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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Im zweiten Foto der zweite Satz: Dort schwimmt immer noch ein Wrack im Wasser. Wie war die Definiton von "Wrack" nochmal? Das Boot im Nordhafen Spandau ist nicht schön und es darf dort nicht so lange liegen. Da muss also jemand die Liegezeit durchsetzen. Aber offensichtlich gibt es dafür, anders als auf der Straße, keine rechtliche Handhabe. Zum Wrack wird es dadurch aber nicht, sonst würde ja jedes Auto, das im Halteverbot steht oder irgendwo die Parkzeit überschreitet, automatisch auch ein Wrack. Ist es das, was ihr wollt?
Übrigens liegt ein paar hundert Meter entfernt ein Boot, dass im April '21 abgesoffen ist, 4 Wochen lang auf besonders dämliche Art und Weise gehoben wurde und zwei Tage später wieder umkippte. Das wurde dann wieder mühsam hochgeholt und bleibt seitdem nur deshalb an der Oberfläche, weil es mit Spanngurten am Umkippen gehindert wird. Das ist tatsächlich ein Wrack, sogar eins mit Geschichte*. Das interessiert denselben "Journalisten" übrigens nicht. *Es ist nämlich vor 40 Jahren oder so schon mal abgesoffen, in Hamburg. Sozusagen ein Traditionswrack. |
#77
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Es gibt genügend Neueinsteiger, die durch Einsatz von Hirn- und Muskelschmalz sowie Freizeit ein für sie erschwingliches Boot wieder auf Vordermann bringen. Ich sehe das Problem woanders: Man kauft ein Boot in gutem Zustand, aber nach einiger Zeit ändern sich die Lebensumstände (Gesundheit, Geld, Arbeitsplatz) und man bringt nicht mehr die nötige Zeit für die Pflege des Bootes auf - es gammelt vor sich hin und wird zum Problemfall. Wieviel Boote sind das eigentlich, die so jährlich still und leise am Steg absaufen?
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Gruß Ewald
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#78
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„Ihr von uns gefordertes Gutachten über den Zustand des Sandwich- Laminates im Vorschiffbereich nach Ablauf der Händlergewährleistung ist nicht fristgerecht eingegangen, die Positionslaternen wurden illegal auf LED- Beleuchtung umgebaut und der vorgeschriebene Nachweis über die jährliche Ketten- und Seileprüfung fehlt, darum legen wir ihr Schiff still!“ Und das Problem der Entsorgung oder des abgetauchten Besitzers ist damit nicht gelöst. Höchstens durch die Häufung an Fällen noch stärker an Vereine und Behörden verschoben. |
#79
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Moin Moin
Bitte lasse es keinen von der Dekra, GTÜ TÜV usw. lesen, denn da öffnet sich ein gewaltiges Betätigungsfeld. Die Gebühren ![]() ![]() ![]() ![]()
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#80
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Dann hilft nur Ausflaggen…
Nein, im Ernst, das ändert nichts an der Problematik der zu entsorgenden Booten. Die Bürokratie würde es höchstens verschlimmern, die Probleme in andere Zuständigkeiten verschieben und die Leute wären trotzdem unauffindbar. Da wäre es in meinen Augen sinnvoller, eine Pflicht zur Bergekostenversicherung zu haben, denn kaputtgefrorene Seeventile, geplatzte Schläuche und Untiefen verhindert auch eine regelmäßige Untersuchung nicht.
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#81
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TÜV für Boote?
Leute, seid vorsichtig mit dem, was ihr euch wünscht…. Der Ansatz ist ja verständlich, aber in DEU können wir leider nur schwarz oder weiß. Das würde nach hinten losgehen. Stellt euch nur mal vor, dass jede Änderung des Originalzustandes einer Abnahme bedarf…, jede. Und dann regelmäßige Kontrollen und damit verbundene Kosten und Aufwand… Das können wir unmöglich wollen!
