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  #51  
Alt 15.10.2021, 10:12
Benutzerbild von B4-Skipper
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach richtet sich der Führerschein, nach dem Ort, wo das Boot zugelassen ist. ...
Das trifft für D m.E. nicht zu, denn im §3 der SpFV heißt es:
Wer auf den Binnenschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart.

In §5 wird dann geregelt, wer keiner Fahrerlaubnis bedarf.

Wo das Boot "zugelassen" ist oder unter welcher Flagge es fährt ist nirgends thematisiert.

Gruß Lutz
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  #52  
Alt 15.10.2021, 11:44
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Darkmo Darkmo ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



da das Führerscheinrecht für Sportboote in keinster Weise vereinheitlicht ist stimmt diese Aussage in keinem Fall universell. In Deutschland und in den Niederlanden ist die Regelung, wie bereits beschrieben auf jeden Fall anders: in Deutschland interessiert nur, ob der Schiffsführer seinen Wohnort im Geltungsbereich des Grundgesetzes hat (dann braucht er einen) oder nicht (dann kann er bis zu einem Jahr nach den Vorschriften seines Wohnsitzlandes auch in Deutschland ein Boot führen). In den Niederlanden reicht u.U. nicht einmal der Besitz eines Führerscheins aus (den deutschen SBF darf man z.B. mit 16 machen, ein schnelles Boot (>20km/h) in den Niederlanden zu führen bedingt aber neben dem Besitz des Führerscheins auch ein Mindesalter des Schiffsführers von 18 Jahren), dafür darf man langsame Boote auch generell und immer ohne Führerschein führen.

lg, justme

Danke,

Ich finde dies Regelung aber mehr als bedenklich.

Vor ein paar Jahren war ich mal wieder an der Jetstrecke in Biebesheim. Dort habe ich Personen gesehen, die gegen alle Regeln andere gefährdet haben.

So benimmt sich keiner mit einem SBF. Ich war froh, dass ich den Sport nicht mehr ausübe.
Nun Frage ich mich, wie es sich mit den Führerscheinen in Albanien, Syrien, Sudan usw. verhält.

USA wurde ja nun schon erklärt.

Haben in Germanien alle Narrenfreiheit?
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Ciao Markus

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  #53  
Alt 15.10.2021, 11:58
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Danke,

Ich finde dies Regelung aber mehr als bedenklich.

Vor ein paar Jahren war ich mal wieder an der Jetstrecke in Biebesheim. Dort habe ich Personen gesehen, die gegen alle Regeln andere gefährdet haben.

So benimmt sich keiner mit einem SBF. Ich war froh, dass ich den Sport nicht mehr ausübe.
Nun Frage ich mich, wie es sich mit den Führerscheinen in Albanien, Syrien, Sudan usw. verhält.

USA wurde ja nun schon erklärt.

Haben in Germanien alle Narrenfreiheit?

Ob sinnvoll oder sinnlos: Die Regelung entspricht weitestgehend denen der Führerscheine für den Straßenverkehr, nur dass es dort international gesehen mehr auf Gegenseitigkeit beruht.


Gruß Andreas
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  #54  
Alt 15.10.2021, 15:41
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Danke,

Ich finde dies Regelung aber mehr als bedenklich.

Vor ein paar Jahren war ich mal wieder an der Jetstrecke in Biebesheim. Dort habe ich Personen gesehen, die gegen alle Regeln andere gefährdet haben.

So benimmt sich keiner mit einem SBF. Ich war froh, dass ich den Sport nicht mehr ausübe.
Nun Frage ich mich, wie es sich mit den Führerscheinen in Albanien, Syrien, Sudan usw. verhält.

USA wurde ja nun schon erklärt.

Haben in Germanien alle Narrenfreiheit?
Im Prinzip ja solange der Wohnort nicht hier ist...
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Gruß Volker
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  #55  
Alt 15.10.2021, 16:54
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Wobei man fairerweise sagen muss, dass das Beispiel mit den Jetskis weniger ein Führerscheinproblem ist. Die Verkehrsregeln sind ja für alle gleich. Es ist ein Problem bzw. eine Frage der Kontrolle - wie überall.

Ob ein SBF vor rücksichtslosen Verhalten schützt, da habe ich so meine Zweifel…


Gruß Andreas
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