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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 31.10.2022, 11:24
Benutzerbild von Herr_Gretchen
Herr_Gretchen Herr_Gretchen ist offline
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Standard Unsichtiges Wetter

Die Bootsprüfung ist schon eine Weile her. Nun sitze ich in Ketzin bei Nebel fest. Kein Radar. Ich werde aus den gesetzlichen Vorschriften nicht schlau. Derzeit ist der Nebel so stark, dass schon die Vernunft gebietet, nicht zu fahren.

Aber ab wann ist Nebel unsichtiges Wetter? Und gibt es ein Verbot bei jeglichem Nebel zu fahren oder nur, wenn der Nebel "unsichtig" ist?
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  #2  
Alt 31.10.2022, 11:38
Pepper Pepper ist offline
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Standard

Das Verbot gilt bei unsichtigem Wetter allgemein, das kann auch Schnee oder starker Regen sein.
Unsichtiges Wetter ist gem § 1.01. Nr 27 BinSchStrO "...ein Zustand, bei dem die Sicht durch Nebel, Schneefall, heftige Regengüsse oder andere ähnliche Ursachen eingeschränkt ist;" - näher ist das nirgends definiert.
Ich denke, 100 Meter Sichtweite ist garantiert "unsichtig", 300 Meter wäre meine persönliche Sicherheitsweite.

Die dahinterstehende Frage für mich ist ja, wieviel Zeit und Raum habe ich zum reagieren, wenn aus der "Unsichtigkeit" plötzlich etwas auftaucht. Ist dieses "etwas" ein ruhendes Objekt, habe ich deutlich mehr Alternativen zum reagieren als wenn das Objekt z.B. ein mit Radar schnellfahrendes Binnenschiff ist, welches mich nicht auf dem Radar hat.

Geändert von Pepper (31.10.2022 um 11:49 Uhr)
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  #3  
Alt 31.10.2022, 11:41
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Moin,

bei unsichtigem Wetter (stark verminderte Sicht, das Ufer ist nicht mehr erkennbar, von einer Tonne sieht man nicht mehr die nächste)
ist mit verminderter Geschindigkeit zu fahren, Funk muss an Bord sein und Kanal 10 muss eingeschaltet sein,
ein Ausguck ist zusätzlich am Bug aufzustellen und das Nebelhorn ist mit einem laaangen Ton jede Minute zu betätigen.

Grundsätzlich gilt als Sportboot besser im Hafen zu bleiben und als Ankerlieger das Fahrwasser frei zu machen.

Klaus, der mal bis 13 Uhr warten würde, dann sollte die Sicht besser sein
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  #4  
Alt 31.10.2022, 11:48
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Lippi Lippi ist offline
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War da nicht etwas mit Radarpflicht?
Könnte mich schon wieder ärgern, was man alles wieder vergisst, wenn mans nicht öfter braucht
Dabei ist mein Schein grade 3 geworden ... ich glaube, vor 4 Tagen
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MfG* * * *Mario
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  #5  
Alt 31.10.2022, 11:51
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Danke euch. Klar wir warten. Und es ist echt krass, dass man diese selten gebrauchten Lerninhalte so schnell vergisst.
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  #6  
Alt 31.10.2022, 11:56
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So habe jetzt nochmal die Theorietexte durchforstet und bin dann doch fündig geworden. Radar ich neben Funk Pflicht. Was unsichtig ist, ist aber nicht definiert.
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  #7  
Alt 31.10.2022, 12:00
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Es gibt allerdings kein Radar was dieser Radarpflicht bei unsichtigem Wetter
entspricht und auf Sportbooten zum Einsatz kommt.

Ich habe z.B. ein 4G-Radartopf, den ich zwar einschalten darf/kann, aber deshalb
nicht bei unsicherem Wetter fahren darf.

Auf See ist alles "unsichtig" was nicht mehr sicher ist. Da ist es einfacher geregelt
als binnen. Aber du kannst dich schon an den obigen Hinweisen orientieren.

