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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#76
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eine Funkpflicht halte ich auch für nicht durchführbar... nicht in jedes Schlauchboot kann man ein Funkgerät einbauen.... da müsste man dann wieder viele Ausnahmen machen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#77
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Die Nutzungshäufigkeit ist je nach Gebiet sicher unterschiedlich. Wenn man wie ich aber aus einem Gebiet kommt, wo UKW oft genutzt wird, hat man sicher auch ein anderes Selbstverständnis bei der Nutzung. Du überlegst vielleicht, ob du den Berufer oder eben auch den anderen Sporty über Funk ansprechen sollst, weil du es nicht gewöhnt bist. Für mich ist das selbstverständlich. Ich überhole z.B. auf dem MLK keinen Berufer, ohne das vorher mit ihm abgesprochen zu haben. Ist sicherlich nicht unbedingt nötig, erhöht aber die Sicherheit, weil der Berufer während des Überholvorgangs seinen Kurs hält und es nicht auf einmal für mich richtig eng wird. Für Leute die kein AIS an Bord haben, sagt der Berufer dir auch ob was kommt, wenn du nett fragst.
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#78
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Was die Hörbereitschaft Binnen angeht, ist sie in Verbindung mit aktivem AIS Pflicht. Grundsätzlich kann man aber AIS abschalten. Da stellt sich die Frage, ob es für AIS auch eine Benutzungspflicht gibt. Man kann ja beides abschalten und wäre dann quasi ein normales Boot ohne Funk. Ich habe mal gelernt, wenn Funk an Bord, dann auch in Betrieb. Abgesehen davon ist das eh alles theoretisch. Man kann ja von außen nur sehr schlecht erkennen, ob Funk an Bord ist. Wer will das kontrollieren. Läuft das AIS sieht das schon anders aus und ich wurde schon 2mal von der WaschPo über Funk gerufen. Die wollten nur wissen, ob ich mithöre. Das gleiche ist mir in der Wismar Bucht passiert. Da war es allerdings die Küstenwache.
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#79
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Man könnte natürlich den Funkschein in die entsprechenden Führerscheine integrieren, würde für viele Interessenten die Sache teurer und aufwendiger machen, ohne daß sie einen Nutzen davon hätten.
Zum Beispiel machen viele Leute den SBF See, um mal im Urlaub mit ihrem kleinen Trailerboot an der kroatischen Küste entlang zu tuckern oder auf der Ostsee im Küstenbereich zu angeln. Funk könnte hier auch mal nützlich sein, ist aber nicht besonders wichtig. Binnen auf dem Rhein sicherlich wärmstens zu empfehlen, im Berliner Raum und auch auf der mecklenburgischen Seenplatte unnötig. Und wer den Schein macht, um am Wochenende auf der Lahn zu tuckern, wird in 3 Jahren vielleicht einen (privaten) Funkspruch hören. Warum also den Einstieg ins Hobby unnötig erschweren ohne Notwendigkeit. Sinn würde ein "Zwangsfunkschein" nur machen im Verbund mit einer Ausrüstungspflicht. Andererseits, wer intensiv ins Hobby Bootfahren einsteigt, wird irgendwann dann auch seine Funkscheine, den SKS, LRC und vielleicht noch mehr machen. Nichtsdestotrotz bringt abgesehen von der Mühe des Funkscheines und den Kosten mehr Vorteile als Nachteile - also klare Empfehlung für Funk, aber ohne Pflicht dazu!
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Gruß Ewald
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#80
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Hi!
