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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Ich denke nicht, sollte sein wie beim TÜV Bericht, dann man "auf Verlagen vorzeigen muß" - den sollte man zuhause haben und bei Bedarf zeitnah vorlegen können - niemand muß den im Auto haben .....
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#52
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Hab ne frage zur ce klassifikation....und hoffe, das ich hier richtig damit bin.
Weiss jemand, ob ich mit ce klassifikation D auf die elbe kann( unter und oberhalb von hamburg) oder ob ich dafür C brauche. Gruss martin
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Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit! |
#53
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https://de.wikipedia.org/wiki/CE-See...eitseinstufung Können kannst du alles, nur der Hersteller haftet da dann für garnix und ob die Versicherung im Fall eines Schadens ...... Welle von 0,3m - damit würde ich nicht durch den Hafen ..... |
#54
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Im allgemeinen ist am Boot eine solche CE-Plakette angebracht, wenn es denn ein zertifikat hat. Siehe Bild:
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Gruß Ralf Schlechte Laune ist keine Option
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#55
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![]() Zitat:
Der Hersteller haftet grundsätzlich erstmal für nix. Und die häufig geäußerte Angst vor einer nichtzahlenden Versicherung ist nur in den seltensten Fällen durch die Versicherungsklausen begründbar. Mit einer Linssen Grand Sturdy 470 hätte ich im Hafen keine Bedenken.
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Beste Grüße John |
#56
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Ist rechtskräftig!!!
Bundesgesetzblatt 2016 Teil 1 Nr. 56 vom 2.12.16 Seite 2668-2679 Änderung der Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung: §7 Abs 3 wird aufgehoben (das war das mit der Vorlagepflicht der CE). Inkrafttreten am 6.12.16 Heisst: Zur Registrierung braucht die CE nicht mehr vorgelegt werden. Punkt. Nicht mehr/nicht weniger
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Michael wer Fehler findet, darf sie behalten
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#57
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#58
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Jetzt werden aber sicherlich einige Leute auf die Idee kommen, ein Boot von vor 1998 zu importieren, die Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen und es anmelden, ohne jemals eine CE gemacht zu haben. Bei den aufgerufenen Preisen von runden 1500 € auch kein Wunder.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#59
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![]() Zitat:
gruss dieter
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#60
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Der Braucht die CE ja auch nicht mehr zu kontrollieren...... Der Importeur (auch bei Privatimport) ist jetzt lt. Gesetz zur Einhaltung der CE Richtlinie verpflichtet diese Einzuhalten.
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#61
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Oder läuft das noch unter Bußgeld ..... |
#62
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Da bin ich leider Überfragt.....
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#63
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Meines Wissen fällt das dann unter Betrug und oder Urkundenfälschung.
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#64
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Da wird es wohl einen Unterschied geben zwischen gefälscht und nicht vorhanden. Besser ist imho nicht vorhanden als gefälscht...
Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher |
#65
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Eine Gefälschte CE ist bestimmt Urkundenfälschung. Wenn keine Vorhanden ist denke ich nicht.
Für Betrug braucht es einen Betrogenen. Dazu müsste der Importeur das boot als CE-Frei zum Verkauf anbieten obwohl es CE-Pflichtig ist. z.B. ich Importiere nun ein Boot Bj 1996 aus Amerika und lasse es hier zu. Dann verkaufe ich es hier wieder als gebrauchtboot. Da 1996 könnte ich angeben, dass es nicht CE Pflichtig ist. Da es aber 2017 eingefführt wurde, besteht ja für das Boot eine CE-Pflicht und dies wäre dann Betrug.
