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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.03.2016, 11:26
Benutzerbild von fighter 475
fighter 475 fighter 475 ist offline
Deckschrubber
 
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Boot: Askeladden 475 fighter
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Konformitätsbescheinigung

Moin Ihr Lieben ,
komme mal gerade neu hier an und will mal was fragen.
Es geht um eine Askeladden 475 fighter, wie sie bei boatshop24 in NL zu sehen ist. Das soll mein neues Boot werden.
Jetzt der Pferdefuss.
Es gibt keine Konformitätserklärung dazu.
Tipp von einem Deutschen Importeur:
Lass Dir eine Kopie geben von einem Inhaber o.a. fighter und schon läufts.
Was meint Ihr dazu?
Kennt ihr jemanden, der mir da helfen kann, denn ein Gutachten kostet ca. 1.500Euro. Will ich lieber ins Boot stecken.
Danke und einen schönen Sonntag

p.s. was gibt es an Erfahrungen zum fighter?
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  #2  
Alt 13.03.2016, 11:31
Benutzerbild von santhos
santhos santhos ist offline
Admiral
 
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Boot: Prestige 36
1.935 Danke in 1.145 Beiträgen
Standard

Hersteller anfragen
__________________
Grüße
Michael

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  #3  
Alt 13.03.2016, 11:33
Benutzerbild von fighter 475
fighter 475 fighter 475 ist offline
Deckschrubber
 
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Ort: Bremen
Beiträge: 4
Boot: Askeladden 475 fighter
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Standard

Danke,

bis jetzt noch keine Rückmeldung
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  #4  
Alt 13.03.2016, 11:57
Benutzerbild von Tiffie
Tiffie Tiffie ist offline
Commander
 
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Beiträge: 310
Boot: Storebro Royal Cruiser 31 baltic de Luxe
128 Danke in 87 Beiträgen
Standard

bemühe mal die Suchfunktion! Da gibt es hier schon ne Menge zu.

Wenn es CE pflichtig ist, würde ich es nur mit CE kaufen! Wenn das alles so einfach ist, soll es doch der Händler machen!!!

Immer die Frage stellen, warum es keine hat...
__________________
Gruß Tim
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  #5  
Alt 13.03.2016, 12:04
Benutzerbild von fighter 475
fighter 475 fighter 475 ist offline
Deckschrubber
 
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Ort: Bremen
Beiträge: 4
Boot: Askeladden 475 fighter
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Hallo Tim ,
Danke für die schnelle Antwort. Der Händler hat den Vorbesitzer gefragt, dieser hat sie nicht mehr. Bin trotzdem entschlossen zu kaufen, suche nach Lösungen, ggf. hat einer eine fighter 475 und macht mir eine Kopie, in Norddeutschland soll dies ausreichen sagt ein Importeur.

Grüsse
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  #6  
Alt 13.03.2016, 12:18
BertiH BertiH ist offline
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Boot: Schlauchboot 4,2m mit 30 PS 2 Takt Evinrude
27 Danke in 16 Beiträgen
Standard

Muss nicht in der Konformitätserklärung die konkrete CIN angegeben sein, die auch auf den CE-Zeichen am Boot ausgewiesen ist? Des Weiteren muss in der Konformitätserklärung doch auch ein notified body eingetragen sein, also konkrete Prüfstelle, da dies bei Booten wohl notwendig ist. Dann noch ein Stempel/Signatur vom Hersteller - das kann rechtlich auch der Importeur sein. Allerdings weiß ich dann nicht, wie das ist, wenn die Konformitätserklärung noch vom ursprünglichen Hersteller im Ausland stammt und nicht der Importeur dort auftaucht. Aber gut, das ist für Dich irrelevant. Ich meinte nur, eine einfache Kopie einer anderen Konformitätserklärung wird glaube ich nicht funktionieren? Oder sehe ich das falsch? Ich hatte mich schon etwas zu dem Thema eingelesen, leider kenne ich mich noch nicht allzu sehr damit aus, ein insgesamt eher graues Feld, wie mir doch scheint.
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  #7  
Alt 13.03.2016, 14:00
Benutzerbild von Tiffie
Tiffie Tiffie ist offline
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Boot: Storebro Royal Cruiser 31 baltic de Luxe
128 Danke in 87 Beiträgen
Standard

Beim WSA in Lübeck könntest du wieder gehen, wenn du ne Kopie mitbringst, die nicht zum Boot gehört. Die original CE ist auch gleichzeitig der Nachweis über die Versteuerung. Das erfüllt die Kopie auch nicht.

Und ja, mit der CE wird eine Nummer vergeben, die zusammen mit der Nummer die am Rumpf angebracht werden muss eine Urkunde darstellt!

