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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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Themen-Optionen |
#151
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Das ist der TV Beitrag zum Thema von Sat 1
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#152
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Kannst du den mal ein bisschen zusammenfassen? Ich kann mir den nicht anschauen(wegen Netz).
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#153
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![]() Zitat:
--> Der besagte Kasten von dem Ralf Günter, um den es hier geht, ist 14,97 m lang x 4,80 breit x 2,60 hoch, hat also eine Kubatur (umbauter Raum) von über 186 cbm ! ![]() Kein Wunder, wenn die Behörde so (imo richtig) entscheidet. Wenn man den o.g. SAT1-TV-Beitrag (3min 35sec lang) dort sogenannten "Behördenirrsinn" ![]() ![]() Was ist denn jetzt bei der nächsten Instanz, also bei der Berufung beim Oberverwaltungsgericht/OVG inzwischen 'rausgekommen ? ![]() Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln ![]()
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#154
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Die Frage von Rocco war, was ein Kleinfahrzeug ist. Zwar stimmt die Antwort, dass Kleinfahrzeuge unter 20 m lang sind, die genannten 100 m³ als Obergrenze beziehen sich aber weder auf die Kubatur des Aufbaus noch auf die Definition des Kleinfahrzeugs, sondern auf die SUK-Pflicht. Ein Wasserfahrzeug ist SUK-pflichtig wenn es entweder länger als 20 m ist oder eine Fläche von mehr als 100 m² hat (z.B. 19 m lang, 6 m breit) oder mehr als 100 m³ verdrängt.
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#155
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Was heißt SUK ?
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln ![]() |
#156
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SUK = Schiffs-Untersuchungs-Kommission
Ja u. nein, zwar ist es schon richtig das "bis weniger als 20 m " es nun als Kleinfahrzeug läuft, die dann vielleicht 100m³ oder mehr es erst mal nicht ändern, richtig, SUK-Abnahme-Pflichtig wird's dann schon und ist dann aber hierdurch kein Kleinfahrzeug mehr . So oder so, folglich gleich . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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#157
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Hallo,
wenn es eine "schwimmende Anlage" ist, ist es damit gar kein Fahrzeug mehr, egal ob die Grenzen für ein Kleinfahrzeug überschritten werden, oder nicht. Es ist ja schon durchaus fragwürdig, ob aus einer "schwimmenden Anlage" ein Fahrzeug wird, nur weil ich einen Motor dranschraube oder reicht evtl. sogar schon ein Paddel um daraus ein muskelkraftbetriebenes Kleinfahrzeug zu machen. Mit einem Schwimmsteg kann ich ja theoretisch auch irgendwie fahren. Bis dann Dominic
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#158
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![]() Zitat:
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#159
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die Kleinfahrzeug kennzeichen verordnung und die EU Sportbotrichtlinie sind die Rechtsvorrausetzungen für sportboote dort ist alles geregelt und gelten über den anderen verordnungen.. die ermöglichen, dass man in der eu mit seinem Boot auch sich auf den Wasserstraßen frei bewegen kann und darf!
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#160
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Sicher?
