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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 11.10.2020, 22:16
Günter Günter ist offline
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Standard Benutzungszwang Funkgerät

Hallo,
ist es richtig, dass ich das eingebaute Funkgerät immer eingeschaltet haben muss, wenn das Boot in Fahrt ist? Also auch, wenn ich nur die Segel für kurze Zeit lüften will und ein paar Schläge im Hafen machen will?
Ich gehe davon aus, dass es nicht nur eingeschaltet, sondern auch abgehört werden muss? Einbauort wäre bei mir die Kajüte. Das Handteil reicht sicher nicht bis zu Pinne. Außerdem sollte die Kajüte bei Regen geschlossen sein.
Ich habe ein Funkgerät geerbt und überlege, den UBI zu machen. Benutzungszwang wäre ein k.o. Kriterium!
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Gruß

Günter
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  #2  
Alt 11.10.2020, 22:19
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Günter Beitrag anzeigen
Hallo,
ist es richtig, dass ich das eingebaute Funkgerät immer eingeschaltet haben muss, wenn das Boot in Fahrt ist? Also auch, wenn ich nur die Segel für kurze Zeit lüften will und ein paar Schläge im Hafen machen will?
Ich gehe davon aus, dass es nicht nur eingeschaltet, sondern auch abgehört werden muss? Einbauort wäre bei mir die Kajüte. Das Handteil reicht sicher nicht bis zu Pinne. Außerdem sollte die Kajüte bei Regen geschlossen sein.
Ich habe ein Funkgerät geerbt und überlege, den UBI zu machen. Benutzungszwang wäre ein k.o. Kriterium!
wenn das Boot in Fahrt ist muss das Funkgerät eingeschatet sein und in Deutschland jemand mit Funkschein an Bord sein....
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 11.10.2020, 22:34
Lady An Lady An ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn das Boot in Fahrt ist muss das Funkgerät eingeschatet sein und in Deutschland jemand mit Funkschein an Bord sein....
Nicht jemand mit Funkschein an Bord, der Fahrzeugführer muss den passenden Schein haben.
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  #4  
Alt 11.10.2020, 22:52
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Nicht jemand mit Funkschein an Bord, der Fahrzeugführer muss den passenden Schein haben.
in deutschland Binnen reicht es wenn jemand an Bord ist der den SChein hat... der Fahrzeugführer muss nur auf See den Schein haben...

ich kenne Bootsfahrer da hat die Frau den Funkschein und der Mann den Führerschein...
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Gruß Volker
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  #5  
Alt 12.10.2020, 01:30
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Dann muss man aber die Frau auch immer dabei haben.
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  #6  
Alt 12.10.2020, 04:55
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Stoffy 2100sc Stoffy 2100sc ist offline
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Oder du wirfst Frau und Funkgerät über Bord, in beiden Fällen ist es danach ruhiger 🍺👍
Und ja in Österreich Binnen braucht auch nur einer an Bord den UBI Schein zu haben ,muss nicht zwingend der Kapitän 👨*✈️ sein.
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  #7  
Alt 12.10.2020, 06:12
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Dann muss man aber die Frau auch immer dabei haben.
jupp das ist dann so...
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  #8  
Alt 12.10.2020, 06:41
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
in deutschland Binnen reicht es wenn jemand an Bord ist der den SChein hat... der Fahrzeugführer muss nur auf See den Schein haben...

ich kenne Bootsfahrer da hat die Frau den Funkschein und der Mann den Führerschein...
Hi!

Das dürfte so pauschal nicht stimmen. Insbesondere Binnen, wo auf bestimmten Strecken Funkpflicht besteht, dürfte es eher so sein, dass der Schiffsführer auch den Funkschein haben müsste.

Habe jetzt aber keine Zeit und Lust die gesetzlichen Vorschriften rauszusuchen. Ich werfe den Ball mal zurück und stelle anheim zur Bekräftigun der gegenteiligen Auffassung die einschlägigen Vorschriften zu zitieren. Gerade so Sachen, ich kenne einen, der macht das so, sind nicht überzeugend.

