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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 03.10.2018, 09:05
Hamburger Jung Hamburger Jung ist offline
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Moin zusammen,
danke für Eure zahlreichen Beiträge. Sieht so aus als ob das Thema doch sehr polarisiert
Insbesondere der Konflikt zwischen technisch möglichem und rechtlich erlaubtem...

Ich sehe es so: wenn die Zuglast offiziell 2 to. beträgt, dann ist da erstens eh noch eine Sicherheitsmarge drin und zweitens müssen bereits die 2 to. in jeder erdenklichen Situation (starkes beschleunigen/bremsen) auch am Berg bis 80 km/h abgesichert sein. Da sollten 3 to. in vorsichtiger Schleichfahrt über 500m (auf überwiegend nicht öffentlichen Straßen) ohne Schaden/Überlastung eigentlich möglich sein.

Die Stützlast des Autos beträgt übrigens 80 kg und der Trailer ist auf 100 kg eingestellt.
Der Wagen hat die 8-Gang ZF-Automatik (ist das DSG???)

Ich kann aber Entwarnung geben: Ich bekomme jetzt wahrscheinlich den Grand Cherokee eines Freundes, dann hat sich das eh erledigt

Beste Grüße
Marc
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  #52  
Alt 03.10.2018, 09:11
Benutzerbild von cularis
cularis cularis ist offline
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Also wenn ich das so alles lese, da sind einige vom Forum wesentlich schmerzfreier
https://www.boote-forum.de/showthrea...7&#post4224977
https://www.boote-forum.de/showthrea...6&#post3804896
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Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #53  
Alt 03.10.2018, 09:13
Quicky Quicky ist offline
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Ich kann aber Entwarnung geben: Ich bekomme jetzt wahrscheinlich den Grand Cherokee eines Freundes, dann hat sich das eh erledigt

Beste Grüße
Marc

Na Bitte geht doch ,Gute Entscheidung .

Gruß Jörg
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  #54  
Alt 03.10.2018, 09:28
Benutzerbild von Berni
Berni Berni ist offline
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Zitat:
Zitat von Quicky Beitrag anzeigen
Ich kann aber Entwarnung geben: Ich bekomme jetzt wahrscheinlich den Grand Cherokee eines Freundes, dann hat sich das eh erledigt

Beste Grüße
Marc

Na Bitte geht doch ,Gute Entscheidung .

Gruß Jörg
Sehr gut!!!

Und abgesehen von der Fragestellung des TE muss man sich schon wundern, welche Risiken hier einige eingehen.

Es ist eine Sache, wenn man auf nicht öffentlichen Verkehrsraum solche "Dinge" macht, aber auf öffentlichen Straßen (wir reden hier ja nicht über eine geringfügige Überschreitung) ein absolutes "no go"....

Passiert was oder dummerweise kommt gerade dann die Polizei vorbei, ist das Geschrei wieder groß....
__________________


Gruß

Berni
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  #55  
Alt 03.10.2018, 09:52
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Zitat:
Zitat von Hamburger Jung Beitrag anzeigen
Insbesondere der Konflikt zwischen technisch möglichem und rechtlich erlaubtem...
Das Technisch mögliche liegt oft viel weiter wie man denkt.

https://youtu.be/9DsK0SH0h9s

Du müsstest die gleiche Frage mal in ein Australisches Forum stellen.
Bei ein festen Anhängerkupplung hätte ich keine bedenken, bei eine drehbare eventuell wohl.
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  #56  
Alt 03.10.2018, 10:10
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Akki Akki ist offline
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Ich behaupte mal, dass sich der Bremsweg noch nicht einmal großartig verlängern wird. Bei gut eingestelltem Trailer bremst eher der das Auto.
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Akki

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  #57  
Alt 03.10.2018, 10:44
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  #58  
Alt 03.10.2018, 11:00
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Akki Akki ist offline
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Ach so ganz leichtes Übergewicht ist doch nicht schlimm.


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  #59  
Alt 03.10.2018, 13:01
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
Aus aktuellem Anlass
Puh , zum Glück nur ein Bayliner.....
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Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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  #60  
Alt 03.10.2018, 14:59
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gerald11 gerald11 ist offline
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Mal kurz ein anderer Gedanke, weil hier immer argumentiert wird, dass das Fahrzeug der Belastung nicht gewachsen ist.

