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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Moin zusammen,
danke für Eure zahlreichen Beiträge. Sieht so aus als ob das Thema doch sehr polarisiert Insbesondere der Konflikt zwischen technisch möglichem und rechtlich erlaubtem... Ich sehe es so: wenn die Zuglast offiziell 2 to. beträgt, dann ist da erstens eh noch eine Sicherheitsmarge drin und zweitens müssen bereits die 2 to. in jeder erdenklichen Situation (starkes beschleunigen/bremsen) auch am Berg bis 80 km/h abgesichert sein. Da sollten 3 to. in vorsichtiger Schleichfahrt über 500m (auf überwiegend nicht öffentlichen Straßen) ohne Schaden/Überlastung eigentlich möglich sein. Die Stützlast des Autos beträgt übrigens 80 kg und der Trailer ist auf 100 kg eingestellt. Der Wagen hat die 8-Gang ZF-Automatik (ist das DSG???) Ich kann aber Entwarnung geben: Ich bekomme jetzt wahrscheinlich den Grand Cherokee eines Freundes, dann hat sich das eh erledigt Beste Grüße Marc |
#52
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Also wenn ich das so alles lese, da sind einige vom Forum wesentlich schmerzfreier
https://www.boote-forum.de/showthrea...7&#post4224977 https://www.boote-forum.de/showthrea...6&#post3804896
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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#53
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Ich kann aber Entwarnung geben: Ich bekomme jetzt wahrscheinlich den Grand Cherokee eines Freundes, dann hat sich das eh erledigt
Beste Grüße Marc Na Bitte geht doch ,Gute Entscheidung . Gruß Jörg |
#54
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Zitat:
Und abgesehen von der Fragestellung des TE muss man sich schon wundern, welche Risiken hier einige eingehen. Es ist eine Sache, wenn man auf nicht öffentlichen Verkehrsraum solche "Dinge" macht, aber auf öffentlichen Straßen (wir reden hier ja nicht über eine geringfügige Überschreitung) ein absolutes "no go".... Passiert was oder dummerweise kommt gerade dann die Polizei vorbei, ist das Geschrei wieder groß....
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Gruß Berni |
#55
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Zitat:
https://youtu.be/9DsK0SH0h9s Du müsstest die gleiche Frage mal in ein Australisches Forum stellen. Bei ein festen Anhängerkupplung hätte ich keine bedenken, bei eine drehbare eventuell wohl. |
#56
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Ich behaupte mal, dass sich der Bremsweg noch nicht einmal großartig verlängern wird. Bei gut eingestelltem Trailer bremst eher der das Auto.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#57
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Aus aktuellem Anlass
Geändert von RING18 (22.06.2020 um 19:22 Uhr) |
#58
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#59
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
#60
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Mal kurz ein anderer Gedanke, weil hier immer argumentiert wird, dass das Fahrzeug der Belastung nicht gewachsen ist.
Ein Smart darf auch einen XC90 2750 kg abschleppen ohne Angst haben zu müssen, dass er in der Mitte zerbricht, warum sollte das bei einem Boot anders sein? |
#61
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Jeder Fahrzeughersteller ist Geizig und Spart
Somit wird eine 2t AHK auch nur mit den Schrauben befestigt die dafür berechnet sind. Genauso wird es mit den gegenAnkern sein. Eine 3t oder3,5tAHK hat mit Sicherheit andere größere Befestigungsschrauben und auch sind die gegenankerplatten größer. Warum gibt es sonst verschiedene AHK ?
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie Die wahre Power by V8
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#62
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Ja schon, aber eine 2t AKH ist dafür ausgelegt mit 2t über die Autobahn zu brettern, über Absätze zu fahren, aus steilen Rampen zu Slippen, Vollbremsung zu machen, ... und das ganze noch für ein paar 10'000 km (theoretisch gar ein paar 100'000 km, denn es steht da nie etwas von beschränkter Lebensdauer oder km-Leistung, muss also dafür ausgelegt sein, dauernd einen Anhänger zu ziehen)
Da mal in der Ebene bei langsamer Fahrt 3.5 to zu ziehen ist technisch wirklich kein Problem. Relevant sind ja nur die Kräfte die auf die Kugel wirken. Und die sind bei vorsichtiger Fahrt mit 3.5 to auf der Ebene mit Sicherheit noch kleiner, als mit 2 to auf der Autobahn über eine Welle zu brettern.
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler) Geändert von martin1302 (04.10.2018 um 07:15 Uhr)
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#63
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Etwas unwichtige Randinformation, die indirekt zum Thema passt. VW hat beim Transporter der ersten Generation ab 1960 oder 63 die Anhängelast auf 600kg ungebremst und gebremst festgelegt. Beim Katastrophenschutzanhänger waren es plötzlich legal 750kg, und bei einer freiwilligen (!) Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40km/h durfte der Bus 1200kg gebremst ziehen.
