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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Gebrauchtwagenkauf - Händler an Firma obwohl Privat
Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage bezüglich Gebrauchtwagenkauf: Wir planen einen Gebrauchtwagen bei einem Händler zu kaufen, damit wir zumindest noch ein Jahr Gewährleistung haben. Wenn ich dann die Händler frage, wie das mit der Gewährleistung ist, bekomme ich als Antwort immer: Im Kaufvertrag ist dann Firma angekreuzt und dann mein Name. Damit ist die Gewährleistung ausgeschlossen, ich könne aber eine Gebrauchtwagengarantie abschließen (600 € fürs 1. Jahr). Rechtlich, behaupte ich, ist das ziemlich zweifelhaft. Wie sieht das aus, wenn ich bewusst in Kauf nehme, dass im Kaufvertrag falsche Angaben gemacht wurden (Firma statt Privat)? Habe ich dann trotzdem eine Gewährleistung? (Die ich vielleicht auch mit einem Anwalt durchboxen müsste?) Danke und Gruß, Erik |
#2
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....wenn der Händler solche Winkelzüge abzieht, was mag dann noch unter dem Blechkleid an Unwahrheiten stecken !?
Dort würde ich mein Geld nicht hinbringen wollen. Edith: ...und für jede auftretende Kleinigkeit dann Klagen zu müssen?.....auch dazu hätte ich keine Lust, so selten kann kaum ein Fahrzeug sein, dass sich das lohnen würde.
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Grüße Richard |
#3
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Hallo,
damit machst Du falsche Angaben im Kaufvertrag (es sei denn, Du kaufst den Wagen als Unternehmen) mit den entsprechenden Folgen. |
#4
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Vorausgesetzt du kaufst als Privatperson trifft folgendes zu.
1. Finger weg von solch unseriösen Methoden. 2. Bei reinem Gewissen kann er dir ohne Probleme eine Sachmängelhaftung (Gewährleistung) oder sogar eine Garantie geben 3. Man unterscheidet zwischen Sachmängelhaftung und Garantie. Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen, so bestimmt es die gesetzlich verankerte Sachmängelhaftung. Manche Händler versuchen jedoch, den Verbraucher bei Auftreten eines Mangels auf eine Gebrauchtwagengarantie zu verweisen. Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden. ie Garantie ist im Gegensatz zur Sachmängelhaftung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Oft bieten Händler die Fahrzeuge aber mit einer Gebrauchtwagengarantie an, die teilweise bereits mit im Kaufpreis enthalten ist oder aber zusätzlich erworben werden kann. Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch die Garantie nicht beeinflusst oder eingeschränkt.Während die Sachmängelhaftung nur Mängel abdeckt, die bereits bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, ist es bei einer Garantie üblicherweise egal, wann der Mangel aufgetreten ist. Allerdings kann es durchaus passieren, dass eine Garantie die Reparaturkosten nicht oder nicht vollständig abdeckt. So kann es z. B. sein, dass die Garantie nur bestimmte Fahrzeugbauteile umfasst oder eine Selbstbeteiligung des Käufers vorgesehen ist. Wichtig ist hier immer, gleich zu Beginn die Garantiebedingungen ganz genau durchzulesen! Diese geben auch Aufschluss darüber, wie lange die Garantie läuft oder welche Pflichten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten. Die Möglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder einer Kaufpreisminderung ist bei einer Garantie regelmäßig nicht vorgesehen. Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch
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#5
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Hi!
Du könntest Deinen Gewährleistungsanspruch vermutlich nicht verloren haben. Den wirst Du aber ohne Rechtsstreit nicht durchsetzen können und von solch einem Händler würde ich die Finger lassen. Da fährst Du besser, wenn Du direkt von privat kaufst. Denn dann kannst Du Dir den Typen angucken, von dem die Karre kommt und kannst Deine Schlüsse ziehen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#6
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Danke für die Antworten.
@Richard: Was mich erschreckt hat ist, dass mir auch ein Marken Autohaus gesagt hat, sie würden "Firma" ankreuzen...deshalb die Frage, ob das mittlerweile schon "normal" geworden ist. @Schorsch: jaja...ich lass die Finger weg Danke und Gruß, Erik |
#7
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Ganz oft ist es so, dass die Leasingrückläufer, welche nicht mehr vom Marken(Vertrags)händler annehmbar sind (aufgrund der großen Anzahl von Schäden), dass die Leasing das Fzg freien Händlern zum Verkauf anbietet.
Hier gibt es dann das Wunschauto günstiger als beim Vertragshändler. Meistens, nicht immer, hat dies jedoch seinen Grund. Deshalb mein Tipp, gehe zu seriösen Vertragshändlern. Hier fährst du in der Regel sehr gut. Achte darauf, dass das Checkheft vollständig ist und nur von Marken(Vertrags)händlern abgezeichnet wurde. Hier kann man sehr oft bei div. Herstellern auch nach Garantie und Kulanz noch mit "Unterstützung" rechnen. Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch |
#8
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Das ist hoffentlich eine Ausnahme, ich selbst habe so etwas noch nicht gehört oder erlebt.
