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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 30.07.2016, 12:06
JohnB JohnB ist offline
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Aus demselben Grund, aus dem ein 2000 noch erlaubter Automotor heute auch nicht mehr genehmigt würde: Es gelten die Kriterien von 2016 und nicht die von 2006. Dass das Boot in 2000 (!) vermutlich die CE relativ anstandslos erhalten hätte, nützt heute nichts.

Das wird besonders deutlich, wenn man einen Standard-2T-AB ansieht, der 2000 hergestellt wurde. Der wäre bis 2003 mit CE versehbar gewesen, heute nicht mehr.
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Beste Grüße

John
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  #52  
Alt 30.07.2016, 12:33
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Thunderbolt!
Das bezieht sich auf die Zündanlage.

Kommt doch mal zum Thema zurück. Ich wüsste jetzt nicht, warum Bayliner x Varanten seiner Boote bauen sollte; von daher sehe ich nicht warum ein 2006er Boot keine CE erhalten sollte.
Stimmt. Es gibt aber im amerikanischen Markt Unterschiede zum europäischen.
Da muss man kleine Anpassungen machen.

Wäre Ttipp da wäre die ce überflüssig und die amerikanische Zulassung würde akzeptiert
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  #53  
Alt 30.07.2016, 12:37
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corvette-gold corvette-gold ist offline
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
als ich vor 5 jahren mein neuboot beim WSA Eberswalde angemeldet habe, hat die Dame die CE-Unterlagen behalten, ..
Genau so war es bei meinem Vorbesitzer des Bayliner 2350 .
Ich habe lediglich eine schlechte Kopie erhalten.
Ummeldung ist auch ohne CE möglich, wenn es in D bereits zugelassen wurde.
Mein Boot wurde 1999 importiert, und damals ohne EC zugelassen.
Lediglich eine Metallplakette und ein Aufkleber sind im Innenraum angebracht worden, ohne Papiere zu haben.

Im Jahre 2003 wurde wohl die CE nachgefordert . Hat eine Gesellschaft Boots Inc. aus der USA getan.
Das Original hat die Zulassungbehörde einfach einbehalten.
Rechtlich ist das eigentlich nicht zulässig. Es handelt sich ja um deine eigene Urkunde. Sie muss vorgelegt werden, das einzubehalten ist eigentlich unterschlagen.
Ich mach mir da keine Sorgen, im ernstfalle darf sich die Behörde dann verantworten, was mit der original Urkunde geschehen ist.
Grüße Frank
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Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf.

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  #54  
Alt 30.07.2016, 12:47
TDingsda TDingsda ist offline
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Ich hab vor zwei Jahren ein Boot beim WSA Eberswalde angemeldet,das war Baujahr 2000 und schon einmal in Deutschland registrieret. Ich hatte keine CE Unterlagen dazu, die Aussage der Frau dort war das ich die nicht benötige da es ja schon einmal in Deutschland registriert war.
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  #55  
Alt 30.07.2016, 13:47
masset masset ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Wenn es keine Ausnahmeregelung mit der Schweiz gibt (was ich nicht glaube) und das Boot in der Tat niemals vor dem Stichtag in 1998 in einem EU-Land zugelassen war, dürfte der Käufer es in Deutschland nicht zugelassen bekommen und (selbst wenn das klappt) nicht fahren. Da wäre Zürich wie Florida - EU-Ausland.
Es sei denn, es ist ein Nachbau eines historischen Wasserfahrzeugs, dass vor 1950 entworfen wurde. Viel Erfolg bei der Beweisführung ...
Bist du sicher mit dem was du sagst?
Laut dem hier "Konformitätsbescheinigung gemäß Richtlinie 94/25/EG (nur für Freizeitboote und -schiffe, die nach dem 16. Juni 1998 gebaut wurden, sowie für nach dem 1. Januar 2006 hergestellte Wassermotorräder)." gilt das Datum wann das Boot oder Schiff gebaut wurde und nicht wann es in die EU importiert wurde.
Ich habe das auch nachgefragt und man hat mir bestätigt wenn ich Heute ein Boot was vor dem 16. Juni 1998 gebaut wurde in die EU importiere, ich diese CE Zertifizierung nicht brauche!

