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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#51
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Funk ist doch immer wieder ein sehr beliebtes Thema hier im Forum.
Apropo: Wie kann ich mein Handfunkgerät auf dem Boot auch ohne Funkschein nutzen? Und wie verstecke ich es am Besten vor der WSP? .... nur mal rein theoretisch gefragt ... |
#52
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Wolltest du nicht eh unter dem Rumpf einen Behälter schweißen für die Einkäufe von Fuselfelsen? Aber daran denken, nicht über die Leitdämme, dann ist der ab
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Gruß Jörg
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#53
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Ich glaube, ich unterlasse es zukünftig besser, gewisse Themen noch mal anzuschieben...
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#54
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Ich warte schon einige Jahre darauf, wäre schön wenn die Handfunkgeräte endlich für "Kleinfahrzeuge" zugelassen werden würden.
Trotz UBI und SRC Schein habe ich noch keinen Funk an Bord, da auf einen 4,30 Meter Schlauchi eine Funkanlage mir zu "unhandlich "ist. In Holland geht es ja auch, und ich meine , das wohl mehr Holländer Boot fahren als deutsche, hier zu Lande.
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Schönheit ,ist eine Frage der Beleuchtung |
#55
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Zitat:
Die Holländer haben wahrscheinlich mehr Brücken und Schleusen [emoji23] Spaß beiseite. Ich vermute, dass man vor vielen vielen Jahren, als die Bundesnetzagentur noch Bundespost war, vermeiden wollte, dass die Binnenfunkgeräte an Land genutzt werden. Vielleicht gab es dafür sogar technische Gründe mit Frequenzüberschneidungen oder so (am Bodensee sind auch heute nur wenige Kanäle freigegeben). Und dann hat man das eben nur notgedrungen auf langen Schiffen für die Kommunikation an Bord zugelassen. Ich denke, wir sind uns einig, dass sich diese Bedenken im Zeitalter des Mobilfunks erledigt haben. Ich hab mir mal den Spaß gemacht und ADAC und DMYV angeschrieben und darum gebeten, sich für eine Änderung der Regelungen in D einzusetzen. Bisher habe ich keine Antwort erhalten. Gruß Andreas
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#56
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Garnicht Klaus. Es geht im wesentlichen um die Frequenzzuteilungsurkunde zum Betrieb der Schiffsfunkstelle. Mit welchen nach CE- Norm zugelassenen Geräten du funkst, interessiert keinen großen Geist, solange die in deiner Urkunde zugeteilten Datensätze übertragen werden. Das kann also auch eine Handfunke sein, aber eben nicht ausschließlich ein Handfunkgerät.
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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#57
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Also, ich habe gehört, dass es sich trotz des Verbots , wunderbar mit einer Handfunke funken lässt, um z. B. die Schleusen anzufunken und den Funkverkehr mitzuhören. Das Mitführen ist schließlich erlaubt!
Merke! Das Betreten des Rasens ist verboten, aber es lässt sich herrlich darauf gehen Übrigens, ich habe wegen Bootswechsel, ein Lowrance Link-2 zu verkaufen Gruß Arne.
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#58
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Zitat:
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#59
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Ja, derjenige hatte natürlich eine Frequenzzuteilungsurkunde mit ATIS für Binnen und MMSI für See. Somit alles im grünen Bereich
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#60
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Also ehrlich. Wenn dir ein festes Funkgerät zu unhandlich ist, dann nutze halt keins oder bau die eins ein. Wo ist denn da der Sinn sich zu beschweren? Du darfst in DE eben keine Nummernzuteilung als Freizeitskipper in eine Handquetsche eintragen - fertig.