Ein Smart darf auch einen XC90 2750 kg abschleppen ohne Angst haben zu müssen, dass er in der Mitte zerbricht, warum sollte das bei einem Boot anders sein?
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  #61  
Alt 03.10.2018, 15:59
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Overnight Overnight ist offline
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Jeder Fahrzeughersteller ist Geizig und Spart
Somit wird eine 2t AHK auch nur mit den Schrauben befestigt die dafür berechnet sind. Genauso wird es mit den gegenAnkern sein.
Eine 3t oder3,5tAHK hat mit Sicherheit andere größere Befestigungsschrauben und auch sind die gegenankerplatten größer.
Warum gibt es sonst verschiedene AHK ?
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie Die wahre Power by V8
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  #62  
Alt 04.10.2018, 06:12
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martin1302 martin1302 ist offline
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Ja schon, aber eine 2t AKH ist dafür ausgelegt mit 2t über die Autobahn zu brettern, über Absätze zu fahren, aus steilen Rampen zu Slippen, Vollbremsung zu machen, ... und das ganze noch für ein paar 10'000 km (theoretisch gar ein paar 100'000 km, denn es steht da nie etwas von beschränkter Lebensdauer oder km-Leistung, muss also dafür ausgelegt sein, dauernd einen Anhänger zu ziehen)

Da mal in der Ebene bei langsamer Fahrt 3.5 to zu ziehen ist technisch wirklich kein Problem.
Relevant sind ja nur die Kräfte die auf die Kugel wirken. Und die sind bei vorsichtiger Fahrt mit 3.5 to auf der Ebene mit Sicherheit noch kleiner, als mit 2 to auf der Autobahn über eine Welle zu brettern.
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Gruss Martin


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Geändert von martin1302 (04.10.2018 um 07:15 Uhr)
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  #63  
Alt 04.10.2018, 20:49
Segler85 Segler85 ist offline
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Etwas unwichtige Randinformation, die indirekt zum Thema passt. VW hat beim Transporter der ersten Generation ab 1960 oder 63 die Anhängelast auf 600kg ungebremst und gebremst festgelegt. Beim Katastrophenschutzanhänger waren es plötzlich legal 750kg, und bei einer freiwilligen (!) Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40km/h durfte der Bus 1200kg gebremst ziehen.
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  #64  
Alt 04.10.2018, 20:53
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Zitat:
Zitat von Segler85 Beitrag anzeigen
Etwas unwichtige Randinformation, die indirekt zum Thema passt. VW hat beim Transporter der ersten Generation ab 1960 oder 63 die Anhängelast auf 600kg ungebremst und gebremst festgelegt. Beim Katastrophenschutzanhänger waren es plötzlich legal 750kg, und bei einer freiwilligen (!) Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40km/h durfte der Bus 1200kg gebremst ziehen.
Woher weiß man sowas ?
Hast du das gegoogelt oder fährst du ein 1 Bulli ?
Respekt
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  #65  
Alt 04.10.2018, 21:21
zulangsam zulangsam ist offline
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Zitat:
Zitat von Hamburger Jung Beitrag anzeigen
Moin zusammen,

mein Boot kommt diese Woche per Kran aus dem Wasser und ich möchte den 3to. Steinbacher Trailer mit meinem BMW 520d (2 to. Anhängerlast) vom Kranplatz zum Winterlager überführen. Das ist ein relativ kurzer Weg von ca. 500m, teilweise etwas bergauf und bergab...

Das Ganze (Boot+Hänger) hat ein Gewicht von ca 3.to.

Das daß eigentlich nicht erlaubt ist, ist mir klar (bitte keine Belehrungen) aber denkt Ihr ich könnte mein Fahrzeug bzw. die AHK damit beschädigen?

Ich will mir für die kleine Strecke jetzt nicht extra einen SUV mit 3,5 to. Anhängerlast leihen müssen...

Was haltet Ihr davon?

