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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#201
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Es muss ganz einfach Regeln geben, nach denen etwas zulässig ist oder nicht. Um das zu definieren, müssen Grenzen gezogen werden. Hier gibt es eine Grenze in Form einer zulässigen Breite. Ich verstehe nicht, weshalb einige sich darüber aufregen. Gäbe es nämlich keine Grenzen, würden uns die Autobusse quer entgegenkommen. Das wäre dann ja auch erlaubt, oder? Und selbst wenn die Breite eines Fahrzeuges so geregelt wäre: Zulässige Maximalbreite ca. zwischen 2,50 und 2,60 würde sich derjenige, der gerade mal 2,61 hat auch aufregen.
Also immer schön ruhig bleiben und einsehen, dass es ohne definierte Grenzen eben nicht geht. Inwieweit jemand bei diesen definierten Grenzen dann ein Auge zudrückt und seinen Ermessensspielraum zum Ansatz bringt, steht auf einem anderen Blatt. Wer als "Grenzverletzer" pampig zum Kontrolleur auftritt, hat jedenfalls kein Entgegenkommen zu erwarten.
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * Geändert von Aggsl (07.08.2019 um 15:17 Uhr)
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#202
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Wie das bewertet wird, sieht man anhand der angedrohten Strafen. Da kostet eine zu breite Ladung gerade mal 20€. Wenn sonst alles in Ordnung ist, werden sich die meisten Polizisten nicht mal die Mühe machen.
Persönlich würde ich allerdings einen Plan B in der Tasche haben wollen. Ich würde mir also zumindest mal ansehen, ob man im Fall der Fälle die Scheuerleiste/Gummi abziehen könnte und damit unter die 2,55m käme. Dies vor allem, wenn es ins südliche Ausland geht. Gruß Axel
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#203
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Ich würde da gar nichts verändern, weil eine konkrete Gefährdung bei einer Breite von 2,59 m eines Ami-Bootes im Vergleich zu 2,60 m bei einem Kühltransport schlicht nicht gegeben ist. Wenns sein muß, diskutiere ich da auch im Ausland.
yello |
#204
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Nur mal angenommen...
Dein Garagentor ist 2,60m breit. Dein Boot ist 2,61 m breit? Wie verhältst du dich?
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Liabe Griass Gerhard
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#205
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Zitat:
Gruß Axel Geändert von Axel_G (07.08.2019 um 16:29 Uhr)
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#206
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Zitat:
yello
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#207
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Zitat:
Die §§ 32 StVZO und 22 StVO sind eindeutig. Da stehen scharz auf weiß 2,55m. Der viel beschworene und verzweifelt erhoffte polizeiliche Ermessensspielraum ist irrelevant weil in den §§ 70 StVZO und 46 StVO abschließend geregelt. Danach ist für Ausnahmen die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Die Polizei dagegen ist dazu gesetzlich schlicht nicht ermächtigt Punkt Deswegen ist die Verfahrensweise auch so einfach. Das Fahrzeug bleibt stehen bis die Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde erteilt ist. Und denjenigen, die Zweifel an dem Sinn der 2,55m haben, empfehle ich in die Politik zu gehen. Dort werden nämlich Gesetze geändert und nicht auf der Straße in den unendlichen und geduldstrapazierenden Diskussionen, die solche Besserwisser meinen mit geplagten Polizeibeamten führen zu müssen. Dass sich hier niemand outet, liegt vielleicht daran, dass die Transporte solcher Boote eher die Ausnahme sind. Die meisten Trailerboote bewegen sich nun mal unter der 2,55 Meter Grenze. Ich kann Euch aber versichern, wenn wir einen anhalten, bleibt er stehen. Und haltet Polizeibeamte bitte nicht für blöd. Die kennen das amerikanische Standardmaß und wissen auch unter welchen Bedingungen ein IBS ausgestellt wird. Also vergesst diese superschlauen Versuche mit den 2,49 bis 2,53m. Ein Lot und ein Zollstock gehören zur Standardausstattung jedes Beamten, der auf der Autobahn Dienst verrichtet. |
#208
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Zitat:
Das Thema Kühltransport ist doch längst durchgekaut. Und das du das wieder aus dem Grab rausholst, zeugt davon, das du nicht einsehen willst, das Gesetze und Verordnungen nun mal einzuhalten sind. Wenns sein muß, diskutiere ich da auch im Ausland. Da wäre ich gern dabei, um zu sehen, wie du den allerkürzesten ziehst
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#209
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Berichtige mich bitte, falls ich falsch liege:
Zitat:
Zitat:
- Das Auswahlermessen kann hier schon eine Rolle bei der Ausgestaltung einer Masssnahme spielen. (Bussgeld, Weiterfahrverbot ...) Zitat:
- Das Verbot einer Weiterfahrt kann nicht allein aufgrund einer Ordnungswidrigkeit ausgesprochen werden. - Die Rechtmaessigkeit dieser Vorgehensweise wird von den Verwaltungsgerichten sicher verneint, wenn es nicht ganz konkrete Hinweise auf die Notwendigkeit der Massnahme zur konkreten Gefahrenabwehr gibt.