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Beste Grüße, Phil ![]()
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#82
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Zu Blau: Kein Problem, wenn die Bastelbude nach dem "auf Vordermann bringen" zwingend dem TÜV vorgestellt werden muss BEVOR es gefahren werden darf. PUNKT.
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LG Arne |
#83
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Zu Blau: ...und es würde ein weiteres Schrottboot aus dem Verkehr gezogen. Wie du ja selber anführst, wurden entsprechende Arbeiten nicht oder falsch ausgeführt, Fristen nicht eingehalten oder Nachweise erbracht. Passiert beim normalen Kfz-TÜV täglich. Entweder ich halte die Sachen in Schuss oder es ist halt Schluss. Die Entsorgung von Schrotteimern aus Marinas und Vereinen wird immer öfter im Vertrag zum Liegeplatz geregelt. Nicht zahlen/Boot verlottert ... raus aufs Land und nach einer Frist zum Schrott. Rechnung zahlt die Allgemeinheit über die jährlichen Liegegebühren.
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LG Arne |
#84
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Zu Blau: Na mal nicht übertreiben. Wenn ich die Sitzbezüge im Auto wechsel muss ich keine Abnahme machen. Bei Boot eine neue Persening, einen neuen Kühlschrank, neues Klo ein-/umbauen keine Abnahme erforderlich. Bei sicherheitsrelevanten Bereichen wie Rumpf, Antrieb, Lichtführung, Funk gehört jede Änderung überprüft und das Boot alle 3 Jahre zum gesamten TÜV.
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LG Arne |
#85
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Wo, oder ist das deine Meinung?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#86
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Vorbedingung wären erstmal genügend Fachfirmen - in Qualität und Quantität. Und da es dort schon klemmt, wo sollen denn die qualifizierten TÜV-Prüfer in ausreichender Anzahl herkommen? Die Praxis zeigt doch, daß es ganz gut auch ohne geht ![]()
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Gruß Ewald
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#87
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Komische Ansicht. Die Lichter müssen schon jetzt ein Prüfzeichen haben. Was soll da noch ein TÜV? Und was heißt "das Boot muss zum TÜV"? In der Praxis wird eher der TÜV zum Boot müssen. Unter 130 € die Stunde werden die aber ihren Hintern nicht bewegen. Dazu dann noch ein- und auskranen. Ausstellung der Prüfbescheinigung noch extra. Dann kostet der Bootstüv dann am Ende vierstellig.
Und was sind sicherheitsrelavante Bereiche? Denke gerade der Einbau einer neuen Toilette ist durchaus sicherheitsrelevant da über die Ventile, Borddurchlässe, Schlauchschellen und Schläuche viel potentiell gefährliche Bereiche betroffen sind. Und was soll das ganze am Ende bringen? Kein Boot weniger wird auf einem Vereinsgelände dadurch vor sich hingammeln. Es ist eher kontraproduktiv. Wenn der TÜV reihenweise Boote stilllegt, dann steigt die Gefahr von "Gammelbooten" immens. Gruß Chris |
#88
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![]() Nach Eintritt der Fälligkeit braucht es keine Frist bis zur Mahnung. Steht der Zahltermin fest, z.B. monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, dann bedarf es nicht einmal einer Mahnung und der Schuldner gerät in Verzug (BGB § 286). unbekannt verzogen ist natürlich immer ein Problem. Ansonsten Mahnung und nicht mit Zweimonatsfrist, 14 Tage sollten reichen. Weiter dann mit Mahnbescheid (geht auch online) und je nach Reaktion - keine, Vollstreckungsbescheid beantragen - Widerspruch, Verfahren vor dem Amtsgericht Es muss schnell gehandelt werden, solange das Boot noch nicht Schrott ist und noch einen gewissen Wert hat kann es Zwangsversteigert werden und zumindest einen Teil der entstandenen Kosten decken. Und selbst wenn regelmäßig das Geld kommt, aber das Boot nicht genutzt wird, kann man - je nach Satzungszweck - sicher auch die Mitgliedschaft/ den Liegeplatz kündigen. Solche Schrottecken in Vereinen sind m.E. schon ein bisschen selbstverschuldet. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#89
