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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Benutzungszwang Funkgerät
Hallo,
ist es richtig, dass ich das eingebaute Funkgerät immer eingeschaltet haben muss, wenn das Boot in Fahrt ist? Also auch, wenn ich nur die Segel für kurze Zeit lüften will und ein paar Schläge im Hafen machen will? Ich gehe davon aus, dass es nicht nur eingeschaltet, sondern auch abgehört werden muss? Einbauort wäre bei mir die Kajüte. Das Handteil reicht sicher nicht bis zu Pinne. Außerdem sollte die Kajüte bei Regen geschlossen sein. Ich habe ein Funkgerät geerbt und überlege, den UBI zu machen. Benutzungszwang wäre ein k.o. Kriterium!
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--------------------------- Gruß Günter |
#2
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Nicht jemand mit Funkschein an Bord, der Fahrzeugführer muss den passenden Schein haben.
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#4
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Zitat:
ich kenne Bootsfahrer da hat die Frau den Funkschein und der Mann den Führerschein...
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#5
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Dann muss man aber die Frau auch immer dabei haben.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#6
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Oder du wirfst Frau und Funkgerät über Bord, in beiden Fällen ist es danach ruhiger 🍺👍
Und ja in Österreich Binnen braucht auch nur einer an Bord den UBI Schein zu haben ,muss nicht zwingend der Kapitän 👨*✈️ sein.
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“
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#7
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#8
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Zitat:
Das dürfte so pauschal nicht stimmen. Insbesondere Binnen, wo auf bestimmten Strecken Funkpflicht besteht, dürfte es eher so sein, dass der Schiffsführer auch den Funkschein haben müsste. Habe jetzt aber keine Zeit und Lust die gesetzlichen Vorschriften rauszusuchen. Ich werfe den Ball mal zurück und stelle anheim zur Bekräftigun der gegenteiligen Auffassung die einschlägigen Vorschriften zu zitieren. Gerade so Sachen, ich kenne einen, der macht das so, sind nicht überzeugend. P.S.: Die Wasserschutzpolizei Berlin steht - wie mir bekannt geworden ist - auf dem Standpunkt, dass Binnen der Schiffsführer den UBI haben muss.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) Geändert von blondini (12.10.2020 um 06:46 Uhr)
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#9
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Zitat:
In Deutschland kann es binnen auf einem Kleinfahrzeug einen Schiffsführer, einen Rudergänger und einen Funker geben und alle drei davon sind unabhängig... theoretisch könnte der Schiffsführer nur über den SBF Binnen verfügen, der Funker nur über den UBI und der Rudergänger bräuchte gar keinen Schein (nur die üblichen Einschränkungen mit Mindestalter und Gesundheit)...
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#10
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Hi!
Die verlinkte Stelle belegt es nicht. Klar ist nur, dass der Funker auf jeden Fall einen Schein haben muss. Es belegt nicht, dass der Schiffsführer keinen haben muss (bzw. gesplittet werden darf). Der Schiffsführer darf nur jemanden ans Gerät lassen, der selbst einen Funkschein hat.
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#11
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https://www.boot.de/de/Magazin/Segel...vorgeschrieben
http://www.rolfgilles.de/ukw.htm und hier der ADAC SEITE 11 https://www.adac.de/_mmm/pdf/sportbo...isse_57422.pdf sucht euch was aus
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#12
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Zitat:
hier geht es aber nicht um den Seebereich sondern um Binnen Günther hat bekanntlich sein Boot in Plobsheim liegen und da dies am Rhein bei Straßburg liegt unterliegt er nicht der Seeschifffahrstraßenordnung und sondern der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und benötigt den UBI.... binnne gelten andere regeln wie auf See.... ich hab ja oben schon geschrieben, das auf See der Schiffsführer Inhaber des Funkscheins sein muss...
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#13
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Zitat:
im Seebereich steht es (wie von Dieter so schön verlinkt) klar dort...
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#14
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#15
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Zitat:
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#16
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Zitat:
dann darf in so einem Fall halt keiner ohne den anderen das boot bewegen... der Funkscheininhaber darf nicht fahren da er/sie keinen Führerschein hat der Führerscheininhaber darf nicht fahren da er/sie keinen Funkschein hat und ja das Funkgerät in Betrieb sein muss beim fahren....