Danke + beste Grüße
Marc
Mach das fährst halt langsam bei 500m würde ich nicht rumscheißen. !!!!!Meine persönliche Meinung bevor wieder 1000 etwas mit Versicherungschutz und .... schreiben.
Die Kräfte wirken anders wenn du mit 20km/h fährst wie mit 80km/h.
Rangiere meine 3500kg auch manchmal anders.
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  #66  
Alt 05.10.2018, 07:17
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Miracle Man Miracle Man ist offline
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Kenne mich auf diesem Gelände sehr gut aus. Da ist niemand der dir mal eben das Boot für einen kleinen Obulus von A nach B fäht, obwohl Du da dein Winterlager hast?
Habe mir auch diverse Angebote eingeholt und da war das Verbringen zur Halle immer inclusive.
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Viele Grüße
Olli
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  #67  
Alt 05.10.2018, 09:38
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Plattner Plattner ist offline
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Ich wette das der erste 5er noch 2,5t ziehen durfte. Das hat alles nur Emmisionstechnische Gründe.
Audi A4 1,9tdi PumpeDÜSE durfte 1,9t ziehen sein Nachfolger nur noch 1,2t.
Die verwendeten Materialien sind gleich. Das hat alles nix mit Material können, oder nicht, zu tun. Vielleicht noch mit der Kupplung eines Doppelkupplung Getriebes aber das wars dann auch schon.
Beim Hyunday Santa Fe 1 Generation 3,5t der hatte noch einen Leiterrahmen, da war es Bauartbedingt. Der Nächste durfte nur noch 2,7t der aktuelle mit gleicher Maschine und Getriebe nur noch 2,2t. Wie oben erwähnt (Emmisionsschutz).
Also nehm deinen BMW und fahr den Km und lass dich nicht erwischen.
__________________
mit sportlichem Gruß
Michael
BreakOutAnotherThousand
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  #68  
Alt 05.10.2018, 09:47
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Ich bleibe dabei....mit dem BMW der 2t ziehen darf seh ich auch kein großes Problem die 3t zu bewegen auf diesem kurzen Stück...aber das andere beschrieben Szenario mit dem Passat der 2t Anhängelast hat 5t zu bewegen halte ich nach wie vor für bedenklich.
Ist das nicht auch ein Garant dafür das DSG zu schrotten.
Du solltest die 5t nur im Garantiezeitraum mit dem Passat bewegen.
__________________
Gruß
Martin

Geändert von MarDan (05.10.2018 um 10:10 Uhr)
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  #69  
Alt 05.10.2018, 09:57
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Zitat:
Zitat von Plattner Beitrag anzeigen
Beim Hyunday Santa Fe 1 Generation 3,5t der hatte noch einen Leiterrahmen, da war es Bauartbedingt. Der Nächste durfte nur noch 2,7t der aktuelle mit gleicher Maschine und Getriebe nur noch 2,2t. Wie oben erwähnt (Emmisionsschutz).
Also nehm deinen BMW und fahr den Km und lass dich nicht erwischen.

Durfte der Santa Fe wirklich 3,5t ziehen???
Durfte das von Hyundai nicht nur der Terracan?
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Gruß
Martin
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  #70  
Alt 05.10.2018, 10:14
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Zitat:
Zitat von Plattner Beitrag anzeigen
Ich wette das der erste 5er noch 2,5t ziehen durfte. Das hat alles nur Emmisionstechnische Gründe.
Audi A4 1,9tdi PumpeDÜSE durfte 1,9t ziehen sein Nachfolger nur noch 1,2t.
Die verwendeten Materialien sind gleich. Das hat alles nix mit Material können, oder nicht, zu tun. Vielleicht noch mit der Kupplung eines Doppelkupplung Getriebes aber das wars dann auch schon.
Beim Hyunday Santa Fe 1 Generation 3,5t der hatte noch einen Leiterrahmen, da war es Bauartbedingt. Der Nächste durfte nur noch 2,7t der aktuelle mit gleicher Maschine und Getriebe nur noch 2,2t. Wie oben erwähnt (Emmisionsschutz).
Also nehm deinen BMW und fahr den Km und lass dich nicht erwischen.
Mindestens beim BMW hast du Unrecht. Der E34 durfte weniger als der E39 und die Nachfolger lagen dann alle um 2t.
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  #71  
Alt 05.10.2018, 12:01
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Zitat:
Zitat von MarDan Beitrag anzeigen
Ich bleibe dabei....mit dem BMW der 2t ziehen darf seh ich auch kein großes Problem die 3t zu bewegen auf diesem kurzen Stück...aber das andere beschrieben Szenario mit dem Passat der 2t Anhängelast hat 5t zu bewegen halte ich nach wie vor für bedenklich.
Ist das nicht auch ein Garant dafür das DSG zu schrotten.
Du solltest die 5t nur im Garantiezeitraum mit dem Passat bewegen.
Ich denke nicht, dass das DSG beim Anfahren in der Ebene mit 5 to mehr belastet wird als mit 2 to an einer steileren Sliprampe mit allenfalls noch einem kleinen Absatz drin.
Vorsichtig 5to auf ebener und hindernisfreien Strasse ein paar 100 m mit einer 2to AHK/Fahrzeug zu ziehen, halte ich (technisch) ebenso für bedenkenlos, zumindest sofern auch die Stützlast noch halbwegs passt. Enge Kurven (bei einem Doppelachshänger) und Manövrieren würde ich allenfalls auch vermeiden.
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Gruss Martin