Es geht also ausschliesslich um das Datum an dem das Boot gebaut wurde.
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  #56  
Alt 30.07.2016, 14:04
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CHEERIO 3 CHEERIO 3 ist offline
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Zitat:
Zitat von masset Beitrag anzeigen
Bist du sicher mit dem was du sagst?
Laut dem hier "Konformitätsbescheinigung gemäß Richtlinie 94/25/EG (nur für Freizeitboote und -schiffe, die nach dem 16. Juni 1998 gebaut wurden, sowie für nach dem 1. Januar 2006 hergestellte Wassermotorräder)." gilt das Datum wann das Boot oder Schiff gebaut wurde und nicht wann es in die EU importiert wurde.
Ich habe das auch nachgefragt und man hat mir bestätigt wenn ich Heute ein Boot was vor dem 16. Juni 1998 gebaut wurde in die EU importiere, ich diese CE Zertifizierung nicht brauche!

Es geht also ausschliesslich um das Datum an dem das Boot gebaut wurde.
Hmmm Interessant

Gibt es da eine verlässige Quelle

Jürg
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  #57  
Alt 30.07.2016, 14:20
masset masset ist offline
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Ja die gibt es.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...0081211:de:PDF

Da steht auf Seite 4 Artikel 1

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Richtlinie gilt
a) in Bezug auf Entwurf und Bau für
i) Sportboote und unvollständige Boote

Also alle Boote die nach dem 16. Juni gebaut wurden.

So hat man mir das hier im Ministerium erklärt und auch schriftlich mitgeteilt.
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  #58  
Alt 30.07.2016, 16:10
masset masset ist offline
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Zitat:
Zitat von Hajo.x Beitrag anzeigen
Hallo Leute,
gestern habe ich mir einen 2655 aus 2000 angesehen. Er wurde im Jahr 2006 aus den Staaten nach Deutschland eingefürhrt von einem Händler und ist seither auch hier in Deutschland angemeldet. Leider konnte ich weder am Heck noch irgendwo anders eine neue CE Nummer die ja sonst angeschraubt ist über der originalen erkennen. Der Eigner hat das Boot selber erst von einem älteren Herrn übernommen und weiß auch nichts von einer CE Zertifierzierung.

Nun meine Frage: Wo bekomme ich raus ob das Boot eine hat? Hat einer eine Telefonnummer von einem Händler der das raus bekommen könnte?

Angeblich konnte er selbst das Boot ohne Probleme auf sich ummelden bei WSA. Ich weiß das manche Behörden das einfach so machen, hier in Berlin gestalltet sich das schwieriger. Der Preis ist gut, aber ich hab keine Lust nachher nur Probleme mit dem Boot zuhaben. Könnt Ihr mir was raten?
Gruß Hajo.x
Die Erstwasserung der Bayliner war 2000 in den USA.
Der Bau dieses Schiffes kann also vor dem 16. Juni 1998 gewesen sein und somit braucht sie keine CE Zertifizierung und die Zulassung ist richtig und man macht sich nicht strafbar wenn man das Schiff benutzt.

Du müsstest bei dem Schiff das Datum des Baus heraus finden und dann ist vielleicht alles korrekt, legal und in Ordnung.
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  #59  
Alt 30.07.2016, 17:30
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von masset Beitrag anzeigen
Ja die gibt es.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...0081211:de:PDF

Da steht auf Seite 4 Artikel 1

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Richtlinie gilt
a) in Bezug auf Entwurf und Bau für
i) Sportboote und unvollständige Boote

Also alle Boote die nach dem 16. Juni gebaut wurden.