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#161
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![]() Zitat:
![]() Solltest Du die KlFzKV-BinSch meinen, dann steht dort nirgends etwas von 24m Länge. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#162
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@djrg:
Was ist denn aus der Sache mit dem gestohlenen 60-PS-Außenborder geworden.... ? ![]() --> siehe posting #136: https://www.boote-forum.de/showthrea...6&#post4551146 und https://www.boote-forum.de/showthrea...0&#post4550820 War das denn die Motorisierung von dem "Hausboot" und ist jetzt ein Ersatzmotor vorhanden ? ![]() Erzähl doch bitte, wie es weiter geht. Ggf. auch per PN ![]() Gruß Fun_Sailor
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#163
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1. Anwendungsbereich der Richtlinie
In der EU-Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und ihrem Artikel 4.1 werden die Mindestanforderungen für Entwurf, Bau und Handel mit Booten, Wassermotorrädern, Antriebsmotoren und Bauteilen gesetzt. Insbesondere enthält die Richtlinie Mindestanforderungen im Hinblick auf die Sicherheit und die Einhaltung von Umweltschutzvorgaben für Sportboote zwischen 2,5 und 24 Metern Länge sowie für Wassermotorräder. Somit ist garantiert, dass diese Wasserfahrzeuge für den Verkauf oder Gebrauch in Europa geeignet sind. Gemäß der Richtlinie müssen alle Boote, die unter den Anwendungsbereich fallen (unabhängig davon ob diese neu oder gebraucht sind) und auf dem EU-Binnenmarkt erstmalig in Verkehr gebracht werden, die in den Anhängen der Richtlinie aufgeführten grundlegenden Anforderungen erfüllen. Darin werden die Spezifikationen zu Technik, Sicherheit und Umweltschutz aufgeführt |
#164
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1. Anwendungsbereich der Richtlinie
In der EU-Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und ihrem Artikel 4.1 werden die Mindestanforderungen für Entwurf, Bau und Handel mit Booten, Wassermotorrädern, Antriebsmotoren und Bauteilen gesetzt. Insbesondere enthält die Richtlinie Mindestanforderungen im Hinblick auf die Sicherheit und die Einhaltung von Umweltschutzvorgaben für Sportboote zwischen 2,5 und 24 Metern Länge sowie für Wassermotorräder. Somit ist garantiert, dass diese Wasserfahrzeuge für den Verkauf oder Gebrauch in Europa geeignet sind. Gemäß der Richtlinie müssen alle Boote, die unter den Anwendungsbereich fallen (unabhängig davon ob diese neu oder gebraucht sind) und auf dem EU-Binnenmarkt erstmalig in Verkehr gebracht werden, die in den Anhängen der Richtlinie aufgeführten grundlegenden Anforderungen erfüllen. Darin werden die Spezifikationen zu Technik, Sicherheit und Umweltschutz aufgeführt
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#165
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Hallo,
Du weißt aber schon, was eine EU-Richtlinie im Sinne der Rechtsanwendung ist und was "in Verkehr bringen" im Sinne dieser Richtlinie bedeutet ? Das die KlFzKV-BinSch über anderen Rechtsvorschriften steht, nur weil das dem Betroffenen vielleicht gerade gelegen kommen würde, halte ich auch für ziemlich weit hergeholt. Schwierig wird es auch wenn, wie in diesem Fall geschehen, das Verwaltungsgericht das Landesbaurecht betroffen sieht. Hier können die Verordnungen des Verkehrsministers des Bundes gar nichts mehr regeln, weil das Baurecht in die Kompetenz der Länder fällt. Bis dann Dominic
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#166
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Heute habe ich bei der Zeitungslektüre ein Update gefunden:
![]() Kurzform, dem Eilantrag des Besitzers wurde stattgegeben.
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Freude ist nur ein Mangel an Information. |
#167
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Mit freundlichem Gruß Krohmie "There's no place I can't be since I found Serenity. You can't take the sky from me." Serenity - Das kleine Schiff
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#168
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![]() Zitat:
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Mit besten Grüßen Andreas
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#169
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da ist der Bericht der MAz
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#170
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Hm, dann ist der deutlich gestiegene Wasserstand in der Havel wohl nicht auf die Regenfälle der letzten 36 Stunden zurückzuführen, sondern auf die vielen Steine, die von diversen Herzen direkt ins Wasser gefallen sind
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#171
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Hauptverfahren steht noch aus, aber die Tendenz ist jetzt klar.
Gruß Fun_Sailor
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#172
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Wende im Hausboot-Drama
Oberverwaltungsgericht verwirft „fehlerhaften“ Beschluss der Erstinstanz. Hausboot nun doch keine bauliche Anlage. Quelle: https://www.boote-magazin.de/aktuell...ot/a49385.html |
#173
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#174
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Beitrag Extra 3 vom 28.11.2018 Behördenirrsinn Neuruppin
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#175
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Was kann man noch in Deutschland von Behörden erwarten, außer Diätenerhöhungen und Wilkür. Für den Bürger arbeiten die schon lange nicht mehr, geschweige denn gesunder Menschenverstand ist vorhanden.
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Das Leben fängt mit Brei an und hört mit Brei auf |
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