Klaus, für den eine Nachtfahrt auch "unsichtig" ist
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  #8  
Alt 31.10.2022, 12:01
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Moin moin,
klar ist erstmal, bei unsichtigem Wetter darfst Du binnen nicht fahren, außer Du erfüllst die Voraussetzungen des §4.06 BinSchStrO (zugelassenes Radargerät plus Wendezeiger nach Artikel 7.06 ES-TRIN, Radarpatent als Befähigung vorgeschrieben. Bei Kleinfahrzeugen dazu Funkpflicht): §6.03 BinSchStrO ordnet in Abs. 5 an
Zitat:
Ein Fahrzeug oder ein Verband, das oder der kein Radar benutzen kann, muss bei unsichtigem Wetter unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen.
Die interessante Frage ist nun, was genau unsichtiges Wetter ist - da schweigt sich die BinSchStrO abseits der Legaldefinition "ein Zustand, bei dem die Sicht durch Nebel, Schneefall, heftige Regengüsse oder andere ähnliche Ursachen eingeschränkt ist;" leider aus. Es gab dazu wohl entsprechend Erlasse des Bundesverkehrsministeriums - leider werden diese im Verkehrsblatt veröffentlich, und der Zugriff darauf ist nur gebührenpflichtig möglich. Auf der sicheren Seite ist man wohl, wenn man 500m Sichtweite als Grenze annimmt - darunter sollte man auch aus Eigeninteresse eher nicht mehr fahren, wenn die entsprechende Ausrüstung und Befähigung nicht vorhanden ist.

lg, justme
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  #9  
Alt 31.10.2022, 12:21
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Es gibt allerdings kein Radar was dieser Radarpflicht bei unsichtigem Wetter
entspricht und auf Sportbooten zum Einsatz kommt.
ich hab sowas bisher ein Mal auf einem Sportboot gesehen und kenne noch ein zweites, bei dem die Vorraussetzungen vorliegen - das erste war ein Gastlieger, der das Boot (größeres Stahlboot, aber 'echtes' Freizeitboot) von einem ehemaligen WSA-Mitarbeiter gekauft hatte und im Sommer bei uns als Gastlieger vorbeikam. Der hatte neben dem ziemlich eindrucksvollen Radarbalken auf höhenverstellbarem Mast dann auch sonst so ziemlich alles, was gut und teuer ist installiert, u.a. natürlich Wendezeiger, zwei Sailor-Funkanlagen, Steuerung über Follow-Up-Hebel usw...
Das zweite Boot mit entsprechender Anlage was ich kenne ist ein ehemaliges Behördenfahrzeug (konkret Polizeiboot) - wobei ich nicht weiß, ob die Anlage noch den aktuellen Vorschriften entspricht und für Radarfahrt nach BinSchStrO zulässig wäre. Auch da sieht der Radarbalken eher nach einem Hubschrauber-Hauptrotor aus in Relation zu der Schiffsgröße...

Wie sowas aussieht auf einem Kleinfahrzeug kann man sich z.B. hier anschauen
(Bild von Von High Contrast - Eigenes Werk, CC BY 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/inde...curid=17355036)

lg, justme
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  #10  
Alt 31.10.2022, 13:25
Duc749 Duc749 ist offline
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Bei solchen Bedingungen bin ich im Hafen geblieben.

Was macht man wenn es einem auf Fahrt erwischt.
Eben noch den Funkschein machen und ein Gerät kaufen, ist wohl keine Option.

Ich bin in diesem Jahr auf unserem Törn in so ein schlecht Wetter gekommen.
Von Tonne zu Tonne konnte man nicht sehen, Ufer auch nicht.

Bin nach Navi am Tonnenstrich gefahren. Dauerte zum Glück nur eine halbe Stunde.
__________________
Grüße Klaus

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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  #11  
Alt 31.10.2022, 14:26
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Moin,

bei unsichtigem Wetter (stark verminderte Sicht, das Ufer ist nicht mehr erkennbar, von einer Tonne sieht man nicht mehr die nächste) ...

"Tonnenabstand" und "Uferentfernung" sind ja sehr variable Größen .

Auf der SOW von km 29,9 bis km 34,4 z.B. beträgt der Abstand der Tonnen zwischen 150 m und 1.800 m.