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  #72  
Alt 05.10.2018, 16:22
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Plattner Plattner ist offline
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1.Santa Fe durfte 3.5t zwar mit Einschränkung 6%Steigung aber ja.
__________________
mit sportlichem Gruß
Michael
BreakOutAnotherThousand
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  #73  
Alt 05.10.2018, 16:31
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MarDan MarDan ist offline
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Zitat:
Zitat von Plattner Beitrag anzeigen
1.Santa Fe durfte 3.5t zwar mit Einschränkung 6%Steigung aber ja.
Mit welchem Motor und welches Modell war das?
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Gruß
Martin
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  #74  
Alt 05.10.2018, 18:56
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Habe mir jetzt nicht alles durchgelesen.
Wenn dein BMW ein Automatik ist, kein Problem.
Die Anhängelast wird nämlich nur auf die Anfahrleistung bei Steigung X festgelegt.
Das hat mit Bremsen und Befestigung garnichts zu tun.
Der alte X5 und der alte 318i habe z.B. die gleiche abnehmbare AHK, gleiche Schrauben etc. nur andere Ersatzteil- Bestellnummern.
Langsam machen und Gut ist, aber ich bin aus der Haftung.
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Gruß Albert
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  #75  
Alt 05.10.2018, 23:16
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Meik75 Meik75 ist offline
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Zitat:
Zitat von Plattner Beitrag anzeigen
Die verwendeten Materialien sind gleich. Das hat alles nix mit Material können, oder nicht, zu tun. Vielleicht noch mit der Kupplung eines Doppelkupplung Getriebes aber das wars dann auch schon.
Sind sie nicht. Gutes Beispiel wo man die Unterschiede deutlich sehen kann ist ein Sprinter. Für den gibt es eine 2t-AHK und eine 3,5t, da sind ganz andere Materialstärken und Schrauben verbaut, das ist eine ganz andere AHK.

Mal nach D-Wert und Co. suchen.

Emission spielt eine untergeordnete Rolle. Einschränkungen seitens der Hersteller haben i.d.R. zwei Hauptgründe: Anfahren und Kühlung. Prüfgrundlage für die Anhängelast im Rahmen der Typprüfung ist z.B. ein x-maliges Anfahren mit maximalem Zuggesamtgewicht bei 12%. Dazu müssen Motor und Antrieb auch bei 35° den Brenner rauf überleben. Nicht selten ist bei AHK ab Werk größerer Kühler, anderer Lüfter, zusätzlicher Getriebeölkühler oder ähnliches verbaut.

Bremse ist heute seltener ein Problem, die hat in den letzten Jahren bei allen PKW deutlich zugelegt. Heute hat ein Golf größere Bremsen als vor 20 Jahren noch SUVs/Geländewagen oder Transporter. Mit Zuggesamtgewicht ausgeladen sind die Anforderungen dennoch nicht ohne.

Letztlich - unabhängig vom erlaubten - spielen obige Gründe bei 500m mal etwas mehr Gewicht am Haken keine große Rolle. Ein Bootstrailer mit zulässgigem Gewicht drückt bei einer Vollbremsung schon mit ganz anderen Kräfte auf das Auto. Anhängerbremsen sind zwar heute schon ok, aber die Verzögerungen reichen nicht an ein Auto heran, das drückt schon deutlich nach vorne. Hinzu kommt bei höheren Aufbauten wie Wohnwagen oder Boot ein immenses Nickmoment beim Bremsen, da sind bei Bremsungen auch 200kg und mehr nichts außergewöhnliches.
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