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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 04.11.2022, 09:47
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
... Einfaches Beispiel: Du schaltest Deinen Fernseher ein. Der ist dann in Betrieb.
Ob Du hinschaust und ihn nach Deiner Ansicht benutzt, ist egal.

Das mit dem Smartphone ist auch ein gutes Beispiel.
Natürlich "benutzt" Du es.
Du veränderst evtl. den Standort. Das Gerät arbeitet für Dich. Du bist empfangsbereit etc.
Was ist daran nicht "benutzen".
Mein Verständnis von "Benutzen" ist ein anderes.

Der Fernseher ist in Betrieb wenn ich ihn einschalte, aber ich benutze ihn erst wenn ich hinsehe, von mir aus auch schon wenn ich den Ton höre.

Und beim Handy benutze ich das Gerät erst, wenn ich einen Anruf annehme, eine SMS oder WhatsApp lese, oder meinetwegen die Uhrzeit ablese.

Davor ist es lediglich in Betrieb.

Gruß Lutz
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  #77  
Alt 04.11.2022, 09:53
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Mein Verständnis von "Benutzen" ist ein anderes.

Der Fernseher ist in Betrieb wenn ich ihn einschalte, aber ich benutze ihn erst wenn ich hinsehe, von mir aus auch schon wenn ich den Ton höre.

Und beim Handy benutze ich das Gerät erst, wenn ich einen Anruf annehme, eine SMS oder WhatsApp lese, oder meinetwegen die Uhrzeit ablese.

Davor ist es lediglich in Betrieb.

Gruß Lutz
naja wenn du ein Radargerät an Bord eines Bootes in Betrieb nimmst, dann wird es sehr schwer zu argumentieren das du es nicht nutzt... das du während der Fahrt nie einen Blick drauf wirfst glaubt dir sicher keiner. daher ist hier das in Betrieb nehmen gleichzusetzen mit dem benutzen.

ob sich an dem Gerät ein Balken bewegt oder das Gerät wie bei Klaus und einer Abdeckung befindet, ist erst mal nebensächlich..
es sendet und dies kann erfasst werden...

Ich bin auch der Meinung das Binnen ein Betrieb nicht erlaubt ist...

das einfachste wäre natürlich mal schriftlich bei einer offiziellen Stelle anzufragen...
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Gruß Volker
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  #78  
Alt 04.11.2022, 10:24
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

das einfachste wäre natürlich mal schriftlich bei einer offiziellen Stelle anzufragen...
Das wäre wohl das beste. Dabei vielleicht auch die Frage zu stellen, wie das in einem Notfall zu bewerten ist: plötzlich unsichtiges Wetter auf einem stark befahrenen Abschnitt des Rheins. Darf ich zur Minderung einer Gefahr ein nicht zulässiges Hilfsmittel verwenden?
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Gruß
Ewald
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  #79  
Alt 04.11.2022, 10:26
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Das wäre wohl das beste. Dabei vielleicht auch die Frage zu stellen, wie das in einem Notfall zu bewerten ist: plötzlich unsichtiges Wetter auf einem stark befahrenen Abschnitt des Rheins. Darf ich zur Minderung einer Gefahr ein nicht zulässiges Hilfsmittel verwenden?
not kennt kein Gebot...
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  #80  
Alt 04.11.2022, 11:30
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich bin auch der Meinung das Binnen ein Betrieb nicht erlaubt ist...

das einfachste wäre natürlich mal schriftlich bei einer offiziellen Stelle anzufragen...
Ich empfehle einen Anruf beim Hebewerk. Da kannst du gleich mal fragen, wann die Waage wieder in Betrieb geht.

Hier mal etwas Lesestoff:
https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=6

Zitat:
"Auf Grund des § 55 des Telekommunikationsgesetzes ( TKG ) werden hiermit die
Frequenzbereiche 2900 – 3100 MHz und 9200 – 9500 MHz zur Nutzung durch
die Allgemeinheit für Radargeräte, die zu Navigationszwecken auf Schiffen und
zur Navigationshilfe auf Schifffahrtszeichen eingesetzt werden, zugeteilt. Die
Frequenznutzung ist nur im Zusammenhang mit der Aussendung von
Nutzsignalen gestattet. "

100% eindeutig, da hier eine Nutzung ausschließlich zu "Navigationszwecken" erlaubt ist.
Da aber Binnen zur Navigation nur zugelassene Geräte.....

