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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#126
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Zitat:
Wenn der TÜV abgelaufen ist, kann die Stadt doch abschleppen... warum macht diese das nicht einfach ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#127
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#128
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Kennzeichen entwertet, Zwangsabmeldung, TÜV Untersuchung machen lassen, Anhänger wiederzulassen ...ojje ... das war dann wohl nix mit "billigem Stellplatz"
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#129
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Zitat:
Dann wird es wohl noch eine Weile stehen Für alle, die sich den Bericht im Regio-TV nicht ansehen: der Eigentümer verweigert die Kontaktaufnahme und hat die 20 € Tickets (480 € im Jahr) wohl auch nicht bezahlt. Daher nun die Entstempelung. Aber die Zulassungsstelle versucht weiterhin den Eigentümer zum Einlenken zu bewegen... IB hat das Boot auch keinen mehr (wo der Z-Antrieb raus kommt ist nur ein Brett draufgeschraubt) und eine Halterung für einen AB sieht man hinten auch nicht... der Eigentümer wird entweder schwer erkrankt, Pleite oder beides zusammen sein. Jetzt könnten wir eine Aktion "rettet Sharky" gründen (ich wäre dabei), aber das scheitert leider daran, dass man uns den Halter von Amtwegen her nicht sagen darf...
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Viele Grüße Thomas
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#130
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Das dürfte nicht so schwer sein. oder halt die Fuhre auf einen LKW und abtransportiert. Die Gebühren usw. dem Eigner in Rechnung stellen. Aus irgendeinem Grund wird er ja die Zahlungen verweigern. Ob jetzt Pleite, krank oder anders ist erst mal schnuppe.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#131
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Und unterm Strich bleibt die Stadt auf den Kosten dann sitzen.
Sharky sollte beschlagnahmt werden und (nach einer angemessenen Frist für die Auslösung) versteigert werden. In anderen Ländern üblich. In Deutschland auch möglich?
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker)
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#132
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Das geschieht dann automatisch. Wenn kein Geld zu holen ist, wird verwertet.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#133
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Das einfach so wegschleppen wäre doch jetzt wirklich schade!
Nach dem öffentlichen Aufruhr in der Presse, sogar schon im TV könnte doch dieses Boot zu einer echten Attraktion in der Stadt Ulm für Touris, Rentner, Blockwarte und natürlich auch für Bootsverrückte werden, die endlich selbst herausfinden wollen, ob es sich um eine Fjord oder einen Dampfer anderer Marke bzw. Herkunft handelt. Der Ladenbesitzer, vor dessen Schaufenster das Boot steht, könnte aus seinem Laden eine Imbiss-Bude machen und hätte Dank des neuen "Denkmals für deutschen Park-Unsinn" stets sichere Laufkundschaft - also endlich eine angemessene Entschädigung dafür, dass er wegen des Schattenwurf des Bootes öfter und länger das Licht in seinem Laden brennen lassen muss. Der Typ, der sich beschwerte, er müsse das Boot aus seinem Bürofenster anschauen, hätte einen prima Lieferanten für den Snack zwischendurch vor der Tür und könnte sich mit gefülltem Magen besser auf seine Arbeit konzentrieren, statt dauernd aus dem Fenster zu schauen. Ergo: Es spricht viel dafür, das Boot da stehen zu lassen, zumal ein Abtransport auch wieder nur Geld kosten würde und die Stadt wohl in Vorleistung treten müsste - mit der Ungewissheit, ob sich diese Kosten jemals beitreiben lassen, denn selbst bei einer Zwangsversteigerung des Bootes könnte der Erlös so gering sein, dass die vielen Knöllchen und der Abtransport davon nicht gedeckt wären. Ein auf den deutschen Amtsschimmel in Ulm, um Ulm und um Ulm herum! Gruss Gerd
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#134
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Wenn man bei der Stadt klug ist zieht man die Verwertung möglichst schnell durch da ein Boot auch schnell mal verkommt wenn es da so einfach rumsteht. Wobei ich mir nicht sicher bin ob die Verwertung so einfach ist wenn der Eigentümer bekannt ist.
Gruß Chris |
#135
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Der Trailer sieht doch recht ordentlich aus.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) |
#136
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Abschleppkosten von einem offiziellen Abschleppunternehmen, Standgebühr dort und dann rund 72 Wochen geteilt durch 2 mal 20 € (und es werden stetig mehr), Kosten der Zwangsstillegung, usw. Da wird der Ersteigerungserlös, trotz akzeptablem Trailer, schnell überschritten So ein Gespann tut sich heute doch keiner für den realen Marktwert an. So etwas wechselt für maximal 1.000 € den Besitzer. Wenn der Trailer einzeln wäre, sehe das anders aus.