Wie gesagt, das Thema ist hier erschöpfend behandelt worden. Wer das Risiko eingeht hat evtl. später das Nachsehen

Schau z.B. mal hier: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=211403
__________________
Gruß Tim
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  #8  
Alt 13.03.2016, 17:03
Benutzerbild von Da_Valle
Da_Valle Da_Valle ist offline
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Ort: Bochum
Beiträge: 258
Boot: Bayliner Capri 2152CY/Hellwig Marathon 90ps
Rufzeichen oder MMSI: He sie da!
139 Danke in 86 Beiträgen
Standard

Hey Fighter
Soweit wie ich mich nun auskenne Nur mit vollständigen papieren kaufen !
( https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=240578 )
Das kann Viel ärger geben und noch viel teurer wenn du fehlende papiere hast.
Grüße
__________________
Grüße Valentin

Long live the pioneers
Rebels and mutineers
Go forth and have no fear
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  #9  
Alt 13.03.2016, 18:20
Eiderhopper Eiderhopper ist offline
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Boot: Ryds 435DL, Yamaha F15 CEPL
161 Danke in 85 Beiträgen
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Moin,
Die CE Nummer sollte auf einer Plakette am Boot zu sehen sein. Wegen der Conformitätserklärung würde ich eine mail an den Hersteller schicken oder bei Askeladden anrufen und hoffen, das jemand englisch spricht.
Viel Glück!
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  #10  
Alt 14.03.2016, 08:32
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.847 Danke in 2.666 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von fighter 475 Beitrag anzeigen
Hallo Tim ,
Danke für die schnelle Antwort. Der Händler hat den Vorbesitzer gefragt, dieser hat sie nicht mehr. Bin trotzdem entschlossen zu kaufen, suche nach Lösungen, ggf. hat einer eine fighter 475 und macht mir eine Kopie, in Norddeutschland soll dies ausreichen sagt ein Importeur.

Grüsse
Die Kopie bringt dir nichts. In der CE ist die Rumpfnummer eingetragen und die ist einmalig. Evtl. hat die Zulassungsstelle noch eine Kopie. In NL ist das der RDW.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #11  
Alt 14.03.2016, 08:47
Winglet Winglet ist offline
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Zitat:
Zitat von Tiffie Beitrag anzeigen
Beim WSA in Lübeck könntest du wieder gehen, wenn du ne Kopie mitbringst, die nicht zum Boot gehört. Die original CE ist auch gleichzeitig der Nachweis über die Versteuerung. Das erfüllt die Kopie auch nicht.
Wieso ist die CE auch gleich der Nachweis der Versteuerung? Das heißt, wenn ich die CE habe brauche ich den Mehrwertsteuer Nachweis nicht mehr?

@ Fighter 475 (komischer Name ): Mach Druck auf den Verkäufer dass er Dir die CE besorgt, er will ja auch das Boot verkaufen. Ohne diese wird er es auch nicht so schnell an jemand anders los.

Ich hatte bei meiner Bootssuche auch ein sehr schönes Boot in Belgien gefunden, leider ohne CE und andere Papiere. Ich habe mich dann schweren Herzens davon distanziert.
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #12  
Alt 14.03.2016, 13:39
ferenc ferenc ist offline
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Also in meiner CE ist keine Rumpfnummer eingetragen und in der CE vom letzten Boot war es genau so.

Da ist die Nummer für das Prüfzertifikat eingetragen.

Meine Anmeldungen in Deutschland bei WSA verliefen anstandslos.
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  #13  
Alt 14.03.2016, 14:16
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Sternchen Sternchen ist offline
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Zitat:
Zitat von Winglet Beitrag anzeigen
Wieso ist die CE auch gleich der Nachweis der Versteuerung? Das heißt, wenn ich die CE habe brauche ich den Mehrwertsteuer Nachweis nicht mehr?
Also das wäre ja ganz was Neues. Was soll denn die CE mit der Mehrwertsteuer/Einfuhrumsatzsteuer zu tun haben?

Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Also in meiner CE ist keine Rumpfnummer eingetragen und in der CE vom letzten Boot war es genau so.

Da ist die Nummer für das Prüfzertifikat eingetragen.

Meine Anmeldungen in Deutschland bei WSA verliefen anstandslos.
Kann ich mir nur so erklären, dass bei einer allgemeinen CE (also z. B. Boote die generell für den europäischen Raum gebaut wurden) keine CIN eingetragen ist.
Bei nachzertifizierten Booten muss zwingend eine CIN, neben der HIN, am Boot angebracht werden. Diese Nummer ist auf das Boot bezogen, einmalig und steht natürlich auch in den CE-Unterlagen (Declaration of Conformity und Report of Conformity).
__________________
Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #14  
Alt 14.03.2016, 14:28
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Tiffie Tiffie ist offline
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Für den Kauf eines Sportbootes (neu oder gebraucht), welches erstmalig nach dem 15.06.1998 in der EU in den Verkehr gelangte, müssen folgende Kriterien erfüllt sein.