Navigation = Nutzung
Nutzung ist verboten.
Betrieb ohne Nutzung auch verboten, da nur zur Nutzung erlaubt.

Hier gilt: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

Bei Seeschifffahrtsstrassen gibt es eine Ausnahme für nichtausrüstungspflichtige Fahrzeuge. Für Binnen gibt es keine Ausnahme.
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  #81  
Alt 04.11.2022, 11:40
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Ich empfehle einen Anruf beim Hebewerk. Da kannst du gleich mal fragen, wann die Waage wieder in Betrieb geht.

Hier mal etwas Lesestoff:
https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=6

Zitat:
"Auf Grund des § 55 des Telekommunikationsgesetzes ( TKG ) werden hiermit die
Frequenzbereiche 2900 – 3100 MHz und 9200 – 9500 MHz zur Nutzung durch
die Allgemeinheit für Radargeräte, die zu Navigationszwecken auf Schiffen und
zur Navigationshilfe auf Schifffahrtszeichen eingesetzt werden, zugeteilt. Die
Frequenznutzung ist nur im Zusammenhang mit der Aussendung von
Nutzsignalen gestattet. "

100% eindeutig, da hier eine Nutzung ausschließlich zu "Navigationszwecken" erlaubt ist.
Da aber Binnen zur Navigation nur zugelassene Geräte.....

Navigation = Nutzung
Nutzung ist verboten.
Betrieb ohne Nutzung auch verboten, da nur zur Nutzung erlaubt.

Hier gilt: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

Bei Seeschifffahrtsstrassen gibt es eine Ausnahme für nichtausrüstungspflichtige Fahrzeuge. Für Binnen gibt es keine Ausnahme.
somit ist klar...

die Benutzung von Radaranlagen auf Sportbooten ist verboten so lange diese nicht den Regeln der Binnenschiffahrtstrassenordnung unterliegen und der Schiffseigner kein Radarpatent hat...

auch die von Klaus genutzte Anlage ist somit Binnen verboten...
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  #82  
Alt 04.11.2022, 12:41
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Man kann es auch andersherum formulieren:
Für den Betrieb der Geräte im Binnenland gilt die allgemeine Frequenzzuteilung nicht.

Das ist leider nicht die gewünschte Antwort.

Da der Betrieb nicht zulässig ist, besteht auch keine Veranlassung, in den Verordnungen dazu etwas zu regeln.
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  #83  
Alt 04.11.2022, 12:49
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
auch die von Klaus genutzte Anlage ist somit Binnen verboten...
Davon bin ich noch nicht überzeugt!

Mein "Hobby-Spaß-Radar" , auch SIMRAD 4G Radar genannt, ist ein Dauerstrichradar.
Zulassungen/Konformität: CE, FCC (ID: RAY3G4G), IC: 4697A-3G4G.
Die Technik kann man u.a. hier nachlesen.

Was ist wenn dieser "Radartopf" nicht im Frequenzbereich 2900 – 3100 MHz und 9200 – 9500 MHz tätig ist?

Klaus, der gespannt ist, was die Experten dazu sagen
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  #84  
Alt 04.11.2022, 13:40
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Davon bin ich noch nicht überzeugt!

Mein "Hobby-Spaß-Radar" , auch SIMRAD 4G Radar genannt, ist ein Dauerstrichradar.
Zulassungen/Konformität: CE, FCC (ID: RAY3G4G), IC: 4697A-3G4G.
Die Technik kann man u.a. hier nachlesen.

Was ist wenn dieser "Radartopf" nicht im Frequenzbereich 2900 – 3100 MHz und 9200 – 9500 MHz tätig ist?

Klaus, der gespannt ist, was die Experten dazu sagen
Ein Radar im ISM Band, wäre tatsächlich eine Lücke. Das dürfte man theoretisch auch auf dem Fahrrad oder im Auto benutzen.

Allerdings arbeitet das von dir benutzte Gerät im X-band 9,3 bis 9,4 GHz.

