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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
hatten wir doch alles schonmal :O Die Deutschen regelungen sind reformenwürdig aber das macht halt keiner.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#52
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Zitat:
In Kurzfassung: nach EU-Recht ist die Anhängelast das zGG des Anhängers abzüglich der Stützlast, und die 3500kg-Grenze bezieht sich auf Anhängelast, nicht auf zGG. Es ist also völlig legal möglich, einen Anhänger mit zGG 3850kg hinter einem PKW mit zul. Anhängelast von 3500kg und zul. Stützlast von 350kg zu ziehen, sofern man eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E besitzt (weil die Fahrerlaubnis gerade nicht auf die Anhängelast sondern explizit auf das zGG abzielt). lg, justme Geändert von justme (08.04.2024 um 15:08 Uhr)
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#53
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Moin moin,
Zitat:
§6 FEV: Zitat:
lg, justme
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#54
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In was muss dann die Klasse 3 umgeschrieben werden?
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Viele Grüße Michael |
#55
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In gar nichts, da nicht nötig.
Die Klasse 3 erlaubt schon immer bis 7,49to. Zugfahrzeug und die Anhängelast je nach Alter. Bis zum vollendeten 50. wäre da nochmal 11to. Anhänger möglich. Wie viel das nach dem 50. ist, habe ich vergessen. Man hätte das aber rechtzeitig verlängern können mit einer ärztlichen Untersuchung alle 5 Jahre. Gruß Totti
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#56
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Zitat:
Allerdings kommt bald die Zwandsumschreibung in die neuen Klassen und als Karte. Bin im Juni dran.
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Viele Grüße Michael |
#57
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Zitat:
Bei mir im Karten-FS sind umgeschrieben von 3 auf BE, C1E, CE (hier eben bis 12to., Beschränkung 79), ausserdem B, C1 Beschränkung 171, M, L Beschränkungen 174 und 175, T/S mit Beschränkung 181. Was auch immer die Beschränkungen aussagen sollen, ich weiss es nicht. Ich habe den Klasse 3 1988 gemacht. Grüße Totti
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#58
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Zitat:
Und nun: zurück zu Lück - äh den Bootsgewichten. Um hier auch noch was beizutragen: Hab hier schon sehr oft gelesen, dass das tatsächliche Gewicht deutlich höher ist als das in den Papieren eingetragene Gewicht. Flüssigkeiten, Ausrüstung, etcpp, da kommt Einiges zusammen. Da fällt mir ein, dass ich auch mal mit unserem beladenen Trailer auf die Waage fahren könnte, wenn der Dampfer ausm Winterlager kommt.
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Viele Grüße Michael |
#59
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Zitat:
Sollte man überprüfen, um vor Überraschungen sicher zu sein. Grüße Totti
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#60
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Moin moin,
wenn Du eine alte Klasse 3 umschreibst bekommst Du immer und in jedem Fall die Klassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E und L tlw. mit Einschränkungen (weil sich teilweise die Einteilung von Fahrzeugen geändert hat und man für Trikes jetzt einen Motorradführerschein benötigt, der dann auf diese beschränkt wird), aber allesamt unbefristet und im Fall der Klasse L ohne die Einschränkung auf LoF-Zwecke. Bist Du unter 50 bekommst Du zusätzlich genauso in jedem Fall die Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79, die die nach Klasse 3 zulässige Kombination aus 7,5t-Zugfahrzeug und maximal möglichem Zentralachsanhänger beschreibt - aufgrund der Regelung, daß LKW i.V.m. durchgehender Bremsanlage Anhänger bis zum 1,5fachen ihres eigenen zGG ziehen dürfen darfst Du einen theoretisch 18,75t, praktisch 18,5t schweren Zug führen, was über die Gewichtsbeschränkung der Klasse C1E (12t) hinausgeht. Diese Fahrerlaubnis ist die einzige, die grundsätzlich befristet gilt - auch für Altführerscheininhaber und auch wenn man seinen rosa oder grauen Lappen nicht umtauscht ist jede Fahrerlaubnis der Klassen C/CE und D/DE immer bis maximal zum 50. Geburtstag befristet und muß danach alle fünf Jahre verlängert werden. Und zusätzlich kannst Du auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen auch noch die Klasse T bekommen - die hat aber im praktischen Leben so gut wie keine Relevanz für die allermeisten Leute, weil man damit zwar schnelle und große Schlepper (und den Rübenroder, die Maus, Mähdrescher u.ä.) fahren darf, diese Klasse aber immer eine Bindung an LoF-Zwecke hat (also mit dem 60km/h-Schlepper das Boot auf dem Hafentrailer ziehen ist nicht). lg, justme |
#61
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Sicher?
