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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Zur Klarstellung: Binnen: Es muss jemand dabei sein der den Funkschein hat (Muss nicht der Schiffsführer sein). See: Der Schiffsführer muss im Besitz des Funkscheins sein Generell Gilt. Ist ein Boot mit Funk ausgerüstet, dann muss dies während der Fahrt auf Empfang sein. d.H. es muss auch jemand an Bord sein der dies nach den obigen Regeln bedienen kann. Im Umkehrschluss gilt: Wenn kein Funkscheininhaber da ist, dann darf das Boot nicht bewegt werden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#52
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okay, dachte ich mir doch, dass es ziemlich teuer wird.
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#53
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#54
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Zitat:
Was ist es für eine Unsitte alle 20 Minuten beim Schleusenwärter anzurufen, der mit Sicherheit schon beim ersten Anruf gesagt hat das man aufgerufen wird wenn man schleusen kann. Berufsschifffahrt hat nun mal Vorrang vor Freizeitkapitänen. Und wenn ein Berufsschiff nach dem anderen kommt kann der Schleusenwärter auch nichts machen. Dass von zwei Kammern nur eine in Betrieb war dafür kann der Schleusenwärter auch nichts und ist ja öffentlich bekannt gemacht worden. (Elwis)
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#55
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Meiner Meinung nach ist es schon legitim mal nachzufragen - natürlich nicht alle 20 min. Immerhin werden die Schleusenwärter dafür bezahlt und machen das nicht in ihrer Freizeit. Habe oft erlebt das mehr als genug Zeit gewesen wäre die Sportboote zu schleusen bis das Berufsschiff eintrifft.
Kann natürlich irgendwelche mir unbekannte Gründe haben warum dies (teilweise) nicht gemacht wird. Ansonsten sehe ich im Funk auch nicht den ganz großen Vorteil da man bei mehreren Booten meist sowieso eins mit Funk dabei hat das auch wartet und da fragt man halt einfach mal nach was Sache ist.... Interessant ist Funk natürlich wenn man die Nr. der Schleuse gerade nicht zur Hand hat aber selbst das ist in Zeiten von Smartphones auch kein großes Problem mehr. Also meiner Meinung nach ist Funk nice to have aber keine Pflicht und um natürlich direkt den Frachter hinter einem zu warnen dass der Motor ausgefallen ist gibt es keine Alternative. Gruß Chris |
#56
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Anmelden, und jut ist. Alle paar min nachfragen würde mir (wenn ich Schleusenwärter wäre) auch auf die Nüsse gehen.
Ob noch Zeit ist, vor dem Berufer ein paar Spobos zu schleusen, kann ich als Freizeitskipper nicht ermessen. Auch ist es zuweilen so, dass wegen Wassermangels nun eher etwas gesammelt wird, damit sich die Schleuserei lohnt. Trotzdem finde ich es bedenklich, dass man die Leute MIT Funk schleust, und die Ohne Funk nicht. Die Schleusenreihenfolge ergibt sich aus der Eintreffensreihenfolge (bzw aus der Möglichkeit, ein kleineres Fz eventuell noch unterzubringen - war letztes Jahr sehr nett, als es in Miro hieß, das das "kleine" Segelboot noch einfahren solle, und wie an den ganzen 12-m-Schiffen vorbei sind...) |
#57
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Zitat:
34.180000 "Betreiben von mobilem Seefunkdienst bei einer Seefunkstelle oder von mobilem Seefunkdienst über Satellit ohne ausreichenden gültigen Befähigungsnachweis" §13 SchSV Abs. 4a nach §14 SchSV Abs.1 Nr.5: Geldbuße 500 EUR (Berufsschifffahrt) und 150 EUR (Sportschifffahrt) so wird es billiger - man sollte aber ein Traditionsschiff haben - und werlegt nicht schon wert auf Tradition ;) 36.503000 "Nicht nachweisen seiner Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst oder am mobilen Seefunkdienst über Satelliten auf einem Traditionsschiff" §1 Sportseeschifferscheinverordnung Abs.7 Satz 1 nach § 15a Sportseeschifferscheinverordnung Abs. 1 Nummer 3: Verwarngeld 35 EUR und Geldbuße 75 EUR und für Binnen: 24.420000 "Bedienen einer Schiffsfunkstelle oder Seefunkstelle ohne Erlaubnis" § 4 Absatz 1 BinSchSprFunkV nach § 15 BinSchSprFunkV Nr.2.: Verwarngeld 55 EUR und Geldbuße 100 bis 350 EUR
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Liebe Grüße Mattze |
#58
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dann komme schonmal 2 Sachen zusammen:
Betreiben der Funkstelle Verwenden der Funkstelle Dann womöglich noch zusätzlich Fahren eines Bootes ohne Befähigungsnachweis. (wenn eine Funkstelle an Bord ist muss auch ein Funkschein an Bord sein sonst darf man das Boot ja nicht bewegen). Anders als im Strassenverkehr gibt es für jedes Vergehen einen eingenen Strafzettel d.H. die 150 fürs Betreiben und die bis 350 fürs Benutzen....
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#59
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Liebe Grüße Mattze |
#60
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#ist wegen jedes Verstoßes eine Verwarnung zu erteilen = Jede Strafe kostet EXtra....
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#61
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# Werden durch eine Handlung mehrere Tatbestände verwirklicht, so ist nur ein Regelsatz, bei unterschiedlichen Regelsätzen der höchste anzuwenden. = nur einmal Zahlen (bitte beide Zitate aus BVKatBin-See beachten)
hängt halt von den Randbedingungen ab. Der Wortlaut zum Bußgeldkatalog Straßenverkehr ist sehr ähnlich!
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Liebe Grüße Mattze |
#62
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Zitat:
Die Einfahrt von mehreren Booten über Funk zu koordinieren ist einfach, gerade auch bei Zeitdruck. Wenn ein Boot ohne dabei ist muss der Wärter sehr aufmerksam sein. Das führt immer mal wieder dazu, dass es leider diese Reihungen gibt.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#63
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An dem Tag war halt das Problem, dass von den zwei Kammern eine Kammer außer Betrieb war (kann jetzt nicht mal mehr sagen warum). Die meist 85 oder sogar 95m Langen Berufsschiffe lassen kaum einen Platz für weitere Sportboote.
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