Mich nervt dieses ganze Scheingefummel auch. Früher war der Pyroschein im SBF mit enthalten. Heute gibt es den großen und den kleinen Pyroschein und als ich eine Signalpistole haben wollte, haben sie bei der Polizei den großen Pyroschein (Sachkundenachweis) verlangt. Habe ich gesagt, ok, dann mache ich den auch noch, bis ich festgestellt habe, dass kaum noch einer diese Prüfung abnimmt. Was mich ärgert, ist, dass in diesem Bereich völlig sinnfrei soviel Papier bedruckt wird, das noch dazu völlig unsystematisch daher kommt. P.S.: Noch eines zu Berlin: Hier ist Funk auf der Innenstadtspree tagsüber Pflicht und auch notwendig. Wenn mir in einer Brücke ein großer entgegenkommt, dann möchte ich nicht mit einem Sportboot über den Haufen gefahren werden, sondern möchte das vorher über Funk hören, dass da einer kommt.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#81
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Ich möchte nochmal den Blick auf den Grundsatz
"Wenn eingebaut und in Fahrt, dann eingeschaltet." für ein Kleinfahrzeug im Binnenbereich lenken. Das ist unbestritten. Was bedeutet das genau? Hier wird die Meinung vertreten, daß ich im obigen Fall auch verpflichtet bin ständig mitzuhören. Wo steht das bitte? Ich kann das Funkgerät auch einschalten und die Lautstärke gegen Null regeln. Wenn ich mit meinem Kleinfahrzeug und einem eingebauten Funkgerät mich im Schleusenbereich befinde und den entsprechenden Schleusenkanal eingeschaltet habe, kann ich nicht gleichzeitig den allgemeinen Kanal 10 abhören. Verstoße ich dabei gegen Vorschriften? Die Hamburger Polizei schreibt in ihrem Flyer "Sprechfunk auf Sportbooten" explizit im Seefunk von einer Abhörpflicht für die Kanäle der Revierzentralen. Aber auch nicht für den allgemeinen Kanal 16 auf See und nicht für den Kanal 10 Binnen. https://www.polizei.hamburg/contentb...tbooten-do.pdf Geändert von Fronmobil (15.10.2020 um 16:32 Uhr) |
#82
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#83
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Zeig mir ein Radar gerät das für binnen zugelassen ist?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#85
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Ab 2019 (den regionalen Teil 2018 habe ich nicht) und im aktuellen von 2020 steht das nicht mehr so explizit drin. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#86
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Genau Lutz, da hat sich was geändert.
Aber auch da steht nichts von einer Abhörpflicht! |
#87
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Und genau so handhabe ich es. Ein Gerät Schiff-Schiff und eins Nautische Information, Hafen oder Schleuse. Manchmal ein Drittes Kanal 77 smile
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#88
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Das beantwortet jetzt nicht wirklich die obige Frage von mir!
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#89
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Abgesehen davon verstehe ich die ganze Disskussion hier nicht. Wenn ich ein oder zwei zugelassene Funkgeräte an Bord habe, dann schalte ich sie auch ein. Dient doch nur der eigenen und der Sicherheit anderer. Warum soll ich sie also nicht einschalten?
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#90
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Zumal man in Fahrt auch über ausreichend Strom verfügen sollte...
Als pauschaler Bestandteil der SBF, halte ich nichts von, da das nur sinnvoll ist, wenn man das wirklich nutzt. Sonst weiss man ja trotzdem nichts mehr, wenn man nach 10 Jahren seine erste Funke bekommt, dann dürfte man sie ja benutzen, aber die Kenntnisse dazu wären weg. So machen den Funkschein diejenigen die ihn auch benötigen...
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gregor |
#91
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Es geht ja nicht um das Einschalten, sondern ob es Binnen vorgeschrieben ist mitzuhören. Damit geht es mir um die rechtliche Klärung, nicht die praktische Anwendung. |
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Es wird Binnen wohl nicht vorgeschrieben sein, da es beim Seefunk explizit vorgeschrieben ist. Wäre es Binnen vorgeschrieben, würde es auch irgendwo deutlich stehen. Tut es aber nicht.
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#93
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Ich weiss nicht, wie das gesetz in dieses in D leutet, aber in NL gibt es eine generelles Artikel om Wasser gesetz:
Ein Skipper soll immer alle mögliche, der Zeit ihm zu verfügung stehende Mitteln nützen um eine sichere Fahrt für Schiff und Besatzung sicher zu stellen und/oder Schaden an die Umgebung zu vorbeugen. Beispiel: Kollission zwischen schiff A und B. Schiff A hat vergeblich versucht B über Funk an zu rufen, aber keine Antwort, den Skipper von B meinte: Funk ist kein Pflicht für Sportboot, also schalte es nicht ein. Meinung des Gericht: Schipper B hat nicht alles gemacht um Kollision zu vorbeugen, denn hatte das ihm zu verfügung stehende Funkgerät nicht eingeschaltet. Hatte also teilweise Schuld ..... Deshalb wird in NL generell gesagt: Es stimmt das Sportboote kein Funkpflicht haben, aber wer solch ein gerät an bord hat, soll es nutzen!
