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  #51  
Alt 22.10.2021, 15:42
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Solch ein "Experten"-Streit ist doch irgendwie lustig, oder?
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  #52  
Alt 22.10.2021, 15:49
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Starboard Beitrag anzeigen
Nein, keine dumme Idee!!! Ob gerade am Körper (muss vielleicht nicht gerade sein). Aber selbstverständlich ist die Signalpistole an Bord unterwegs zugriffsbereit zu halten, denn die Signalpistole ist ja kein Dekorationsstück, sondern soll jederzeit und auch von allen Bordmitgliedern im Notfall eingesetzt werden. Betonung auf zugriffsbereit (also geladen und zugänglich) und von jedem (dh auch, dass niemand hieru eine waffenrechtliche Erlaubnis oder auch nur einen Sachkundenachweis braucht). An Bord unterwegs gibt es keine waffenrechtlichen Bedingungen.
daß eine SigPi an Bord zugriffsbereit gehalten werden gehört ist keine Diskussion wert, und daß man wenn auch nur der Anschein einer Gefahr drohen könnte die tatsächlich dann am Körper des Schiffsführers bereit hält sollte auch keine Frage sein, aber NICHT geladen und schußbereit. Munition gehört natürlich direkt daneben ebenso zugriffsbereit, aber geladen wird erst, wenn die Schußabgabe unmittelbar bevorsteht; das Risiko mit einer geladenen und schußbereiten Waffe an Bord in einer u.U. kritischen Situation herumzulaufen, womöglich bei schwerer See und entsprechenden Schiffsbewegungen ist absolut unkalkulierbar!

lg, justme
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  #53  
Alt 22.10.2021, 18:05
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
... das Risiko mit einer geladenen und schußbereiten Waffe an Bord in einer u.U. kritischen Situation herumzulaufen, womöglich bei schwerer See und entsprechenden Schiffsbewegungen ist absolut unkalkulierbar! ...
Was könnte denn tatsächlich passieren, solange der Hahn nicht gespannt ist

Übertragen auf den Nico-Signalgeber würde das ja bedeuten, dass das 6-Schuss-Magazin erst wenn die Schussabgabe unmittelbar bevorsteht auf das Handstück aufgesetzt wird .

Gruß Lutz
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  #54  
Alt 22.10.2021, 18:26
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Was könnte denn tatsächlich passieren, solange der Hahn nicht gespannt ist

Übertragen auf den Nico-Signalgeber würde das ja bedeuten, dass das 6-Schuss-Magazin erst wenn die Schussabgabe unmittelbar bevorsteht auf das Handstück aufgesetzt wird .

Gruß Lutz
jede Menge unschöne Dinge, an die man u.U. nicht denkt, z.B. daß man ins Stolpern kommt und sich der Hahn irgendwo verfängt.
Sorry, aber beim Umgang mit Waffen darf man ruhig die Grundregeln für das Handling, wie sie auf Schießständen gültig sind generell anlegen - und die erste Grundregel ist, daß eine geladene Waffe NIEMALS irgendwo abgelegt wird und bei einer geladenen Waffe der Lauf IMMER in Richtung des Ziels zeigt, falls sich doch einmal ein Schuß löst.
Zur Sachkunde-Ausbildung für die SigPi sollte eigentlich auch das blinde Nachladen (erkennen des Munitionstyps an der Riffelung) gehören.
Und bei dem Signalgeber würde ICH das auch genau so handhaben - Magazin erst aufsetzen, wenn ich das Gerät brauche, trotz doppelter Sicherung (denn jede Sicherung, gerade bei einem selten gebrauchten Gerät, kann halt auch versagen).

lg, justme
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  #55  
Alt 22.10.2021, 22:35
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
...
Sorry, aber beim Umgang mit Waffen darf man ruhig die Grundregeln für das Handling, wie sie auf Schießständen gültig sind generell anlegen - und die erste Grundregel ist, daß eine geladene Waffe NIEMALS irgendwo abgelegt wird und bei einer geladenen Waffe der Lauf IMMER in Richtung des Ziels zeigt, falls sich doch einmal ein Schuß löst...
Kennst du den Unterschied zwischen Schießstand / Sportschützen und dem echten Leben?

