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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Ich frag micht echt wozu man so eine ASK braucht. Immer wenn mein Hänger Anstalten machte zu schlingern, war er offensichtlich falsch beladen. Also auf den nächsten Parkplatz, mehr Gewicht aus der Plicht in die Kajüte, weiter ging's ohne Schlingern.
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#52
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bei mir wars eine für das aktuelle Gespann zu hohe Geschwindigkeit...
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#53
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Zitat:
Anscheinend nicht mehr. Bei mir steht das mindeste Leergewicht des Zugfahrzeuges in den Anhängerpapieren (Letztes Jahr eingetragen). Deswegen habe ich die ASK angebaut, weil damit das eingetragene Mindestgewicht des Zugfahrzeuges niedriger ist. Der TÜV Prüfer sagte, das wäre jetzt Standard und das Merkblatt gäbe es nicht mehr. Hätte mich auch gewundert, wenn man etwas so unbürokratisches wie ein Merkblatt, bei dem man selber komplizierte Muliplikationsaufgaben bewältigen muss, lange geduldet hätte. Gruß Axel |
#54
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Zitat:
Bis jetzt gilt diesbezüglich m.E. immer noch der §1, Absatz 2 der 9.AusnahmeVO und dort steht: Zitat:
es reicht daher definitiv der Eintrag, dass der Anhänger gem. der 9.AusnahmeVO der STVO geeignet ist. Den restlichen Schmus, der dort gerne noch zusätzlich steht, kann man sich sparen. Außerdem würde der Platz unter Punkt 22 (Bemerkungen) in der ZB1 insgesamt kaum ausreichen, wirklich alles, was der Fahrer bei Inanspruchnahme der 9.AusnahmeVO beachten muss, zu vermerken. Es gibt sogar Fälle, wo es durch weitere Eintragungen weniger informierter TÜV-Prüfer, zu unnötigen Einschränkungen gekommen ist. Eine ASK muss übrigens nicht unbedingt vorhanden sein, wenn man von den größeren Gewichtsfaktoren der 9.AusnahmeVO Gebrauch machen will: Dazu reicht es auch wenn das ZugFz mit einem "speziellen fahrzeugdynamischen Stabilitätssystem" ausgerüstet ist (das muss anerkannt sein und es muss unter Punkt. 22 in der ZB1 des Zugfahrzeugs aufgeführt sein...). Auch das kann solchen Merkblättern bzw. der 9.AusnahmeVO direkt entnommen werden. So ein System hat heute nahezu bereits jedes aktuelle Kompaktklasseauto und es nennt sich meist: "Anhänger-ESP". Geändert von tritonnavi (24.11.2018 um 16:53 Uhr)
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#55
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Habe eben mal nachgerechnet nachdem ein Trailerverkäufer mir erklären wollte das es für eine 100km/h Zulassung eines 3500kg Trailers keine Zugfahrzeuge gibt die diese Regelung legal ausnutzen können ..
In der Zulassung meines Touareg steht drin das das Gesamtgewicht des Gespanns 6440kg betragen darf . Gesamtgewicht des Touareg : 2900kg 3500kg Trailer ergibt 6400kg Gesamtmasse
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Gruss Jürgen |
#56
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Zitat:
Ein Bremsbelag,siehe Bremsanlage auf Stahl hat kaum Verschleiss im vergleich dagegen. Merkst du wenn du beim Auto mal die Bremsbeläge ganz runter hast und Stahl auf Stahl bremst! Mfg Michael
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#57
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Zitat:
Aber es gibt schon Auto die so ein hohes leergewicht besitzen! Mfg Michael
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#58
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Zitat:
ja, alles klar und beim Auto werden die Stahlbremsscheiben ja bekanntlich auch erst dann dünner wenn Stahl auf Stahl reibt....solange noch Bremsbeläge existieren würde der Prüfer bei der HU aus diesem Grund niemals auf die Idee kommen, die Dicke der Scheiben zu kontrollieren....denn auch er weiß natürlich, dass es dann zu keinem Verschleiß kommen kann. Geändert von tritonnavi (24.11.2018 um 18:04 Uhr)
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#59
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Zitat:
Die Möglichkeit, dass es bei Autos mit Geländezulassung möglich ist, Trailer i.d.R. glücklicherweise nur bis 80km/h) ziehen zu dürfen die deutlich schwerer sind, als das zul. Gesamtgewicht des Autos (bis Faktor 1,5) ist übrigens ganz bestimmt kein Beitrag zur Verkehrssicherheit. |
#60
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Dann fehlen mir 160kg ..
