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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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An eine Regel muss man sich zunächst einmal halten. Solange es keine Not gibt diese zu brechen, gilt die erst einmal. Der Bruch von Regeln wird sanktioniert. Das reicht von mündlicher Verwarnung über Bußgeld bis zur Strafanzeige mit Knast. Ob es angemessen ist Sportboote mit Verwarngeld zu belegen wenn sie in der Schleuse das Bugstrahlruder benutzen, ist sicher diskutabel, da bei Erlass dieser Regel vermutlich eher an Berufsschiffe gedacht wurde. Eventuell kann man das ja mal wirklich einbringen und diskutieren. Trotzdem gilt das Verbot. So lächerlich es auch scheinen mag. Das Einhalten von Regeln ist nun mal nicht in das Ermessen des Einzelnen gestellt. Das finde ich im Grundsatz gut.
Ich hatte so eine ähnliche Diskussion mal mit einem Schleusenwärter auf dem ELK. Angeblich war ich zu schnell. Das ist dann auch eskaliert. Anhand von AIS Daten konnte ich das wiederlegen. Das war sehr unschön und unnötig. Hat sich über 2 Jahre hingezogen. Aber das ist eine andere Geschichte. |
#77
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Ganz ehrlich, ich glaube Klaus hat nicht alles berichtet.
Eine kleine Kleinigkeit hat er nicht geschrieben (ist ja sein Heimatgewässer). Denn so wie ich Klaus kennengelernt habe, kann ich mir vorstellen, das er auf dem Bug stand die Fernbedienung in der Hand und hat das gemacht https://www.youtube.com/watch?v=_3zCtID2_vU
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Mit besten Grüßen Andreas
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#78
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Da hätten den Uniformierten wohl die Tränen in die Augen gestanden ...
Klaus, der überhaupt nicht auf dicke Hose gemacht hat |
#79
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Das die Maschine aus sein muss, war mir bekannt. Das mit dem Strahler habe ich auch nicht gewusst.
Hinter einem Berufschiff hätte ich da auch keine Hemmungen. Mit Paddlern in der Schleuse sieht das anders aus. Die könnte ich in arge Bedrängnis bringen. Also ganz so sinnfrei ist die Bestimmung nicht. Heckstrahl ist aber nicht verboten
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#80
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Würde dieser Treat von einem Charterer oder einem dem meistgehassten anderem Klientel geschrieben worden...dann gäb es Pfeffer...
Es gibt Regeln und Gesetze ! Und mich kotzen Leute an die auf Feststellungen und Fragen mit Gegenfragen antworten... Sollte es ein Problem geben, wird euch auch kein Beamter mit einer Gegenfrage antworten... Steht zu dem Mist den ihr gemacht habt und gut.. Glück Auf ! Gunar |
#81
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Mir erschließt sich der Sinn überhaupt nicht. Wieso soll man das BSR denn nicht benutzen, wenn es Boot und Schleusenwand schützt? Weil dann zuviel Lärm der an eine Kaffemühle erinnert erzeugt wird?
Ich hab einmal sogar den Motor angelassen, nur hinten belegt und vorne immer wieder kurz eingedampft und ausgekuppelt, weil meine Frau null Chance hatte die Leine am Bug irgendwo anzulegen, hat super geklappt. Das ist doch wohl besser als wenn sich der Bug plötzlich 90 Grad zur Kammer dreht!
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! |
#82
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Zitat:
das Bugstrahlruder wurde gemäss der Binnenschiffahrtstrassenordnug benutzt um eine Gefahr abzuwenden.. dafür darf es genutzt werden.. stht ja ausdrücklich drin
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#83
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Zitat:
Aber "gibsch mir...." kenne ich nur vom Kroaten oder Griechen. Es kann doch nicht sein, dass der Beamte sagt "sind Sie mit einer Verwarnung 30€ einverstanden?" Beim nächsten verlangt er 50, weil der ihm noch blöder gekommen ist, die Blondine belehrt er nur freundlich?? NeNe. Das ist hochoffiziell, dann will ich auch ein ordentliches Papierle dazu. Wie gesagt, ich geb´s ja zu, bin manchmal "peinlich"
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#84
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Haha, die meisten Charterer würden ohne Seitenstrahlruder überhaupt nicht in eine Schleuse kommen. Die steuern nur damit, wissen garnicht wozu das Ruder da ist.
