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  #76  
Alt 16.04.2019, 15:41
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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10 Liter kommt wohl hin, das steht jeden Falls beim ADAC so drin
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #77  
Alt 11.06.2024, 11:54
carsten72 carsten72 ist offline
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Moin zusammen,
Bin gerade auf die Idee gekommen, zu gucken, wieviel Sprit ich in den NL im Auto befördern darf. Keine 240 wie in D!
Es sind 10! Mir stellt sich gerade die Frage, wie ich im Urlaub das Boot tanke, wenn es da keine Wassertanke gibt? Letztes Jahr mangels Wissen viel Sprit mit dem Auto geholt. Aber erlaubt sind nur 10? Soll ich dann 10 Fahrten machen?
Wie ist dss mit ner Sackkarre? Ich hole auch oft Sprit zu Fuß. Ist das genauso wenig?
LG Carsten
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  #78  
Alt 11.06.2024, 11:57
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Zitat:
Zitat von carsten72 Beitrag anzeigen
Moin zusammen,
Bin gerade auf die Idee gekommen, zu gucken, wieviel Sprit ich in den NL im Auto befördern darf. Keine 240 wie in D!
Es sind 10! Mir stellt sich gerade die Frage, wie ich im Urlaub das Boot tanke, wenn es da keine Wassertanke gibt? Letztes Jahr mangels Wissen viel Sprit mit dem Auto geholt. Aber erlaubt sind nur 10? Soll ich dann 10 Fahrten machen?
Wie ist dss mit ner Sackkarre? Ich hole auch oft Sprit zu Fuß. Ist das genauso wenig?
LG Carsten
Mit der Sackkarre oder Bollerwagen sollte die Beförderung frei sein... Es geht nur um die Beförderung im Kraftfahrzeug...

wir haben einen Bollerwagen (faltbar) an Bord und 4x 20l Kanister.. da kann man schon einiges abdecken...
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Gruß Volker
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  #79  
Alt 11.06.2024, 12:07
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Ich möchte hier nochmal an ein Detail erinnern, was zumindest mich auch betrifft:
Hier in D zumindest heisst es in der Vorschrift: "... fahrzeugtyptischer Kraftstoff..."
Bedeutet, bei einem Dieselfahrzeug darf man garkeinen Benzin mitführen

... und bei einem E Auto beides nicht.....
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  #80  
Alt 11.06.2024, 12:10
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Ich möchte hier nochmal an ein Detail erinnern, was zumindest mich auch betrifft:
Hier in D zumindest heisst es in der Vorschrift: "... fahrzeugtyptischer Kraftstoff..."
Bedeutet, bei einem Dieselfahrzeug darf man garkeinen Benzin mitführen

... und bei einem E Auto beides nicht.....
wo genau steht das ?
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Alt 11.06.2024, 12:14
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Hatte diesbezüglich einen Fahrlehrer angefufen, der auch LKW Module ausbilden darf. Daher gehe ich davon aus, dass das stimmt. (hoffe ich zumindest)
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  #82  
Alt 11.06.2024, 12:17
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Hatte diesbezüglich einen Fahrlehrer angefufen, der auch LKW Module ausbilden darf. Daher gehe ich davon aus, dass das stimmt. (hoffe ich zumindest)
der geht vermutlich von der Gewerbsmäßigen Transport aus... ohne Quelle halte ich das für falsch...

EDIT: Habe lang geschaut und keine Regelung dazu gefunden.
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Alt 11.06.2024, 12:20
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Woodstock Woodstock ist offline
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Ich zitiere mal aus diesem Tröt.
Gilt zumindest in Deutschland.


Zitat:
Zitat von tillewski Beitrag anzeigen
Nein nein,

insgesamt erlaubt das ADR 240 Liter. Das Einzelgebinde darf nicht Größer als 60 Liter sein.
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  #84  
Alt 11.06.2024, 12:22
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Zitat:
Zitat von Woodstock Beitrag anzeigen
Ich zitiere mal aus diesem Tröt.
Gilt zumindest in Deutschland.
ist ja bekannt... Lippi ging es um Diesel im Benzinauto transportieren und umgekehrt bzw. Kraftstoff im Elektroauto

dazu gibt es aber keine Quelle...

es gibt nur die bekannten Grenzwerte...
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  #85  
Alt 11.06.2024, 12:29
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Jontom Jontom ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Mit der Sackkarre oder Bollerwagen sollte die Beförderung frei sein... Es geht nur um die Beförderung im Kraftfahrzeug...

wir haben einen Bollerwagen (faltbar) an Bord und 4x 20l Kanister.. da kann man schon einiges abdecken...
Nur problematisch wenn in der Nähe des Liegeplatzes keine Tanke ist.
__________________
Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel.

