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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #101  
Alt 20.05.2017, 12:54
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Du hättest wohl auch schon die Motoren raus

und bei mir hätte meine Frau schon rundum die Fenster geputzt.
Und nen kühles Bier im Kühlschrank....

der ganze Aufriss für nen 45 Jahren altes schönes Schiffchen......
Aber was solls, Angsthasen CE-Besessene und Obrigkeitsdenker sterben nie aus.
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Gruß - Georg
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  #102  
Alt 20.05.2017, 13:04
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Und nen kühles Bier im Kühlschrank....
Ne, in der Hand,

irgendwas muß man ja machen, wenn man beim Saubermachen zuschaut.
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  #103  
Alt 20.05.2017, 13:24
Sandman Sandman ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
......


Bei einem Bau in der EU (Italien) bzw. einem Import über Italien ist das Boot Inverkehr gebracht!

.........
Sorry, aber durch Wiederholung wird es auch nicht richtiger.

Eine Inverkehrbringung ist nicht mit der Herstellung oder dem Handel gleichzusetzen, sondern mit der Anmeldung.

Ist das Boot in Italien gebaut worden, von der Werft an einen Händler in die Schweiz gegangen (auch über Zwischenhändler), dann war es nie in der EU im Verkehr.

Ist ein Boot 3 Jahre außerhalb der EU, dann muss die CE Zertifizierung erneut nachgewiesen werden. Gab es die schon vorher, dann ist es gut, weil ja vorhanden. Gab es die vorher nicht, dann muss nach zertifiziert werden (was wirklich saublöd ist, aber leider Realität)

Die CE Zertifizierung, wenn vorhanden, verfällt natürlich nicht, allerdings gilt nach drei Jahren auch nicht mehr der Bestandsschutz für alte Boote.




Grüße

Sandman
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  #104  
Alt 20.05.2017, 13:28
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Sorry, aber durch Wiederholung wird es auch nicht richtiger.

Eine Inverkehrbringung ist nicht mit der Herstellung oder dem Handel gleichzusetzen, sondern mit der Anmeldung.

Ist das Boot in Italien gebaut worden, von der Werft an einen Händler in die Schweiz gegangen (auch über Zwischenhändler), dann war es nie in der EU im Verkehr.

Ist ein Boot 3 Jahre außerhalb der EU, dann muss die CE Zertifizierung erneut nachgewiesen werden. Gab es die schon vorher, dann ist es gut, weil ja vorhanden. Gab es die vorher nicht, dann muss nach zertifiziert werden (was wirklich saublöd ist, aber leider Realität)

Die CE Zertifizierung, wenn vorhanden, verfällt natürlich nicht, allerdings gilt nach drei Jahren auch nicht mehr der Bestandsschutz für alte Boote.




Grüße

Sandman
Zum Glück hast du das so richtig dargelegt.... leoder kann man nur einmal Danke drücken.

wenn ich das wieder gechrieben hätte wäre wieder gekommen

Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Aber was solls, Angsthasen CE-Besessene und Obrigkeitsdenker sterben nie aus.
Leider sterben die Zweifler und die die sich einfach nicht mit der Gesetzeslage auseinandersetzen auch nicht.
Wenn hier jemand mit konkreten Grundlagen kommt wird er gleich wieder als Oberlehrer abgestempelt.
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  #105  
Alt 20.05.2017, 13:33
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Eine Inverkehrbringung ist nicht mit der Herstellung oder dem Handel gleichzusetzen, sondern mit der Anmeldung.
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Sandman
Es gibt reichlich Boote, die Inverkehr gebracht wurden und nie angemeldet.

In A aber vermutlich nicht.
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  #106  
Alt 20.05.2017, 13:34
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Es gibt reichlich Boote, die Inverkehr gebracht wurden und nie angemeldet.

