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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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es kommt immer auf den Einzelfall an, pauschal oder "...ist so auch schon mal bei x...y...z passiert..." kann man da rein garnichts interpretieren, oder gar erklären, es gibt gerade im Haftungsrecht Auswüchse, sowie Ecken und Kanten, da haben erfahrene Juristen schon ihre Mühe und Not mit, das entsprechend zu handhaben... Im Schadensfall ist der jurístische Rat eines erfahrenen Rechtsanwaltes unablässlich...alles andere ist Meinungsaustausch... mehr nicht ![]() |
#52
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Das ist ja alles richtig aber ihr vergesst, dass die meisten Vermieter von Winterlagerhallen jegliche, z.B. Brand wie hier passiert, Haftung ausschließen.
Und dann kommt es halt auf die Kasko an, die der Bootseigner abgeschlossen hat.
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde? ![]()
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#53
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Grob fahrlässig einen Brand verursacht und der Vermieter haftet, egal was in den Mietverträgen steht. |
#54
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Ich würde darüber nachdenken ob gegenüber dem Hallenbetreiber eine Haftung aus Verwahrungsvertrag in Betracht kommt. Keine Ahnung ob es sowas auch im niederländischen Recht gibt.
Gruß Chris |
#55
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Moin
Nach meinen sehr geringen Kenntnissen des Nl Rechts: Salomon ist nicht nötig, wenn eine § eines Vertrages gegen geltendes Recht, bleibt der Rest unberührt. Der Hallenbetreiber kann Haftung wirksam auschließen (zb bei Verwendung der HISWA Verträge) nur nicht das äquivalant zu unserer früheren groben Fahrlässigkeit und bei Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters haftet der Betriober, bei Vorsatz seiterns seines Mitarbeiters haftet der Hallenbetreiber nicht. Des ist ne ungesicherte Darstwellung vom NL Recht, bewegt sich auf "höherem" Stammtischnivou. Hans |
#56
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Matthias |
#57
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#58
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Da bin ich wiederum nicht sicher. Wenn es verschuldet ist , denke ich muss er für den gesammten SChaden des Feuers haften und nicht nur für den direkten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#59
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Stell dir mal vor , er hätte dazu keine Lust , dann kannst du jahrelang klagen , zudem noch im Ausland . Viel Spaß |
#60
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#61
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Wie wird denn der Schaden des Bootsbesitzers reguliert, welcher keine Kaskoversicherung hat, aber auch den Brand nicht verursacht hat?
Viele Grüße Wolfgang |
#62
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Azura der hat absolut Pech gehabt sollte der Verursacher nicht greifbar sein oder von Ihm nichts zu holen ist
Helmut |
#63
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Eventuell muss er noch anteilig die Entsorgungskosten Tragen (welche ja auch die Kasko übernimmt). Wenn der Verusacher klar ist und es war Brandstiftung, kann er seinen SChaden Zivilrechtlich beim Verursacher einklagen. Ob dort was zu holen ist, ist zu bezweifeln.
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#64
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Deshalb immer Kaskoversicherung - sonst Gefahr das nix Boot, nix Geld dafür ........
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#65
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Sag ich ja: Kasko ist so wichtig wie die Haftpflicht.
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#66
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Von mir hättest du wahrscheinlich was ganz anderes zu hören bekommen als vom Verkäufer. In dem Moment wo ich mitbekomme du läufst, wegen was eigentlich ??? zum Anwalt hätte ich dich dermaßen auflaufen lassen, selbst wenn es mich ne Menge Geld gekostet hätte. Sei froh dass du dein Geld wieder bekommen hast. Ich hätte bei solchen Leuten wie du, erstmal in aller, aber in aller Ruhe abgewartet was passiert, wann etwas passiert u.s.w Mich kotzen solche Leute einfach an ,sorry aber jetzt gehts mir besser prost
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#67
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#68
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Hi!
Bei der Konstellation zum Anwalt zu rennen, finde ich daneben. Wie wäre es mit folgendem Schreiben! "Sehr geehrter Herr gunpowder, da ich Ihnen am ... bereits den Besitz an der Sache verschafft habe (Schlüssel zur Halle pipapo), sind Sie seit dem ... Eigentümer. Bitte holen Sie Ihren Müll, da er im Weg steht. Der Kaufpreis steht mir weiterhin zu, da mit Übereignung die Gefahr des zufälligen Untergangs übergeht. Mit freu..." Da hätte er zum Anwalt rennen können. Stattdessen zahlt der Verkäufer gleich freiwillig, bevor er Geld von der Versicherung hat. Es gibt Leute, die haben eine Panne. Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#69
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![]() wenn ich mir so manchen der letzten Beiträge durchlese -> wie wahr, wie wahr ![]() ......und es war Winter ![]() ![]() Gruss Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts. ![]()
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#70
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Naja, habe es gerade noch mal geistig durchgespielt!
Ganz abwegig ist es nicht ![]() Wenn man ein Boot mit Kasko kauft, geht diese ab Kaufdatum (das im Vertrag steht) bis zu vier Wochen bzw. bis die Versicherung den neunen Eigner angeschrieben hat (ob dieser die Kasko übernehmen möchte) auf den neuen Eigner über. Wenn man den Fall jetzt überlegt: - Käufer bezahlt Summe X und bekommt Boot und Versicherung mit Feste Taxe 3X - Boot brennt - Versicherung zahlt 3X Verkäufer bekommt zwar kein neues Boot, aber viel Geld! Wobei da allerdings das Feste Taxe / Zeitwert und das Gerichtsentscheid (Zeit) Risiko besteht
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#71
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#72
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Richtig, was im Kaufvertrag steht ist relevant!
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#73
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Toll, jetzt fangen schon virtuell sich zwei an zu kloppen, wer eine Versicherung betrügen darf.
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Beste Grüße John |
#74
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Hoch versichern, tief anzünden - ist so alt wie das Versicherungswesen! Und wenn man selbst nicht anzündet ist es kein Betrug!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#75
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Sehr kompetente Ausdrucksweise. Oder ist es nur der Alkohol? Gruß Gerd |
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