Meinen Trailer habe ich dann doch nicht von Brenderup gekauft . Der Vanclaes hat übrigens 130km/h Maximalgeschwindigkeit eingetragen . Ändert dann aber trotzdem nichts dran das mir ein paar kg für legale 100km/h fehlen .. Ich könnte den Trailer auf 3300kg ablasten . Dann sollte es passen . Reserven mit dem Boot habe ich dann auch noch .
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Gruss Jürgen |
#61
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Zitat:
Eine Stahlbremsscheide hält zig tausende Kilometer! Wenn der Belag mal weg ist geht das Ratzfatz mit demn Verschleiss. Zudem dreht eine AKS nicht wirklich viel rum im Vergleich mit einer Bremsscheibe.Daher auch sehr wenig Verschleiss am Kugelkopf! Sollte man sich auch eigentlich denken können! Der Kugelkopf verschleisst mit normaler Zugeinrichtung trotz Fett deutlich mehr. Mfg Michael
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#62
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Zitat:
Mfg Michael
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#63
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Zitat:
auch mit Ablastung des Trailers auf 3300kg wird das wohl kaum etwas: erforderl. Mindestleergewicht: 2750kg. zul GG des Autos (2900kg) - 2750kg = 150kg Zuladung beim Auto. Du müsstest deinen Trailer vermutlich auf unter 3T ablasten, damit du 100km/h damit fahren darfst. |
#64
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Na dann - 80km/h .
Senkt den Verbrauch und erfreut die Lkw Fahrer auf deutschen Autobahnen
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Gruss Jürgen |
#65
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Bitteschön!!
Siehe Eintrag "Winterhoff". Wenn es der Prüfingenieur so sieht, wird es halt eingetragen. Ist ja auch nicht schlimm, wenn's drin steht, oder? Gruß Arnd
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#66
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Zitat:
Vorteil: bei einem Wechsel auf eine ganz normale Kupplung, die bei dem geringen Gewicht des Anhängers absolut ausreichend ist, müsste man nicht zum TÜV und anschließend nicht zur Zulassungstelle…. Ganz allgemein: Ist das Leergewicht des Anhängers über 200kg? Wenn nicht dürfte man mit der Winterhoff 3000 nicht leer fahren. (Genau genommen wäre die für einen derartigen Anhänger nicht zugelassen) Immerhin sollen solche Kupplungen bis zu 350Nm Moment an der Kupplung widerstehen ohne eine Bewegung zuzulassen. Das könnte bei so einem unbeladenen Minianhänger eher zu unerwünschten Reaktionen führen. Hat dein Anhänger eine Bremse? So wie ich anhand des Auszugs deiner ZB1 vermute, hat der ein zGG von deutlich unter 750kg. Da sind gebremste Anhänger eher selten. Wenn er keine eigene Bremse hat, würden die Eintragungen nicht stimmen, denn dann gilt grundsätzlich 9.AusnahmeVO §1 Abs 1a und demnach darf der Anhänger, egal welche Bedingungen der VO ansonsten vorhanden ist, nur 0,3 mal Zugwagenleergewicht als zul GG haben. Der letzte Satz der Eintragung sagt aus, dass das Mindestleergewicht des ZugFz 350kg betragen muss. Demnach müsste der Anhänger ein zul GG von 420kg haben, eine eigene Bremse und Stoßdämpfer besitzen. Wenn er keine eigene Bremse besitzt, wäre es gem. der AusnahmeVO völlig wurscht, ob Stoßdämpfer und/oder ASK vorhanden sind, denn dann müsste das Mindest-Zugwagenleergewicht (bei unterstellten 420kg zulGG des Anhängers) 1400kg betragen. Geändert von tritonnavi (25.11.2018 um 16:21 Uhr) |
#67
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Die Kupplung ist aber nun mal eingetragen, mich stört es nicht.
Ja, eine 2000er Kupplung hätte auch gereicht aber was ist an einer größeren Kupplung falsch? Der Anhänger ist ein BT1600. Ja, das Leergewicht ist über 200 Kg und das zGG bei 1600Kg. Warum sollte man damit nicht leer spazieren fahren dürfen? Ich war ja mit dem Trailer ohne Boot bei der DEKRA. Wenn dem so wäre, hätte er mich doch gar nicht erst vom Hof fahren lassen dürfen! Die 1 von dem Mindestzugfahrzeuggewicht steht eine Zeile höher. Geändert von vp-lada (25.11.2018 um 16:44 Uhr) |
#68
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Sorry, ich habe beim letzten Satz deiner Eintragung die "1" bei "1350kg" zuerst nicht erkannt....