So hat man mir das hier im Ministerium erklärt und auch schriftlich mitgeteilt.
Jetzt wirds spannend.
die 10. Verordnung zum GSGV sagt:
Zitat:
GSGV 10 § 6 Übergangsbestimmungen
Sportboote, unvollständige Boote und Bauteile, die den am 16. Juni 1994 im
Geltungsbereich dieser Verordnung geltenden Bestimmungen entsprechen, dürfen bis zum
16. Juni 1998 in den Verkehr gebracht werden.
Das finde ich auch in allen Quellen - die Übergangsfrist, Boote ohne CE-Zertifizierung im EU-Raum erstmalig in Verkehr zu bringen, endete am 16.06.98.
Meine Theorie: Deine Quelle ist das EU-Recht, und das GSGV ist die bundesdeutsche Umsetzung davon. EU-Recht sieht vor, dass es eine Übergangsfrist geben muss, nicht im Detail, wie die Mitgliedsstaaten sie implementieren.
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Andreas
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  #60  
Alt 30.07.2016, 17:51
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kaceka kaceka ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Meine Theorie: Deine Quelle ist das EU-Recht, und das GSGV ist die bundesdeutsche Umsetzung davon. EU-Recht sieht vor, dass es eine Übergangsfrist geben muss, nicht im Detail, wie die Mitgliedsstaaten sie implementieren.
Schau dir doch mal den Artikel 13 Abs. 3 der Sportbootrichtlinie an.
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Gruß
Wolfgang
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  #61  
Alt 30.07.2016, 18:49
BertiH BertiH ist offline
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Zitat:
  • alle Sportboote zwischen 2,50m und 24m Länge, die nach dem 15.06.1998 erstmalig im EU-Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden
Der Knackpunkt ist das Datum der Inverkehrbringung, das nur bedingt in einem Zusammenhang mit dem Baujahr steht. So kann ein Boot in 1995 gebaut, aber erst in 2010 aus den USA nach Deutschland importiert worden sein. Letzteres ist dann die Inverkehrbringung im EU-Wirtschaftsraum, damit ist das Boot formal CE-pflichtig.
Also meiner Meinung nach ganz klar: Der Threaderöffner braucht eine CE-Zertifizierung für die Anmeldung (egal woher). Wenn man die noch leicht irgendwie bekommt (vom alten Amt, wo es angemeldet wurde) dann wäre das ja noch ok, aber so wie ich das jetzt verstanden habe besteht die Option nicht und es muss tatsächlich nachzertifiziert werden. Und genau das würde ich ganz sicher nicht machen. Da müsste der Preis schon unterirdisch sein und das wird der Händler sicher nicht machen wollen. Meiner Meinung nach kein korrekter Händler, denn das er das so machen konnte, lag halt daran, dass es wohl genau in dem kritischen Zeitraum damals war, wo sowas noch ging bzw. es noch nicht so scharf gehandhabt wurde. Der Händler müsste das wissen - dann ist er einfach unehrlich - oder aber hat keine Ahnung - so oder so - ich würde die Finger davon lassen.
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  #62  
Alt 30.07.2016, 21:11
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Zitat:
Zitat von masset Beitrag anzeigen
Die Erstwasserung der Bayliner war 2000 in den USA.
Der Bau dieses Schiffes kann also vor dem 16. Juni 1998 gewesen sein und somit braucht sie keine CE Zertifizierung und die Zulassung ist richtig und man macht sich nicht strafbar wenn man das Schiff benutzt.

Du müsstest bei dem Schiff das Datum des Baus heraus finden und dann ist vielleicht alles korrekt, legal und in Ordnung.
Quatsch

Es gilt die Erstinverkehrbringung .
Da wird auch ein boot bj 1980 ce pflichtig
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  #63  
Alt 30.07.2016, 21:25
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Es ist kein Baujahr 2006, sondern es wurde 2006 importiert und der Bezug auf Oldtimer habe ich gewählt um die fehlende Verhältnismäßigkeit darzustellen.
genau deshalb ist es kein Oldtimer, und wenn du etwas in Bezug setzen willst, dann solltest du dies das nächste mal mit dazuschreiben.

Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Zudem ist deine Aussage falsch, denn es betrifft nur Boote, die vor dem Stichtag erstmalig in Verkehr gebracht wurden. Ein Boot Baujahr 1950, welches du heute aus den Staaten importierst wirk keine Zulassung bekommen, da du nachzertifizieren musst.

Da bleibt von dem guten Stück nicht viel so wie es war.
und meine Aussage ist nicht falsch sondern wie dein Hinweis unvollständig (mea culpa)
Aber man kann auch jede Aussage drehen und für sich interpretieren (was hier gerne und oft passiert).
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cu
Max
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  #64  
Alt 30.07.2016, 21:55
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Schau dir doch mal den Artikel 13 Abs. 3 der Sportbootrichtlinie an.
Da steht ja wieder "Inverkehrbringung und Inbetriebnahme", nicht Herstellung ...


Zitat:
Zitat von BertiH Beitrag anzeigen
Also meiner Meinung nach ganz klar: Der Threaderöffner braucht eine CE-Zertifizierung für die Anmeldung (egal woher). Wenn man die noch leicht irgendwie bekommt (vom alten Amt, wo es angemeldet wurde) dann wäre das ja noch ok, aber so wie ich das jetzt verstanden habe besteht die Option nicht und es muss tatsächlich nachzertifiziert werden. Und genau das würde ich ganz sicher nicht machen. Da müsste der Preis schon unterirdisch sein und das wird der Händler sicher nicht machen wollen. Meiner Meinung nach kein korrekter Händler, denn das er das so machen konnte, lag halt daran, dass es wohl genau in dem kritischen Zeitraum damals war, wo sowas noch ging bzw. es noch nicht so scharf gehandhabt wurde. Der Händler müsste das wissen - dann ist er einfach unehrlich - oder aber hat keine Ahnung - so oder so - ich würde die Finger davon lassen.
Danke für die Blumen - Du zitierst oben meine (private) Website, die ist aber leider ziemlich genauso wenig amtlich wie meine persönliche Interpretation, die ich hier schreibe.

PS: Mal ein Lob an diesen Thread: wir sind auf Seite vier und diskutieren immer noch über Fakten, belegt mit Quellen, statt aufeinander einzudreschen und Parolen zu skandieren. Schafft derzeit lange nicht jeder Thread.
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  #65  
Alt 31.07.2016, 11:42
masset masset ist offline
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Also die EU Richtlinie sagt klar und deutlich der Entwurf und der Bau und nicht die Inbetriebnahme in der EU und so wird das auch hier in Luxemburg gehandhabt.

Ich kann also heute ein Boot aus den USA oder sonst einem Drittstaat importieren und wenn es vor dem 16.06.1998 gebaut wurde brauche ich hier keine CE Zertifizierung.

Das hab ich sogar schriftlich von der zuständigen Behörde bekommen.
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  #66  
Alt 31.07.2016, 12:16
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Zitat:
Zitat von masset Beitrag anzeigen
Also die EU Richtlinie sagt klar und deutlich der Entwurf und der Bau und nicht die Inbetriebnahme in der EU und so wird das auch hier in Luxemburg gehandhabt.

Ich kann also heute ein Boot aus den USA oder sonst einem Drittstaat importieren und wenn es vor dem 16.06.1998 gebaut wurde brauche ich hier keine CE Zertifizierung.