Wie viel 100 Berufswaffenträger sterben täglich oder noch besser stündlich, weil sie ihre gefährliche fertig geladene Waffe tragen....?
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  #56  
Alt 22.10.2021, 22:36
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
... jede Menge unschöne Dinge, an die man u.U. nicht denkt, z.B. daß man ins Stolpern kommt und sich der Hahn irgendwo verfängt. ...
Da müsste man dann sicher abwägen, ob man dieses m.E. überschaubare Risiko eingeht oder das Risiko irgendwann so weit weg vom Aufbewahrungsort zu sein, das man nicht mehr auf die SigPi zugreifen kann.
Typische Pest-Cholera-Entscheidung.

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
... Sorry, aber beim Umgang mit Waffen darf man ruhig die Grundregeln für das Handling, wie sie auf Schießständen gültig sind generell anlegen - und die erste Grundregel ist, daß eine geladene Waffe NIEMALS irgendwo abgelegt wird und bei einer geladenen Waffe der Lauf IMMER in Richtung des Ziels zeigt, falls sich doch einmal ein Schuß löst. ...
Das WaffG unterscheidet ja nicht zwischen unterladen (Magazin in der Waffe, keine Patrone im Patronenlager) und geladen (Patrone im Patronenlager), wie das vor gut 40 Jahren, als ich mit Schusswaffen umgehen "musste" der Fall war.
Bei einer "nur" unterladenen Waffe, was nach WaffG aber auch schon geladen ist, kann sich technisch bedingt kein Schuss lösen.
Jeder Polizist trägt übrigens eine geladene Waffe, bei der der Lauf nicht immer in Richtung des Ziels zeigt.

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
... Und bei dem Signalgeber würde ICH das auch genau so handhaben - Magazin erst aufsetzen, wenn ich das Gerät brauche, trotz doppelter Sicherung (denn jede Sicherung, gerade bei einem selten gebrauchten Gerät, kann halt auch versagen). ...
Das ist laut Gebrauchsanweisung des Herstellers so nicht vorgesehen und dass drei Sicherungssysteme (Trommel verdrehen, Sicherungstift und Sicherungsschalter) gleichzeitig versagen dürfte auch sehr unwahrscheinlich sein.

Vorsicht ist sicher angebracht, wenn es um nicht ganz ungefährliche "Geräte" geht.
Aber auch Österreicher, die die SigPi ab 18 ohne Sachkundenachweis frei verkäuflich erwerben können, jagen weder gewollt noch ungewollt sich oder andere damit reihenweise in die Luft.

Gruß Lutz
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  #57  
Alt 23.10.2021, 11:29
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Und ne Sigpi muß
1. Vor dem Schuß gespannt werden und
2. zur Freigabe während des Schießens der Abzug gedrückt bleiben.
Bei der HK P2A1 würde ansonsten kein Schuss ausgelöst