Klar könnte man es günstiger machen. Z. B. mit einem Fahrzeug vom städtischen Bauhof, welches eine Anhängerkupplung hat und Begleitung durch ein Sicherungsfahrzeug dann auf den städtischen Bauhof. Aber wir sind hier doch in D
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Viele Grüße Thomas |
#137
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Da der Besitzer wohl bekannt ist, sollte es wohl kein Problem für die Stadt sein, die Kosten beizutreiben.
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Gruß, Jörg! |
#138
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Zitat:
wenn das so einfach wäre, wäre der Trailer nicht stillgelegt worden. Der hat die Knöllchen nicht bezahlt... Einzige Möglichkeit an Geld zu kommen wird vermutlich die Verwertung bleiben, wenn er nach einer gewissen Frist den Trailer nicht auslöst. Ist aber auch wieder alles ein längeres Verfahren...
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Viele Grüße Thomas |
#139
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Privatinsolvenz ist das Zauberwort... dann ist gar nichts mehr zu holen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#140
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Ist ja auch sehr sinnvoll, wegen Parktickets von unter 1000 Euro Privatinsolvenz zu beantragen. Selbst wenn nichts zu holen ist sollte man irgendwie gucken, dass man sowas als Betroffener vermeidet. Mal abgesehen davon wird vor der Insolvenz gepfändet. Anhänger und Boot stehen ja da. Habe so ein Verfahren durch. Bin da nicht mehr geblendet. Zauberwort ist "wohnt nicht mehr hier" - schon kommt der Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung. Das ist kein Witz. Und dennoch ist es einer...!!
Grüße Tycho |
#141
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Privatinsolvenz ist Humbug, auf dem Weg kommt der da nicht raus.
Forderungen aus "vorsätzlicher unerlaubter Handlung" sowie Geldtrafen und Bußgelder sind von einer Restschuldbefreiung nicht umfasst. http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/...e-forderungen/
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#142
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Zitat:
Die verjähren vor Ablauf der sieben Jahre
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#143
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oder können sich eine Nummer ziehen und ganz hinten anstellen,
so wie alle anderen auch
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#144
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Nee, das geht nur wenn die Stadt einen Uferweg oder eine Stadtautobahn bauen will ...
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#145
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Ich versteh die Stadt nicht.
Sollen den Schrott auf einen eigenen Abstellplatz (wo stehen denn die abgeschleppten Parksünder?) stellen und gut ist. Können dann alle Fristen abwarten und den Mist (der es dann ist) verwerten. Was soll denn so eine Abschleppung (schlimmstenfalls im Schritt mit Sicherungsfahrzeug) kosten? 'nen Tinneff. Ich glaub, da könnten viele von Wien noch lernen.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
#146
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ja das ist wohl wahr, ich schätze mal wenn das Boot 2 Monate auf so einem Platz gestanden hätte wäre der Zeitwert des Bootes überschritten
wenn ihm jemand zwischen durch das Nummerschild geklaut hätte wäre das Boot bestimmt schon abgeschleppt worden, aber das ist jetzt bestimmt zuspät
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#147
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Da das Thema jetzt schon 146 Beiträge umfasst, habe ich mal recherchiert, wie die Rechtslage wirklich ist.
