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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Morsche,
Iss doch egal, wer was wie regelt von der Versicherung und alles dazugehörige drum und dran. Im Grunde ist es so, das, wenn du wie hier im Fall mit Überbreite ohne Genehmigung fährst, es zu einem Unfall kommt und es rauskommt, das ne Überbreite ohne Genehmigung da ist, du die rabenschwarze A-Karte gezogen hast. In irgeneiner Art biste eh de Depp und kannst zahlen. Gesendet mit Tapatalk
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#52
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Ich finde die Ausführungen durchaus interessant. Denn wer weiß schon wie breit sein Boot wirklich ist. Also ich traue den Angaben der Bootsbauer definitiv nicht. Vor allem nicht wenn ein Ami-Boot angeblich 2.54m oder 2.55m breit ist.
Beruhigt erst mal, wann man das in den Angaben liest. Aber stimmt es auch? Also ich hab die Breite meiner Boote noch nie nachgemessen.
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Ahoy, Frank |
#53
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Ich habe aus eigenem Interesse mal bei uns beim Amt nachgefragt. Die Ausnahmegenehmigung gilt wie üblich maximal 3 Jahre und würde bei uns in Hamm für 3 Jahre 500,00 € kosten.
Finde ich schon eine stolze Summe!
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Gruß Matze |
#54
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was ich in diesen Beitrag interessant finde, sind die unterschiedlichen Gebühren für eine Sondergenehmigung bei Überbreite bis 3m.
Ich habe im Kreis Minden-Lübbecke 150€ gesamtes Bundesgebiet für 3 Jahre bezahlt. Vielleicht sollte man herausfinden, wo die Genehmigung am günstigsten ist. Im Moment führt Hannover mit 30€. Bitte Nachweis in den Thread einfügen. Gruß Sven
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#55
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Kann ich denn einfach in einer anderen Gemeinde die Genehmigung beantragen?
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Gruß Matze |
#56
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Hallo,
ich möchte noch eines anmerken, da es oben immer um die Haftpflicht und Zulassung bezogen auf die Überbreite des Bootes ging: Die Haftpflicht bezieht sich nicht auf das Boot, sondern auf den Trailer. Das Boot ist nur "Zuladung". Somit hat das eigentliche Gespann (Auto + Trailer) eine Zulassung und ist leer völlig legal unterwegs. Ein zu breites Boot sollte also nicht die Zulassung erlöschen lassen und den Versicherungsschutz gefährden können. Ist ähnlich, wie wenn ich auf dem Autodach was transportiere und die Masse nicht einhalte. Wie breit ist eigentlich ein LKW ohne und mit Spiegel? Ohne müsste der doch 2,50m haben. Mit Spiegel mind. 3m. Wie ist denn die gesetzliche Definition, dass die Spiegel drüber raus stehen dürfen? Gruß Axel
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#57
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Moin moin,
Zitat:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32.html -2,55m allgemein für KFZ, die nicht PKW sind -2,60 für Kühlfahrzeuge -3,00m für LoF und Fahrzeuge für den Unterhalt von Straßen und immer "Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen [...] 6. Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht" Daher auch die vereinfachte Ausstellung einer Sondergenehmigung für Überbreite (nur Warntafeln und ggf. -Leuchten, aber keine Begleitfahrzeuge und keine vorherige Streckenfestlegung), sofern man unter 3,00m bleibt - dafür sind Straßen im Allgemeinen noch ausgelegt. lg, justme |
#58
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Zum Glück habe ich 2 Kühlschränke an Bord, somit sollte das ja fast schon als Kühlfahrzeug durchgehen
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#59
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Zitat:
Der Trailer mit der grünen Nummer ist mit dem Zugfahrzeug versichert, wenn er leer ist. Wenn er mit einem Boot beladen ist, greift bei einem Unfall die Bootshaftpflichtversicherung, in der das Trailern eingeschlossen sein sollte (manche Länder verlangen das explizit). Ob in in diesem Fall die 50/50 Teilung Zugfahrzeug / Hänger greift, weiß ich nicht. Könnte das mal jemand prüfen, wie es korrekt ist? Und P.S. ich hab leider immer noch keine schlüssige Antwort auf die Frage gefunden, wie das mit dem Trailern von Überbreite (2m80) in SLO ist, die angegebenen Kontaktadressen haben mir nicht geantwortet. |
#60
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Zitat:
ob leer oder mit Boot, bei einem Unfall ist der Trailer immer über das Zugfahrzeug versichert. Die Bootsversicherung hat damit erst mal nichts zu tun. Wenn der Trailer solo rumsteht und würde jetzt einen Schaden anrichten, dann zahlt die Bootsversicherung, wenn dort der Trailer auch mit versichert ist. Gruß Axel
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#61
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Einfach mal als update, ich hatte bei PLOSE ate angefragt wg. Überbreitetransport Italien (hier 2m80), das Ergebnis ist: Bleiben lassen.