Für die Silvesterfraktion vielleicht noch interessant:
Klar ist das Schießen um diese Zeit nicht gern gesehen.
Da an der Küste aber dann nachts spontane Einweisungen und Schulungen zur Seenotsignalmittelhandhabung stattfinden, sieht man die Lage der Seglerheime und Yachthäfen deutlich an ganzen Wolken roter Sterne!
Es gibt eine Art Abkommen, daß an Silvester mit Kaliber 4 RakMun. nur innerhalb der 5 Minuten nach Mitternacht rot geschossen wird!
Sollte später noch rote Signalraketen gesichtet werden, wird das wieder als möglicher Notfall zu Recht abgearbeitet.
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Grüße
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  #58  
Alt 23.10.2021, 13:54
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Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Für die Silvesterfraktion vielleicht noch interessant:
Klar ist das Schießen um diese Zeit nicht gern gesehen.
Da an der Küste aber dann nachts spontane Einweisungen und Schulungen zur Seenotsignalmittelhandhabung stattfinden, sieht man die Lage der Seglerheime und Yachthäfen deutlich an ganzen Wolken roter Sterne!
Es gibt eine Art Abkommen, daß an Silvester mit Kaliber 4 RakMun. nur innerhalb der 5 Minuten nach Mitternacht rot geschossen wird!
Sollte später noch rote Signalraketen gesichtet werden, wird das wieder als möglicher Notfall zu Recht abgearbeitet.
Es ist nicht nur nicht gerne gesehen, es ist klar verboten und das ist auch prüfungsrelevant (und gut so)!

Gruß

Totti
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  #59  
Alt 23.10.2021, 14:07
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Schon möglich, aber an Silvester finden nun mal spontane Einweisungen statt. Selbst mitbekommen bei einer Feier an der Küste!

Im Funkwesen gibt es die Regelung mit den 5 Minuten nach der vollen Stunde für kurze Tests von Epirb und ELT.

Es wurde danach die Gepflogenheit auf die Nutzung der roten Signalmittel umgelegt. Richtige Entscheidung, wenn auch inoffiziell.

Ein Bekannter hatte da mal 20 Jahre alte Sterne Richtung See entsorgt, außer Düngung des Planktons erfolgte keine offensichtliche Leuchtwirkung.
Diese alte Munition auf keinen Fall über Land verschießen, der offenliegende Leuchtsatz stellt eine Gefahr da durch Selbstzündung durch Feuchtigkeit oder allgemein Spätzündung.
Ab damit zum Delaborierbetrieb oder Rückgabe an Sammelstellen!!
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  #60  
Alt 23.10.2021, 14:29
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Jetzt eine Anmerkung ... betrifft nicht unbedingt die Signalpistole oder deren Munition ... aber da ich diesen Thread eröffnet habe, erlaube ich mir dieses: In der FKN-Prüfung für Seenotsignalmittel (den hatte ich vor dem Sachkundenachweis bereits erworben) fragte der Prüfer in der praktischen Prüfung "Was machen Sie, wenn das Ablaufdatum der Signalraketen erreicht ist?". Waren 8 Prüflinge gleichzeitig, alle übereinstimmend "Nicht Silvester verschießen, sondern Delaborierlaboren zuführen!" Der Prüfer grinsend, Lehrbuchantwort, aber sagte als erfahrener Seemann: "Behalten Sie die abgelaufenen Raketen trotzdem an Bord. Schaffen Sie sich zwar daneben neue Raketen an, aber auch abgelaufene Raketen können Leben retten, denn jede vorhandene zusätzliche Rakete erhöht möglicherweise im Notfall die Sicherheit. Diese weiteren Raketen sollte man deshalb nicht gleich nach Ablauf zum Händler bringen oder einem Delaborierlabor zuführen." Er hat aus meiner Sicht recht, warum Silvester sinnlos abknallen (es sei denn, es dient der Übung im Umgang) oder gleich vernichten lassen.

Geändert von User 99851 (23.10.2021 um 18:17 Uhr)
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  #61  
Alt 23.10.2021, 17:20
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Kennst du den Unterschied zwischen Schießstand / Sportschützen und dem echten Leben?

