was hier alles zwischen den Zeilen gelesen wird. ICH HABE DIE ADRESSE NICHT vom Käufer, SOMIT KANN ICH DIE NICHT WEITERGEBEN ( und würde es niemals tun ohne ihn vorher zu kontaktieren) Juckt mich auch nicht , MAN MUSS DIE DATEN WEDER FORDERN, NOCH SPEICHERN ! Wir sind hier (NOCH) nicht in CHINA ! Und auch ein mündlicher Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag und rechtlich einwandfrei. Wie / ob der neue Besitzer es woauchimmer zulässt oder anmeldet, kann er selber klären, und falls er Probleme dabei haben SOLLTE, kann er sich gerne an mich wenden, er HAT MEINE ADRESSE und Tel. ( er war ja auch hier vor Ort bei der Besichtigung / Zahlung / Abholung + ich würde da natürlich dann gerne helfen. NIEMAND Drittes kann einen "unterschrieben Papier-Vertrag" oder Daten FORDERN ! ( wie man schlussendlich sieht wurde ja auch drauf verzichtet ! Natürlich hätte die Versicherung zum Ende der Vertragslaufzeit die Kündigung bestätigen können, hätte ich kein Problem mit gehabt, waren eh nur noch wenige Monate ! Aber dieses passierte (die ersten 3 mails / tagelang nicht ). Warum zählt in eurer Welt kein Handschlag und Bargeld mehr etwas ? Bin ich schon so alt dass "gentlemanagreement" und ein Handschlag kein Thema mehr bei der Mehrheit ist ? Ist (vor allem auch aus Verkäufersicht) überhaupt kein Problem, und ich habe schon SEHR VIELE Dinge fair und optimalst so abgewickelt in den letzten Jahrzehnten. Bei mir ZÄHLT das jedenfalls noch etwas und ich bin immer sehr gut damit gefahren. ( Ob ich das auch als Käufer IMMER so handhaben würde --> ist eine andere Geschichte und tut hier NICHTS zur Sache ! ) Aber die Kündigung nicht annehmen und die DATEN ("erpressend") zu FORDERN ist ein NOGO für mich als ( nun für immer EHEMALIGEN! ) Kunden und m.E. auch nicht rechtens / gegen die DSGVO ! Ob der Käufer oder Verkäufer nun mit ggfls. Ansprüchen oder Problemen kommt, steht hier nicht zur Debatte, das ist eine ganz andere Baustelle ! (Aber auch da würde ich keine Probleme sehen, denn auch bei sowas würden wir uns schon einig werden, so wie ich ihn kennengelernt habe.) Ich bleibe dabei, und kämpfe weiter sowohl für Bargeld, als auch für die Europäische DSGVO und deren Durchsetzung, als auch für das Recht ohne Dritte meinen Besitz verkaufen, oder selber etwas kaufen zu können ohne BIGBROTHER , neugierige Firmen oder Versicherungen irgendwelche Daten mitteilen zu müssen !!
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mfg Sebbi
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