Ich will auch gerne ein 18m Boot auf dem Rhein mit SBF Binnen fahren. Geht aber nicht. Was jetzt? Petition das sich das ändern soll? Die Bundesnetzagentur ist doch keine Legislative. Die ist Executive. Die macht keine Gesetzte, sondern überwacht geltende Gesetze und den Wettbewerb. Hervorgegangen ist sie btw. nicht aus der Bundepost sondern der Regulierungsbehörte für Telekommunikation und Post (RegTP). Die wiederum wurde aus dem BAPT BMPT gegründet. Die BNetzA kann nix dafür dass Handfunken an Bord eines Kleinfahrzeug verboten sind. Das ist die BinSchStrO. bzw BinSchSprFunkV. Gruß, Udo
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Zitat:
Trotzdem darfst du keinen erschießen. Oder darf man das in NL? |
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Vielleicht mal zur Erklärung der Situation in NL:
Hier sind -wie bekannt- Handfunkgeräte als alleinige Funkanlage zugelassen, wenn sie angemeldet sind und ATIS/MMSI programmiert haben. Man legt hier bei zertifizierten Ausbildern seine Prüfung ab für das Basiscertificaat (entspricht UBI) bzw das Marcom-B (entspricht dem deutschen SRC). Die zur Prüfung berechtigte Ausbildungsstelle gibt die erfolgreiche Prüfung personengebunden direkt online an die "Agentschap Telecom" weiter. Wenn ich nun -online- ein Funkgerät anmelde, ist dort schon hinterlegt, dass ich befugt bin, dieses zu betreiben; die Urkunde kommt ein paar Tage später per Post, in "Creditcard"-Plastic-Format . Somit wird Missbrauch bereits in dieser Stufe unterbunden. Zur Frage "Handfunkgeräte in NL": vor einigen Jahren entstand Konsens in der Frage, ob die Nutzung von Handfunkgeräten eher eine Verwässerung der geregelten Funk-Infrastruktur darstellt oder eine Bereicherung der Verkehrssicherheit. Aufgrund des starken Bestandes nichtausgerüsteter kleiner Schiffe hat man sich zur Freigabe entschlossen. Meiner Meinung nach war auch das damalige Aufkommen der "Sloepen" nicht unbeteiligt.. Ein weiterer "Pushfaktor" war die Entscheidung, für ein paar Jahre die Funkgeräte gebührenfrei nutzen zu können (hat sich leider nicht dauerhaft durchgesetzt). Der Erfolg gibt dem planerischen Ansatz recht. Die Hürden sind niedrig, zulassungsfähige Handgeräte beginnen bei ca. 120€ und werden grossflächig auch von kleinen Booten genutzt, was die Kommunikation an Brücken und Schleusen vereinfacht und die Verkehrssicherheit deutlich erhöht. Entscheidungsprozesse sind hier kürzer und in ihrer Umsetzung transparenter und damit attraktiver, was einer schnellen Verbreitung dienlich ist.
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Gruss, Dirk
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#64
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Zitat:
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt hat festgelegt: Ein Schiff, das mit einer fest eingebauten Sprechfunkanlage nach den Bestimmungen der regionalen Vereinbarung ausgerüstet und deren Betrieb genehmigt ist, darf außerdem Handsprechfunkgeräte für den Verkehrskreis Funkverkehr an Bord verwenden. D kann also gar nicht anders, als das in das Handbuch für Binnenschifffahrtsfunk mit aufzunehmen. Siehe 3. 1. c. der Ausgabe 2017. Anders mit der Zulassung für Sportboote, das kann jedes Land für sein Hoheitsgebiet selbst entscheiden: 3. 1. j) Zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen steht es Verwaltungen, die dies wünschen, frei, innerhalb der Landesgrenzen die Verwendung von Handsprechfunkgeräten zu Sicherheitszwecken für die Verkehrskreise Schiff-Schiff, Nautische Information und Schiff-Hafenbehörde an Bord von Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen zu gestatten. ... Die Voraussetzungen waren die gleichen, NL hat sich dafür, D dagegen entschieden. Zitat:
Für ATIS, also Binnen hast Du recht, aber bezüglich der MMSI eben nicht. Die darf auch der Freizeitskipper nicht nur in die Handquetsche eintragen sondern die Handquetsche auch benutzen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#65
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Zitat:
Ich kann natürlich alles aufzählen was man mit einem mobilen Handfunkgerät alles machen darf aber das ist nicht zielführend. Aber auch das interessiert einige auch nicht. Es geht hier um BINNEN, MOBILES Funkgerät, KLEINFAHRZEUG. Danke. Gruß, Udo |
#66
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Was macht man denn mit den ganzen gastierenden Skippern aus Holland, die hier ihre Handfunke nutzen - kann mir nicht vorstellen, dass die dann eine feste Anlage installieren ?