Wie viel 100 Berufswaffenträger sterben täglich oder noch besser stündlich, weil sie ihre gefährliche fertig geladene Waffe tragen....?
der erste Unterschied dabei ist, daß Leute, die im echten Leben außerhalb eines Schießstands mit einer geladenen Waffe rumlaufen da deutlich mehr Übung drin haben und die auch regelmäßig auf den aktuellen Stand bringen als jemand, der eine SigPi als Notfallsignal alle Jubeljahre mal abfeuert und dazu nur einen Dreitageskurs gemacht hat. Und trotzdem gibt es auch im entsprechenden Umfeld immer wieder Unfälle mit Schußwaffen, obwohl die dort verwendeten auch technisch auf einem ganz anderen Level sind als eine Kipplauf-Pistole mit manuell zu spannendem Hahn. Ich würd das eher mit Jägern vergleichen - da ist das eine Standardfrage, wie eine Kipplaufbüchse beim Überwinden von Hindernissen zu handhaben ist, das Gleiche würde ich auch für die SigPi machen.
Sorry, aber ich bleibe dabei - unmittelbar zugriffsbereit (ggf. auch im Holster am Mann) JA, Munition ebenso unmittelbar zugriffsbereit JA (z.B. Jackentasche), aber nicht mit der geladenen Waffe auf dem Schiff rumturnen.

lg, justme
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  #62  
Alt 23.10.2021, 17:39
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Da müsste man dann sicher abwägen, ob man dieses m.E. überschaubare Risiko eingeht oder das Risiko irgendwann so weit weg vom Aufbewahrungsort zu sein, das man nicht mehr auf die SigPi zugreifen kann.
Typische Pest-Cholera-Entscheidung.
Man kann auch einfach einen gesunden Mittelweg annehmen - wenn's kritisch wird oder werden könnte hat der Schiffsführer die SigPi samt Munition am Mann (sinnvollerweise ggf. wirklich in einem Holster), aber ungeladen - und wenn feststeht, daß man jetzt einen/mehrer Schüsse abgeben will lädt man die einfach. Nutzt man das originale Holster der HK P2A1 hat man die Signalmunition gleich griffbereit ebenfalls im Holster. Minimiert gerade bei Ungeübten in Streßsituationen das Risiko, daß doch mal was Blödes passiert (und am Ende ist jedes Unglück immer die Summe aus ganz vielen kleinen Einzelfehlern, von denen jeder für sich völlig ungefährlich gewesen wäre.
Und ganz nebenbei verhindet es auch, daß man die geladene Waffe am Ende des Törns versehentlich in den Waffenschrank legt (Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften des WaffG).
Und wie ich eben schon schrieb - ein Bootsführer ist normalerweise ja kein geübter Schütze, der regelmäßiges Waffentraining absolviert - und zusätzlich kommt dann noch dazu, daß man die SigPi erst in einer außergewöhnlichen Situation braucht, sprich, derjenige steht eh schon unter Streß. Das sind eigentlich alles gute Gründe dafür, maximal sicheres Verhalten mit mehrfacher Sicherung gegen Fehler einzuüben und auch anzuwenden.

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das WaffG unterscheidet ja nicht zwischen unterladen (Magazin in der Waffe, keine Patrone im Patronenlager) und geladen (Patrone im Patronenlager), wie das vor gut 40 Jahren, als ich mit Schusswaffen umgehen "musste" der Fall war.
Bei einer "nur" unterladenen Waffe, was nach WaffG aber auch schon geladen ist, kann sich technisch bedingt kein Schuss lösen.
Jeder Polizist trägt übrigens eine geladene Waffe, bei der der Lauf nicht immer in Richtung des Ziels zeigt.
Da hattest Du aber vermutlich auch einen mehrwöchigen Waffendrill hinter Dir - und die Mehrzahl der Waffen waren vermutlich Langwaffen, bei denen das typische 'schnell mal am Schießstand umdrehen wenn die Waffe klemmt' allein schon aufgrund Größe und Gewicht schwieriger wird. Und die P1-Ausbildung war ja nicht umsonst relativ berüchtigt und die Waffe entsprechend 'beliebt'.

