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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#101
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Zitat:
der ganze Aufriss für nen 45 Jahren altes schönes Schiffchen...... Aber was solls, Angsthasen CE-Besessene und Obrigkeitsdenker sterben nie aus.
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Gruß - Georg
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#102
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Ne, in der Hand,
irgendwas muß man ja machen, wenn man beim Saubermachen zuschaut.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#103
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Zitat:
Eine Inverkehrbringung ist nicht mit der Herstellung oder dem Handel gleichzusetzen, sondern mit der Anmeldung. Ist das Boot in Italien gebaut worden, von der Werft an einen Händler in die Schweiz gegangen (auch über Zwischenhändler), dann war es nie in der EU im Verkehr. Ist ein Boot 3 Jahre außerhalb der EU, dann muss die CE Zertifizierung erneut nachgewiesen werden. Gab es die schon vorher, dann ist es gut, weil ja vorhanden. Gab es die vorher nicht, dann muss nach zertifiziert werden (was wirklich saublöd ist, aber leider Realität) Die CE Zertifizierung, wenn vorhanden, verfällt natürlich nicht, allerdings gilt nach drei Jahren auch nicht mehr der Bestandsschutz für alte Boote. Grüße Sandman
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#104
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Zitat:
wenn ich das wieder gechrieben hätte wäre wieder gekommen Zitat:
Wenn hier jemand mit konkreten Grundlagen kommt wird er gleich wieder als Oberlehrer abgestempelt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#105
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Zitat:
In A aber vermutlich nicht.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#106
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Wenn ein Deutscher Hersteller wie unsere Firma eine Mschine Herstellt, die direkt nach der PRoduktion nach USA Exportiert wird benötigt diese maschine keine CE (was nicht heißt das sie nicht trotzdem eine hat).
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#107
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die darf nur keine Schummelsoftware haben
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Rolf |
#108
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Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Eine Inverkehrbringung ist nicht mit der Herstellung oder dem Handel gleichzusetzen, sondern mit der Anmeldung. Grüße Sandman Zitat:
Zitat:
Schön, daß es auchBinnenländer gibt, die es verstehen.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#109
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wir Produzieren keine Abgase
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#110
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Seit wann wurden denn Chist Caft in Italien gebaut....
Christ Caft ist ein Uralter Hersteller mit Sitz in USA. In den 45 Jahren Bootsgeschichte ist das Teil dann in Italien gelandet, dort vielleicht auch mal in einer Werft umgebaut oder restauriert worden. Ein Vorvorbesitzer hat es irgenwann in die Schweiz geholt, wo es seit Jahren mit BS-Zulassung unterwegs ist. Leute Leute...., ihr könnt auch den Fliegenschiss an der Wand suchen..
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Gruß - Georg
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#111
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Ganz kurz, und weg vom allgemeinen auf genau dieses eine Boot und genau diesen Fall bezogen:
Das Boot hat ein Bodenseezulassung in der Schweiz. Einem Gewässer mit verschiedenen Anreinerstaaten die sich aufgrund eben gemeinsamer Grenzen, Interessen und Handel etc. ohne grösseren Streit lange vor EU und CE auf gemeinsame Standards verständigt haben und diese auch gegenseitig anerkennen (auch Bestandsschutz usw.). Nun, lasst das mal im Fall der Fälle den ChrisCraft Eigner machen oder einen Käufer des Bootes und fallt net alle über die Nummer her und stellt unnötig dumme Fragen: Das Schifffahrtsamt Bodenseekreis mit Vorwahl 07541 ..... zu ergoogeln ist net schwierig. Als Abkürzung um net tausendmal durchgestellt zu werden nimmt man statt der 0 die Durchwahl 54xx (die x kriegt jemand gerne per PN). Dort meldet sich eine Frau Lärche (oder so ähnlich, genaues auch per PN). Und wenn man der eine einfache Frage stellt wie : "Was muss ich tun, wenn ich ein Boot mit SG oder TG Schweizer Zulassung kaufen will und in D anmelden?" ............... Wird die einem sagen welche Dokumente es braucht. 3 an der Zahl (Ausgefüllten Ummeldungsantrag, Kaufvertrag, die Zul-Urkunde aus der Schweiz). That´s it. Dann bekommt das Boot eine Neue Nummer und eine Neue Zulassungsurkunde. Eine gaaanz vorsichtige Nachfrage wie "das Boot ist Bj71, braucht das CE?" ergibt: Wenn das Boot am BS zugelassen war wird das auch bei uns wieder angemeldet. Noch eine kurze Frage, nur eine noch, ich will ja net nerven "Und wie läuft die Verzollung?" Antwort: Ganz normal auf den Vertrags-/Zeitwert USt und ggf. Zoll, da es ja ein amerikanisches Boot ist gelten da andere Sätze wie zum Beispiel für eine Schweizer Boesch oder so. So. Ggf. macht man jetzt gleich noch "TÜV" für 3 Jahre. Und mit dieser tollen neuen FN Nummer, mit einem deutschen Dokument samt Adler und Stempel drauf, wo alles -auch das Datum der ersten Zulassung am Bodensee, 1971 dokumentiert ist-- würde ich alle Binnengewässer in D und der EU und erst recht Seegewässer mit breiter Brust befahren und evtl. Fragen nach CE oder MwSt-Nachweis mit einem milden lächeln beantworten. Und alle IBS und sonstigen Zertifikate die mir wichtig erscheinen beantragen....... Aber nichts für ungut, macht ruhig weiter Geändert von Odysee (20.05.2017 um 18:25 Uhr) |
#112
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Zitat:
willkommen auch ohne Vornamen. Zitat:
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#113
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Zitat:
Die Richtlinie besagt ja eindeutig erste! Inverkehrbringung! Jetzt ist es eine erneute Inverkehrbringung. Wenn es einen in Italien ausgestellten Verkaufsbeleg von vor 1998 gibt, sind Zoll und Steuern fällig, aber keine CE!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#114
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Zitat:
Aber das wurde schon hier im Forum diskutiert und mit Links belegt...Warum also immer wieder das gleiche durchkauen?
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#115
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Zitat:
Da ich ein Boot im Gegensatz zum Auto nicht anmelden muss, Nord/Ostsee muss ich bei der Anmeldung eines Bootes mit BJ vor 1998 nur nachweisen können das es vor 1998 schon einmal in der EU war! Alles andere ist irrelevant!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
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