Ergänzung: https://fccid.io/RAY3G4G
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Alt 04.11.2022, 14:07
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Was macht die Überzeugung?
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  #86  
Alt 04.11.2022, 18:39
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Zitat:
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Was macht die Überzeugung?
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Alt 04.11.2022, 19:32
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht daß Klaus sich überzeugen lässt
Ich denke, er arbeitet dran.
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  #88  
Alt 07.11.2022, 12:45
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht daß Klaus sich überzeugen lässt
Billi, ich habe kein Problem einen Fehler zu zu geben, wenn ich
fachlich begründete Fakten geliefert bekomme.

Wie ist das bei dir?

Klaus, der ab sofort nie mehr sein 4G-Radar Binnen in Betrieb
nehmen wird
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  #89  
Alt 07.11.2022, 12:59
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Billi, ich habe kein Problem einen Fehler zu zu geben, wenn ich
fachlich begründete Fakten geliefert bekomme.

Wie ist das bei dir?

Klaus, der ab sofort nie mehr sein 4G-Radar Binnen in Betrieb
nehmen wird
auch kein Problem...
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  #90  
Alt 07.11.2022, 13:54
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Billi, ich habe kein Problem einen Fehler zu zu geben, wenn ich
fachlich begründete Fakten geliefert bekomme.

Wie ist das bei dir?

Klaus, der ab sofort nie mehr sein 4G-Radar Binnen in Betrieb
nehmen wird
Bei mir stellt sich die Frage nicht. Ich mache keine Fehler.

Aber das mit der ISM Frequenz beschäftigt mich. Ich meine, ich hätte mal so einen Radartopf gesehen, der im ISM Band bei 24Ghz gewerkelt hat. Ich finde den aber nicht mehr. Eventuell habe ich mich da geirrt, was aber eigentlich ausgeschlossen ist. (s.o.)
Klaus war ja auch der Meinung, sein Topf werkelt auf einer anderen Frequenz.
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  #91  
Alt 07.11.2022, 14:01
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Ha, hab was gefunden.
https://www.wartsila.com/docs/defaul...vrsn=fe72e43_1

Leider nur 1500m Reichweite. Dafür Hammer Auflösung. Ideal für Binnenfahrt. Und genehmigungsfrei.
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Alt 07.11.2022, 14:37
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Billi, ich habe kein Problem einen Fehler zu zu geben, wenn ich
fachlich begründete Fakten geliefert bekomme.

Wie ist das bei dir?

Klaus, der ab sofort nie mehr sein 4G-Radar Binnen in Betrieb
nehmen wird
So allgemein würde ich das nicht sehen

Auf den Landesgewässern des Landes Brandenburg gilt die LSchiffV die keine Festlegungen (Gebote/ Verbote) zur Benutzung von Radar enthält.

Gruß Lutz
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  #93  
Alt 07.11.2022, 15:09
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
So allgemein würde ich das nicht sehen

Auf den Landesgewässern des Landes Brandenburg gilt die LSchiffV die keine Festlegungen (Gebote/ Verbote) zur Benutzung von Radar enthält.

Gruß Lutz
Die allgemeine Frequenzzuteilung gilt auf diesen Gewässern nicht.
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  #94  
Alt 07.11.2022, 15:27
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Die allgemeine Frequenzzuteilung gilt auf diesen Gewässern nicht.
Wo steht das geschrieben

In der Allgemeinzuteilung heißt punkt 1.3 Radaranlagen auf Schiffen für die Navigation auf Binnenwasserstraßen.

Binnenwasserstraßen sind m.E. die Binnenschifffahrtstraßen und die schiffbaren Landesgewässer.

Gruß Lutz
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  #95  
Alt 18.12.2023, 11:19
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Hallo in die Runde,

um den Überführungsthread eines Hausbootes von NL nach Berlin nicht über zu strapazieren mach ich hier weiter - denn auch hier endet dat Ganze bislang ja ergebnislos

Die Auslegung des Begriffs unsichtiges Wetter oder vermiderte Sich kann ja nicht dem jeweiligen Gefühl des Schiffsführers überlassen sein, selbst dann nicht, wenn die BinSchStrO keine konkreten Sichtweiten vorgibt.

Hier im Thread wurden bislang 1000 und 500 Meter genannt, leider ohne Quellenangaben - so bleibt also "weiter rumstochern im Nebel".....
Ebenso muss im Grunde ja auch klar definiert sein, ab wann ein Schiff, welches zur Unterstützung das Radar mit laufen hat zum "Radarfahrer" wird.
Einleuchtend erscheint mir, dass dies von der Gewässergröße und den darauf zugelassenen Schiffslänge/Verbandslänge abhängig gemacht wird.