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen |
#85
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zum reinfahren ist es ja erlaubt.. nur beim Schleusenvorgang nicht....(außer zur Schadenabwehr und dafür wurde es ja benutzt)...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#86
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Kurzer Zwischenstand:
Bis heute hat die WSP nichts mehr von sich hören lassen. Klaus, der noch bis Ende Juli endgültig abwarten wird |
#87
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Zitat:
Gesendet von meinem SM-T835 mit Tapatalk
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) |
#88
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na dann vergisst er den Vorfall einfach... man soll sich halt nicht mit sowas unwichtigem belasten...
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MfG, Frank. |
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... führe ich den Fall zu den Akten und lasse den Tröt hier schließen.
Klaus, der meint: Ordnung muss sein |
#90
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Hallo,
die vermeintliche Owi kann noch bis zu zwei Jahren verfolgt werden. Da die Bußgeldstelle der WSV in Magdeburg ziemlich viele Verfahren vor sich herschiebt, kann es durchaus sein, dass die Verjährungsfrist voll ausgenutzt wird. Zum Sachverhalt: Ich sehe den Vorwurf gegen das Verbot der Benutzung der Antriebsmaschinen und Bugstrahleinrichtungen verstossen zu haben aber auch nicht gegeben. Wie schon geschrieben wurde, lässt der entsprechende Paragraph der BinSchStrO ein kurzfristiges Benutzen aus Sicherheitsgründen ausdrücklich zu. Im Falle einer Anhörung oder im Zuge des Widerspruchs würde ich den Hergang auch genauso schildern. Dabei ist es egal, was andere irgendwo auch so machen, sondern nur, dass Du als SF in dem Moment die kurzfristige (2-3sec ist wohl so zu verstehen) Nutzung des BSR für notwendig erachtet hast. Bis dann Dominic |
#91
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Nochmal...worin liegt denn eigentlich der Sinn begründet, dass man das nicht darf???.
https://youtu.be/W3mouMuhyKA
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#92
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Moin moin,
Zitat:
Zusätzlich schädigt derartiges Verhalten auch die Infrastruktur - und das derart, daß es trotz der ohnehin bestehenden Vorschrift in der BinSchStrO für Anderten (wo rausgerissene Poller aufgrund des Alters der Anlage öfter mal vorkommen) noch eine Schiffahrtspolizeiliche Anordnung gibt, die nochmal explizit unterstreicht Zitat:
Geändert von justme (16.07.2020 um 13:57 Uhr) |
#93
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Dann sollte der Entenschutz aber einen Unterschied zwischen Berufler und Sportboot machen, unsere Küchenquirle sind ja wohl kaum der Rede wert.
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen
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#94
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...und dann wäre es auch sinnvoll wenn in den Schleusen genug Möglichkeiten zum Festmachen wären, dann braucht man auch nicht rumzuquirlen. Ich hab es schon oft erlebt das weit und breit nix in Reichweite war und neben einem nur ne glitschige mit Algen und Muscheln bedeckte Schleusenwand.
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#95
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Ich glaube, die Akte hier kann geschlossen werden.
Klaus, der auch nach dem Urlaub bis heute nichts im Briefkasten vorgefunden hat |
#96
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Gesteeeern, Schleuse, z.B. Spandau, sowohl zu Tal wie auch zu Berg zurück:
Jede Menge rechtswidriges Benutzen von BSR, HSR und anderen SR während des Schleusenvorgangs... Wie gut, daß ich jetzt bescheid weiss ....
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Mahlzeit, Markus ------------------------------- scheint die Sonne auf das Schwert, macht der Skipper was verkehrt |
#97
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...und? Warˋs schlimm? Hat das irgend jemanden verletzt oder geschadet?
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#98
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Ich glaube nicht, daß die Wapo, welche auch immer, jemanden anhält weil er "kurzfristig für zwei bis drei Sekunden" Bug- oder Heckstrahlruder benutzt.
Der Tröt hat Sommerlochkarakter. Gruß Gerd
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#99
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...stimmt!
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#100
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Zitat:
Klaus, der Sommer wie Winter den gleichen Charakter hat |
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