#1
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Schweiz 2016 Vignette
NEIN keine gebraucht Vignette
Da wir dieses Jahr das erst mal in den süden mit dem Boot ziehen ( grünes Kennzeichen) nun die wahrscheinlich schon oft gestellte frage braucht der Hänger extra vignette ? Ich les es einmal so : AUto + Hänger unter 3,5to eine Vignette dann wiederum generell Anhänger eigene Vignette. Da ich keinen Bock hab den Eidgenossen auch noch strafe zu zahlen währe ich um ne klare Antwort dankbar |
#2
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Ich hab für mein Wohnwagen am zugfahrzeug immer eine Vignette gebraucht
Ob das bei einem gespann unter 3,5 t nicht benötigt wird entzieht sich meiner Kenntnis
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Gruß Frank
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#3
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2. Welche Fahrzeuge brauchen eine Vignette?
Eine Autobahnvignette brauchen alle Motorfahrzeuge, die auf Autobahnen und Autostrassen unterwegs sind. In diese Kategorie gehören Autos, Motorräder, Lieferwagen und Anhänger wie etwa Wohnanhänger oder Transportanhänger. Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen eine Vignette, wenn sie nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Das heisst der Anhänger braucht eine eigene separate Vignette.
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#4
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Du brauchst 2. Und das Anbringen der Vignette des Hängers am Zugfahrzeug gilt nicht. Die Vignette muss am Hänger sein.
Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
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#5
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:-( :-( Danke :-( :-(
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#6
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Genau. Eine Vignette für das Zugfahrzeug und eine für den Anhänger. Immer, egal welches Gewicht, ausser bei Fahrzeugen die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen....
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Gruss, Sprayman |
#7
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Stimmt 2. Wobei ich bisher keine negativen Erfahrungen gemacht hatte, da ich beide am Zugfahrzeug habe. Ich hatte schonmal eine auf dem Trailer verloren. Auf Zink hält die schlecht und wenn der Trailer versenkt werden muss...schwups weg war die.
War schon in mehreren Kontrollen und das wurde nie beanstandet. Ich meine aber es darf eigentlich nicht sein. |
#8
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Stimmt. Du musst zwingend 2 Vignetten haben und diese müssen am jeweiligen Fahrzeug angebracht, also mit dem Originalkleber aufgeklebt sein. Ich lebe nun bereits 15 Jahre in der Schweiz und kann mich aber an keine Kontrolle wegen der Vignette erinnern.....Naja, nehmen wohl vor allem Fahrzeuge mit "ausländischem" Kennzeichen raus. In der Schweiz hat eigentlich jeder eine Vignette...
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Gruss, Sprayman |
#9
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Und immer vorschriftsmäßg die Geschwindigkeit einhalten. Als Gespann darfst Du nicht mehr als 80 fahren. Sonst ist Dein Benzigeld für den Urlaub schnell weg...... Da langt der Schweizer hin. Übrigens geht es Dir dort in der Gastronomie genau so. Da zahlst du viel Geld und bekommst wenig dafür....
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#10
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ja bei uns arbeiten ja auch fast nur noch Deutsche Köche.....und verdienen soviel Geld wie sie sich in Deutschland nur erträumen.
Aber im ernst bei uns kostet das Essen mehr aber auch hier wie in Deutschland gibt es grosse Unterschiede in der Qualität . Da aber ein einfaches Restaurant schon doppelt so teuer ist wie in Deutschland gehen viele Touristen nicht in die besseren Betriebe. Ich habe mit der Gastronomie zu tun und wir haben eine Neiderlassung in Deutschland und es ist leider auf beiden Seiten erschreckend was auf den Teller kommt. Ja die kosten bei Übertretungen sind recht happig, aber die meisten gehen in den Urlaub und sind nicht auf der Flucht. Ich war meistens mit Tacho 90-95 Unterwegs und habe noch nie eine Busse bezahlt. Geändert von Oskj (16.02.2016 um 20:16 Uhr) |
#11
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Da muss man aber schon aufpassen mit der Geschwindigkeit. Mich hat man vor ein paar jahren mit dem Gespann kurz vor Luzern geblitzt. Ich war dort aber gar nicht zu schnell. Jedoch hat man die Durchschnittsgeschwindigkeit über viele Kilometer gemessen.....
P.S. Die Qualität vom Essen ist in der Schweiz sicher nicht besser. Wir kaufen gerne und oft in Deutschland ein. Gerade Fleisch, welches in der Schweiz nahezu unbezahlbar ist. Die Qualität, welche wir in Deutschland günstig kaufen ist dabei sogar nahezu immer besser... Meine Frau arbeitet in der Lebensmittelforschung und kennt sich mit Fleisch wie auch mit Milchprodukten bestens aus. Und eine Bratwurst auf die Hand für über 6,- Euro, eine Portion Pommes ohne alles für 6,- Euro, oder eine Abholpizza für über 15,- Euro das Stück,....nein Danke! Wir kochen hier nur selber und auch beim Fleisch halten wir uns sehr zurück. Im Urlaub (immer ausserhalb der Schweiz) geniessen wir dafür in vollen Zügen... Klar verdient man mehr als in Deutschland. Aber die meisten Sachen sind unverhältnissmässig teuer hier. Ein ganz normales Einfamilienhaus bekommst du schon kaum unter 1 Million....