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das ist laut Gebrauchsanweisung des Herstellers so nicht vorgesehen und dass drei Sicherungssysteme (Trommel verdrehen, Sicherungstift und Sicherungsschalter) gleichzeitig versagen dürfte auch sehr unwahrscheinlich sein.
Ich hab mir die BDA nicht im Detail durchgelesen, ich muß ehrlich sagen, ich finde das Teil relativ unergonomisch vom Ansehen her: am ausgestreckten Arm dann noch die Hand anwinkeln, um so ein Teil abzufeuern stell ich mir ziemlich unpraktisch vor. Ich kann verstehen, daß die da keinen Pistolengriff dran bauen um den Eindruck einer mehrschüssigen Signalpistole zu vermeiden, aber ich würd mir dann doch glaub ich lieber eine SigPi an Bord packen, wenn's auf Hochseefahrt geht (ja, auch mit den gegebenen Einschränkungen und auch wenn ich dann alle drei Jahre 25€ für die Kontrolle von meinem B-Schrank bezahlen darf, der nur dafür da ist die SigPi zu verstauen).

lg, justme
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  #63  
Alt 26.10.2021, 09:50
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Zitat:
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...
Man kann auch einfach einen gesunden Mittelweg annehmen - wenn's kritisch wird oder werden könnte hat der Schiffsführer die SigPi samt Munition am Mann (sinnvollerweise ggf. wirklich in einem Holster), aber ungeladen - und wenn feststeht, daß man jetzt einen/mehrer Schüsse abgeben will lädt man die einfach. Nutzt man das originale Holster der HK P2A1 hat man die Signalmunition gleich griffbereit ebenfalls im Holster. Minimiert gerade bei Ungeübten in Streßsituationen das Risiko, daß doch mal was Blödes passiert (und am Ende ist jedes Unglück immer die Summe aus ganz vielen kleinen Einzelfehlern, von denen jeder für sich völlig ungefährlich gewesen wäre.
Und ganz nebenbei verhindet es auch, daß man die geladene Waffe am Ende des Törns versehentlich in den Waffenschrank legt (Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften des WaffG).
Und wie ich eben schon schrieb - ein Bootsführer ist normalerweise ja kein geübter Schütze, der regelmäßiges Waffentraining absolviert - und zusätzlich kommt dann noch dazu, daß man die SigPi erst in einer außergewöhnlichen Situation braucht, sprich, derjenige steht eh schon unter Streß. Das sind eigentlich alles gute Gründe dafür, maximal sicheres Verhalten mit mehrfacher Sicherung gegen Fehler einzuüben und auch anzuwenden. ...
Das gilt 1:1 auch für österreichische Bootsführer (und Bergsteiger).
Was haben die, was deutsche Bootsführer nicht haben, dass die ab 18 Jahren einfach so kaufen können/ dürfen
Und warum reicht beim Chartern eine Einweisung in die SigPi und dem Eigner werden solche Steine in den Weg gelegt
Logisch ist anders.

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
... Ich hab mir die BDA nicht im Detail durchgelesen, ich muß ehrlich sagen, ich finde das Teil relativ unergonomisch vom Ansehen her: am ausgestreckten Arm dann noch die Hand anwinkeln, um so ein Teil abzufeuern stell ich mir ziemlich unpraktisch vor. Ich kann verstehen, daß die da keinen Pistolengriff dran bauen um den Eindruck einer mehrschüssigen Signalpistole zu vermeiden, ...
Genau das wird "das hüpfende Komma" sein
Aber ist eigentlich auch egal, weil das Teil ja trotzdem ein "den Waffen gleichgestellter Gegenstand" ist und ein in der Tasche "vergessener" Nico-Signalgeber eine Straftat ist
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  #64  
Alt 26.10.2021, 11:05
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen

Genau das wird "das hüpfende Komma" sein
Aber ist eigentlich auch egal, weil das Teil ja trotzdem ein "den Waffen gleichgestellter Gegenstand" ist und ein in der Tasche "vergessener" Nico-Signalgeber eine Straftat ist
Der Gesetzgeber hat halt Angst, dass der Bürger mal die Nico gegen ihn richtet. Ja, der Amtsschimmel wiehert laut.
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  #65  
Alt 26.10.2021, 12:50
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Das gilt 1:1 auch für österreichische Bootsführer (und Bergsteiger).
Was haben die, was deutsche Bootsführer nicht haben, dass die ab 18 Jahren einfach so kaufen können/ dürfen
Und warum reicht beim Chartern eine Einweisung in die SigPi und dem Eigner werden solche Steine in den Weg gelegt
Logisch ist anders.