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Grüße Richard
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#9
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Zitat:
auto-als-gewerbetreibender-gekauft-obwohl-privat
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Grüße, Steffen ------------------------------------------------------------------------------ "Warum immer gleich Boshaftigkeit unterstellen, wenn Dummheit als Erklärung völlig ausreicht?" |
#10
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Die vom TE genannte Masche wird von einigen freien Gebrauchtwagenhändlern genutzt, ist jedoch illegal und unwirksam. Ich stimme den anderen Postern zu, Finger weg von Händlern, die zu solchen Methoden greifen.
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Freude ist nur ein Mangel an Information.
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#12
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Ich habe ein Fahrzeug gekauft und mit dem Händler den Preis stark verhandelt. Im Gegenzug haben wir uns geeinigt, das ich auf die Gewährleistung verzichte. So war es für beide fair. Aber was ich hier lese, da würde ich mir gen die Mühe machen und eine Mail schreiben, in der ich Ross und Reiter nenne. Die Empfänger der Mail wären das Gewerbeaufsichtsamt, die Verbraucherzentrale und der für den Händler zuständige Verband.
Dauert dauert doch max. 10 Minuten. Ob es hilft, keine Ahnung. Aber wenn alle nur auf dem Allerwertesten hocken und lamentieren hilft doch eh nichts, wird es bestimmt nicht besser. Geändert von ferenc (12.01.2016 um 16:45 Uhr) |
#13
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Zitat:
Als ich meinen jetzigen Wagen beim Autohaus abgeholt habe legte mir der "Verkäufer meines Vertrauens" einen ganzen Haufen Papiere zur Unterschrift vor, die ich nur der Form halber ja schon mal unterschreiben könne. Aber ich habe mir jedes Blatt vorher durchgelesen und es waren auch die Formulare für die Übergabe dabei. Die legte ich beiseite woraufhin er mich erstaunt anschaute, ich Ihm aber sagte, dass ich zuerst das Auto prüfen werde. Hätte ich gleich unterschrieben wäre ich auf einigen Mängeln sitzen geblieben. Bei der Abarbeitung fing der Werkstattmeister an bei einzelnen Mängeln zu lamentieren, dass das eigentlich gemäß Hersteller zulässige Toleranzen wären. Ich erklärte Ihm dann, dass das Autohaus und ich die Vertragspartner sind, und es mir völlig egal ist was der Hersteller dazu sagt. Denn die Mängel sind im von beiden Vertragspartnern unterschriebenen Übergabeprotokoll festgehalten. So wurden die Mängel zu meiner Zufriedenheit abgearbeitet. Es bestätigt mich aber auch darin, dass man diese unnötigen "Wenns und Abers" nicht akzeptieren darf. Wenn er meint, dass er das Auto nur so verkaufen kann soll er sich doch einen Dummen dafür suchen. Und ob ich dann überhaupt noch bei dem ein Auto kaufen würde glaube ich nicht, denn wer schon beim Verkauf so unseriös auftritt, bei dem habe ich im Mangelfall ganz bestimmt mit Problemen zu rechnen. Außerdem gibt es mein "Traumauto" auch ganz bestimmt bei einem seriösen Verkäufer.
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Gruß Jürgen "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
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#14
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Zitat:
Die gesetzliche Gewährleistung kann m.W. beim Verkauf von Händler an Privat nicht ausgeschlossen werden. Hat tatsächlich der Händler diese Begriffe verwechselt, oder ist da irgendwas faul? sea u in denmark
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#15
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Zitat:
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#16
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Zitat:
So isses. Garantie kann meistens gegen einen gewissen Betrag "gekauft" werde. Manche Händler geben sie als Leckerchen dazu. Gewerbe an Privat = Gewährleistung, min. 12 Monate, kann auch nicht vom Händler ausgeschlossen werden, egal was er in den Vertrag schreibt! Gewerbe an Gewerbe = der Händler muß nix Gewährleisten oder Garantieren oder oder oder... Verkauf im Auftrag heißt: Der gewerbliche Verkäufer verkauft im Auftrag eines Privatkunden die Ware des Privatkunden und muß ebenfalls keine Gewährleistung etc. geben - wird natürlich auch gern mal missbraucht
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Gruß Martin Geändert von MarDan (12.01.2016 um 17:01 Uhr) |
#17
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Jetzt bleib mal ernst: Welchen Aufpreis für die Sachen die kaputt gehen soll ein Händler denn prophylaktisch veranschlagen, wenn er ein Auto mit 150 Tkm an privat verkauft? Ich habe meine letzten beiden Passat so gekauft.
Alternativ ist auch noch der Verkauf als "Bastlerauto" ohne Gewährleistung möglich.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#18
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Ohne eine angeheftete Kopie des Gewerbescheins des Käufers dürfte das Kreuzchen im Vertrag juristisch wertlos sein. Aber kaufen sollte man dann nur, wenn man Spaß daran hat, das durchzusetzen. Oder wenn das Angebot auch ohne Gewährleistung annehmbar ist. In der Regel kauft man aber besser privat.