Das hab ich sogar schriftlich von der zuständigen Behörde bekommen.
Aha, du spricht also von hier in Luxemburg

Ist es möglich, dass andere Länder es anders handnaben

Jürg
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  #67  
Alt 31.07.2016, 12:22
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Eine EU Richtlinie müsste in jedem EU Land gleich umgesetzt werden.
Wenn nicht dann hat das jeweilige Land was falsch gemacht und müsste nachbessern.
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  #68  
Alt 31.07.2016, 13:49
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Zitat:
Zitat von masset Beitrag anzeigen
Also die EU Richtlinie sagt klar und deutlich der Entwurf und der Bau und nicht die Inbetriebnahme in der EU und so wird das auch hier in Luxemburg gehandhabt.

Ich kann also heute ein Boot aus den USA oder sonst einem Drittstaat importieren und wenn es vor dem 16.06.1998 gebaut wurde brauche ich hier keine CE Zertifizierung.

Das hab ich sogar schriftlich von der zuständigen Behörde bekommen.
Also normal zählt das erste Inverkehrbringen und nicht das Baujahr.
So ist such ein boot das 1990 gebaut wurde ce pflichtig wenn es erst jetzt eingeführt wird
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  #69  
Alt 31.07.2016, 13:54
diri diri ist offline
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viii) Zusammenfassende Darstellung
der Anwendung der Richtlinie nach
dem 16. Juni 1998

Die Vorschriften der Richtlinie gelten für:
Alle neuen Boote, die in dem EWR-Markt in
den Verkehr gebracht werden
• Ein in dem Gebiet des EWR hergestelltes Boot
muss den Bestimmungen der Richtlinie entspre-
chen und daher eine CE-Kennzeichnung tragen.
• Dies gilt ebenfalls für Boote, die aus unvollständi-
gen Booten fertig gestellt werden, die aus dem Ge-
biet des EWR oder von außerhalb kommen. In die-
sem Zusammenhang hat der Zeitpunkt der Fertig-
stellung des Bootes Vorrang vor dem Zeitpunkt der
Herstellung des unvollständigen Bootes.
• Bei mit Hilfe von Bausätzen gefertigten Booten
gilt, dass alle Bausätze, die nach dem 16. Juni
1998 in Verkehr gebracht werden und sämtliche
Teile enthalten, die für die Fertigstellung und für
die Übereinstimmung mit der Richtlinie erforder-
lich sind, die Anforderungen der Richtlinie erfüllen
müssen. Bausätze, die nicht alle Teile enthalten,
die zur Erfüllung aller grundlegenden Anforderun-
gen der Richtlinie erforderlich sind, werden als un-
vollständige Boote betrachtet, auf die dann die
Bestimmungen des Anhangs III zutreffen.
Alle Boote aus Drittländern, die auf dem EWR-
Markt in Verkehr gebracht werden
Ein Boot, das in einem Drittland hergestellt wird,
muss bei Inverkehrbringen auf dem EWR-Markt
nach dem 16. Juni 1998 der Richtlinie entspre-
chen und daher die CE-Kennzeichnung tragen,
unabhängig davon, ob es in Betrieb genommen
wird oder nicht.

Ein in einem Drittland hergestelltes Boot, das
zum ersten Mal als „gebrauchtes Boot“ auf dem
EWR-Markt in Verkehr gebracht wird, muss die
Anforderungen der Richtlinie erfüllen


Ich halte mal fest: Der 16. Juni 1998 ist vorbei, desweiteren kennt man den Begriff InVerkehr bringen nur im Zusammenhang mit der Richtlinie.
Da USA kein Eu Mitglied ist, kann man da ein Boot nicht InVerkehr bringen, nicht im Jahre1970 und auch nicht 2015, sondern erst, wenn es hier angekommen ist,

gruss dieter
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  #70  
Alt 31.07.2016, 14:31
diri diri ist offline
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Jetzt nochmal was aus der letzten, aktuellen, gültigen Richtlinie aus dem Jahre 2013.

Pflichten der Einführer
---------------------------------

Einführer bringen nur konforme Produkte in der Union
in Verkehr.