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#64
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Zitat:
Hast du das gegoogelt oder fährst du ein 1 Bulli ? Respekt
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
#65
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Zitat:
Die Kräfte wirken anders wenn du mit 20km/h fährst wie mit 80km/h. Rangiere meine 3500kg auch manchmal anders. |
#66
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Kenne mich auf diesem Gelände sehr gut aus. Da ist niemand der dir mal eben das Boot für einen kleinen Obulus von A nach B fäht, obwohl Du da dein Winterlager hast?
Habe mir auch diverse Angebote eingeholt und da war das Verbringen zur Halle immer inclusive.
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Viele Grüße Olli
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#67
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Ich wette das der erste 5er noch 2,5t ziehen durfte. Das hat alles nur Emmisionstechnische Gründe.
Audi A4 1,9tdi PumpeDÜSE durfte 1,9t ziehen sein Nachfolger nur noch 1,2t. Die verwendeten Materialien sind gleich. Das hat alles nix mit Material können, oder nicht, zu tun. Vielleicht noch mit der Kupplung eines Doppelkupplung Getriebes aber das wars dann auch schon. Beim Hyunday Santa Fe 1 Generation 3,5t der hatte noch einen Leiterrahmen, da war es Bauartbedingt. Der Nächste durfte nur noch 2,7t der aktuelle mit gleicher Maschine und Getriebe nur noch 2,2t. Wie oben erwähnt (Emmisionsschutz). Also nehm deinen BMW und fahr den Km und lass dich nicht erwischen.
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand |
#68
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Ich bleibe dabei....mit dem BMW der 2t ziehen darf seh ich auch kein großes Problem die 3t zu bewegen auf diesem kurzen Stück...aber das andere beschrieben Szenario mit dem Passat der 2t Anhängelast hat 5t zu bewegen halte ich nach wie vor für bedenklich.
Ist das nicht auch ein Garant dafür das DSG zu schrotten. Du solltest die 5t nur im Garantiezeitraum mit dem Passat bewegen.
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Gruß Martin Geändert von MarDan (05.10.2018 um 10:10 Uhr) |
#69
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Zitat:
Durfte der Santa Fe wirklich 3,5t ziehen??? Durfte das von Hyundai nicht nur der Terracan?
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Gruß Martin |
#70
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Zitat:
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#71
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Zitat:
Vorsichtig 5to auf ebener und hindernisfreien Strasse ein paar 100 m mit einer 2to AHK/Fahrzeug zu ziehen, halte ich (technisch) ebenso für bedenkenlos, zumindest sofern auch die Stützlast noch halbwegs passt. Enge Kurven (bei einem Doppelachshänger) und Manövrieren würde ich allenfalls auch vermeiden.
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler) |
#72
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1.Santa Fe durfte 3.5t zwar mit Einschränkung 6%Steigung aber ja.
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand |
#73
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Mit welchem Motor und welches Modell war das?
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Gruß Martin |
#74
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Habe mir jetzt nicht alles durchgelesen.
Wenn dein BMW ein Automatik ist, kein Problem. Die Anhängelast wird nämlich nur auf die Anfahrleistung bei Steigung X festgelegt. Das hat mit Bremsen und Befestigung garnichts zu tun. Der alte X5 und der alte 318i habe z.B. die gleiche abnehmbare AHK, gleiche Schrauben etc. nur andere Ersatzteil- Bestellnummern. Langsam machen und Gut ist, aber ich bin aus der Haftung.
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Gruß Albert |
#75
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Zitat:
Mal nach D-Wert und Co. suchen. Emission spielt eine untergeordnete Rolle. Einschränkungen seitens der Hersteller haben i.d.R. zwei Hauptgründe: Anfahren und Kühlung. Prüfgrundlage für die Anhängelast im Rahmen der Typprüfung ist z.B. ein x-maliges Anfahren mit maximalem Zuggesamtgewicht bei 12%. Dazu müssen Motor und Antrieb auch bei 35° den Brenner rauf überleben. Nicht selten ist bei AHK ab Werk größerer Kühler, anderer Lüfter, zusätzlicher Getriebeölkühler oder ähnliches verbaut. Bremse ist heute seltener ein Problem, die hat in den letzten Jahren bei allen PKW deutlich zugelegt. Heute hat ein Golf größere Bremsen als vor 20 Jahren noch SUVs/Geländewagen oder Transporter. Mit Zuggesamtgewicht ausgeladen sind die Anforderungen dennoch nicht ohne. Letztlich - unabhängig vom erlaubten - spielen obige Gründe bei 500m mal etwas mehr Gewicht am Haken keine große Rolle. Ein Bootstrailer mit zulässgigem Gewicht drückt bei einer Vollbremsung schon mit ganz anderen Kräfte auf das Auto. Anhängerbremsen sind zwar heute schon ok, aber die Verzögerungen reichen nicht an ein Auto heran, das drückt schon deutlich nach vorne. Hinzu kommt bei höheren Aufbauten wie Wohnwagen oder Boot ein immenses Nickmoment beim Bremsen, da sind bei Bremsungen auch 200kg und mehr nichts außergewöhnliches. |
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