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#19
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Zitat:
Gruß Wilfried
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Unser Boot ist ein grosses Loch im Wasser, in das wir unser ganzes Geld werfen |
#20
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Viele Leute kaufen und verkaufen ja absichtlich gerne bei Händlern. Ist aber einfach ein Unterschied, ob man sich als Händler auf 20 k€+ -Autos spezialisiert hat oder auf die "Arbeiterklasse". Garantie oder Gewährleistung auf verschiedene Sachen gab es schon immer; dieser Zwang ruft aber seit er eingeführt wurde im Grunde nach unlauteren Methoden oder dem Export eigentlich guter Gebrauchtwagen nach Osteuropa oder Afrika.
Ich habe in meinem Leben zwei neue Autos gekauft, das reicht mir persönlich. Für den Wertverlust eines Autos kann man 3x reparieren (lassen) was kaputt geht.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#21
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Zitat:
@all Wenn ich einen alten Gabelstapler, Transporter oder Baufahrzeug kaufen möchte oder eben einen günstigen Gebrauchtwagen vor dem Export bewahren möchte, sind solche Wege (und Kreuzchen) Gang und Gebe. Viele Käufer haben damit auch kein Problem, da der Händler den Preis sonst vervielfachen müßte, um die Gewährleistungsrisiken einzupreisen. Das schließt Mißbrauch und wissentliches Verschweigen / Verstecken von Mängeln natürlich nicht aus,... Schwarze Schafe gibt es überall. Habe gerade einen Geländestapler so gekauft, der sich sonst nicht gerechnet hätte. Der Verkäufer von dem Teil, ein Baumaschinenhändler, hatte eine lustige Story dazu parat. Kauft jemand wie ich einen Radlader, um seinen Acker anzulegen. Das Ding ist ein Schnapper, weil diverse Mängel aber für den privaten Acker sind auch drei angetriebene Räder und Handbremse noch gut genug. Ein Jahr später ist der Acker angelegt und er verscheuert das Ding wieder (ein Hubzylinder wurde sogar repariert, vermutlich weil das Öl zu teuer wurde). Weil der Käufer einen Eigentumsnachweis verlangt, händigt er dem seinen eigenen Kaufvertrag aus. 6 Wochen später verklagt der Käufer ihn auf Gewährleistung (ein Vielfaches des Kaufpreises), da er ja lt. Eigenerklärung "gewerblich" unterwegs sei. Die klagen jetzt in 2. Instanz- worauf man heute nicht alles achten muß...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#22
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Ist das so einfach? Warum machen sich dann so viele Händler die Mühe, Gewerbescheinkopien anzufordern und zu archivieren?
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#23
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"Im Kundenauftrag" ist ja eine weitverbreitete Methode der Gewährleistungspflicht zu entgehen.
Ich frage mich nur: Ist das nicht erst dann tragfähig, wenn der Kaufvertrag auch mit diesem Kunden/Altbesitzer abgeschlossen wird? Erst dann ist doch der Nachweis erbracht, dass der Gebrauchtwagenverkäufer tatsächlich nur der Vermittler ist. Der klassische Fall im Autohaus ist aber doch, dass jemand einen alten für einen neuen Inzahlung gibt. Der Kunde wird doch bei Erhalt des Neuwagens nicht die Inzahlunggabesumme abwarten, bis sein Auto tatschlich einen Käufer gefunden hat. Eine Eigentumsübertragung aber muss ja stattgefunden haben, wenn die Neuwagenfinanzierung in Kombination mit der Inzahlungnahme final abgeschlossen ist. Wie seht ihr das denn ?
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Gruss Wolfgang |
#24
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Hallo,
wenn der Händler den Vertrag nicht nur vermittelt, sondern den Wagen auch anteilig schon übernommen hat ("in Zahlung genommen" und den Betrag an den Verkäufer ausgezahlt), dann ist er natürlich Vertragspartner. Wenn der Händler die entsprechenden Ansprüche vermeiden will, dann darf der Kaufvertrag ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer sein. Der Händler kann dafür eine Vermittlungs-/Stellplatz-/Servicegebühr vorsehen. Alle Ansprüche bei Mängeln etc. wären aber an den privaten VErkäufer zu richten. Das dürften die Händler aber auch wissen und ist in der Form auch völlig legal. |
#25
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Seriöse Händler füllen mit dem Kunden einen sog. Kommissionsvertrag aus. Dann ist der Händler auf der sicheren Seite. Das funktioniert aber nur, wenn im Kaufvertrag der Kunde als Verkäufer benannt ist. In dem Vertrag müssen auch die Bedingungen des Verkaufes geregelt sein, d.h. wie hoch die Vermittlungsprovision, Standmiete, Waschkosten, Aufbereitung etc. sind.
Liegt so etwas nicht vor, dann ist es kein seriöses Geschäftsgebaren.
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Freude ist nur ein Mangel an Information. |
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