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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Was für eine Grundaussage?
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#52
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![]() Ich habe das mit dem Platz Vermieter abgesprochen das ich es verkaufen will, da hat er mir gesagt gut das er es wisse, dann stelle er es so hin das ich im Bedarfsfall schnell draussen bin. War alles kein Problem. Hat er so gemacht und wir konnten ohne Probleme handeln ![]()
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#53
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Im Frühjahr die Hälfte des Kaufpreises angezahlt und bei Übergabe nach Probefahrt den Rest bezahlt... Dann gleich über den Wasserweg heimgefahren... also Funktioniert es doch,,,
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#54
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Naja..viele wollen ja gerne nach der Probefahrt noch handeln...
Wenn man dann als Verkäufer das Boot hat rausräumen lassen, ausgewintert usw. dann haben sich die Machtverhältnisse halt verschoben... Ich kenne es bei größeren Booten nur so wie hier schon bechrieben: *Boot ansehen *Preis aushandeln *Vertrag unterschreiben *Anzahlung *Boot ins Wasser ( Probefahrt, Gutachter ) *Restzahlung *Übernahme Und der Punkt mit dem Preis verhandeln ist chronologisch nicht zu verschieben, wenn bei der Probefahrt Mängel aufgetreten sind, müssen die halt beseitigt werden (bis zu einer Vertraglich vereinbarten Höhe / sonst Rücktrittsrecht) und nicht die alte Leier, also für Summe X weniger würde ich es nehmen... Geändert von Nana (m) (07.02.2018 um 08:50 Uhr) |
#55
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Als ich mein letztes Boot verkauft habe, hätte der Käufer das Boot gerne sofort mitnehmen können und wir hätten auch sofort eine Probefahrt machen können (er hätte die Kosten für das Kranen allerdings zunächst zahlen müssen und ich hätte es dann im Falle eines Kaufes vom Kaufpreis abgezogen), der Käufer bat aber darum, das Boot noch drei Monate in der Halle zu lassen (die Kosten für die Halle haben wir uns geteilt) und dann erst bei Abholung die Probefahrt machen zu dürfen.
Und selbstverständlich habe ich eine Anzahlung verlangt (20%). Und wäre er damit nicht einverstanden gewesen, hätte er das Boot nicht bekommen und fertig!!! Letztlich müssen sich Verkäufer und Käufer einigen und wenn der Käufer andere Vorstellungen von der Abwicklung - im Hinblick auf die Anzahlung - gehabt hätte, hätte er sich eben ein anderes Boot kaufen müssen, so einfach ist das. Wenn natürlich ein Verkäufer unbedingt verkaufen muss, mag es anders aussehen...
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![]() Gruß Berni ![]() |
#56
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Hätte man das Boot ohne Rücksprache bewegt, so hätte es einen großen Schaden geben können. Und so mag es bei mehreren Booten sein. Wer weiss, dass er das Boot veräußern will, lässt es so hinstellen, dass man rankommt. Wer es nicht vorher wusste (wie ich vor 2 Jahren), der muss eben warten.
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Handbreit Jens |
#57
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![]() https://www.boote-forum.de/showpost....0&postcount=44
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#58
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Ich habe mich rechtlich vor dem Kauf beraten lassen und der Anwalt hat mir vor einer Anzahlung abgeraten.
Bei einem unterschriebenen und verpflichtenden Kaufvertrag ist eine Anzahlung nicht notwendig. Falls jemand eine Anzahlung leistet und der Verkäufer Privatkonkurs anmeldet sieht der Käufer keinen Euro mehr und das Boot sowieso nicht. LG Konrad
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#59
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In großen Winterlagerhallen, wirst du den Betreiber nicht davon überzeugen können, mehrere Schiffe zu verschieben... Wie schon hier genannt wird oft an den Schiffen gearbeitet, oder es handelt sich um beheizte Hallen, dann müssten Schiffe kurzzeitig in den Frost, die eventuell nicht eingewintert sind.... Zum zweiten wird in Nordeuropa in den meisten Häfen im Winter auch gar nicht gekrant, Traveller Lifte sind gar nicht in Betrieb. Also, ja, du musst warten bis du im Frühling mit an der Reihe bist...und genau dafür werden ja die Verträge mit Anzahlung vereinbart.... Ist im Yachthandel absolut normal....
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#60
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#61
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weiß, dass ich mein Boot veräußern will und dies dem Betreiber vor der Einwinterung sage, dann sollte das auch Berücksichtigung finden. Hat aber alles nur im weitesten Sinn mit der Ausgangsfrage des TE zu tun. Können wir also gerne dabei belassen ...
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
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