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#66
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Es gibt ja immer jemanden der einen an das Bein pissen kann, z.B. der Zoll informiert die zuständige Aufsichtsbehörde die über CE wacht, das dürfte die Industrie und Handelskammer sein, die schreibt dir einen netten Brief, das Du das Produkt innerhalb 4 Wochen zu certifizieren hast, anderfalls das Betreiben/Benutzen usw. des Produktes bei Stafandrohung untersagt wird,
und fertig, gruss dieter
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#67
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gruss dieter
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#68
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Jep - mit dem kleinen Unterschied, dass du das Boot nicht mal als CE frei anbieten oder verkaufen musst. Selbst dieses "einfach nur ohne CE" reicht da schon. Egal, ob dir dieses selbst überhaupt bekannt ist, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. So´n Ding kannst du nicht mal als "Sandkasten für den Spielplatz" nehmen - dieser benötigt ja auch eine CE ...... CE pflichtige Boote ohne diese CE kannst du - wenn du so ganz legal bleiben willst und keine Nachzertifizierung möglich ist - nur noch ins nicht Europäische Ausland verkaufen, solange es dafür nicht auch Ausfuhrregelungen gibt, oder auf eigene Kosten entsorgen und den Wertverlust als "Erfahrung" verbuchen. |
#69
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Mal wieder ne Spekulation.... ich schau mir ein Boot in Amerika an und Kaufe es. Wieder in Deutschland gehe ich zum WSA und lasse es vorsorglich zu. Die Daten des Kennzeichens sende ich zum Händler nach Amerika der mir mein WSA kennzeichen ans Boot tackert. bei der Einfuhr hat das Boot ein deutsches Kennzeichen und der Zoll wird nicht nach einer CE-Fragen.
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#70
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Das sind Sachen, die früher gingen, aber nicht mehr bei der heutigen EDV Ich denke, das WSA ist da die absolute Ausnahme - die löschen ja noch drei Monate nach Ummeldung die alten Sachen. Aber das wird auch nicht mehr lange so sein. Ich verstehe die ganze Diskussion hier nur nicht - kein Mensch kommt auf die Idee, ein Auto ohne Papiere zu kaufen um sich dann zu beschweren, dass er keine Zulassung dafür bekommt ...... Vorher richtig informieren spart jede Menge Ärger und evtl. noch mehr Geld ...... |
#71
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gruss dieter
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#72
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OK das dürfte dann eventuell gut sein.
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#73
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![]() gruss dieter
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#74
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Also,
in Berlin musste man bisher immer eine Kopie der Konformitätserklärung abgeben. In dieser Kopie wird auch auf die CE-Zertifizierung Bezug genommen, also die Nummer des CE Reports und das Institut. Die eigentliche CE-Zertifizierung (den Report), musste man nicht vorlegen. Moment ist dies auch noch so, hier auf der homepage des wsa b steht es auch noch (sogar deutsche): Zitat:
So gesehen ist das schon eine echte Änderung, weil es quasi sehr wohl das Gesetzt aufhebt. Das erst einmal begrüße ich, da nun der Wassersportfreund es leichter hat. Jedoch ist das ein sehr regierungstypischer fauler Kompromiss, denn das Gesetz dahinter besteht ja theoretisch noch, es wird halt jetzt nur quasi von staatlicher Sicht dazu indirekt aufgefordert, es zu umgehen. Es war doch gerade für Schlauchbootfahrer bisher ein Problem. Oder von Leuten die etwas kleines fahren. Leute die ein großes Boot von einem Händler hier in D kaufen - die hat das doch nie beschäftigt. Maximal noch Leute, die ausm Ausland ein einzelnes Boot importiert haben. Diese Schlauchbootfahrer hatten bisher halt das Problem, dass sie für ihr chinesisches Boot ein Dokument gebraucht hatten. Es wird doch jetzt wohl ganz sicher dazu kommen, dass es viele Kleinfahrzeuge geben wird (z.B. Schlauchboote), die einfach so zugelassen werden, die normalerweise nicht zugelassen worden wären, eben weil die CE fehlte. Das ist definitiv eine Konsequenz aus dieser Änderung, weshalb das doch eine echte Neuigkeit ist. Zitat:
Zitat:
Geändert von BertiH (13.01.2017 um 17:09 Uhr) |
#75
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Das beim Boot immer Gedöns gemacht wird
![]() ![]() Warum sollte er nun in Gottes Namen zu blööd sein und nicht im Kopf behalten, das er ohne CE mit seinem Boot nicht fahren darf ![]() damit wäre das Thema eigentlich erledigt ![]() gruss dieter
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