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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#76
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![]() Zitat:
Im Schwalbennest war dann der Einbaustecker verbaut. Sehen konnte man die Steckverbindung nur, wenn man im Cockpit war und in das Schwalbenest hinein geschaut hat. Da man in D i.d.R. mit dem Bug anlegt, kann man nicht mal gut ins Cockpit sehen, geschweige denn in ein dortiges Schwalbennest. Gibt auch viele kleinere Boote, wo man schlichtweg nur ein Kabel sieht, welches in einer Backskiste verschwindet. Wie es von da aus weitergeht weiß man letztendlich nicht wirklich. Es gibt meines Wissens keine Vorschrift, die besagt, dass der Eingangstecker von außen sichtbar sein muss und somit weiß man, gerade bei selbst zurecht gedengelter Elektrik, von außen nicht immer, ob ein fester Einbaustecker vorhanden ist oder nicht. Ob danach dann noch eine Sicherung plus FI folgen, weiß man ebenfalls nicht. Zumindest FIs haben nach meiner Erfahrung auf älteren Booten ohnehin eher Seltenheitswert. Wie schon geschrieben: Der Hafenmeister wäre in vielen Häfen bereits ziemlich ausgelastet, wenn er alle Leute mit gut sichtbar unvorschriftsmäßiger Zuleitung in die Mangel nehmen wollte.....
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#77
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ja, wirklich schlimm. Das sind auf jeden Fall mehr als 2,5mm². Das geht ja nun überhaupt nicht...
Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
#78
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Der Hafenbetreiber will das garnicht wissen, wie die Elektrik auf dem Boot aussieht. Er wird nur den Stecker ziehen, wenn er sieht, dass das Boot im Wasser sprudelt wie ne Brausetablette im Wasserglas. Er hat seinen Stromanschluss sauber und sicher zu halten. Mitunter macht es gar keinen Sinn, mehrere FIs hintereinander zu schalten.
Nur in fremdländischen Häfen würde ich selbst auf meine Sicherheit achten. Aber dafür gibt's ja mobile FI die man in das Landstromkabel bei Bedarf einschleifen kann.
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#79
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Da würde ich für die Phase einfach die Ankerkette reinwerfen. Den Nuller kann man sich ja über den Antrieb aus dem Wasser holen.
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#80
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Moin,
genau. Kein Hafenmeister interessiert die Bordverkabelung oder das Landstromkabel bei Gastliegern. Und sollte mal aufgrund von Regen/Feuchtigkeit dauernd der FI am Steg fliegen (wo nicht jede Steckdose einen eigenen LS/FI hat), regeln es die anderen Lieger schon unter sich. Obwohl da hatte ich auch schon mal eine "Begegnung der Dritten Art". Nachts um 02.30 Uhr in Sönderborg, Gewitter mit Starkregen setzte ein. Im Hafen hatten sie noch die alte Elektrik, der ganze Steg war an einem FI abgesichert, der Steg voll belegt. Es kam, wie es kommen musste, der FI flog raus. Zwei selbsternannte (deutsche) Elektriker machten sich dann auf die Suche. Einer am FI, der andere zog einen Stecker nach dem anderen raus. Und wenn der FI wieder rausflog, steckte er ihn wieder zurück..... Wir haben uns kringelig gelacht. Nein, sie haben den (die) Übeltäter nicht gefunden. Uns war es egal, hatten ja schließlich Batteriestrom. Wenn das Boot mit einem fliegendem Kabel angeschlossen wird, ist ein FI im Landstromkabel nicht verkehrt, wenn auch in Häfen festgemacht wird, wo es am Steg keinen FI gibt. Bei einem Boot mit vorschriftsmäßiger Festinstallation sehe ich es nicht als notwendig an. Es ist ja nur das Landstromkabel nicht abgesichert, an Bord ist ja wieder ein FI vorhanden. Ist meine Meinung, andere werden es anders sehen. Es ist vollkommen egal, wieviele FIs hinter dem Steganschluss angeschlossen sind, die Funktion wird nicht eingeschränkt. Bei einem Fehler wird einer auslösen, vielleicht nicht gerade der, der am nächsten beim Fehler liegt. Jörg
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#81
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![]() Zitat:
Anlagen die mehrere Abgänge über einen FI abgesichert sind sind lt EU Verordnung umzubauen... dies soltle jedem Hafenmeister klar sein.. auch ist der Hafenmeister erst mal verantworltich wenn in seinem Hafen was passiert.. auch wenn die Gefahr vom Gastlieger selbst ausgeht.. die Anlage wird dann komplett überprüft. ist irgendwas dann nicht nach der aktuellen Norm aufgebaut dann wird es für den Hafenmeister bereits eng... wenn KAbeltrommeln und Verlängerungskabel ausgerollt werden kann der Hafenmeister schon mal ein Auge drauf werfen was da Verwendet wird... wenn es Offesichtlich nicht erlaubt ist muss er sogar einschreiten...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#82
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Moin,
haftbar ist der Betreiber der Anlage. Jetzt müsste ausdiskutiert werden, ob der Hafenbetreiber auch der Betreiber der Elektroanlage ab dem Landstromkabel bis zum und auf dem Boot ist. Dass er haftbar für den Betrieb und Betreiber bis zu den Stegsteckdosen ist, steht außer Frage. Ich sehe es so, dass ab der Stegsteckdose (Stecker Landstromkabel) der Nutzer des Bootes der Betreiber ist. Auf dem Boot sowieso. Ja, die Norm sagt, dass jede Stegsteckdose einzeln mit einem FI und LS abgesichert sein muss. Einige (viele) vetreten hier die Meinung, dass eine Norm, egal welche, zwar vorhanden sein mag, sie aber keine Vorschrift und "nice to have" sei. Wie es auch sei, jeder Betreiber (ja, auch als Nutzer eines Bootes bin ich dann der Betreiber der Elektroanlage vom Boot) tut gut daran, sich an die Normen zu halten. Spätestens bei der Frage der Haftung, wenn es zu einem Unfall kommt, kann es nur positiv ausgelegt werden. Nicht alle Häfen haben bisher umgerüstet. Als Beispiel fallen mir im Moment Marina Minde und Mommark am ehemaligen Fähranleger ein. Wird sicherlich mehr geben, habe aber nie darauf geachtet. Jörg
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#83
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Die VDE und ähnliche Normen, sowie natürlich EU Verordnungen sind für professionelle Anbieter EU weit Pflicht, aber verlassen würde ich mich nicht darauf, wie gerade beschrieben.