(2) Bevor sie ein Produkt in Verkehr bringen, gewährleisten
die Einführer, dass das betreffende Konformitätsbewertungsver
fahren vom Hersteller durchgeführt wurde. Sie gewährleisten
auch, dass der Hersteller die technischen Unterlagen erstellt
hat, dass das Produkt mit der CE-Kennzeichnung gemäß Arti
kel 17 versehen ist, dass ihm die erforderlichen Unterlagen
gemäß Artikel 15 und Anhang I Teil A Nummer 2.5, Anhang
I Teil B Nummer 4 und Anhang I Teil C Nummer 2 beigefügt
sind und dass der Hersteller die Anforderungen nach Artikel 7
Absätze 5 und 6 erfüllt hat.
Ist ein Einführer der Auffassung oder hat er Grund zu der
Annahme, dass ein Produkt nicht mit den Anforderungen
nach Artikel 4 Absatz 1 und Anhang I übereinstimmt, so
darf er dieses Produkt nicht in Verkehr bringen, bevor die Kon
formität des Produkts hergestellt ist. Wenn mit dem Produkt
eine Gefahr verbunden ist, unterrichtet der Einführer außerdem
den Hersteller und die Marktüberwachungsbehörden hiervon.
----------------------------------------------------------------------------

Was sagt uns das nun,

Baudatum und alles andere interessiert nicht mehr,

gruss dieter


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  #71  
Alt 31.07.2016, 14:47
masset masset ist offline
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Dann wird die Richtlinie nicht in jedem EU Land gleich angewandt, wie gesagt hier gilt das Baudatum ob das Boot die CE Zertifizierung braucht oder nicht.
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  #72  
Alt 31.07.2016, 14:59
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Zitat:
Zitat von masset Beitrag anzeigen
Dann wird die Richtlinie nicht in jedem EU Land gleich angewandt, wie gesagt hier gilt das Baudatum ob das Boot die CE Zertifizierung braucht oder nicht.
Also könnte man ja ein altes Boot zuerst in Luxenburg zulassen, nachher zu einem deutschen WSA gehen um es anzumelden, CE wird auf Grund des Alters nicht verlangt

Jürg
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  #73  
Alt 31.07.2016, 15:22
masset masset ist offline
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Wie gesagt, ich kann morgen ein Boot aus den USA holen was vor 16.06.1998 gebaut wurde und kann das sofort ohne irgendein CE hier zulassen.
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  #74  
Alt 31.07.2016, 15:54
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Wie gesagt, ich kann morgen ein Boot aus den USA holen was vor 16.06.1998 gebaut wurde und kann das sofort ohne irgendein CE hier zulassen.
Garantierte Unwissenheit des Sachbearbeiters, gib mir mal die Adresse, ich werde Ihn mal den richtigen Sachverhalt beibringen, dann geht nichts mehr,

gruss dieter
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Alt 31.07.2016, 17:40
BertiH BertiH ist offline
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Zitat:
Zitat von masset Beitrag anzeigen
Wie gesagt, ich kann morgen ein Boot aus den USA holen was vor 16.06.1998 gebaut wurde und kann das sofort ohne irgendein CE hier zulassen.
Wie gesagt, nochmal mein Zitat:
Zitat:
  • alle Sportboote zwischen 2,50m und 24m Länge, die nach dem 15.06.1998 erstmalig im EU-Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden
Der Knackpunkt ist das Datum der Inverkehrbringung, das nur bedingt in einem Zusammenhang mit dem Baujahr steht. So kann ein Boot in 1995 gebaut, aber erst in 2010 aus den USA nach Deutschland importiert worden sein. Letzteres ist dann die Inverkehrbringung im EU-Wirtschaftsraum, damit ist das Boot formal CE-pflichtig.
Wenn das stimmt, ist das wirklich krass, weil halt einfach das Inverkehrbringen zählt. Sehr interessant. Ist das nur bei diesem Sachbearbeiter so oder generell in Luxemburg? Das wäre mal wirklich interessant zu wissen. Ist ja eigentlich EU weites Recht......
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