Das Ufer ist da auch nie weiter als 200m entfernt, auf dem Müggelsee ist das Ufer aber auch gerne mal >1km entfernt.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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  #12  
Alt 31.10.2022, 16:04
Benutzerbild von Federball
Federball Federball ist offline
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Ich ankere grade zwischen Pfaueninsel + Kälberwerder. Um 13:30 war es diesig, wie schon den ganzen Tag - jetzt wird es dicke, und ich überlege, von 5m Wasser auf 2 zu gehen : da MoBos aber flacher gehen, spare ich mir das.
Bilder : 13:30 und jetzt, das letzte ist die Pfaueninsel neben mir : Nebelhorn liegt bereit
Grüße, Reinhard

Nachtrag : Kälberwerder kaum zu sehen, die Pfaueninsel ist weg

Nachtrag 2: eben kam 1 Segler an : in Schlweichfahrt. Bin in die Plicht = ca. 30m von mir entfernt. Angepreit "sehen sie mich?" (habe noch 2 pulsierende LED Laternen an Bug + Heckkorb angesteckt) "Ja" - fährt noch ein Stück, ankert + macht Licht aus - absolut unsichtbar. => wird wohl so spät keiner mehr kommen.
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Geändert von Federball (31.10.2022 um 17:54 Uhr)
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  #13  
Alt 31.10.2022, 16:42
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
"Tonnenabstand" und "Uferentfernung" sind ja sehr variable Größen .

Auf der SOW von km 29,9 bis km 34,4 z.B. beträgt der Abstand der Tonnen zwischen 150 m und 1.800 m.

Das Ufer ist da auch nie weiter als 200m entfernt, auf dem Müggelsee ist das Ufer aber auch gerne mal >1km entfernt.

Gruß Lutz

Lutz, das waren ja auch nur Beispiele. Natürlich sind die jeweiligen örtlichen Verhältnisse bei der Feststellung von unsichtigem Wetter zu berücksichtigen.

Wie weiter oben festgestellt gibt es keine fixe Definition, wann unsichtiges Wetter herrscht. Deshalb meine Beispiele zur individuellen Entscheidung.

Klaus, für den manches "unsichtig" ist

Geändert von Fronmobil (31.10.2022 um 17:22 Uhr)
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  #14  
Alt 31.10.2022, 17:02
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
. Auch da sieht der Radarbalken eher nach einem Hubschrauber-Hauptrotor aus in Relation zu der Schiffsgröße...
Hi
Ein zulassungsfähiges Binnenradar hat nun mal eine Balkengröße von min. 1,20m.
Die kleinen "Radartöpfe" wie sie häufig auf Sportbooten zu sehen sind, sind Butenradar und die Benutzung binnen ist nicht zulässig.
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  #15  
Alt 31.10.2022, 17:26
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Die kleinen "Radartöpfe" wie sie häufig auf Sportbooten zu sehen sind, sind Butenradar und die Benutzung binnen ist nicht zulässig.
Das musst du mir mal erklären!
Unter "Radartopf" verstehst du sowas in der Art?
https://www.compass24.de/navigation/radar/radaranlagen/191337/simrad-lowrance-b-amp-g-halo-radar?sPartner=google_products&number=398362_1&utm _source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=freesho pping&gclid=CjwKCAjw5P2aBhAlEiwAAdY7dAMH8p76hnogr_ TTl1Ug2_bybIQ1v5ezr7u4vDO2OG0MaVLWfCu7WRoC0Q8QAvD_ BwE

Klaus, der andere Infos hat
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  #16  
Alt 31.10.2022, 17:34
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Hi Klaus
Dazu gibt es ausreichend Info, auch kompetenter/behördlicher Stellen.
Hat was mit der Intensität und Frequenz der elektromagnetischen Wellen zu tun.
Schau mal im Netz.
Möchte darüber nicht diskutieren.
Sind nur meine Infos.
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  #17  
Alt 31.10.2022, 17:35
Oldskipper Oldskipper ist offline
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Hier ist auch Halloween Wetter.
Ich würde unsichtig für mich so definieren:
1. kann ich noch sicher navigieren, und zwar nach Sicht?
2. kann ich noch aufstoppen/ausweichen innerhalb der Sichtweite?
3. auf welchem Revier bin ich unterwegs?

Auf einem Kanal z. B. kann ich bei 100m Sichtweite noch sicher fahren, aber das entgegenkommende Binnenschiff sieht noch nicht mal seinen eigenen Bug. Ob der mich auf dem Radar sieht, oder auch übersieht, würde ich nicht gerne ausprobieren wollen.

Auf den Havelseen, kann ich besser ausweichen, dafür sehe ich bei 100m kein Land mehr.

Und dann ist ja noch die Frage ob mich der Nebel unterwegs erwischt, oder ob ich überlege los zu fahren.

