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Woanders Für die anderen schönen Reviere! |
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Themen-Optionen |
#51
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Nein, Du wirst kielgeholt und standrechtlich erschossen, solltest Du Dich auf See wagen.
Ach ne, war nur ein Scherz. Du darfst damit auf See, ganz einfach so. Idealerweise mit Flagge. Grüße Matthias. |
#52
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#53
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#54
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Kennzeichen hat er ja auf beiden Seiten.
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Liebe Grüße von der Lahn, Roland Geändert von Käpt'n Rook (03.03.2021 um 15:08 Uhr) |
#55
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Nein.
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Alex |
#56
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@Ostfriesen;
Was schreibst du hier in den Antrag auf Frequenzzuteilung unter Name? Geht das auch ohne?
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Liebe Grüße von der Lahn, Roland |
#57
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Zitat:
Jahaaa.
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Alex |
#58
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Guhut
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Liebe Grüße von der Lahn, Roland |
#59
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Zitat:
Einfach was nachsabbeln ist kein Beweis. Ein Kennzeichen bekomme ich beim ADAC via E-Mail! Woraus erwächst denn da der Nachweis einer ordentlichen Einführung (CE) U N D Versteuerung eines US Amerikanischen Bootes in die EU? Bitte keine Verweise auf irgendwelche Bootsmagazine oder Blogs. Danke! Gruß, Udo |
#60
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Zitat:
Übrigens, wenn du dein Boot selbst einführst: Der Abgabenbescheid vom Zoll ist ein Witz. Da steht als Verzollungsgegenstand nur z.B.: "Boot Rinker 270" und fertig! Keine HIN Nummer, Baujahr und dergleichen!
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Gruß Holger |
#61
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Zitat:
Also, erstmal ist das obige alles unerheblich und nichtssagend. Wenn ich ein Boot selbst und höchst persönlich Importiere werde ich auch die Entsprechende Verzollung und auch CE Nachzertifizierung hinbekommen. Dan habe ich auch die entsprechenden Nachweise. Aber darum geht es doch garnicht. Sondern darum dass ich keinen Container aus Rotterdamm aufgemacht habe und das Boot ins Wasser geworfen habe und es nun durch die Gegend schipper und jetzt das Boot als Versteuert Weiterverkaufen kann ohne jeglichen Nachweis über eben G E N A U Diese. Nennt sich T2L Formblatt mit Sichtvermerk (HIN und Motornummer). In der HIN ist alles augeschlüsselt, Hersteller, Seriennummer, Modelljahr und Baujahr mit Monat. Warum gebt ihr denn keine Urteile, Verordnungen oder der gleichen wieder? Ich bin jetzt raus bis hier mal fundiertes Wissen anhand von Quellen kommt. Gruß, Udo |
#62
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Das bedeutet aber nicht dass man ihn nicht braucht nur weil viele keinen haben. Die EU Länder haben alle samt andere Wege diese Steuer beizutreiben. Wer keinen Nachweis hat, sollte immer damit rechnen Arg zur Kasse gebeten zu werden.
Wünschen tu ich das natürlich keinem! Gruß, Udo |
#63
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Genau eine solche Diskussion wollte ich hier nicht haben, deshalb heißt der Faden auch "Praxiserfahrungen: MwST-Nachweis beim Bootsurlaub in NL".
Die Diskussion ist nicht neu, da gibts schon mehrere Trööts, - jeder hat einen anderen Link oder Hinweis. Die einen wissen was, die anderen ahnen was und manche haben schon was erlebt. An die ging meine Frage. Unabhängig was jetzt irgendwo steht: Wer ist in Friesland bei Kontrollen schon nach dem MwST-Nachweis gefragt worden und wie lief das? Das allein war Ziel dieses Fadens. einige haben sich ja auch diesbezüglich geäußert und bis auf einen (mit besonderen Umständen) wurde keiner von ihnen danach gefragt. Seid so gut und diskutiert alles andere woanders.
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Liebe Grüße von der Lahn, Roland |
#64
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2. Ich bezweifle, das deine Rinker in ein Container passt! (Oder ist die unter 2,35 m?) 3. Die Zollabwicklung kann sehr wohl beim Versandunternehmen dazu gebucht werden (vollkommen egal, ob es sich um Autos, Boote oder nur ein Handy handelt. UPS regelt z.B. alles) 4. Ein geeigneter Mehrwertsteuernachweis ist kein Beleg dafür, das jemals eine Steuer entrichtet wurde! 5. Quellen! Ich drehe den Spieß um, zeig mir in den deutschen Steuergesetzen, das man für ein (z.B.) 30 Jahre altes Boot Zahlungsnachweise für die entrichtetet Mehrwertsteuer mitführen muss. Ich empfehle die Lektüre des § 169 AO. Die Festsetzungsfrist für Einfuhrabgaben beträgt 4 Jahre. Bei Steuerhinterziehung 10 Jahre. Danach tritt Verjährung ein.
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Gruß Holger Geändert von waterfront (03.03.2021 um 21:07 Uhr)
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#65
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Ich sehe dass du nicht die geringste Ahnung von dem hast worum es im Grunde geht. Ich bin hier raus. Ich lebe nach dem Motto "Don't feed the Birds". Tüss. |
#66
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Und das ist kein Grund unhöflich zu werden.
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Gruß Holger |
#67
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Zitat:
"vier Jahre für Steuern und Steuervergütungen, die keine Steuern oder Steuervergütungen im Sinne der Nummer 1 oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union sind." So genug für heute. Hab nicht vor dich oder wen auch immer zu beleidigen. Wenn wir aber nicht vom selben reden dann macht es für mich keinen Sinn dir was begreiflich zu machen. Cu. Geändert von NIDO (03.03.2021 um 21:23 Uhr)
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#68
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Udo, wenn du ein Nachweis hast, ich übrigens auch, ist doch alles easy.
Nur in Deutschland wird dich niemals eine öffentliche Stelle danach fragen 😉
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Gruß Holger |
#69
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Trotz aller Hitzigkeit der Diskussion, warum sollte sich in NL jemand dafür interessieren, ob für das in D zugelassene Boot jemals USt gezahlt worden ist. In deren Kassen fließt das doch nicht.
Schon eher könnte eine deutsche Behörde danach fragen, aber da die Beweispflicht bei den Behörden liegt, sehe ich da auch kein großes Problem. Ich habe aber tatsächlich immer die Originalrechnung des Erstkäufers bei mir, der MWSt berechnet bekommen hatte. |
#70
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Ich kann dir nur sagen warum mich diese Frage bewegt hat:
Wen du z.B. googelst was man als deutscher auf dem Boot in NL mitführen sollte, dann findest du auf vielen Seiten (u.a.beim ADAC) den Hinweis auf den besagten Nachweis.
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Liebe Grüße von der Lahn, Roland
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#71
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Zitat:
War alles easy ich weiß auch nicht ob er was gesagt hätte wenn ich nichts gehabt hätte. Das ganze als PDF auf dem Smartphone, originale wollte der von nichts sehen. Ich finde es Grundsätzlich bei neueren Booten von außerhalb de EU einen Nachweis miführt.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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