LG Thomas
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  #86  
Alt 11.06.2024, 12:30
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Lippi Lippi ist offline
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Ich rufe den dann nochmal an..
Stimmt, Quelle dazu finde ich auch nicht.
Ich fand beim ADAC nur, dass man in der Garage nicht mehr als 20l Benzin haben darf. Das war mir wieder neu, weil ich z.B. da mehr habe .. u.a. für ein Aggi ....
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Alt 11.06.2024, 12:37
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Zitat:
Zitat von Jontom Beitrag anzeigen
Nur problematisch wenn in der Nähe des Liegeplatzes keine Tanke ist.
Wenn ich kein Auto zur Verfügung ( z.b. wenn ich mit dem Boot im Urlaub bin)habe ist es halt doof... Da muss man sich vorher informieren
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  #88  
Alt 11.06.2024, 12:40
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Lippi Lippi ist offline
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Anrufen geht leider ne heute ... er zu Prüfungsfahrten den ganzen Tag..
Ich gebe dann Rückmeldung, wenn ich gesicherte Antwort habe.
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Alt 11.06.2024, 13:36
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Zitat:
Zitat von carsten72 Beitrag anzeigen
Bin gerade auf die Idee gekommen, zu gucken, wieviel Sprit ich in den NL im Auto befördern darf. Keine 240 wie in D!
Keine Ahnung, wo Du geschaut hast, das ist aber Unfug. Du darfst maximal 240l "Brandstof" (egal, welchen) mitführen, die Behälter dürfen dabei nicht größer als 60l sein.

Groetjes

Matthias.
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  #90  
Alt 11.06.2024, 13:43
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Keine Ahnung, wo Du geschaut hast, das ist aber Unfug. Du darfst maximal 240l "Brandstof" (egal, welchen) mitführen, die Behälter dürfen dabei nicht größer als 60l sein.

Groetjes

Matthias.
Gilt das in den Niederlanden wie in Deutschland?

Dann ist nur das über die Grenze bringen nicht erlaubt
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  #91  
Alt 11.06.2024, 13:45
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Bedeutet, bei einem Dieselfahrzeug darf man garkeinen Benzin mitführen

... und bei einem E Auto beides nicht.....

Und wie betankt der E-Auto-Fahrer seinen Benzinrasenmäher?
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Viele Grüße
Michael
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  #92  
Alt 11.06.2024, 13:45
Saeldric Saeldric ist offline
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https://www.adac.de/verkehr/tanken-k...servekanister/

Leider, wie immer, ohne Quellengabe. Also wieder nur die Interpretation des Autors.
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Gruß Mirko
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  #93  
Alt 11.06.2024, 13:47
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
https://www.adac.de/verkehr/tanken-k...servekanister/

Leider, wie immer, ohne Quellengabe. Also wieder nur die Interpretation des Autors.
Das ist längst mit Quelle im Forum verlinkt und war nicht die Frage von Carsten in #77 (alles davor ist mehr als 5 Jahre alt... )
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Gruß Volker
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  #94  
Alt 11.06.2024, 13:49
Saeldric Saeldric ist offline
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Doch Volker, das war die Frage: Wieviel Liter darf man in den NL transportieren.
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  #95  
Alt 11.06.2024, 13:50
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Doch Volker, das war die Frage: Wieviel Liter darf man in den NL transportieren.
und dein link ist 240l in Deutschland ... in die Niederlande darf man nur 10l Einführen ....

ich finde dort nichts was man in den Niederlanden transportieren darf..
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  #96  
Alt 11.06.2024, 13:59
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
und dein link ist 240l in Deutschland ... in die Niederlande darf man nur 10l Einführen ....

ich finde dort nichts was man in den Niederlanden transportieren darf..
einfach mal etwas weiter runterscrollen bis zu dem Punkt "Was gilt im Ausland?".