P.S.: Die Wasserschutzpolizei Berlin steht - wie mir bekannt geworden ist - auf dem Standpunkt, dass Binnen der Schiffsführer den UBI haben muss.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)

Geändert von blondini (12.10.2020 um 06:46 Uhr)
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  #9  
Alt 12.10.2020, 07:00
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Das dürfte so pauschal nicht stimmen. Insbesondere Binnen, wo auf bestimmten Strecken Funkpflicht besteht, dürfte es eher so sein, dass der Schiffsführer auch den Funkschein haben müsste.

Habe jetzt aber keine Zeit und Lust die gesetzlichen Vorschriften rauszusuchen. Ich werfe den Ball mal zurück und stelle anheim zur Bekräftigun der gegenteiligen Auffassung die einschlägigen Vorschriften zu zitieren. Gerade so Sachen, ich kenne einen, der macht das so, sind nicht überzeugend.

P.S.: Die Wasserschutzpolizei Berlin steht - wie mir bekannt geworden ist - auf dem Standpunkt, dass Binnen der Schiffsführer den UBI haben muss.
wenn man schon ne Behauptung aufstellt, dass der SChiffsführer auch der Funkscheininhaber sein muss, dann sollte man das auch durch links begründen... ich nehm den ball nicht an und verweise auf die Suchfunktion... dies wurde hier schonmal diskutiert und verlinkt... dabei kam raus das es zwischen See und Binnen unterschiede gibt... aber ich bin kein Unmensch.... https://www.boote-forum.de/showthrea...0&#post4716430

In Deutschland kann es binnen auf einem Kleinfahrzeug einen Schiffsführer, einen Rudergänger und einen Funker geben und alle drei davon sind unabhängig...

theoretisch könnte der Schiffsführer nur über den SBF Binnen verfügen, der Funker nur über den UBI und der Rudergänger bräuchte gar keinen Schein (nur die üblichen Einschränkungen mit Mindestalter und Gesundheit)...
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Gruß Volker
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Alt 12.10.2020, 07:45
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Hi!
Die verlinkte Stelle belegt es nicht. Klar ist nur, dass der Funker auf jeden Fall einen Schein haben muss. Es belegt nicht, dass der Schiffsführer keinen haben muss (bzw. gesplittet werden darf). Der Schiffsführer darf nur jemanden ans Gerät lassen, der selbst einen Funkschein hat.
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(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #11  
Alt 12.10.2020, 07:53
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https://www.boot.de/de/Magazin/Segel...vorgeschrieben

http://www.rolfgilles.de/ukw.htm

und hier der ADAC SEITE 11
https://www.adac.de/_mmm/pdf/sportbo...isse_57422.pdf


sucht euch was aus
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servus
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #12  
Alt 12.10.2020, 08:03
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Im Seebereich ist es unbestritten, dass der Schiffsführer den SRC benötigt...

hier geht es aber nicht um den Seebereich sondern um Binnen

Günther hat bekanntlich sein Boot in Plobsheim liegen und da dies am Rhein bei Straßburg liegt unterliegt er nicht der Seeschifffahrstraßenordnung und sondern der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und benötigt den UBI....

binnne gelten andere regeln wie auf See.... ich hab ja oben schon geschrieben, das auf See der Schiffsführer Inhaber des Funkscheins sein muss...
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  #13  
Alt 12.10.2020, 08:07
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!
Die verlinkte Stelle belegt es nicht. Klar ist nur, dass der Funker auf jeden Fall einen Schein haben muss. Es belegt nicht, dass der Schiffsführer keinen haben muss (bzw. gesplittet werden darf). Der Schiffsführer darf nur jemanden ans Gerät lassen, der selbst einen Funkschein hat.
dann zeig mir wo steht das Binnen der Schiffsführer einen Funkschein benötigt...