Plotter, Radar, AIS uns Funk sind prima Hilfsmittel, wenn man vom Nebel überrascht wird. Auf einem Kanal kann man ja nicht einfach anlegen. Da ist dann jedes Mittel recht, bis zur nächsten sicheren Liegestelle. Das kann dann durchaus ein Platz sein, an dem man normalerweise nicht liegen darf. WSA Hafen, Fahrgastschiffanleger, Polizeibootanleger z. B. Die Situation hatte ich schon mehrfach. Kann mich ja nicht einfach in Luft auflösen.
Auf einem See, kann ich mich normalerweise aus der Fahrinne begeben und einen sicheren Ankerplatz in Ufernähe finden. Da fällt es schwer zu argumentieren, wenn man einfach weiter fährt.
Der ganze Hilfsmittelkram ist auf jeden Fall keine Begründung für eine Weiterfahrt, weil auf unseren Booten keine Berechtigung besteht.

Wir suchen ja gerne feste Regeln, an denen wir uns orientieren können. Manchmal gibt es die einfach nicht. Da muss man dann selbst entscheiden. Falls etwas passiert, war die Entscheidung auf jeden Fall falsch. Falls es gut gegangen ist, heisst es nicht, dass die Entscheidung richtig war. Das nimmt einem keiner ab.

Spätestens wenn ich anfange mich nicht mehr wohl zu fühlen, breche ich ab. Die Wohlfühlgrenze hat sich bei mir nach einigen bösen Erlebnissen jedenfalls verschoben. Ich hab mich einmal sehr verschätzt. Es ist zwar gut ausgegangen, aber es schreit nicht nach Wiederholung. Ein anderes mal hat mich im Wattenmeer Seenebel überrascht. Da gehen die Optionen ganz schnell aus. Da hatte ich mehr Glück als Verstand und die holländische Küstenwache hat mich per Radar an einen Ankerplatz gelotst. Gut das Funk an Bord war.
Starkregen kann übrigens auch extrem die Sicht nehmen. Meistens kommt dann noch Sturm dazu.
Man sollte bedenken, dass es irgendwann zu spät sein kann für einen Abbruch. Leider merkt man das erst, wenn es wirklich zu spät ist.

Der eröffnende Trötist hat in Beitrag #1 ja schon die richtige Antwort gegeben:
"Derzeit ist der Nebel so stark, dass schon die Vernunft gebietet, nicht zu fahren."

Ich denke, dass ist auch der Geist der Vorschrift, die "unsichtig" nicht mit einer festen Sichtweite definiert.
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Gorch Fock
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  #18  
Alt 31.10.2022, 17:47
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Ich meine, dass mit dem Radar hatten wir hier schon mehrfach bis zur Erschöpfung behandelt.
Radarpatent, Ruderlageanzeiger, 2 Funkgeräte und für Binnen zugelassenes Radargerät (Riesen Balken). Dann geht es auch auf einem Sportboot. Das dürfte ein sehr überschaubarer Kreis sein.

Der Betrieb der handelsüblichen Radargeräte für Sportboote ist binnen nicht zulässig.

Anderslautende Infos sind falsch.

In den Niederlanden überlegt man allerdings, ob die ganz modernen Sportbootradare eventuell zugelassen werden. Die sind nicht zwingend schlechter, als die Balkenmonster. Da hat sich technisch einiges getan in den letzten Jahren. Dann dürfte man mit Radarpatent usw. damit legal bei unsichtigem Wetter fahren.

Edit: Ich meinte natürlich Wendeanzeiger, nicht Ruderlage.
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Alt 31.10.2022, 19:18
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Ich merke: Kompliziertes Thema. Übrigens sitze ich immernoch fest.
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  #20  
Alt 31.10.2022, 19:41
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Moin moin,

welche anderen Infos hast Du denn? Die Diskussion dazu, die letzten Winter hier gelaufen war war doch eigentlich recht eindeutig - §4.06 sagt ziemlich klar 'Ein Fahrzeug darf nur dann Radar benutzen (das ist NICHT die Definition von Radarfahrt, die kommt später unter §6.30) , wenn
a) [Beschreibung der Mindestausrüstung]
b) [Beschreibung der Mindestqualifikation']
Danach kommt nach dem Hinweis auf erforderliche Sprechfunkausrüstung bei Kleinfahrzeugen dann die einzige Ausnahme davon, und die bezieht sich nicht auf die Mindestausrüstung, sondern auf die Qualifikation, von der zu Ausbildungszwecken abgewichen werden darf.