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#210
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Zitat:
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Gruß Ewald |
#211
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#212
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Zitat:
Kaum ein Polizist wird sich auf so duennes Eis begeben. |
#213
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Nur, dass nicht auszuschließen ist, dass der Polizist eine andere Auffassung hinsichtlich des Dünnen Eises hat. Ein Vollzugsbeamter, der sich auf den Wortlaut eines Gesetzes oder einer Verordnung berufen kann, steht ziemlich sicher.
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#214
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Da haben wir etwas gemeinsam.
Wir sind beide keine Juristen. Ich gehe davon aus, dass Du Polizist bist. Sollte diese Annahme falsch sein, bitte ich um Entschuldigung. Dann ist eine weitere Diskussion ueberfluessig. Sollte meine Annahme richtig sein, erwarte ich sachliche Antworten auf meine Fragen. Du musst aber gar nicht antworten. Deine Wiederholung, dass ich kein Jurist bin, hilft der Diskussion nicht. |
#215
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Das Gesetz, oder die Verordnung, die der Auffassung (eines notwendigen Verbots der Weiterfahrt) entspricht, suchen wir doch verzweifelt. Wenn ein Polizist (oder jemand anderes) da mehr weiss, freuen wir uns doch ueber konkrete Hinweise, die meiner Aufffassung widersprechen.
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#216
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Du suchst verzweifelt. Der Polizist nimmt den Par.22 StVO.
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#217
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Egal wie ihr das seht
Jeder einzelne dreht sich die Gesetze so hin wer er sie braucht Oder er redet sie sich schön Sei es bei der Breite bei der Ladungssicherung beim Gewicht beim Zugwagen und der 100km/h Fakt ist, das geht alles immer so lange gut bis zur Kontrolle und denn gehts los Auten wir sich hier wohl kaum einer Also könnt Ihr euch alle die Finger wund Tippen 10 Leute 10 verschiedene Meinungen Ich hatte am Dienstag erst wieder eine Kontrolle Zugwagen X Klasse 3,5t Anhängelast Stützlast 150kg Autotransportanhänger 3,5t Stoßdämpfer und Luftfederung Keine Antischlingerkupplung Großer Parkplatz gesperrt für die Kontrolle Über den Parkplatz musste alles was einen Anhänger hatte Keine LKWˋs Dort war eine Art Röntgenanlage aufgebaut Hier war alles in einem Waage, Höhe, Länge, Breite und Stützlast Hat gefühlt 5 min gedauert Dann rechts raus aufmachen Ladungssicherung angesehen Also Gesamtgewicht Trailer 3210kg mit Ferrari 488 drin Stützlast 120kg Länge 7,90m Breite 2,49m Höhe 2,4m Alles Okay Jetzt kam dann der Hammer ich wäre 95km/h gefahren Nach Abzug sind das 88km/h Macht 40€ Verwarnungsgeld (eigentlich 20€ aber Anhängerzuschlag) Ja super. Meine Frage wie das dann gemessen wurde Antwort von der letzten Brücke vor dem Parkplatz Kommen Sie bitte mit und ich durfte mir einen kleinen Film ansehen Also keiner weiß was wann mit einem Passiert
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie Die wahre Power by V8
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#219
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Wie das?
