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  #1  
Alt 01.02.2016, 18:51
Skorpi Skorpi ist offline
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Standard Sportbootversicherung Ijsselmeer Binnen?

Hallo zuammen,

ich wollte gerade mein neues Boot versichern...

Da stellte sich die Frage nach dem Fahrgebiet. Europas Binnengewässer + Nord- und Ostsee ist klar. Aber zählt das Ijsselmeer zu "Euopas Binnengewässer" oder ist das Ijsselmeer ein "Seegebiet"?

Wo finde ich eine offizielle Definition?

Danke und schöne Grüße,
Skorpi
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Grüße aus dem Emsland...
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  #2  
Alt 01.02.2016, 18:52
Skorpi Skorpi ist offline
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Edit: Es geht mir hier nicht um den Führerschein - hier ist ja der SBF See verpflichtend.
Sondern nur um eine Quelle ob das Ijsselmeer zum "Europäischen Binnengewässer" gehört oder nicht.

Danke...
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  #3  
Alt 01.02.2016, 20:20
achim1 achim1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Skorpi Beitrag anzeigen
Hallo zuammen,

ich wollte gerade mein neues Boot versichern...

Da stellte sich die Frage nach dem Fahrgebiet. Europas Binnengewässer + Nord- und Ostsee ist klar. Aber zählt das Ijsselmeer zu "Euopas Binnengewässer" oder ist das Ijsselmeer ein "Seegebiet"?

Wo finde ich eine offizielle Definition?

Danke und schöne Grüße,
Skorpi
Hallo Skorpi,

ich denke das es zu den europäischen Binnengewässer zählt, aber sich bin ich mir nicht . Frag doch einfach die Versicherung bei der du dein Boot versichern willst.

Gruß Achim
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  #4  
Alt 01.02.2016, 21:41
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IJsselmeer ist laut Holl. gesetz "Binnen".
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Rob

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  #5  
Alt 02.02.2016, 12:09
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Bitte Fragen mit so ernsten Auswirkungen nicht einfach leichtfertig beantworten, sonst ist im Schadenfall der Ärger vorprogrammiert.

Auf dem Ijsselmeer ist für Deutsche der SBF See notwendig, daher ist es juristisch und versicherungstechnisch auch Seegebiet.
Das mag im Versicherungsfall bei Kleinschäden vielleicht noch so durchgehen, aber spätestens bei einem Personenschaden mit entsprechend hohen Schadenersatzforderungen sind das nicht mehr durchschnittlich informierte Sachbearbeiter, sondern Vorstand und Juristen des jeweiligen Versicherers, die sich den Schaden genauer ansehen. Und dann ist es ein gefundenes Fressen, wenn z.B. das Fahrtgebiet gar nicht mitversichert war, oder sogar der entsprechende Führerschein fehlte.

Zitat:
Holland – Sportbootführerschein = klein vaarbewijs
In Deutschland der Sportbootführerschein – in Holland der klein vaarbewijs; Deutschland kennt zwei Sportbootführerscheine, Holland zwei Teile des klein vaarbewijs – übrigens schon seit dem 1. April 1992.
Der klein vaarbewijs Teil I entspricht dem Sportbootführerschein Binnen; der klein vaarbewijs Teil I gilt nur auf den niederländischen Flüssen, Kanälen und Seen. Der Sportbootführerschein Binnen wird in Holland als klein vaarbewijs Teil I anerkannt.
Der klein vaarbewijs Teil II entspricht dem Sportbootführerschein See; er wird für das Ijsselmeer, die Westerschelde und die Oosterschelde sowie für die Waddenzee, die Ems und den Dollard verlangt. Der Sportbootführerschein See wird als klein vaarbewijs Teile I und II anerkannt. Auch das Sportpatent, das in Deutschland für Boote von 15 m bis 25 m Länge auf dem Rhein vorgeschrieben ist, wird in den Niederlanden als klein vaarbewijs Teile I und II anerkannt.
Der klein vaarbewijs Teil II ist auf dem Rhein, der Waal und dem Lek – den beiden Armen des Rheins im Rheindelta für alle Sportboote vorgeschrieben.
Auf den übrigen Gewässern wird der klein vaarbewijs nur für schnelle Motorboote und Sportboote ab 15 m Länge verlangt. Schnelle Motorboote sind Boote bis 20 m Länge (auch Jetski), die schneller fahren können als 20 km/h.
Quelle: http://www.sportbootfuehrerschein.de...ederlande.html

Hier auch noch mal von offizieller Seite (Gemeinsamer Wassersportführer in Zusammenarbeit Wasserschutzpolizei Nordrhein-Westphalen und der niederländischen Wasserschutzpolizei):
http://www.segler-in-holland.de/pdf/...ehrer_2012.pdf
Auf Seite 5 ist es ausführlich beschrieben:

Zitat:
Der Sportbootführerschein-Binnen, ausgestellt nach dem 1.1.1989, und das
Sportschifferzeugnis in den Niederlanden für das Fahren mit einem
Sportboot mit einer Länge von weniger als 25 Meter auf den
Binnenschifffahrtstraßen anerkannt. Ausnahmen: Westerschelde,
Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.