Genau das wird "das hüpfende Komma" sein
Aber ist eigentlich auch egal, weil das Teil ja trotzdem ein "den Waffen gleichgestellter Gegenstand" ist und ein in der Tasche "vergessener" Nico-Signalgeber eine Straftat ist
mit Logik braucht man bei Waffenrecht vermutlich nicht allzusehr zu argumentieren, das ist ein derartig aufgeheiztes und komplexes Themenfeld daß man da einfach nur noch die rechtlichen Gegebenheiten akzeptieren kann und sich halt dem Aufwand unterziehen muß, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben und alle Vorschriften unter allen Umständen zu beachten...

Das Thema Handling einer SigPi würd ich davon aber tatsächlich ein wenig losgelöst betrachten - rein rechtlich wäre es für den Bootsführer (oder auch für den Bergsteiger) ja möglich und zulässig, eine SigPi auch geladen und schußbereit zu führen. Machen würde ich das aber trotzdem nicht, weil ich an der Stelle das Risiko, daß dabei u.U. mal etwas schiefgeht tatsächlich deutlich höher einschätze als auf der anderen Seite die Einschränkung dadurch, daß man vor Schußabgabe noch kurz die passende Patrone in den Lauf schieben muß. Und idR wird man ja auch nicht nur eine Signalrakete rot abfeuern, also wird man eh nachladen müssen - da verliert man quasi nichts dadurch, die SigPi auch vor dem ersten Schuß erstmal zu laden, kann aber ggf. vermeidbare Risiken minimieren.

lg, justme
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  #66  
Alt 26.10.2021, 16:25
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Genau das wird "das hüpfende Komma" sein
Aber ist eigentlich auch egal, weil das Teil ja trotzdem ein "den Waffen gleichgestellter Gegenstand" ist und ein in der Tasche "vergessener" Nico-Signalgeber eine Straftat ist
bei der Nico kommt noch hinzu, das das Kaliber etwas größer ist als bei normalen Schreckschuß Signalsternen, von daher kann man noch froh sein daß man die so einfach erwerben kann
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #67  
Alt 26.10.2021, 18:03
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Zitat:
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.
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fragte der Prüfer in der praktischen Prüfung "Was machen Sie, wenn das Ablaufdatum der Signalraketen erreicht ist?". Waren 8 Prüflinge gleichzeitig, alle übereinstimmend "Nicht Silvester verschießen, sondern Delaborierlaboren zuführen!" Der Prüfer grinsend, Lehrbuchantwort, aber sagte als erfahrener Seemann: "Behalten Sie die abgelaufenen Raketen trotzdem an Bord. Schaffen Sie sich zwar daneben neue Raketen an, aber auch abgelaufene Raketen können Leben retten, denn jede vorhandene zusätzliche Rakete erhöht möglicherweise im Notfall die Sicherheit. .
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Also ich hab mal nen Magazin aus so ner "Nico" verschossen.
An Sylvester.
Die waren bestimmt 30 Jahre alt (So quasi "Erbstücke") und auf verschiedenen Booten.
Auch kleinen offenen Sportböötchen am Mittelmeer.
Offen in dem Abschussdingens. Da waren sogar Rostnasen von irgendwelchen Metallteilen im Inneren dran.