Gibt's da Zahlen zu verhängten Bußgeldern ? Wie häufig kommt´s denn tatsächlich vor, dass die geahndet wird ? Und wie hoch wäre das Bußgeld - unter der Voraussetzung, dass natürlich der UBI oder ein geeignetes Zertifikat vorhanden ist ? Grüße Daniel |
#67
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denke das dürfte passen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#68
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Okay, da würde ich die Handfunke wohl auch einfach abgeschaltet in den Schrank legen
Im Gebiet des Hamburger Hafens besitzen ja beide Scheine ihre Gültigkeit - dort wäre dann folglich die Benutzung eines Handfunkgerätes erlaubt, wenn ich das richtig deute? Grüße Daniel |
#69
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Ja, aber es ist nicht verboten, ein Handfunkgerät mit der ATIS zu programmieren. Andernfalls ist es nicht zu erklären, dass man von der BNetzA eine ATIS zugeteilt bekommt, auch wenn man nur ein Handfunkgerät anmeldet. Diese braucht man dann ja auch, wenn man mit dem Boot in Holland unterwegs ist und funken möchte.
Gruß Andreas
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#70
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Man wird halt immer ein weites Festgerät am Bord installiert haben müssen. Wenn man eine Handfunke auf dem Boot angemeldet hat ist man ja verpflichtet Funk zu nutzen, das darf aber ja in D nicht die Handfunke sein. Also eine Handfunke immer nur in Verbindung mit einem Festeinbau und da nur zur Benutzung im Ausland.
Wir haben eine Angemeldet, mit ATIS, ist kein Problem und ja auch die einzige Möglichkeit die zB in NL legal zu nutzen. Man bekommt mit der Nummernzuteilung halt ein Hinweisblatt das man das Gerät in Deutschland nicht nutzen darf.
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Gruß Jörg |
#71
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#72
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Hamburg wohl auf jeden Fall, der Hafen ist da ja eine Überlappung von Binnen und See.
Bremen nicht, da erst ab der letzten Brücke, ist da aber keine Überlappung sondern direkt See. Zusätzlich dürfen da aber bis zu den Mündungen UBI Nutzer aber am Seefunk teilnehmen. Ist aber was anderes, hier geht es ja nur um rein Binnen
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Gruß Jörg
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#73
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Zitat:
Zitat:
Bezüglich ATIS siehe #69 und #70 und eine MMSI darf man sowieso auch Binnen immer und jederzeit eintragen. Lediglich nutzen darf man Binnen in DE weder die MMSI noch die ATIS. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#74
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Ich habe mich an unseren örtlichen Bundestagsabgeordneten gewandt, mit der Bitte, sich dahinterzuklemmen... wenn das BMVI selbst sagt, dass die Regelung noch aus der Zeit stammt, als man damit den Brötchenfunk unterbinden wollte, gibt es doch selbst das beste Argument für eine Aktualisierung. Bin gespannt, welche Antwort ich von meinem MdB bekomme...
Wobei ich mich frage, ob das eine reine Behördenentscheidung des Ministeriums ist, oder ob ein Gremium - welches - mitentscheidet... Ich halte das Forum auf dem Laufenden... Für mich selbst habe ich die Sache so geregelt, dass ich mir sowohl ein Handfunkgerät, als auch ein fest Einzubauendes - für den Binnenbereich - erworben habe. Das fest einzubauende Gerät samt Antenne ist allerdings binnen 5 Minuten ausgebaut, was passiert, wenn ich mit meinem Boot am Mittelmeer (ausschließlich im Küstenbereich) unterwegs bin, dann kommt es raus... da genügt das Handfunkgerät. Beste Grüße Andi vom Neckar
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Nessy - Owner!
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#75
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Zitat:
Dein MdB wird da abprallen, grundsätzlich hätte er dir sagen müssen, meines Erachtens, das das grundsätzlich abschließend von der bundesoberbehörde "bundesnetzargentur" am BMW angefangen entschieden wird. Da geht ALLES rüber. Einzig, in diesem speziellen Fall, wird die Anfrage zur Bewertung, sofern sich einer dafür interessiert, über das bmvi zur Stellungnahme an die Generaldirektor Wasserstraßen und schifffahrt, GDWS, gegeben. Hier laufen die Fäden des EG-weiten Binnenschifffahrtsverkehrs zusammen. Und in diesem Rahmen ist das zu bewerten, sofern das Thema noch nicht weggewaschen wurde. Wir sind haupttransitland nicht nur für LKW sondern auch im den Binnenschifffahrt und, nicht vergessen, auch im Wassersport. Daher wird das nicht nur "intern" geklärt. Wie angedeutet, wenn überhaupt. Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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Die Hälfte meines Geldes geht drauf für Sportboot & Alkohol - den Rest verschwende ich |
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