In 22 StVO steht nix von einem Verbot der Weiterfahrt. Der Bussgeldkatalog sieht fuer TBNR 122118 lediglich ein Bussgeld von Euro 20,00 vor. Das Verbot einer Weiterfahrt wuerde sich m.E. aus dem Polizeirecht ableiten. Die Polizei kann die notwendige Massnahmen treffen im Falle einer bestehenden, KONKRETEN Gefahr. |
#220
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Nein ist ein Verwarnungsgeld
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie Die wahre Power by V8
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#221
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Hat der Beamte die Überbreite festgestellt und lässt das Fahrzeug ohne Genehmigung weiterfahren, ist er bei einem VU u.U mit in der Verantwortung. Warum sollte er also ein Risiko eingehen.
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Gruß Heiko
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#222
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§22 I S.4 StVO besagt ja, dass Kühlfahrzeuge bis 2,60m Breite haben dürfen. Reicht der Kühlschrank in dem Boot dann zur Deklaration als Kühlfahrzeug aus?
Letztendlich muss wohl jeder selbst entscheiden, wie weit er sich in eine gesetzliche Grauzone begeben und von der Ermessensentscheidung des kontrollierenden Beamten abhängig machen will. Insbesondere außerhalb Deutschlands wäre mir persönlich das ganze aber auch zu heiß. Daher habe ich meine Kaufentscheidung nochmal revidiert und sehe mich nach einem regelkonform trailbaren Boot um. Wir sind ja alles mündige Bürger, die selbst entscheiden können, was sie tun, aber im Umkehrschluss auch mit den Folgen ihrer Entscheidung leben müßen. Gruß Guido |
#223
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Bei sowas ist es ja immer eine gute Idee, die entsprechenden Gesetze mal zu lesen. Hier also der Auszug aus z. B, dem sächsischen Polizeigesetz:
§ 3 SächsPolG – Polizeiliche Maßnahmen (1) Die Polizei kann innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, soweit die Befugnisse der Polizei nicht besonders geregelt sind. (2) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenige zu treffen, die ihr nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheint und den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. (3) Durch eine polizeiliche Maßnahme darf kein Nachteil herbeigeführt werden, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. Auf dieser Bssis dürfte es schwer werden, wegen ein paar Zentimetern Überbreite eine Stilllegung anzuordnen. Da fehlt es doch an der Gefahr für die öffentliche Sicherheit (anders als bei der Überladung). Und hier gibt es auch durchaus einen Ermessens- bzw. Interpretationsspielraum. Bei 4cm Überbreite dürfte die Gefahr überschaubar sein, bei 40cm sieht das u. U. schon anders aus. Beim Gewicht sieht das Ähnlich aus, 5% Überladung, wenn Umgeladen werden kann, muss nicht toleriert werden, einen komplettes Stilegen, weil Umladen nicht möglich ist, dürfte die Verhältnismässigkeit sprengen. Gruß Axel
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#224
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Alles richtig... Pflichtmäßiges Ermessen steht da. Und das wird der Polizeibeamte in der Situation immer begründen können. Wenn Du Monate später vor Gericht Recht bekommst hast Du aber auch nicht viel davon. Und beim nächsten Mal ist es wieder eine Einzelfallentscheidung und das Spiel beginnt von vorne... Muss ich mir nicht geben im Urlaub und in der Freizeit. Aber wie gesagt, es muss jeder für sich entscheiden.
Gruß Guido |
#225
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@overnight...
Schöner Bericht. Sehr schlimm, dass du 95kmh gefahren bist. Aber kein Beitrag zur Erhellung, was passiert wäre, wenn du nicht 95kmh gefahren wärst, ALLES PALLETTI gewesen wäre, aber 259cm breit... |
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