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Gruss, Sprayman |
#12
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In Deutschland kommt es auch ganz extrem darauf an wo man das Fleisch kauft. Gerade Rindfleisch aus anderen Ländern ist in der Qualität sehr gut. Habe aber auch schon Rinderfilet gekauft welches nicht mehr wert war als es gekostet hat-fast nix nämlich.
Aber ich bin mir sehr bewusst das es gerade für Touristen ein Preisschock ist in der Schweiz. Meine Partnerin aus Deutschland welche nun 1.5 Jahre hier lebt merkt das immer noch. Stellt aber auch immer wieder fest, dass die Fleischqualität hier besser sei. Ich unterscheide immer wo Arbeitsleistung drinsteckt ist der Schweizer Preis gerechtfertigt gegenüber dem Lohn. Wenn ich sehe wie eine Bockwurst 1.50 Euro kostet mit Brötchen, dann will ich nicht Wissen was die Bedienung verdient in der Stunde..... Unter dem Strich bleiben dem Schweizer und dem Deutschen etwa das gleich zum leben. |
#13
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Zitat:
Danke schonmal, Christian
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Der deutsche Italiener - häufig in Italien und nicht so gerne in Deutschland http://fs5.directupload.net/images/1...p/jghdub9j.jpg |
#14
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In Österreich brauchst du für den Anhänger keine separate Plakette
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Mit sportlichen Grüßen und immer eine Handbreit Wasser unter'm Kiel Heinz- Jürgen |
#15
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Guten Tag zusammen,
fahre dieses Jahr durch die Schweiz nach Italien. Ich weiß, dass man für den PKW und für den Trailer jeweils eine Vignette braucht. Es steht geschrieben, dass ab 3,5 Tonnen eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten ist. Was ich aber nirgends sehen kann, ist wie dies zu betrachten ist ! Mein Zugfahrzeug hat ein zgg. von 2480 Kg und mein Trailer hat ein zgg. von 2200 Kg. Das bedeutet, das ich insgesamt 4680 Kg wiege (und jetzt schreibt nicht "boh bist Du dick"). Ist das jetzt separat zu sehen (sprich jedes Teil darf 3500 Kg wiegen) und somt reichen die zwei Vignetten, oder muss ich die Schwerverkehrsabgabe entrichten ??? Und jetzt bitte keine Mutmaßungen, sondern nur Fakten - wo ist das ganz genau erklärt. Habe keine Lust vor so einer blöd grinsenden Tellermütze zu stehen, die mir erklärt das ich mich besser hätte informieren müssen. Danke.
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....Boot fahren ist meine Leidenschaft.... lieben Gruß, Holger Geändert von Hölle67 (18.05.2017 um 20:46 Uhr) |
#16
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#17
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Schweiz 2016 Vignette
2 Vignetten. Die Schwerlastabgabe gilt wenn das Zugfahrzeug mehr als 3,5t zGg hat - nicht beide zusammen
Ich fahre seit Jahren durch die Schweiz, mal mit PKW, mal mit Womo 4,5t , mal mit, mal ohne Trailer... Kannst auch beim ADAC fragen. Um Übrigen musst Du die Schwerlastabgabe direkt an der Grenze zahlen, kannst also auch den dortigen Zöllner befragen. Vignetten gibts da auch - kannst also nix verkehrt machen, musst nur anhalten und freundlich fragen. Gruss, Stefan
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Gruß, Stefan
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#18
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Zitat:
ich bin mit meiner 203 mit 2,2 t Anhänger und M-Klasse (keine Ahnung was die genau wiegt, sollte aber ungefähr hinkommen ) über die Schweizer Grenze und habe dort direkt an der Grenze gefragt : Brauchst 2 Vignetten. Gruss Oli Geändert von Oli S. (18.05.2017 um 21:28 Uhr)
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#19
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Echt ne super hilfreiche Antwort...
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#20
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Hi Oli, es gibt immer Leute, die das Wort "Fakten" nicht verstehen.....
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....Boot fahren ist meine Leidenschaft.... lieben Gruß, Holger |
#21
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Zitat:
Zitat:
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home...ebuehren-.html Seite der Schweizerischen Verwaltung
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#22
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Ein Segen !
Habe gerade einen Tipp per PN bekommen. Muss ich wohl überlesen haben. Ist tatsächlich bei der schweizerischen Eidgenossenschft zu lesen....dummerchen ich !!! Hier der Text - auch für alle, die jetzt ins grübeln geraten sind..... "In der Schweiz bezahlen Sie eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe für Transportmotorwagen und Transportanhänger, sofern das Gesamtgewicht je über 3,5 t beträgt". Also alles geklärt ! Nochmals Danke an die hilfreichen......
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....Boot fahren ist meine Leidenschaft.... lieben Gruß, Holger |
#23
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Aber sie stimmt und ist ein fakt. Wenn man die Vignette kauft wird man gefragt für welches Fahrzeug.
Dann bekommt man für einen Pkw.chon keine Lkw Vignette
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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