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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Zitat:
Der Fernseher ist in Betrieb wenn ich ihn einschalte, aber ich benutze ihn erst wenn ich hinsehe, von mir aus auch schon wenn ich den Ton höre. Und beim Handy benutze ich das Gerät erst, wenn ich einen Anruf annehme, eine SMS oder WhatsApp lese, oder meinetwegen die Uhrzeit ablese. Davor ist es lediglich in Betrieb. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#77
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Zitat:
ob sich an dem Gerät ein Balken bewegt oder das Gerät wie bei Klaus und einer Abdeckung befindet, ist erst mal nebensächlich.. es sendet und dies kann erfasst werden... Ich bin auch der Meinung das Binnen ein Betrieb nicht erlaubt ist... das einfachste wäre natürlich mal schriftlich bei einer offiziellen Stelle anzufragen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#78
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Das wäre wohl das beste. Dabei vielleicht auch die Frage zu stellen, wie das in einem Notfall zu bewerten ist: plötzlich unsichtiges Wetter auf einem stark befahrenen Abschnitt des Rheins. Darf ich zur Minderung einer Gefahr ein nicht zulässiges Hilfsmittel verwenden?
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Gruß Ewald |
#79
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not kennt kein Gebot...
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#80
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Zitat:
Hier mal etwas Lesestoff: https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=6 Zitat: "Auf Grund des § 55 des Telekommunikationsgesetzes ( TKG ) werden hiermit die Frequenzbereiche 2900 – 3100 MHz und 9200 – 9500 MHz zur Nutzung durch die Allgemeinheit für Radargeräte, die zu Navigationszwecken auf Schiffen und zur Navigationshilfe auf Schifffahrtszeichen eingesetzt werden, zugeteilt. Die Frequenznutzung ist nur im Zusammenhang mit der Aussendung von Nutzsignalen gestattet. " 100% eindeutig, da hier eine Nutzung ausschließlich zu "Navigationszwecken" erlaubt ist. Da aber Binnen zur Navigation nur zugelassene Geräte..... Navigation = Nutzung Nutzung ist verboten. Betrieb ohne Nutzung auch verboten, da nur zur Nutzung erlaubt. Hier gilt: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Bei Seeschifffahrtsstrassen gibt es eine Ausnahme für nichtausrüstungspflichtige Fahrzeuge. Für Binnen gibt es keine Ausnahme.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock |
#81
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Zitat:
die Benutzung von Radaranlagen auf Sportbooten ist verboten so lange diese nicht den Regeln der Binnenschiffahrtstrassenordnung unterliegen und der Schiffseigner kein Radarpatent hat... auch die von Klaus genutzte Anlage ist somit Binnen verboten...
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#82
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Man kann es auch andersherum formulieren:
Für den Betrieb der Geräte im Binnenland gilt die allgemeine Frequenzzuteilung nicht. Das ist leider nicht die gewünschte Antwort. Da der Betrieb nicht zulässig ist, besteht auch keine Veranlassung, in den Verordnungen dazu etwas zu regeln.
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#83
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Davon bin ich noch nicht überzeugt!
Mein "Hobby-Spaß-Radar" , auch SIMRAD 4G Radar genannt, ist ein Dauerstrichradar. Zulassungen/Konformität: CE, FCC (ID: RAY3G4G), IC: 4697A-3G4G. Die Technik kann man u.a. hier nachlesen. Was ist wenn dieser "Radartopf" nicht im Frequenzbereich 2900 – 3100 MHz und 9200 – 9500 MHz tätig ist? Klaus, der gespannt ist, was die Experten dazu sagen |
#84
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Zitat:
Allerdings arbeitet das von dir benutzte Gerät im X-band 9,3 bis 9,4 GHz. Ergänzung: https://fccid.io/RAY3G4G
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#85
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Was macht die Überzeugung?
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Ich glaube nicht daß Klaus sich überzeugen lässt
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Ich denke, er arbeitet dran.