Verglichen mit §4.07 BinSchStrO sieht man da einen deutlichen Unterschied (da ist die Abweichung von der Mindestausrüstung für nicht ausrüstungspflichtige Kleinfahrzeuge explizit als Ausnahmeregelung angeführt), und ich meine ich hatte dazu auch schonmal was geschrieben: bei Radaranlagen gibt es, im Gegensatz zu AIS, keinerlei Normung abseits der binnen zugelassenen ES-TRIN - Du kannst Dir quasi alles, was irgendwo irgendwann mal als Radaranlage irgendwo auf der Welt in Verwendung war auf Dein Boot montieren. Binnen will man aber ganz sicher nicht, daß Radaranlagen von Schiffen, die diese u.U. als Navigationshilfsmittel nutzen evtl. gestört werden, weil jemand ein nicht nach den (äußerst strengen) EMV-Normen der ES-TRIN geprüftes Gerät verwendet.
Auf See wiederum ist das Ganze deutlich entspannter - da braucht man idR aber auch kein Radargerät um schlimmstenfalls auf 20m genau navigieren zu müssen, wenn man da Störungen im Radar bekommt kann man denen im einfachsten Fall ausweichen.

lg, justme
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  #21  
Alt 31.10.2022, 19:45
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Commander
 
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Unsichtiges Wetter konnte ich nicht definiert bekommen.
Starkregen, Hagel, verständlich. Bei Nebel mit 50 bis 100m Sichtweite wie heute auf der Havel?
Wie sieht es bei Dunkelheit bei dicker Wolkendecke aus?
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  #22  
Alt 31.10.2022, 20:04
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sporty sporty ist offline
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Hi
Wir mußten vor 3 Jahren unsere 1. Nachtfahrt bei fortschreitender Dunkelheit binnen absolvieren.
War kein Spaß auf den kleinen Kanälen in Frl.
Da waren wir froh einen leistungsfähigen Suchscheinwerfer zu haben. Obwohl wir in bekanntem Revier unterwegs waren.
Wie heißte so schön: Nachts sind alle Katzen grau.
Besser wäre es gewesen, an einer Marrekriete anzulegen und die Fahrt am nächsten Tag fortzusetzen.
Ok, wir sind wohl behalten angekommen.
Hat uns aber auch die Grenzen gezeigt.
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  #23  
Alt 31.10.2022, 20:08
heiger heiger ist offline
Fleet Captain
 
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Hallo Klaus

der Link ist zwar aus der CH aber ich denke er beantwortet deine Frage, scrolle weiter herunter.
https://radarpatent.ch/was-ist-eine-...t-balkenradar/
P.S. Die Frage vom TE hat mich auch angesprochen da ich gestern Vormittag einige Hobbyfischer gesehen welche, mit der Rute in der Hand, plötzlich aus dem weichenden Nebel aufgetaucht sind..
__________________
Gruss Heinz

"Denn sie wissen, was sie tun."
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  #24  
Alt 31.10.2022, 20:52
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In dem Link steht klar drin, daß kleine kompakte Radargeräte (gemeint wohl die Sportradargeräte) für die Radarfahrt verboten sind. Ich kann aber nicht erkennen, daß der Einsatz dieser Geräte als Unterstützung beim aufsuchen eines sicheren Liegeplatzes verboten wäre.
Im Übrigen ist der schweizer Link auch nichf fehlerfrei:

Dies erfordert in der Regel einen Balkenradar mit einer Strahlereinheit von 1200cm Durchmesser/Breite.
__________________
Gruß
Ewald

Geändert von Libertad (31.10.2022 um 21:00 Uhr)
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  #25  
Alt 31.10.2022, 20:59
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Die Antwort auf Frage ob ein Sportbootradar binnen betrieben werden darf, oder nicht, findet sich nicht direkt in Schifffahrtsverordnungen, sondern in der allgemeinen Frequenzzuteilung für diese Anlagen. Diese gilt nur zum Zweck der Navigation. Da diese Anlagen von den Schifffahrtsverordnungen her, nicht für die Navigation binnen zulässig sind, darf man sie auch nicht einschalten, weil dann die allgemeine Frequenzzuteilung nicht gültig ist.

Ich meine, ich hab das schon mal erklärt, wurde aber im allgemeinen Gezänk nicht wahr genommen. Auch für Ausbildungsfahrt nicht zulässig, da man nicht auf ungeeigneten Material ausbilden kann.
In der Praxis interessiert das offenbar Niemanden. Ich habe noch nicht gehört, dass es deswegen Ärger gab.
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Gottes sind Wogen und Wind,
Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
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