In A aber vermutlich nicht.
Wenn ein Deutscher Hersteller wie unsere Firma eine Mschine Herstellt, die direkt nach der PRoduktion nach USA Exportiert wird benötigt diese maschine keine CE (was nicht heißt das sie nicht trotzdem eine hat).
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  #107  
Alt 20.05.2017, 13:38
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die darf nur keine Schummelsoftware haben
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  #108  
Alt 20.05.2017, 13:39
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Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Eine Inverkehrbringung ist nicht mit der Herstellung oder dem Handel gleichzusetzen, sondern mit der Anmeldung.
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Es gibt reichlich Boote, die Inverkehr gebracht wurden und nie angemeldet.

In A aber vermutlich nicht.
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn ein Deutscher Hersteller wie unsere Firma eine Mschine Herstellt, die direkt nach der PRoduktion nach USA Exportiert wird benötigt diese maschine keine CE (was nicht heißt das sie nicht trotzdem eine hat).


Schön, daß es auchBinnenländer gibt, die es verstehen.
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  #109  
Alt 20.05.2017, 13:45
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Zitat:
Zitat von kpn-hornblower Beitrag anzeigen
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  #110  
Alt 20.05.2017, 13:55
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Seit wann wurden denn Chist Caft in Italien gebaut....

Christ Caft ist ein Uralter Hersteller mit Sitz in USA.
In den 45 Jahren Bootsgeschichte ist das Teil dann in Italien gelandet, dort vielleicht auch mal in einer Werft umgebaut oder restauriert worden.
Ein Vorvorbesitzer hat es irgenwann in die Schweiz geholt, wo es seit Jahren mit BS-Zulassung unterwegs ist.


Leute Leute...., ihr könnt auch den Fliegenschiss an der Wand suchen..
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Alt 20.05.2017, 18:17
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Ganz kurz, und weg vom allgemeinen auf genau dieses eine Boot und genau diesen Fall bezogen:

Das Boot hat ein Bodenseezulassung in der Schweiz.

Einem Gewässer mit verschiedenen Anreinerstaaten die sich aufgrund eben gemeinsamer Grenzen, Interessen und Handel etc. ohne grösseren Streit lange vor EU und CE auf gemeinsame Standards verständigt haben und diese auch gegenseitig anerkennen (auch Bestandsschutz usw.).

Nun, lasst das mal im Fall der Fälle den ChrisCraft Eigner machen oder einen Käufer des Bootes und fallt net alle über die Nummer her und stellt unnötig dumme Fragen:

Das Schifffahrtsamt Bodenseekreis mit Vorwahl 07541 ..... zu ergoogeln ist net schwierig.

Als Abkürzung um net tausendmal durchgestellt zu werden nimmt man statt der 0 die Durchwahl 54xx (die x kriegt jemand gerne per PN). Dort meldet sich eine Frau Lärche (oder so ähnlich, genaues auch per PN).

Und wenn man der eine einfache Frage stellt wie : "Was muss ich tun, wenn ich ein Boot mit SG oder TG Schweizer Zulassung kaufen will und in D anmelden?"
...............
Wird die einem sagen welche Dokumente es braucht. 3 an der Zahl (Ausgefüllten Ummeldungsantrag, Kaufvertrag, die Zul-Urkunde aus der Schweiz). That´s it. Dann bekommt das Boot eine Neue Nummer und eine Neue Zulassungsurkunde.

Eine gaaanz vorsichtige Nachfrage wie "das Boot ist Bj71, braucht das CE?" ergibt: Wenn das Boot am BS zugelassen war wird das auch bei uns wieder angemeldet.

Noch eine kurze Frage, nur eine noch, ich will ja net nerven "Und wie läuft die Verzollung?" Antwort: Ganz normal auf den Vertrags-/Zeitwert USt und ggf. Zoll, da es ja ein amerikanisches Boot ist gelten da andere Sätze wie zum Beispiel für eine Schweizer Boesch oder so.

So. Ggf. macht man jetzt gleich noch "TÜV" für 3 Jahre.

Und mit dieser tollen neuen FN Nummer, mit einem deutschen Dokument samt Adler und Stempel drauf, wo alles -auch das Datum der ersten Zulassung am Bodensee, 1971 dokumentiert ist-- würde ich alle Binnengewässer in D und der EU und erst recht Seegewässer mit breiter Brust befahren und evtl. Fragen nach CE oder MwSt-Nachweis mit einem milden lächeln beantworten. Und alle IBS und sonstigen Zertifikate die mir wichtig erscheinen beantragen.......