Untypisch für mich eigentlich, so von wegen Recht auf körperliche Unversehrtheit, wer weiss ob das Plastik-Gelumpp net unkontrolliert auseinanderfliegt. Aber Alkohol enthemmt und es wäre ja net wirklich logisch. Eher feucht und geht gar net, was ja dann aber auch blöd wäre, was kommt dann als nächster Arbeitsgang mit so nem Rohrkrepierer

Die haben funktioniert wie die Hölle, hell wie der lichte Tag.

Sagt mal im Ernst: Brauche ich irgendwas mit so ner Nico "geladen" an Bord?
Kein Plan Kaufen kann man´s ja einfach.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #68  
Alt 26.10.2021, 22:27
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so wegschließen das da kein unbedarfter ran kommt sollte reichen,
vorgeschrieben ist da nichts
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  #69  
Alt 27.10.2021, 09:01
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Habe noch einen Notsignalgeber von H&K liegen mit ein paar Magazinen ... da war ich bislang immer zu geizig, den Silvesterhimmel zu erleuchten. Die Munition ist sau teuer und ich wüsste derzeit auch nicht so genau, wo ich die noch nach bekommen kann
Vielleicht hat da jemand einen tollen Tipp

Grüße
Daniel
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  #70  
Alt 27.10.2021, 10:19
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Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Habe noch einen Notsignalgeber von H&K liegen mit ein paar Magazinen ... da war ich bislang immer zu geizig, den Silvesterhimmel zu erleuchten. Die Munition ist sau teuer und ich wüsste derzeit auch nicht so genau, wo ich die noch nach bekommen kann
Vielleicht hat da jemand einen tollen Tipp

Grüße
Daniel
Bedenke auch das Munition altert, informiere Dich einmal wie lange die Haltbar ist
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #71  
Alt 27.10.2021, 10:22
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Bedenke auch das Munition altert, informiere Dich einmal wie lange die Haltbar ist
Die wird garantiert abgelaufen sein. Das Teil liegt auch zu Hause, ist also nicht so, dass ich mich im Notfall darauf verlassen muss.

Grüße
Daniel
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  #72  
Alt 27.10.2021, 10:41
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Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Die wird garantiert abgelaufen sein. Das Teil liegt auch zu Hause, ist also nicht so, dass ich mich im Notfall darauf verlassen muss.

Grüße
Daniel
Dann mache dir doch mal den Spaß und rufe bei der Polizei an und Frage wie du diese Munition entsorgen kannst?
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Andreas
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  #73  
Alt 27.10.2021, 10:42
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
so wegschließen das da kein unbedarfter ran kommt sollte reichen,
vorgeschrieben ist da nichts
Stimmt nicht.
Zur Lagerung an Bord oder an Land ist ein Waffentresor nach EN 1143-1 obligatorisch.

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  #74  
Alt 27.10.2021, 10:48
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Dann mache dir doch mal den Spaß und rufe bei der Polizei an und Frage wie du diese Munition entsorgen kannst?

Ich weiß schon, dass das nicht so gut ankommt - ein anderer Nachbar hatte nach dem Tod seines Vaters dessen Haus ausgeräumt und eine Handgranate gefunden, die er dann zur Polizei gebracht hat


Fanden die Cops nicht witzig ....

Aber in meinem Fall hat das Ding ja ein PTB Zeichen, somit alles legal.

Grüße
Daniel
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Alt 27.10.2021, 10:51
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Kaleu Beitrag anzeigen
Stimmt nicht.
Zur Lagerung an Bord oder an Land ist ein Waffentresor nach EN 1143-1 obligatorisch.

Gesendet von meinem ANE-LX1 mit Tapatalk
der Nico-Signalgeber ist gerade keine erlaubnispflichtige Schußwaffe - für den braucht es weder zu Hause noch an Bord einen zugelassenen Waffenschrank.
Nur die übliche Falle auf dem Transport zwischen Wohnung und Boot lauert auch da: ohne waffenrechtliche Erlaubnis darf er nicht schußbereit transportiert werden, d.h. für den Transport muß das Magazin in jedem Fall abgenommen werden.

lg, justme
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