Zwingende Vorrausetzungen für die Zulassung auf den Bundeswasserstr.
Folgende Punkte müssen erfüllt sein: (vgl. Richtlinien 94/25/EG und 2003/44/EG)

EG-Konformitätserklärung (gem. VO über das Inverkehrbringen von Sportbooten)

Handbuch (mindestens Landessprache) mit technischen Daten des Bootes

CE-Plakette mit wichtigen Angaben zum Boot (Zuladung, Personenzahl, Motor)

Rumpfnummer mit 14 Stellen gem. EG-Richtlinie

(Anbringung hinten in Fahrtrichtung rechts, z.B. GR-KKK04711A707)


Importboote aus „Nicht-EU-Staaten" (z.B. USA) müssen i. d. R. durch eine anerkannte Stelle nachzertifiziert werden, wenn keine EG-Konformitätserklärung des Herstellers / einer benannten Stelle vorliegt.

Auszug aus den Informationen der WSP Bremen
__________________
Gruß Tim

Geändert von Tiffie (14.03.2016 um 14:39 Uhr)
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  #15  
Alt 14.03.2016, 14:32
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Tiffie Tiffie ist offline
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Sternchen hat Recht! Ich hatte eine CE von einem deutschen Importeur, die auch als Nachweis der Mehrwertsteuer galt. Das ist jedoch nicht der Regelfall!

Zum Thema Rumpfnummer ist zu sagen, dass diese der EG-Richtlinie entsprechen muss. Tut sie dies nicht, wird im Rahmen der Nachzertifizierung eine neue vergeben, die dann mit einem kleinen Blechschild am Rumpf angebracht werden muss.
__________________
Gruß Tim
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  #16  
Alt 14.03.2016, 14:38
ferenc ferenc ist offline
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Hallo Tim,

wie soll denn eine Konformitätserklärung, die zertifiziert, das das Boot den Richtlinien entspricht, auch einen Nachweis über die Entrichtung der Mehrwertsteuer darstellen.

Da wird weder der Wert des Bootes abgebildet, noch dessen Besteuerung.

Das ist mir suspekt.

Edit: Sternchen war schneller, dem Stimme ich zu.
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  #17  
Alt 14.03.2016, 14:43
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Tiffie Tiffie ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Hallo Tim,

wie soll denn eine Konformitätserklärung, die zertifiziert, das das Boot den Richtlinien entspricht, auch einen Nachweis über die Entrichtung der Mehrwertsteuer darstellen.

Da wird weder der Wert des Bootes abgebildet, noch dessen Besteuerung.

Das ist mir suspekt.
Hatte das ja auch bereits relativiert! Bei mir waren CE und Mehrwertsteuernachweis mit in dem Handbuch, was der Importeur erstellt hat! Das wird dann wohl eher nicht die Regel sein!

Also, um es hier auf den Punkt zu bringen für den Ersteller: Du brauchst die originale CE und den Mehrwertsteuernachweis, wenn du beruhigt schlafen möchtest.
__________________
Gruß Tim
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  #18  
Alt 14.03.2016, 14:48
Winglet Winglet ist offline
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Also um es mal klarzustellen: Die CE is ein eindeutig auf das Boot ausgestelltes Zertifikat und ist im Normalfall nicht übertragbar. In meiner CE stehen die Rumpfnummer sowie die Seriennummern vom Motor und Z-Antrieb.

Das kann natürlich bei Booten mit Außenborder anders sein. Eine CE beinhaltet keinen Preis, kann somit auch nichts über ggf. geleistete Mwst. aussagen.

Das es universelle CE's ohne Rumpfnummer gibt ist mir bisher nicht bekannt (evtl. bei Kleinbooten ohne Motor?).
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #19  
Alt 14.03.2016, 14:55
ferenc ferenc ist offline
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Also ich habe zwei Boote von einem ungarischen Hersteller, beide mit AB und beide CE Bescheinigungen beinhalten keine Rumpfnummer.


Wie das bei anderen Herstellern gehandhabt wird, keine Ahnung.
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  #20  
Alt 14.03.2016, 15:33
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von fighter 475 Beitrag anzeigen
Moin Ihr Lieben ,
komme mal gerade neu hier an und will mal was fragen.
Es geht um eine Askeladden 475 fighter, wie sie bei boatshop24 in NL zu sehen ist. Das soll mein neues Boot werden.
Jetzt der Pferdefuss.
Es gibt keine Konformitätserklärung dazu.
Tipp von einem Deutschen Importeur:
Lass Dir eine Kopie geben von einem Inhaber o.a. fighter und schon läufts.
Was meint Ihr dazu?
Kennt ihr jemanden, der mir da helfen kann, denn ein Gutachten kostet ca. 1.500Euro. Will ich lieber ins Boot stecken.
Danke und einen schönen Sonntag