Hier die Antwort: Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Privatpersonen empfehlen wir für die Strecke in Italien, einen Bootsfrächter zu verwenden. Leider ist das Verfahren zum Erhalt einer Sondergenehmigung in Italien ein hoher Bürokratischer sowie Kostenintensiver aufwand. Leider müssen Private dieselben Dokumente und Abläufe wie ein Sondertransporteuer liefern bzw. durchmachen. Es gelten auch die selben Strafmaße für Straßenverkehrsordnungswiedrigkeiten wie für einen Frächter. Hinzukommen noch die Anmeldung auf den verschiedenen Autobahnkompetenzen, das fahren auf der Sonderspur und das bezahlen der Maut mit Transitkärtchen. Deshalb kann ich Ihnen ans Herz legen den Transport (Zumindest in Italien) durch einen Bootsfrächter erledigen zu lassen. Bitte finden Sie anbei die Kontaktdaten : Peter van Leur Transportservice GmbH Herr Peter, oder Tommy van Leur Perlmooserstraße 22 A-6322 Kirchbichl (neben Kufstein) tel.: 004353328869610 -15 fax.:04353328869650 e-mail: office@petervanleur.com Rainer Keller Transporte Herr Rainer Keller Kreuzweg 2 D-97450 Büchold tel. 00499363994680 Mobiltel. 004915115147840 e-mail info@keller-transporte.de Adria Yachttrans - Kappeller Klaudia Mauth 12 A-8715 Feistritz bei Knittelfeld tel. 0043351545668 Mobiltel. 00436642536388 // 00436641140805 e-mail office@adriayachttrans.at Diese Transporteure sind bereits im Besitz der Dauergenehmigungen, know how und Spezialauflieger für Boote. Sollten Sie sich trotzdem dafür entscheiden das Boot selbst zu transportieren, können Sie sich gerne jederzeit bei mir melden. |
#62
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Zitat:
Die Ausgangsfrage des TE bezog sich auf eine Bayliner 2355 mit 2,59 Breite. Das ist eine völlig andere Nummer, als die von Dir angefragten 2,80 m !!! Natürlich sind auch 2,59 m 4 cm über der maximal zulässigen Breite für den Straßentransport ohne Sondergenehmigung. Aber für die von Dir genannten 2,80 gibt es ohne weitere Auflagen noch nicht einmal die Sondergenehmigung für Deutschland. Bleibt bitte zu Hause und bleibt gesund! Gerd |
#63
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Zitat:
Für die Sondergenehmigung bis 3 m Breite in Deutschland, sind lediglich die Überbreitenschilder vorgeschrieben. Und die Genehmigung kann jeder Trailerfahrer beantragen (und er erhält sie auch). Weitere Auflagen gibt es nicht. Gruß Holger |
#64
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Bis 3m bekommst Du die Sondergenehmigung in D, entweder für Dauer (3 Jahre) für D ohne größere Auflagen, darüber wird es schwieriger.
Die gleiche Regelung gibts fast für jedes europ. Land, halt nur nicht für Italien. Und da kriegste evtl. schon bei 2m59 richtig Ärger und das kostet echtes Geld. Aber da man die Hoffnung ja nicht aufgibt, hab ich halt aktuell mal nachgefragt, ob sich was geändert hat. Ist halt leider nicht so. |
#65
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Zitat:
Mir ging es aber nur darum aufzuzeigen, dass 2,80 Meter nichts mit der Breite der Bayliner 2355 (2,59 m) des TE zu tun haben. Bei 4 cm zuviel auf dem Papier, würde ich zu allererst mal genau mein Boot nachmessen. Ob man dann - wenn es bei 2,59 m Breite bleibt - auf die "Gnade" der Rennleitung setzt oder sich eine Ausnahmegenehmigung - wenigstens für Deutschland - beschafft, mag jeder für sich selbst entscheiden. Bleibt bitte zu Hause und gesund! Gerd |
#66
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Zitat:
diese Aussage ist nicht richtig: Erst ab 2,75m Breite sind Kennzeichnungsschilder erforderlich oder die Ladung steht mehr wie 0,2m über die äußere seitliche Begrenzung (was beim Boot mit 2,59m selten der Fall sein sollte). Steht so in der VkBl 2019 S.192. Auf die wird in einer Ausnahmegenehmigung bezogen. Gruß Axel |
#67
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Wenn die Jungs in Uniform richtig messen würden hätten viele LKW ein Problem
bei Kippern zum Beispiel sind die Rollen mit der Abdeckplane zu breit . Gruß Holger
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Ich habe keine Macken ,das sind Special Effects. |
#68
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Zitat:
Die Regelung ist klar: Ab 2m55 brauchste Ausnahmegenehmigung, bis 3m mit erfüllbaren Auflagen in manchen europ. Ländern, in manchen eben nicht. Auf Deutsch: Auch mit 2m59, oder das Boot schräg auf den Trailer packen, geht ja auch. |
#69
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Fahrt mal mit 2,56m Breite in die Schweiz..... die Klatschen Beifall, fakt bis 2,55m alles Easy darüber halt nur Nachts.....
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Gruß Jochen vom Reffenthal |
#70
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Dafür kostet die Ausnahmegenehmigung nur 30 Stutz.
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#71
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Weiß jemand wie das Thema in NL aussieht? Besteht dort die Möglichkeit eine Genehmigung für 2,59m zu bekommen?
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Gruß Matze |
#72
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NL brauchste nix, Boot bis 3m auf Hänger ist ok, Hänger solo nur 2m55
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