Der Sportbootführerschein-See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, und das
Sportpatent werden in den Niederlanden für das Fahren mit einem
Sportboot mit einer Länge von weniger als 25 Meter für die Fahrt mit einem
Sportboot auf allen Gewässern, einschließlich Westerschelde,
Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard, anerkannt.
Gruß
Norman

Geändert von blaue-elise (02.02.2016 um 12:18 Uhr)
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  #6  
Alt 02.02.2016, 12:20
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Zitat:
Der klein vaarbewijs Teil II ist auf dem Rhein, der Waal und dem Lek – den beiden Armen des Rheins im Rheindelta für alle Sportboote vorgeschrieben.
Auf den übrigen Gewässern wird der klein vaarbewijs nur für schnelle Motorboote und Sportboote ab 15 m Länge verlangt. Schnelle Motorboote sind Boote bis 20 m Länge (auch Jetski), die schneller fahren können als 20 km/h.
Gehen wir wieder: UNSINN!

Fange nicht mehr an alle details wieder zu schreiben, such einfach denn vor einige wochen ist das ja alles mahl geschrieben. Sogar eine offizielle quote von das Holl. Ministerium

Ihr Fliegenden Hollander
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Rob

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  #7  
Alt 02.02.2016, 12:25
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Gehen wir wieder: UNSINN!

Fange nicht mehr an alle details wieder zu schreiben, such einfach denn vor einige wochen ist das ja alles mahl geschrieben. Sogar eine offizielle quote von das Holl. Ministerium

Ihr Fliegenden Hollander
Naja da es hier nicht um den Rhein, Lek und Wal geht ist der Fehler auf der Seite hier wohl nicht unbedingt zu beachten. Wurde ja zur genüge durchgekaut.

Hier geht es rein um das Ijsselmeer und da dürft Norman wohl der 'Fachmann für Versicherungsfragen sein.
Auf dem Ijsselmeer ist ja unbestritten der See-Führerschein Pflicht
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  #8  
Alt 02.02.2016, 12:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Auf dem Ijsselmeer ist ja unbestritten der See-Führerschein Pflicht
Nur fur Schiffe met L > 15m oder Vmax > 20kmh; und dann braucht mann KVB-II (~ SBF See)
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  #9  
Alt 02.02.2016, 12:41
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Nur fur Schiffe met L > 15m oder Vmax > 20kmh; und dann braucht mann KVB-II (~ SBF See)
Schon klar....
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  #10  
Alt 02.02.2016, 12:56
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Mir ging es hier auschließlich nur um das Ijsselmeer (nur danach wurde ja auch gefragt), um den Rest habe ich mich nicht gekümmert.
Und da die erste Quelle nicht offiziell war, habe ich extra noch eine der deutschen und niederländischen Wasserschutzpolizei als Gemeinschaftsprojekt nachgeschoben.

Gruß
Norman
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  #11  
Alt 02.02.2016, 13:06
Quax Quax ist offline
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Mal unabhängig vom SBF... Wenn das Ijsselmeer für die Versicherung nicht mehr zu den Binnengewässern zählt, dann könnte aber doch die häufige Regelung gelten, dass auch Fahrten außerhalb des versicherten Fahrtgebietes zeitlich begrenzt mitversichert sind. Für einen Sommerurlaub zum Beispiel sollte das doch ausreichen
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  #12  
Alt 02.02.2016, 13:11
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Mal unabhängig vom SBF... Wenn das Ijsselmeer für die Versicherung nicht mehr zu den Binnengewässern zählt, dann könnte aber doch die häufige Regelung gelten, dass auch Fahrten außerhalb des versicherten Fahrtgebietes zeitlich begrenzt mitversichert sind. Für einen Sommerurlaub zum Beispiel sollte das doch ausreichen
Das zeigt der VN normalerweise durch eine kurze Mitteilung/Anruf bei der Versicherung an, es wird vermerkt und alles ist ok, manchmal steht es auch schon in den Versicherungsbedingungen mit drin.
Nichts anderes mache ich z.B. wenn eines meiner Kids <25J. mein Auto mal fährt. Einmal anrufen, schon ist man auf der sicheren Seite und es kostet nichts.

Gruß, Frank.
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  #13  
Alt 02.02.2016, 13:13
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Mal unabhängig vom SBF... Wenn das Ijsselmeer für die Versicherung nicht mehr zu den Binnengewässern zählt, dann könnte aber doch die häufige Regelung gelten, dass auch Fahrten außerhalb des versicherten Fahrtgebietes zeitlich begrenzt mitversichert sind. Für einen Sommerurlaub zum Beispiel sollte das doch ausreichen
Ja, das geht, wenn das in den jeweiligen Versicherungsbedingungen so hinterlegt ist.
Nur unbedingt darauf achten, dass auch der Seeschein vorhanden ist, da der entsprechende Führerschein von den Versicherern unabhängig vom versicherten Fahrtgebiet als Leistungsvoraussetzung gilt.

Gruß
Norman
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  #14  
Alt 02.02.2016, 17:08
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Standard Ijsselmeer

Zitat:
Zitat von Skorpi Beitrag anzeigen
Hallo zuammen,

ich wollte gerade mein neues Boot versichern...

Da stellte sich die Frage nach dem Fahrgebiet. Europas Binnengewässer + Nord- und Ostsee ist klar. Aber zählt das Ijsselmeer zu "Euopas Binnengewässer" oder ist das Ijsselmeer ein "Seegebiet"?

Wo finde ich eine offizielle Definition?

Danke und schöne Grüße,
Skorpi
Wozu soll das Ijsselmeer dann gehören.
Du schreibst doch Europas Binnengewässer + Nord- und Ostsee.
Es ist durch einen Abschlussdeich von der Nordsee abgetrennt.


Harald
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  #15  
Alt 02.02.2016, 17:22
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Ich wundere mich auch gerade über die Aufregung!

Ijsselmeer ist Binnen = Europäisches Binnengewässer = mitversichert
oder
Ijsselmeer ist See = Nordsee = mitversichert

Oder gibt es noch eine dritte Variante?
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