Natürlich kann ein Hafen- oder Liegeplatzbetreiber die Einhaltung der entsprechenden Normen in seinen AGB für seine Nutzer zur Pflicht machen im Zweifel den Zutritt verweigern (oder nur z.B. ohne Anschluß des Landstroms). In manchen Bereichen (z.B. Bodenseezulassung) ist die Einhaltung der VDE Normen und der G608 sogar zwingend vorgeschrieben. Aber Gesetz ist es für private Eigner nicht, muß ja keiner am Bodensee unterwegs sein. |
#84
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Ich halte ja ein von außen sichtbares Prüfsiegel für die verbaute Elektrik, welches jeden Jahr erneuert werden muss, auf jedem Boot für notwendig. Das ist gut für die Elektriker!
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#85
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Am Bodensee keine abwegige Forderung, nennt sich TÜV und ist alle 3 Jahre fällig, aber von regelmäßigen Überprüfungen steht in der VDE nix. (noch nicht mal da)
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#86
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aber: ich nenne mal ein Beispiel aus der Praxis meine Wohnung ist baujahr 1996... damals war es vorschrift, dass ein FI fürs Bad vorhanden ist. heute ist es Vorschrift das alle Stromkreise mit FI abgesichert sein müssen... (nicht einzeln) d.H. die Wohnung ist aktuell nicht auf dem Stand. wenn nun was passiert bei meinen Mietern bin ich verantwortlich. da die Anlage nicht dem aktuellen technischen Stand entspricht. Hier werde ich wohl nachrüsten müssen. dies ist ja kein Problem einen FI in die Zuleitung zur Wohnung im Unterverteiler einzubauen.
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#87
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Moin,
Jein. Deine Elektroanlage wurde beim Bau nach den seinerzeits geltenden Regeln und Normen errichtet. Es besteht keine Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen. Erst wenn "größere" Umbauten an der Elektroanlage statt finden, muss nach den aktuellen Regeln und Normen nachgerüstet werden. "Größere Umbauten" ist sehr schwammig. Eine Steckdose austauschen gehört nicht dazu, bei Installation weiterer Steckdosen ist es dann doch schon Diskussionswürdig. Aber in der Tat, wenn dreiadrige Kabel liegen, ist es es kein Problem mehrere FIs für alle Stromkreise nachzurüsten. Sofern der Platz noch ausreicht. Nach den neuen Regeln darf ein Auslösen des FIs nicht mehr einen Totalausfall bedeuten, es müssen in einem Verteilerstromkreis mindestens zwei FIs verbaut werden. Über den Sinn darf jeder seine eigene Meinung haben. Jörg
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#88
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ich war letzte Woche erst bei einer Schulung zur Erhaltung der "Befähigung zur Elektrofachkraft".. durhc die Fa. MEBEDO dort wurde es explizit erwähnt mit dem Verweis auf ein Urteil wo es zum Schadne kam... der Vermieter wurde zu Schadneersatz veruteilt...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#89
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Ok, das mit dem Urteil war mir so nicht bekannt.
Jörg
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#90
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Ein Urteil von dem der tatsächliche Sachverhalt nicht bekannt ist, ist immer mit Vorsicht zu genießen. Es könnte ja z.B. sein dass die Elektrik auf altem Stand war UND schadhaft. Also nicht einmal den alten Stand erfüllt hat.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#91
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der Ausbilder in unserer Schulung hatte das Urteil mit Text an die Tafel Projeziert... da er selbst Gutachter in dem Verfahren (Unfällen mit Personenschaden) war und bei vielen Verfahren ist die Firma als Gutachter eingeschaltet..
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#92
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Auch hier könnte der Fall: Vermieter / Privatmann den Unterschied der Verpflichtungen ausmachen.
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#93
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Muss nichts heißen. Es kann es ohne weiteres sein, dass er die juristischen Zusammenhänge nicht verstanden hat.
Im übrigen gibt es auch schlechte Gutachter. Wir hatten mal einen, der hat uns bescheinigt, dass im Treppenhaus keine Heizkörper sind. Seltsam, ich sehe die sogar ohne Mikroskop ![]() Ein anderer hat mal ein Gutachten über die Elektroinstallation erstellt. Da hatte sich ein falscher Wert für die Sicherungen (iirc) eingeschlichen. Kann passieren. Ich habe dann um die Korrektur des Fehlers gebeten -> nie wieder was gehört. Das darf eigentlich nicht passieren.
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