Mir ist so, dass man A (Motorrad) gar nicht automatisch und A1 (125er Motorräder ) nur automatisch wenn der Klasse 3 FS vor dem 01. April ( ? ) 1980 ausgestellt wurde
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#62
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Moin moin,
Zitat:
Du hast im Moment vermutlich -nur bei Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E>12000kg, L<=3) ein Ablaufdatum (Dein 50. Geburtstag bzw. wenn schon verlängert dann 5, 10, 15, ... Jahre später) eingetragen, alle anderen Klassen unbefristet (aufgrund von §76 Abs. 9 FeV) -bei C1 die Schlüsselzahl 171, die Dir erlaubt auch Fahrzeuge der Klasse D mit zGG<7,5t, aber ohne Fahrgäste zu führen -bei L (M gibt's nicht mehr) die Schlüsselzahl 174, die Dir erlaubt die Fahrzeuge dieser Klasse auch außerhalb von LoF-Zwecken zu führen -bei L die Schlüsselzahl 175 (das sind Kraftfahrzeuge bis 50cm³ Hubraum oder 25km/h Höchstgeschwindigkeit bzw. entsprechende landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge) -bei Klasse T/S die Schlüsselzahl 181, das ist die Beschränkung auf Klasse S (die fällt z.B. beim nächsten Umtausch weg, stattdessen kriegst Du Klasse AM zugeteilt). Die meisten Schlüsselzahlen bei Dir sind also Erweiterungen bzw. Aufhebungen von normalerweise geltenden Beschränkungen, nur CE und T/S hast Du eingeschränkt. lg, justme |
#63
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Zitat:
Danke. Bist Du bei A und A1 sicher, wenn ich nur Klasse 3 habe und mein Führerschein von 1985 ist? Ich denke, A und A1 bekomme ich beide nicht.
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Viele Grüße Michael |
#64
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Moin moin,
Zitat:
Ja, die bekommst Du - mit Schlüsselzahlen 79.03 "Nur dreirädrige Fahrzeuge" und 79.04 "Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg". Grund: mit Klasse 3 durftest Du schon immer Trikes (ohne Leistungs- oder Gewichtsbeschränkung) fahren, die sind mittlerweile jedoch in der Klasse A/A1 gelandet. Daher kriegen Altführerscheinbesitzer bei der nächsten Umstellung der Kartenführerscheine auch diese Klassen zugeteilt, um die Erlaubnis eindeutig sichtbar zu machen (betrifft mich auch - mein derzeitiger Kartenführerschein, der vor dieser Klassenneueinteilung erstellt wurde hat die auch noch nicht drin). lg, justme
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#65
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Moin moin,
Zitat:
Bei einer vor 1.12.1954 bzw, im Saarland vor dem 1.10.1960 ausgestellten Fahrerlaubnis der Klassen 2/3 bekommt man allerdings tatsächlich auch eine unbeschränkte Klasse A inkl. A1 und A2 bei der Umschreibung zugeteilt. Ansonsten hilft nur nachgucken in der Anlage 3 der FeV, die Anzahl der möglichen Varianten ist ein wenig zu komplex... lg, justme
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