p.s. was gibt es an Erfahrungen zum fighter?
wenn das Boot in NL angemeldet ist brauchst du nicht unbedingt die CE, da das Boot ja schon in Verkehr gebracht ist, das kannst du ja mit der NL Zulassungsbescheinigung glaubhaft nachweisen,
wenn die aus irgend welchen Gründen trotzdem Ärger machen, würde ich das Boot in NL anmelden und erst mal mit NL Zulassung fahren ,die alte Zulassung natürlich gut aufbewahren evtl. im nächsten Jahr noch mal versuchen das Boot beim WSA anzumelden
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #21  
Alt 14.03.2016, 15:47
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Tiffie Tiffie ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
wenn das Boot in NL angemeldet ist brauchst du nicht unbedingt die CE, da das Boot ja schon in Verkehr gebracht ist, das kannst du ja mit der NL Zulassungsbescheinigung glaubhaft nachweisen,
wenn die aus irgend welchen Gründen trotzdem Ärger machen, würde ich das Boot in NL anmelden und erst mal mit NL Zulassung fahren ,die alte Zulassung natürlich gut aufbewahren evtl. im nächsten Jahr noch mal versuchen das Boot beim WSA anzumelden
Ralf, diese Empfehlung ist definitv falsch! Wenn das Boot nach dem Stichtag gebaut oder in Verkehr gebracht wurde ist die CE Pflicht und kann jederzeit bei einer Kontrolle gefordert werden!

Wenn es um die reine Zulassung geht, gebe ich dir recht, dass das evtl. funktioniert, aber ich denke mal, dass es auch darum geht, das Boot legal zu bewegen!?

Noch etwas interessantes, falls die CE mal abhanden kommt oder nicht mitgeliefert wird:

Der Hersteller erstellt die unter Nummer 3 beschriebenen technischen

Unterlagen; er oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter

halten sie mindestens zehn Jahre lang nach Herstellung des letzten Produkts

zur Einsichtnahme durch die nationalen Behörden bereit.

Sind weder der Hersteller noch sein Bevollmächtigter in der Gemeinschaft

ansässig, so fällt diese Verpflichtung zur Bereithaltung der technischen

Unterlagen der Person zu, die für das Inverkehrbringen des Produkts auf dem

Gemeinschaftsmarkt verantwortlich ist.

3. Die technischen Unterlagen müssen eine Bewertung der Übereinstimmung

des Produkts mit den Anforderungen der Richtlinie ermöglichen. Sie müssen

in dem für diese Bewertung erforderlichen Maß Entwurf, Fertigung und

Funktionsweise des Produkts abdecken (siehe Anhang XIII).

4. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter bewahrt zusammen mit den

technischen Unterlagen eine Kopie der Konformitätserklärung auf.

Sollte das gewünschte Boot also nicht älter als 10 Jahre sein, so ist die Chance groß, dass entweder beim Hersteller oder beim Importeuer noch eine Zweitschrift liegt!

__________________
Gruß Tim
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  #22  
Alt 14.03.2016, 16:54
Benutzerbild von holsteinerjung
holsteinerjung holsteinerjung ist offline
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3.059 Danke in 784 Beiträgen
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Mal ne Frage, kaufst Du ein Auto auch ohne Brief
__________________
Gruss Olli

der sich jetzt schon auf das Sommertreffen 2024 freut
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  #23  
Alt 14.03.2016, 17:21
BertiH BertiH ist offline
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27 Danke in 16 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
A
Bei nachzertifizierten Booten muss zwingend eine CIN, neben der HIN, am Boot angebracht werden. Diese Nummer ist auf das Boot bezogen, einmalig und steht natürlich auch in den CE-Unterlagen (Declaration of Conformity und Report of Conformity).
CIN weiß ich ja, aber was ist HIN? Und die muss auch noch auf die CE mit rauf? Hast Du da vllt. mal in der google suche ein Beispiel-Bild, wo man das sieht?
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  #24  
Alt 14.03.2016, 17:36
Benutzerbild von Tiffie
Tiffie Tiffie ist offline
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Boot: Storebro Royal Cruiser 31 baltic de Luxe
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Die HIN ist die eingestanzte Rumpfnummer und die CIN ist die, die bei der Nachzertifizierung vergeben wird. Diese wird in eine etwa 10x2 cm große Metallplatte geprägt und hinten rechts an den Rumpf genietet!
__________________
Gruß Tim
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  #25  
Alt 14.03.2016, 18:52
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von holsteinerjung Beitrag anzeigen
Mal ne Frage, kaufst Du ein Auto auch ohne Brief
Der Vergleich hinkt, aber ja, warum nicht
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