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Letztlich wird aber auch versäumt, jetzt der Entwicklung einen Riegel vorzuschieben, eben in Form einer Satzungsänderung. Sicher auch, weil noch "verdiente", alte Mitglieder im Vorstand sitzen und denen das Gleiche Ungemach droht. Ich kenne selbst so Beispiele. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#90
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Einige Beiträge hier im Thread vertreten ja überzeugt die Meinung, dass das nicht rechtssicher möglich ist. An eine brauchbare Begründung kann ich mich allerdings nicht erinnern.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#91
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![]() Zitat:
Bei mir steht nichts dergleichen und ich kenne auch so eine Klausel nicht, dafür hat es hier ein paar Boote im Wasser, die seit Jahren unbewegt sind. Gruß Totti
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#92
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Bestehende Verträge kann man ändern oder kündigen wenn der Mieter nicht zustimmt. Für die jetzt schon verlassenen oder schrottigen Boote hilft das natürlich nicht mehr rückwirkend.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#93
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Hi
Bei uns im Hafen ist das recht einfach geregelt. Ist ein privat betriebener Hafen in NL. Wir hatten vor 2 Jahren einen direkten Nebenlieger wo das Boot echt schrottig und das Eignerpärchen und deren Verhalten in Kombination,einfach nicht zu den anderen 150 Liegplatz-Inhabern passte. Da haben, außer uns, auch die anderen Gäste im Hafen den Betreiber auf den ich nichts kommen lassen möchte, angesprochen und er hat reagiert. Der Liegeplatz wurde für die nächste Saison schlicht nicht verlängert. Das Boot war daher in der nächsten Saison verschwunden. ![]() Auch wenn er für den Liegeplatz noch keinen neuen Mieter hatte. Ein Hafenmeister/Hafenbetreiber kann den Leuten bei einer Anfrage zur Liegeplatzmiete erstmal auch nur "vor den Kopp" gucken. Aber schon den Hafen im Auge behalten und die Entwicklung beurteilen. Geändert von sporty (28.02.2023 um 19:31 Uhr) |
#94
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Auch Hinterbliebene werden über eine zeitnahe Kontaktaufnahme eher froh sein, als nach Jahren mit hohen Liegeplatzkosten ohne Gegenwert für sie konfrontiert zu werden. Für mich stehen da auch die Vorstände in der Pflicht - wehret den Anfängen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#95
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Die "Veteranen" waren bei uns auch nie das Problem. Man kennt sich und auch die Familie, da kommt man leicht klar. Und genau die "Strohfeuer" sind es, die schnell mal Ärger machen.
Da kommt jemand, wird Mitglied und bekommt einen Liegeplatz. Alles gut, er geht auch ins Winterlager - und dort steht das Boot seit 3 Jahren und gammelt vor sich hin. Berufliche und private Probleme, Boot ist unwichtig, aber wenigstens fließt die Kohle ![]() Man muß sehr wachsam sein!
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Gruß Ewald |
#96
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Deine "Lampen" am KFZ haben auch eine Abnahme und werden trotzdem alle 2 Jahre beim TÜV überprüft. Zu Rot: Das wär dann so mit dem Vorteil, dass kaum oder im besten Fall gar keine technisch nicht einwandfreie Boote auf dem Wasser unterwegs sind. Zu Grün: Kurzfristig ja, was sich aber sehr schnell mit der Zeit ändert. Es sei denn, die Marina/der Verein hat einen schlecht aufgesetzten Pacht-/Mietvertrag für die Liegeplätze.
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LG Arne |
#97
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Die Meinung von einigen relevanten Menschen, die sich mit der Schaffung der entsprechenden europaweiten Regelung beschäftigen.
Ja, die EU sorgt sich nicht nur darum, dass die Gurken grade sind, sondern auch um Verkehrssicherheit zu Land/in der Luft und auf dem Wasser.
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LG Arne |
#98
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]()
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#99
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Darf ich fragen, was so eine Überprüfung dann so kostet etwa ?
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ![]() ![]() |
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