Nun hab ich nach langem suchen den Hinweis gefunden, dass die Sichtweiten für unsichtiges Wetter in einem Erlass des BMDV zu finden seien. Wenn dem so ist, dann bin ich zu blöd den Erlass zu finden. Vielleicht hat von Euch ja einer ne Idee mit welchen Suchbegriffen man da arbeiten muss.

Gruß, Rainer
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  #96  
Alt 18.12.2023, 11:23
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Ebenso muss im Grunde ja auch klar definiert sein, ab wann ein Schiff, welches zur Unterstützung das Radar mit laufen hat zum "Radarfahrer" wird.
Im Sinne der "Radarfahrt" dürfen wir mit unseren SBF-Scheinen jedenfalls mit unseren Sportbooten keine Radarfahrt machen, egal welches Radar montiert ist.

Gruß

Totti
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  #97  
Alt 18.12.2023, 11:27
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Hallo in die Runde,

um den Überführungsthread eines Hausbootes von NL nach Berlin nicht über zu strapazieren mach ich hier weiter - denn auch hier endet dat Ganze bislang ja ergebnislos

Die Auslegung des Begriffs unsichtiges Wetter oder vermiderte Sich kann ja nicht dem jeweiligen Gefühl des Schiffsführers überlassen sein, selbst dann nicht, wenn die BinSchStrO keine konkreten Sichtweiten vorgibt.

Hier im Thread wurden bislang 1000 und 500 Meter genannt, leider ohne Quellenangaben - so bleibt also "weiter rumstochern im Nebel".....
Ebenso muss im Grunde ja auch klar definiert sein, ab wann ein Schiff, welches zur Unterstützung das Radar mit laufen hat zum "Radarfahrer" wird.
Einleuchtend erscheint mir, dass dies von der Gewässergröße und den darauf zugelassenen Schiffslänge/Verbandslänge abhängig gemacht wird.

Nun hab ich nach langem suchen den Hinweis gefunden, dass die Sichtweiten für unsichtiges Wetter in einem Erlass des BMDV zu finden seien. Wenn dem so ist, dann bin ich zu blöd den Erlass zu finden. Vielleicht hat von Euch ja einer ne Idee mit welchen Suchbegriffen man da arbeiten muss.

Gruß, Rainer
unabhängig vom unsichtigen Wetter ... ist die Radarfahrt...

da es Binnen keine zugelassenen Radargeräte für Sportboote gibt...
(Radargerät muss eine Bestimmte Zulassung haben, dann braucht es einen Wendeanzeiger im Boot und der Bediener muss über ein Radarpatent verfügen)

ist es eigentlich nur wichtig wann unsichtiges Wetter herscht und man muss wissen das man dann nicht fahren darf ..
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  #98  
Alt 18.12.2023, 11:29
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weiß ich - mich interessiert ab wann die Berufler zum Radarfahrer werden und ab wann ich konkret die Liegestelle aufsuche muss. Meine Frage ist also eher theoretischer Natur, solange sich Gerichte und Versicherungen nicht damit befassen.
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  #99  
Alt 18.12.2023, 11:31
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
weiß ich - mich interessiert ab wann die Berufler zum Radarfahrer werden und ab wann ich konkret die Liegestelle aufsuche muss. Meine Frage ist also eher theoretischer Natur, solange sich Gerichte und Versicherungen nicht damit befassen.
der Berufler wird zum Radarfahrer sobald er das Gerät einschaltet...

Auch ich konne bisher keine klare Angabe zu unsichtigem Wetter finden und ich habe schon viele Verordnungen gewälzt...

klare aussagen dazu findet man nicht..
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  #100  
Alt 18.12.2023, 11:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
der Berufler wird zum Radarfahrer sobald er das Gerät einschaltet.....
Das hab ich anders im Kopf.

Bis denne, Rainer
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Kostenloser SMS-Wetter Service (Danke Ulf!) Cyrus Allgemeines zum Boot 31 01.09.2002 22:09
wat is mit dem Wetter los ????? wafi Kein Boot 10 29.05.2002 09:14
Sieht das Wetter auf Punat nicht super aus 8-) Wolfgang B. Mittelmeer und seine Reviere 8 15.02.2002 20:02


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