im Seebereich steht es (wie von Dieter so schön verlinkt) klar dort...
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  #14  
Alt 12.10.2020, 08:07
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  #15  
Alt 12.10.2020, 08:15
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Im Seebereich ist es unbestritten, dass der Schiffsführer den SRC benötigt...

hier geht es aber nicht um den Seebereich sondern um Binnen

Günther hat bekanntlich sein Boot in Plobsheim liegen und da dies am Rhein bei Straßburg liegt unterliegt er nicht der Seeschifffahrstraßenordnung und sondern der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und benötigt den UBI....

binnne gelten andere regeln wie auf See.... ich hab ja oben schon geschrieben, das auf See der Schiffsführer Inhaber des Funkscheins sein muss...
Das sollte man ändern. Es macht doch Sinn, das grundsätzlich der Schiffsführer das entsprechende Funkzeugnis haben muß.
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  #16  
Alt 12.10.2020, 08:19
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Zitat:
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Das sollte man ändern. Es macht doch Sinn, das grundsätzlich der Schiffsführer das entsprechende Funkzeugnis haben muß.
naja... es gibt einige wo der eine Partner den Funkschein hat und der andere den Führerschein...

dann darf in so einem Fall halt keiner ohne den anderen das boot bewegen...

der Funkscheininhaber darf nicht fahren da er/sie keinen Führerschein hat
der Führerscheininhaber darf nicht fahren da er/sie keinen Funkschein hat und ja das Funkgerät in Betrieb sein muss beim fahren....
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Gruß Volker
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  #17  
Alt 12.10.2020, 08:25
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Zitat:
Zitat von Günter Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus, dass es nicht nur eingeschaltet, sondern auch abgehört werden muss? Einbauort wäre bei mir die Kajüte. Das Handteil reicht sicher nicht bis zu Pinne. Außerdem sollte die Kajüte bei Regen geschlossen sein.
Das habe ich auch bei einigen Motorbooten gesehen und zwar insbesondere bei holländischen AK Booten. Was nutzt das Funkgerät im Salon, wenn oben auf dem Achterdeck gesteuert wird. Ich finde, das es Pflicht sein sollte das draußen mindestens ein Lautsprecher installiert sein muß, um den Funkverkehr mitzuhören. Das gilt natürlich auch für Segler.
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  #18  
Alt 12.10.2020, 09:19
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Das habe ich auch bei einigen Motorbooten gesehen und zwar insbesondere bei holländischen AK Booten. Was nutzt das Funkgerät im Salon, wenn oben auf dem Achterdeck gesteuert wird. Ich finde, das es Pflicht sein sollte das draußen mindestens ein Lautsprecher installiert sein muß, um den Funkverkehr mitzuhören. Das gilt natürlich auch für Segler.
Moin

Das geht imho zu weit ... wie die Betreffenden ihre Höhrbereitschaft sicherstellen muß nicht auch noch durch Gesetze oder Verordnungen geregelt werden - davon gibt es wahrlich bereits genug (bzw. viel zu viele!).
Den Sinn einer Installation ausserhalb der Reichweite (Funk innen, Steuer aussen) habe ich allerdings auch nie verstanden.

Beste Grüße, Peter
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  #19  
Alt 12.10.2020, 09:32
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Hi!

§ 1 Absatz 7 der
Sportseeschifferscheinverordnung

"....
(7) Führer von Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs oder des Traditionsschiffs nachweisen. Als Befähigungsnachweis gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC), das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) oder ein anderes nach § 13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis."

bezieht sich auf Fahrzeuge, bei denen zum Führen ein SKS aufwärts erforderlich ist (gewerbliche Fahrt).

Es bezieht sich nicht auf Fahrzeuge, bei denen der SBF See ausreicht.
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  #20  
Alt 12.10.2020, 09:42
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

§ 1 Absatz 7 der
Sportseeschifferscheinverordnung

"....
(7) Führer von Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs oder des Traditionsschiffs nachweisen. Als Befähigungsnachweis gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC), das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) oder ein anderes nach § 13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis."

bezieht sich auf Fahrzeuge, bei denen zum Führen ein SKS aufwärts erforderlich ist (gewerbliche Fahrt).