Dann ist natürlich alles ok und eine Bremse hat der Anhänger auch und er wird mehr als 200kg leer wiegen.... Zu dem Anhängermindestgewicht: Winterhoff gibt 200kg als tatsächliches Mindestgewicht des Anhängers an. Die Haltekraft der ASK ist einfach so groß, dass sich die Kraft, die durch die Kupplung vom Auto auf den Anhänger, wenn dieser sehr leicht ist, überträgt, zu negativem Fahrverhalten beitragen könnte. Geändert von tritonnavi (25.11.2018 um 17:24 Uhr) |
#69
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Hallo, also ich hab mich auch für eine ASK von Alko 3504 entschieden!
Ich hatte dieses Jahr den Fall, das ich beim überholen eines LKW in die Situation gekommen bin, dass mein Anhänger ESP eingesprungen ist und das bei einer Geschwindigkeit von nur knapp über 90 km/h ! Ich habe keine 100 er Zulassung, 3,5 Tonnen ASG Trailer , Gewicht ( Gespann ) ausgereizt 3.580 KG! Auto Mercedes ML W 164 . Im Gegensatz zu meinem alten Gespann ( Mercedes ML w 163 + 2.500 kg Hänger/Boot), läuft der neue Hänger nicht so souverän hinterher! Lange Rede, kurzer Sinn und klar man kann Äpfel nicht mit Birnen vergleichen, aber ich erhoffe mir mit der ASK ein entspannteres Trailern wie ich es früher hatte.
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#70
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allein dadurch, dass sich die Anhängelast mal kurz um gut 1000kg erhöht hat und dabei das Fz-Gewicht vermutlich nur minimal angestiegen ist, sollten die schlechteren Gespanneigenschaften des neuen Gespanns nicht verwundern.
Dass du mit dem Wagen nur ca 2800kg bis 100km/h ziehen dürftest, ist offensichtlich nicht ganz ohne Grund. |
#71
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Mehr Entspannung könnte auch heissen: Ca. 80kmh einhalten, rechts bleiben, nicht überholen...
Vielen Dank übrigens für den Bericht deiner Erfahrung. Die heutigen Fahrzeuge können einem evtl. schon auch täuschen, PSmässig ist alles massig da, dennoch kann eine "Kleinigkeit" einem sprichwörtlich aus der Bahn werfen. Windböen haben halt schon eine gewaltige Angriffsfläche bei einem Trailergespann. Und ein Tandemhänger schwanzelt systembedingt sehr sehr viel stärker als ein Drehschemel, mit den Achsen ganz vorne oder ganz hinten. Schade eigentlich, dass der Gesetzgeber so stur auf den 3.5T beim PKW-Hänger hocken bleibt. Dafür aber Tempo bis 100kmh erlaubt. Sicherer und passender für viele wäre doch, beim Drehschemel die Anhängelast zu erhöhen, dafür Vmax bei 80kmh... |
#72
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Selbst mit AKS muss bei einem 3,5t Anhänger muss das Zugfahrzeug ein Leergewicht von 2917KG haben!
Das sind schon besondere Autos,denn kein normaler SUV wiegt soviel. Daher ist bei 100er beim 3,5t Trailer eher fast nicht zu brauchen. Wenn das bei 90 schon so eiert wird das auch mit AKs nicht Welten anders werden.Da scheint was anderes nicht zu passen. Mfg Michael
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#73
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wie wärs mit Vmax 85kmh? bei 3500kg am Haken?
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#74
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Zitat:
Dann noch ABS, ESP, und Antischlupf etc. Dann kann ja niks mehr passieren !!!!!!!!!!!!!!!! Nur genug Hilfsmittel, dann ist alles sicher !! Beladung, Stützlast, alles sch..ß egal die Hilfsmittel und die Elektonik regeln alle Fahrfehler und Wasserskie fahren mit dem Gespann ist auch möglich. Wer sich auf die ganzen Hilfsmittel verlässt, ist verlassen !!!! Die können die Physikalichen grenzen und die Fahrfehler nicht abstellen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht |
#75
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Gibt doch jetzt auch AKSZ 472,5 von Alki mit dem zusätzlichen Aquaplaningsensor.
Da ist alles kein Problem und mit der wird dann auch Faktor 1,47 bei der aktuellen Ausführung der 9.AusnahmeVO möglich, so dass selbst mit einem Polo 1750kg Anhängelast bis 100km/h jederzeit sicher zu bewerkstelligen sind. Wer nun gar nicht einsehen kann oder will, dass so ein Gespann schon absolut sicher ist, kann sich den Seitenwind-Sensor noch dazu bestellen. dann sind keine Wünsche mehr offen und selbst total grenzwertige Gespanne mit Negativ-Stützlast fahren noch bei 10 Windstärken von der Seite und vereister Fahrbahn wie auf Schienen. Geändert von tritonnavi (10.12.2018 um 22:15 Uhr)
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