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#94
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Die Betonung liegt auf soll. Aber muss er?
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#95
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Benutzungszwang Funkgerät
Par. 1.04 BinSchStrO regelt das in Deutschland entsprechend. Funk an Bord, nicht zugehört, kausaler Zusammenhang mit Schaden kann zur Haftung führen bzw. die Schuldquote erhöhen. Ob das aber in der Realität eine Rolle spielt?
Binnen sind die Kleinfahrzeuge gegenüber den Beruflern ohnehin ausweichpflichtig, sodass man bei Kollision wohl meistens die (alleinige) Schuld haben dürfte. Gruß Andreas
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#96
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Moin Klaus,
Zitat:
Und das ist gleichbedeutend mit einer Abhörpflicht - der übliche Test der WaschPo, ob diese Vorschrift befolgt wird ist einfach, ein erkennbar mit Funk ausgerüstetes Kleinfahrzeug auf Kanal 10 zu rufen. Zu Deiner anderen Frage bezügich des Verhaltens im Schleusenbereich, daß genau dieses bei nur einem vorhanden Funkgerät erlaubt ist regelt ja der zweite Satz "Dieser [Verkehrskreis, hier: Schiff-Schiff, also Kanal 10] darf zum Empfang von Nachrichten auf anderen Verkehrskreisen kurzfristig verlassen werden". Wenn Du also mit der Schleuse im NIF redest kann Dir da niemand einen Strick draus drehen - spätestens beim Verlassen des Schleusenbereichs sollte dann aber wieder die 10 geschaltet werden. Warum der Satz zwischenzeitlich aus dem Handbuch Binnenschiffahrtsfunk verschwunden ist kann ich allerdings auch nicht erklären - ich würde nach dem, was ich an Flüchtigkeitsfehlern in ebendiesem Handbuch schon gefunden habe allerdings auch ein Versehen nicht ausschließen wollen. lg, justme |
#97
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Zitat:
Ich lese das so: Technisch empfangsbereit, das Gerät ist eingeschaltet und Kanal 10 ist ausgewählt. In dem von mir zitierten Flyer der WSP aus HH im Posting #81 wird ja eindeutig unterschieden und explizit nicht erwähnt das man abhörbereit sein muss. Zitat:
By the way: Versuche mal in Berlin die WSP auf Kanal 10 zu rufen. Die machen auch keine Hörwache rund um die Uhr. |
#98
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Zitat:
Wenn dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, vertreten durch die Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ein Versehen unterläuft, kann dies wohl schlecht dem (gesetzestreuen) Bürger angelastet werden. Wenn ich Langeweile habe schreibe ich beide mal an und Frage nach Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#99
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Die Haarspalterei hier führt doch zu nichts. Es ist ganz klar geregelt wie es zu laufen hat. Wenn einer nur "ab und an mal" funken möchte ist leider falsch beraten, wenn er sich ein Funkgerät einbaut und UBI macht.
Wenn ein Funkgerät an Bord ist, - muss es bei Fahrt auf Binnengewässern eingeschaltet werden und Kanal 10 permanent abhörpflichtig - an jeder Stelle an Bord hörbar sein - ohne Ship Station License nicht betreiben werden - ohne ein Besatzungsmitglied mit UBI ebenfalls nicht betrieben werden Bei See verhält es sich ähnlich. Das Micro abschrauben ist keine Lösung. Einfach nicht einschalten ebenfalls. Das alles ist strafbewehrt. Ein Boot mit eingebautem Funk ist eine Schiffsfunkstelle so wie sie auch bei der BnetzA (und der ITU) angemeldet ist. Ich frage mich was diese Diskussion bringen soll? Vielleicht ist mir das einfach entgangen... Lieben Gruß, Udo |
#100
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Zitat:
Gruß Andreas
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