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#17
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Das habe ich auch bei einigen Motorbooten gesehen und zwar insbesondere bei holländischen AK Booten. Was nutzt das Funkgerät im Salon, wenn oben auf dem Achterdeck gesteuert wird. Ich finde, das es Pflicht sein sollte das draußen mindestens ein Lautsprecher installiert sein muß, um den Funkverkehr mitzuhören. Das gilt natürlich auch für Segler.
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#18
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Zitat:
Das geht imho zu weit ... wie die Betreffenden ihre Höhrbereitschaft sicherstellen muß nicht auch noch durch Gesetze oder Verordnungen geregelt werden - davon gibt es wahrlich bereits genug (bzw. viel zu viele!). Den Sinn einer Installation ausserhalb der Reichweite (Funk innen, Steuer aussen) habe ich allerdings auch nie verstanden. Beste Grüße, Peter
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Mast- und Schotbruch! |
#19
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Hi!
§ 1 Absatz 7 der Sportseeschifferscheinverordnung ".... (7) Führer von Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs oder des Traditionsschiffs nachweisen. Als Befähigungsnachweis gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC), das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) oder ein anderes nach § 13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis." bezieht sich auf Fahrzeuge, bei denen zum Führen ein SKS aufwärts erforderlich ist (gewerbliche Fahrt). Es bezieht sich nicht auf Fahrzeuge, bei denen der SBF See ausreicht.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#20
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Zitat:
Der TO liegt immer noch am Rhein..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (12.10.2020 um 09:47 Uhr) |
#21
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Hi!
Du hast die These aufgestellt, dass seewärts splitting verboten sein soll und binnen erlaubt. Daran habe ich Zweifel angemeldet und dich aufgefordert, die Fundstellen zu bringen. Dann habe ich ausgekramt, dass das seewärts statuierte Splittingverbot (wenn man es so nennen will) nur die gewerbliche Fahrt betrifft. Binnen ist so eine Regel noch nicht dargetan. Was ich aber meine, ist, dass auf den Strecken auf denen binnen Funkpflicht besteht, die Verpflichtung denkbar ist, dass der Skipper UBI haben muss. Aber das sind alles Diskussionen, die mühsamer sind, als den UBI zu machen.
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#22
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In der sportseeschifferverordnung steht klar das der Führer eines Sportbootes sobald es mit funk ausgerüstet ist einen Befähigungsnachweis benötigt ... dies ist der SRC oder höher je nach Anlage...
So hab ich es auch 2019 gelernt als ich den SRC machte... gibt auch entsprechende prüfungsfragen.... Daher See Funkscheinpflicht für den Schiffsführer eines sportbootes mit Seefunk Im Binnen Bereich ist eine splitten der Personen möglich.... Der Funkscheininhaber muss nicht der Schiffsführer sein. Der Schiffsführer muss nicht über Funkschein verfügen. Der Schiffsführer bestimmt wann und was gefunkt wird... der Funkscheininhaber funkt. Ist funk Binnen an bord muss jemand an bord sein der den funkschein hat
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#23
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Moin,
also wir haben das UKW immer an und hören mit.Letztes Jahr kam der Sennotretter mit schwerverletzten von See und gab über Kanal 16 und Revierfunk bekannt das mit Höchstfahrt gelaufen wird und keine Rücksicht auf Sportschiffahrt genommen werden kann.Da gehe ich dann lieber dank Funk aus dem weg und drehe in den Schwell rein. https://www.polizei.hamburg/contentb...ln-elbe-do.pdf Gruss, Holger |
#24
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Zitat:
Da funkt es sich in der Kajüte weitaus zielführender - ein Lautsprecher außen sollte aber möglich sein. Ein Bild bei gutem Wetter, aber jetzt noch etwas Wellengang dazu und überkommendes Wasser - und dann noch funken?
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Gruß Ewald
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#25
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Hallo Volker,
Stimmt nicht mehr! Meine neue Heimat ist der Segelclub Honau, Liegeplatz Hafen Karcher !
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--------------------------- Gruß Günter
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