Wobei mich dafür in der Tat die Rechtsgrundlage mal sehr deutlich interessieren würde, bzw. auch inwieweit das Mitführen eines Reservekanisters (quasi als zum Betrieb des KFZ erforderlich) auf den Punkt 'Beförderung von Gefahrgut im Rahmen der ADR-Ausnahmeregelung für den privaten Transport' Anwendung findet (denn das ist die Rechtsgrundlage, auf der in Deutschland die 240l zum Transport (nicht Mitführen!) gestattet sind - und die ADR ist eine europäische Regelung, wenn die Niederlande davon abweichen muß es eigentlich eine entsprechende Rechtsvorschrift samt Ausnahmetatbestand geben, die eigentlich auch auf den Seiten der UNECE aufgeführt sein müsste).

lg, justme
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  #97  
Alt 11.06.2024, 14:05
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



einfach mal etwas weiter runterscrollen bis zu dem Punkt "Was gilt im Ausland?".

Wobei mich dafür in der Tat die Rechtsgrundlage mal sehr deutlich interessieren würde, bzw. auch inwieweit das Mitführen eines Reservekanisters (quasi als zum Betrieb des KFZ erforderlich) auf den Punkt 'Beförderung von Gefahrgut im Rahmen der ADR-Ausnahmeregelung für den privaten Transport' Anwendung findet (denn das ist die Rechtsgrundlage, auf der in Deutschland die 240l zum Transport (nicht Mitführen!) gestattet sind - und die ADR ist eine europäische Regelung, wenn die Niederlande davon abweichen muß es eigentlich eine entsprechende Rechtsvorschrift samt Ausnahmetatbestand geben, die eigentlich auch auf den Seiten der UNECE aufgeführt sein müsste).

lg, justme
jupp da steht
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10 liter

keine 240 Liter wie in Deutschland...wo seht ihr (du und Saeldric) die 240l für die Niederlande ?

nach Deutschland darf man nur 20 l importieren... aber 240l Transportieren... (das musst ich sogar schon mal der Polizei erklären)
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Gruß Volker
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  #98  
Alt 11.06.2024, 14:08
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Niederländische Bestimmungen finden sich typischerweise auf niederländischen Websites, dem ADAC würde ich da nicht zuviel Kompetenz attestieren.
wie auch immer, die Nummer mit den zehn Litern entspringt vermutlich einem Missverständniss: offiziell (!) darf man genau diese zehn Liter Kraftstoff in die Niederlande verbringen ("Van de Belastingdienst mag je echter niet meer dan 10 liter reservebrandstof belastingvrij Nederland importeren"), alles, was darüber hinaus geht, kann (!) als Zollvergehen gewertet werden. Ob aus D oder sonstwo.
Das ist wegen der unterschiedlichen Steuersätze auch logisch und durchaus nachvollziehbar.
Trotzdem darf, wer es denn möchte, in den Niederlanden bis zu 240l "Brandstof" transportieren.

Groetjes

Matthias.
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  #99  
Alt 11.06.2024, 14:09
Saeldric Saeldric ist offline
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Dann ist ADR die Grundlage für die GGVSEB?
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Gruß Mirko
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  #100  
Alt 11.06.2024, 14:09
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Niederländische Bestimmungen finden sich typischerweise auf niederländischen Websites, dem ADAC würde ich da nicht zuviel Kompetenz attestieren.
wie auch immer, die Nummer mit den zehn Litern entspringt vermutlich einem Missverständniss: offiziell (!) darf man genau diese zehn Liter Kraftstoff in die Niederlande verbringen ("Van de Belastingdienst mag je echter niet meer dan 10 liter reservebrandstof belastingvrij Nederland importeren"), alles, was darüber hinaus geht, kann (!) als Zollvergehen gewertet werden. Ob aus D oder sonstwo.
Das ist wegen der unterschiedlichen Steuersätze auch logisch und durchaus nachvollziehbar.
Trotzdem darf, wer es denn möchte, in den Niederlanden bis zu 240l "Brandstof" transportieren.

Groetjes

Matthias.
genau dafür bräuchte man eine Quelle
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