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Billi, ich habe kein Problem einen Fehler zu zu geben, wenn ich
fachlich begründete Fakten geliefert bekomme. Wie ist das bei dir? Klaus, der ab sofort nie mehr sein 4G-Radar Binnen in Betrieb nehmen wird |
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auch kein Problem...
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Aber das mit der ISM Frequenz beschäftigt mich. Ich meine, ich hätte mal so einen Radartopf gesehen, der im ISM Band bei 24Ghz gewerkelt hat. Ich finde den aber nicht mehr. Eventuell habe ich mich da geirrt, was aber eigentlich ausgeschlossen ist. (s.o.) Klaus war ja auch der Meinung, sein Topf werkelt auf einer anderen Frequenz.
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Ha, hab was gefunden.
https://www.wartsila.com/docs/defaul...vrsn=fe72e43_1 Leider nur 1500m Reichweite. Dafür Hammer Auflösung. Ideal für Binnenfahrt. Und genehmigungsfrei.
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Zitat:
Auf den Landesgewässern des Landes Brandenburg gilt die LSchiffV die keine Festlegungen (Gebote/ Verbote) zur Benutzung von Radar enthält. Gruß Lutz
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#94
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Wo steht das geschrieben
In der Allgemeinzuteilung heißt punkt 1.3 Radaranlagen auf Schiffen für die Navigation auf Binnenwasserstraßen. Binnenwasserstraßen sind m.E. die Binnenschifffahrtstraßen und die schiffbaren Landesgewässer. Gruß Lutz
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#95
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Hallo in die Runde,
um den Überführungsthread eines Hausbootes von NL nach Berlin nicht über zu strapazieren mach ich hier weiter - denn auch hier endet dat Ganze bislang ja ergebnislos Die Auslegung des Begriffs unsichtiges Wetter oder vermiderte Sich kann ja nicht dem jeweiligen Gefühl des Schiffsführers überlassen sein, selbst dann nicht, wenn die BinSchStrO keine konkreten Sichtweiten vorgibt. Hier im Thread wurden bislang 1000 und 500 Meter genannt, leider ohne Quellenangaben - so bleibt also "weiter rumstochern im Nebel"..... Ebenso muss im Grunde ja auch klar definiert sein, ab wann ein Schiff, welches zur Unterstützung das Radar mit laufen hat zum "Radarfahrer" wird. Einleuchtend erscheint mir, dass dies von der Gewässergröße und den darauf zugelassenen Schiffslänge/Verbandslänge abhängig gemacht wird. Nun hab ich nach langem suchen den Hinweis gefunden, dass die Sichtweiten für unsichtiges Wetter in einem Erlass des BMDV zu finden seien. Wenn dem so ist, dann bin ich zu blöd den Erlass zu finden. Vielleicht hat von Euch ja einer ne Idee mit welchen Suchbegriffen man da arbeiten muss. Gruß, Rainer |
#96
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Zitat:
Gruß Totti
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Zitat:
da es Binnen keine zugelassenen Radargeräte für Sportboote gibt... (Radargerät muss eine Bestimmte Zulassung haben, dann braucht es einen Wendeanzeiger im Boot und der Bediener muss über ein Radarpatent verfügen) ist es eigentlich nur wichtig wann unsichtiges Wetter herscht und man muss wissen das man dann nicht fahren darf ..
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weiß ich - mich interessiert ab wann die Berufler zum Radarfahrer werden und ab wann ich konkret die Liegestelle aufsuche muss. Meine Frage ist also eher theoretischer Natur, solange sich Gerichte und Versicherungen nicht damit befassen.
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#99
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Zitat:
Auch ich konne bisher keine klare Angabe zu unsichtigem Wetter finden und ich habe schon viele Verordnungen gewälzt... klare aussagen dazu findet man nicht..
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#100
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Das hab ich anders im Kopf.
Bis denne, Rainer |
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