Anhänger länger abstellen als 14 Tage: Wurde hier ja schon geschrieben; dafür sind dann 20,00 € fällig. Das ist nicht neu. Neu ist aber die Erkenntnis, dass es im Grundgesetz den Art. 103 gibt, der ein Doppelverfolgungsverbot - Verbot der doppelten Bestrafung ausspricht. Das findet sich analog dann im Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWiG §84) wieder. Ist also nichts, mit alle 14 Tage neue 20 €. Selbst wenn die dann (einmalig)bezahlt werden, ändert das nichts am Verbot der doppelten Bestrafung. Wichtig wäre nur, dass der Hänger nicht bewegt wird, weil es dann eine „einheitliche Tat“ ist. Das gilt übrigens auch, wenn man den Hänger um den Block fährt und in der gleichen Parkbucht (Nicht gleicher Parkplatz!) erneut parkt. Die 14 Tage beziehen sich auf den gleichen Parkbereich. Spätestens nach einem halben Jahr ist dann eh das Verkehrsrecht aus dem Spiel. Nach einem so langen Zeitraum ist das nicht mehr Falschparken, sondern missbräuchliche „Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums“. Das wiederum ist eine „Ordnungswidrigkeit im Rahmen der Satzung über die Sondernutzungen des öffentlichen Raumes“. Solche Satzungen werden von Städten und Gemeinden erlassen. Von mir gefundene Höchststrafe für das Vergehen: 35€. Auch hier gilt dann wieder: Doppelverfolgungsverbot. Die Gesetzeslücke besteht nun darin, dass nirgendwo festgelegt wurde, wie denn vorzugehen ist, wenn ich meinen Hänger falsch/zulange parke, das Bußgeld bezahle (oder auch nicht), den Hänger aber weiterhin stehen lasse. Ein zweites Mal bestraft werden, kann ich jedenfalls nicht. Kein TÜV, Grund zum abschleppen? Hatte ich mal bei uns vor der Haustür. Der hat mich genervt, weil er auch noch so parkte, dass er 2 Parkplätze blockierte. Der von mir daraufhin angesprochene Bürgernahe Beamte (BüNaBe) erklärte mir freundlich, dass es, solange niemand behindert werde und das langfristige Parken an der Stelle erlaubt sei, es keine rechtliche Grundlage gäbe den PKW abzuschleppen. Jedenfalls nicht in meinem Bundesland. Das könnte natürlich der Grund sein, warum der Trailer jetzt entstempelt wurde. Dann gelten wieder andre Spielregeln. Warum schlepp Ulm nicht ab und verwahrt auf eigenem Gelände? Nun ja, erst einmal wohl weil bis zum Entstempeln die rechtliche Grundlage fehlte. Wichtiger aber, meines Wissens gibt es kein Bundesland, keine Kommune und keine Stadt deren Haushaltsordnung das Versichern zulässt. Gebietskörperschaften haben die beste Versicherung die es gibt: den Steuerzahler, der zahlt immer. Mag das Risiko, dass beim Abschleppen ein Schaden entsteht noch gering sein, das Risiko, dass während einer unbestimmten Aufbewahrungsfrist auf stadteigenem Gelände ein ersatzpflichtiger Schaden entsteht, ist nicht überschaubar. Man stelle sich nur einmal die Freude dieses Bootsbesitzers vor, wenn bei der Aufbewahrung das Boot abbrennt und er anschließend die Stadt in Regress nehmen kann. Der Mangel einer Versicherung ist übrigens auch ein Grund, warum Städte private Firmen mit dem Abschleppen und Aufbewahren beauftragen. Die haben nämlich Versicherungen. Kürzer ging es nicht Gruß Rüdiger http://www.verkehrslexikon.de/Module/Doppelbestrafung.php http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-anhaenger/ Geändert von HR 480 (21.01.2017 um 19:12 Uhr) |
#148
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Hi!
Jetzt wird es richtig spannend. Es bahnt sich eine echte juristische Diskussion an. Die Bußgeldbehörde schickt alle 2 Wochen einen neuen Bußgeldbescheid und setzt 20 € fest. Wenn Dir das nicht gefällt, dann kannst Du zum Bußgeldrichter gehen. Der setzt dann z.B. für eine Tat über ein halbes Jahr halt x € fest. Vielleicht 240€ oder 480€. Oder er steht auf dem Standpunkt, dass jeder Bußgeldbescheid eine Zäsur bildet mit der Folge, dass man ja wegfahren kann und durch Unterlassen einen neuen Verstoß begehen kann. Wir sollten uns hier auf die bootsmäßige Seite konzentrieren.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#149
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Da im Internet mittlerweile über das Thema genug geschrieben wurde
und auch der Standort von dem Boot ( Ulm Magirusstraße ) genannt wurde, besteht vielleicht die Möglichkeit, dass sich das Ganze von selbst löst und das Boot im Sommer im Schwarzen Meer fährt
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) Geändert von cularis (22.01.2017 um 00:35 Uhr) |
#150
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ich kann die ganze Diskussionen über das Ordnungswidrige abstellen eine Trailers mit Boote nicht nachvollziehen, kümmert ihr euch auch um alle anderen falsch parkenden Fahrzeuge es kann uns doch egal sein Warum oder wieso der Trailer solange schon da steht und wie der Besitzer die Strafe bezahlt, bietet doch mal eure Hilfe dem Eigentümer an oder Spendet etwas Geld für damit das Fahrzeug wo anders Parken kann, das wäre doch mal eine nette Geste für seine Mitmenschen bzw. kümmert euch doch erst einmal um eure Angelegenheiten.
Und was soll der Quatsch mit der Privatinsolvenz, wegen den paar Euros.
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