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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Überbreite
Hallo
Darf man eine Bayliner Ciera 2355 mit 2,59 ohne Sondergenehmigung fahren ? MfG Anding |
#2
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Überbreite
Offiziell nein! Praktisch kenne ich keinen der eine in Deutschland hat! Meine Rinker ist auch 2,59 breit und ich hatte noch keine Probleme!
Mit freundlichen Grüßen Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Euer Kiwihunter (Bernd) Die Hoffnung stirbt zuletzt
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#3
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Zitat:
Standardbreite bei amerikanischen Booten. Viele haben in ihrem Schein allerdings 2.54m eingetragen .
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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#4
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Danke für die info
Gruß ralf |
#5
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Ich glaube, dass es nicht kontrolliert wird. Normalerweise. Aber bei einem Unfall ... Da guckt der Versicherer mit scharfen Augen.
Grüsse Jivko |
#6
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Zitat:
Kann man einfach über VEMAGS beantragen.
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Gruß Sylvio |
#7
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Glaub mir es wird kontrolliert!
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Gruß Sylvio |
#8
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Eine super Antwort . Kontrolliere besser mal deine Aussage.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#9
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Dem Versuch einer Versicherung, die Ueberbreite als ursaechlich fuer den Unfall zu betrachten, wuerde ich mit grosser Gelassenheit entgegensehen.
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#10
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Hallo und frohe Ostern euch.
Wurde von euch schonmal bei einer Kontrolle vermessen? Gibt es eigentlich bei einer Gesamtlänge des Gespann, d.h. Zugfahrzeug und Boot hinten dran eine maximale zulässige Gesamtlänge?
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Schöne Grüße aus dem Aller-Leine-Tal. Cordi |
#11
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Maximale Gesamtlänge mit Anhänger 18,75m,aufgesattelt 16,50 m.
Gruß Ralf
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www.albert-line.de
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#12
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....... und der Anhänger darf max 12 m lang sein.
Mit Ladungsüberhang darf es etwas mehr sein: 20,75 m Dann aber nur für eine Strecke von max 100 Km Mit 20,25 m (1,5 mtr Überhang) kann es in D unbegrenzt weit gehen.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#13
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Ich nicht. Du darfst mit der Fuhre ohne Sondergenemigung überhaupt nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#14
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Ich würde ja erst mal messen wie breit der Kutter wirklich ist , meist sind sie doch etwas schmaler als die 2´59 m
Und dann würde ich jedem, der in D ein Knöllchen für zu breite Ladung bei einem Max 2,59m breiten Boot oder den Nachweis darüber, dass eine Versicherung erfolgreich die Zahlung wegen 4cm Überbreite verweigert hat, einen Kasten Bier zahlen ....
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Gruß Olli
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#15
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Das sicherste ist genau messen, wer macht das schon meist werde doch passende Daten in die Papiere eingetragen.
Wir haben mal gemessen und sind auf 2,54 gekommen.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#16
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Zitat:
Fuer den (theoretisch moeglichen) Fall, dass die Ueberbreite ursaechlich fuer den Unfall ist (und das entscheidet nicht die Versicherung), kann der Schuldige in Regress genommen werden. Die Hoechstgrenze fuer den Regress ist Euro 5.000.
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#17
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Ich bin über 18 Jahre lang mit meinem 7,5 Tonnen nach Croatien gefahren
Das Boot war auch 259 cm breit die einzigen die das wirklich genau wusten das das Boot trotz Eintragung von 253 in den Papieren tatsächlich 259 breit ist waren die Bayrischen Autobahnschupos und die haben auch mal nach gemessen. Schlussendlich habe ich nie bezahlt wurde aber immer wieder verwahnt. Aufgrund des provesionellen Aufbau und der perfekten transportsicherung ging immer wieder weiter. Breite über alles mit Scheuerleiste 259. ohne Scheuerleiste 254 cm der Rumpf über alles keine 259 ! Ausnahmegenehmigungen gibt es bei der örtlichen Strassenverkehrsbehörde in der Regel für ein Jahr und kostet zwischen 50 und 100 Euro Max breite 300 cm
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#18
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Zitat:
Mein Nitro ist auch 2,59m, im schein steht allerdings 2,54m, hatte auch noch nie Probleme , |
#19
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Was in deinem Schein steht juckt die nicht. Die messen einfach nach und dann hast Du ein richtiges Problem. Dann bleibt die Fuhre stehen wird festgelegt und Du fährst erst nach Vorlage einer Sondergenehmigung weiter. Die Du mit Sicherheit nicht innerhalb einer Woche bekommst.
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Gruß Sylvio |
#20
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Die zugelassene Fahrzeugbreite ist 2,55m... aber was ist z.B. mit den Spiegeln, die dazu nicht zählen, mein Wohnmobil ist 2,30m breit plus 2 x 18cm Spiegel, also 2,66m jeder PKW mit Caravanspiegeln ist 20-30cm breiter als sein Caravan mit oft 2,50m, also dann 2,80m breit... da soll die kleine Überbreite von 2x2cm ein Problem sein?
LG Peter, der da locker sehen würde
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Über Griechenland lacht die Sonne und über Deutschland die ganze Welt... |
#21
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Beim Gewicht gehen 2 Prozent überladen als Toleranz durch.Danach gibt es erst eine Strafe,ab 5 Prozent bleibt die Fuhre stehen.Ob die s bei der Breite auch eine Toleranz gibt weiß ich nicht.Wenn ja,dann dürfte das Gespann bis 2,6017 m straffrei bleiben.Allerdings nur ,wenn in den Papieren 2,54 steht.Steht dort 2,59 m,wäre es wohl Vorsatz.
Wenn ich mal wieder eine Kontrollfigur treffe ,werde ich mal danach fragen. Bei Norweger-Booten wird gern 3.02 als Breite angegeben.Da gestalten sich dann auch Sondergenehmigungen schwieriger.Der Aufwand für die letzten 2 cm ist dann doch erheblich,70er Genehmigung und Begleitfahrzeug. Gruß Ralf
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www.albert-line.de |
#22
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Zitat:
Jeder Polizist wird wissen, dass sein Verbot der Ueberpruefung eines Verwaltunggerichts kaum standhalten wird. Der andere Grund, die Notwendigkeit eines Gutachtens, der oft mit dem Verbot der Weiterfahrt begruendet ist, kommt hier auch nicht in Frage. Ein Weiterfahrverbot wegen einer Ordnungswidrigkeit, die normalerweise mit Euro 20 geahndet wird, ist einfach nicht denkbar. In “richtigen Leben” wird es eher so ausgehen:
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#23
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Zitat:
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Gruß Sylvio |
#24
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Zitat:
Alles andere, wie zB "es wird nur selten kontrolliert, passiert nix, Versicherung könnte sich weigern, Polizei misst nicht nach usw" ist doch bei dieser Eingangsfrage unwichtig. Es sollen doch hier keine illegalen Schlupflöcher oder Tipps gefördert werden.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#25
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Eine Frage an diejenigen, deren Bootsbreite schon mal nachgemessen wurde:
Wie misst die Rennleitung? Wie stellen sie die breiteste Stelle des Bootes fest? Beim Trailer kann man ja von den Daten im Fahrzeugschein als Tatsache ausgehen. Aber beim Boot doch wohl eher nicht.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
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