Aber nichts für ungut, macht ruhig weiter

Geändert von Odysee (20.05.2017 um 18:25 Uhr)
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  #112  
Alt 20.05.2017, 19:13
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von Odysee Beitrag anzeigen
Ganz kurz, und weg vom allgemeinen auf genau dieses eine Boot und genau diesen Fall bezogen:
Schöner 1. Beitrag im BF

willkommen auch ohne Vornamen.


Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Lass Dich nicht verrückt machen und frag die Fachleute direkt am Bodensee.
Werften, Landratsamt etc. sind da die richtigen Adressen.

Auch wenn hier manch einer scheinbar nen Oberstudienrat gefrühstückt hat, so ist euer Oldiboot aufgrund von Alter,
der Besonderheiten am BS und möglicher Schweizer Abkommen mit der EU nicht in die Standart-Schubladen der vielen Diskussionen hier im Forum zu stecken.

Nen paar nette Gespräche mit den richtigen Leuten kann hier event. doch einiges mehr an Ertrag raus holen.

Du hast ja nichts zu verlieren dabei und kannst danach ganz entspannt und mit fundierten Wissen das Boot zu einem realen Wert verkaufen.
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Alt 20.05.2017, 22:03
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Sorry, aber durch Wiederholung wird es auch nicht richtiger.

Eine Inverkehrbringung ist nicht mit der Herstellung oder dem Handel gleichzusetzen, sondern mit der Anmeldung.

Ist das Boot in Italien gebaut worden, von der Werft an einen Händler in die Schweiz gegangen (auch über Zwischenhändler), dann war es nie in der EU im Verkehr.

Ist ein Boot 3 Jahre außerhalb der EU, dann muss die CE Zertifizierung erneut nachgewiesen werden. Gab es die schon vorher, dann ist es gut, weil ja vorhanden. Gab es die vorher nicht, dann muss nach zertifiziert werden (was wirklich saublöd ist, aber leider Realität)

Die CE Zertifizierung, wenn vorhanden, verfällt natürlich nicht, allerdings gilt nach drei Jahren auch nicht mehr der Bestandsschutz für alte Boote.




Grüße

Sandman
Nein, auch durch Wiederholung wird es nicht richtiger!

Die Richtlinie besagt ja eindeutig erste! Inverkehrbringung! Jetzt ist es eine erneute Inverkehrbringung.

Wenn es einen in Italien ausgestellten Verkaufsbeleg von vor 1998 gibt, sind Zoll und Steuern fällig, aber keine CE!
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  #114  
Alt 20.05.2017, 22:12
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Nein, auch durch Wiederholung wird es nicht richtiger!

Die Richtlinie besagt ja eindeutig erste! Inverkehrbringung! Jetzt ist es eine erneute Inverkehrbringung.

Wenn es einen in Italien ausgestellten Verkaufsbeleg von vor 1998 gibt, sind Zoll und Steuern fällig, aber keine CE!
Den Status der ersten inverkehrbringung verliert das Boot wenn es länger wie drei Jahre außerhalb der EU war.


Aber das wurde schon hier im Forum diskutiert und mit Links belegt...Warum also immer wieder das gleiche durchkauen?
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  #115  
Alt 20.05.2017, 22:17
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Zitat von billi Beitrag anzeigen
Den Status der ersten inverkehrbringung verliert das Boot wenn es länger wie drei Jahre außerhalb der EU war.


Aber das wurde schon hier im Forum diskutiert und mit Links belegt...Warum also immer wieder das gleiche durchkauen?
Weil es bei Zoll und Steuer richtig ist aber bei der CE irrelevant.

Da ich ein Boot im Gegensatz zum Auto nicht anmelden muss, Nord/Ostsee muss ich bei der Anmeldung eines Bootes mit BJ vor 1998 nur nachweisen können das es vor 1998 schon einmal in der EU war! Alles andere ist irrelevant!
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