Es bezieht sich nicht auf Fahrzeuge, bei denen der SBF See ausreicht.
Hier interessiert das Seerecht überhaupt nicht da wir ausschließlich von binnen reden... daher ist jetzt wieder unklar was du mit dem seerecht hier willst...

Der TO liegt immer noch am Rhein..
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Geändert von billi (12.10.2020 um 09:47 Uhr)
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  #21  
Alt 12.10.2020, 10:11
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Hi!
Du hast die These aufgestellt, dass seewärts splitting verboten sein soll und binnen erlaubt.

Daran habe ich Zweifel angemeldet und dich aufgefordert, die Fundstellen zu bringen.

Dann habe ich ausgekramt, dass das seewärts statuierte Splittingverbot (wenn man es so nennen will) nur die gewerbliche Fahrt betrifft.

Binnen ist so eine Regel noch nicht dargetan. Was ich aber meine, ist, dass auf den Strecken auf denen binnen Funkpflicht besteht, die Verpflichtung denkbar ist, dass der Skipper UBI haben muss. Aber das sind alles Diskussionen, die mühsamer sind, als den UBI zu machen.
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  #22  
Alt 12.10.2020, 10:24
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In der sportseeschifferverordnung steht klar das der Führer eines Sportbootes sobald es mit funk ausgerüstet ist einen Befähigungsnachweis benötigt ... dies ist der SRC oder höher je nach Anlage...

So hab ich es auch 2019 gelernt als ich den SRC machte... gibt auch entsprechende prüfungsfragen....


Daher See Funkscheinpflicht für den Schiffsführer eines sportbootes mit Seefunk


Im Binnen Bereich ist eine splitten der Personen möglich....

Der Funkscheininhaber muss nicht der Schiffsführer sein.
Der Schiffsführer muss nicht über Funkschein verfügen.

Der Schiffsführer bestimmt wann und was gefunkt wird... der Funkscheininhaber funkt.

Ist funk Binnen an bord muss jemand an bord sein der den funkschein hat
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  #23  
Alt 12.10.2020, 10:48
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Moin,

also wir haben das UKW immer an und hören mit.Letztes Jahr kam der Sennotretter mit schwerverletzten von See und gab über Kanal 16 und Revierfunk bekannt das mit Höchstfahrt gelaufen wird und keine Rücksicht auf Sportschiffahrt genommen werden kann.Da gehe ich dann lieber dank Funk aus dem weg und drehe in den Schwell rein.

https://www.polizei.hamburg/contentb...ln-elbe-do.pdf

Gruss,

Holger
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Alt 12.10.2020, 11:06
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Zitat:
Zitat von HOMEOFFICE Beitrag anzeigen
Moin


Den Sinn einer Installation ausserhalb der Reichweite (Funk innen, Steuer aussen) habe ich allerdings auch nie verstanden.
Bei seegehenden Seglern macht das durchaus Sinn. Ein Funkgerät in der Plicht müßte absolut salzwasserfest sein. Außerdem dürfte bei Schlechtwetter die Geräuschkulisse so hoch sein, daß eine ordentliche Verständigung unmöglich ist. Zumal ja der Wachgänger sicherlich gut in Ölzeug verpackt ist einschließlich Kopf.
Da funkt es sich in der Kajüte weitaus zielführender - ein Lautsprecher außen sollte aber möglich sein.


Ein Bild bei gutem Wetter, aber jetzt noch etwas Wellengang dazu und überkommendes Wasser - und dann noch funken?
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Ewald
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Alt 12.10.2020, 11:10
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Hallo Volker,
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Stimmt nicht mehr! Meine neue Heimat ist der Segelclub Honau, Liegeplatz Hafen Karcher !
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Günter
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Zulassung Shipmate RS 8000 C Funkgerät DirkJ Technik-Talk 4 29.05.2002 08:49
Funkgerät Navico RT6500S Karsten B. Kein Boot 1 14.02.2002 21:46


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