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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Konformitätsbescheinigung
Moin Ihr Lieben ,
komme mal gerade neu hier an und will mal was fragen. Es geht um eine Askeladden 475 fighter, wie sie bei boatshop24 in NL zu sehen ist. Das soll mein neues Boot werden. Jetzt der Pferdefuss. Es gibt keine Konformitätserklärung dazu. Tipp von einem Deutschen Importeur: Lass Dir eine Kopie geben von einem Inhaber o.a. fighter und schon läufts. Was meint Ihr dazu? Kennt ihr jemanden, der mir da helfen kann, denn ein Gutachten kostet ca. 1.500Euro. Will ich lieber ins Boot stecken. Danke und einen schönen Sonntag p.s. was gibt es an Erfahrungen zum fighter? |
#2
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Hersteller anfragen
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Grüße Michael |
#3
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Danke,
bis jetzt noch keine Rückmeldung |
#4
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bemühe mal die Suchfunktion! Da gibt es hier schon ne Menge zu.
Wenn es CE pflichtig ist, würde ich es nur mit CE kaufen! Wenn das alles so einfach ist, soll es doch der Händler machen!!! Immer die Frage stellen, warum es keine hat...
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Gruß Tim
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#5
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Hallo Tim ,
Danke für die schnelle Antwort. Der Händler hat den Vorbesitzer gefragt, dieser hat sie nicht mehr. Bin trotzdem entschlossen zu kaufen, suche nach Lösungen, ggf. hat einer eine fighter 475 und macht mir eine Kopie, in Norddeutschland soll dies ausreichen sagt ein Importeur. Grüsse |
#6
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Muss nicht in der Konformitätserklärung die konkrete CIN angegeben sein, die auch auf den CE-Zeichen am Boot ausgewiesen ist? Des Weiteren muss in der Konformitätserklärung doch auch ein notified body eingetragen sein, also konkrete Prüfstelle, da dies bei Booten wohl notwendig ist. Dann noch ein Stempel/Signatur vom Hersteller - das kann rechtlich auch der Importeur sein. Allerdings weiß ich dann nicht, wie das ist, wenn die Konformitätserklärung noch vom ursprünglichen Hersteller im Ausland stammt und nicht der Importeur dort auftaucht. Aber gut, das ist für Dich irrelevant. Ich meinte nur, eine einfache Kopie einer anderen Konformitätserklärung wird glaube ich nicht funktionieren? Oder sehe ich das falsch? Ich hatte mich schon etwas zu dem Thema eingelesen, leider kenne ich mich noch nicht allzu sehr damit aus, ein insgesamt eher graues Feld, wie mir doch scheint.
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#7
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Beim WSA in Lübeck könntest du wieder gehen, wenn du ne Kopie mitbringst, die nicht zum Boot gehört. Die original CE ist auch gleichzeitig der Nachweis über die Versteuerung. Das erfüllt die Kopie auch nicht.
Und ja, mit der CE wird eine Nummer vergeben, die zusammen mit der Nummer die am Rumpf angebracht werden muss eine Urkunde darstellt! Wie gesagt, das Thema ist hier erschöpfend behandelt worden. Wer das Risiko eingeht hat evtl. später das Nachsehen Schau z.B. mal hier: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=211403
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Gruß Tim
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#8
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Hey Fighter
Soweit wie ich mich nun auskenne Nur mit vollständigen papieren kaufen ! ( https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=240578 ) Das kann Viel ärger geben und noch viel teurer wenn du fehlende papiere hast. Grüße
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Grüße Valentin Long live the pioneers Rebels and mutineers Go forth and have no fear
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#9
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Moin,
Die CE Nummer sollte auf einer Plakette am Boot zu sehen sein. Wegen der Conformitätserklärung würde ich eine mail an den Hersteller schicken oder bei Askeladden anrufen und hoffen, das jemand englisch spricht. Viel Glück!
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#10
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Zitat:
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Viele Grüße Thomas
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#11
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Zitat:
@ Fighter 475 (komischer Name ): Mach Druck auf den Verkäufer dass er Dir die CE besorgt, er will ja auch das Boot verkaufen. Ohne diese wird er es auch nicht so schnell an jemand anders los. Ich hatte bei meiner Bootssuche auch ein sehr schönes Boot in Belgien gefunden, leider ohne CE und andere Papiere. Ich habe mich dann schweren Herzens davon distanziert.
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Viele Grüße Michael
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#12
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Also in meiner CE ist keine Rumpfnummer eingetragen und in der CE vom letzten Boot war es genau so.
Da ist die Nummer für das Prüfzertifikat eingetragen. Meine Anmeldungen in Deutschland bei WSA verliefen anstandslos. |
#13
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Zitat:
Zitat:
Bei nachzertifizierten Booten muss zwingend eine CIN, neben der HIN, am Boot angebracht werden. Diese Nummer ist auf das Boot bezogen, einmalig und steht natürlich auch in den CE-Unterlagen (Declaration of Conformity und Report of Conformity).
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#14
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Für den Kauf eines Sportbootes (neu oder gebraucht), welches erstmalig nach dem 15.06.1998 in der EU in den Verkehr gelangte, müssen folgende Kriterien erfüllt sein.
Zwingende Vorrausetzungen für die Zulassung auf den Bundeswasserstr. Folgende Punkte müssen erfüllt sein: (vgl. Richtlinien 94/25/EG und 2003/44/EG) • EG-Konformitätserklärung (gem. VO über das Inverkehrbringen von Sportbooten) • Handbuch (mindestens Landessprache) mit technischen Daten des Bootes • CE-Plakette mit wichtigen Angaben zum Boot (Zuladung, Personenzahl, Motor) • Rumpfnummer mit 14 Stellen gem. EG-Richtlinie (Anbringung hinten in Fahrtrichtung rechts, z.B. GR-KKK04711A707) • Importboote aus „Nicht-EU-Staaten" (z.B. USA) müssen i. d. R. durch eine anerkannte Stelle nachzertifiziert werden, wenn keine EG-Konformitätserklärung des Herstellers / einer benannten Stelle vorliegt. Auszug aus den Informationen der WSP Bremen
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Gruß Tim Geändert von Tiffie (14.03.2016 um 14:39 Uhr) |
#15
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Sternchen hat Recht! Ich hatte eine CE von einem deutschen Importeur, die auch als Nachweis der Mehrwertsteuer galt. Das ist jedoch nicht der Regelfall!
Zum Thema Rumpfnummer ist zu sagen, dass diese der EG-Richtlinie entsprechen muss. Tut sie dies nicht, wird im Rahmen der Nachzertifizierung eine neue vergeben, die dann mit einem kleinen Blechschild am Rumpf angebracht werden muss.
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Gruß Tim |
#16
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Hallo Tim,
wie soll denn eine Konformitätserklärung, die zertifiziert, das das Boot den Richtlinien entspricht, auch einen Nachweis über die Entrichtung der Mehrwertsteuer darstellen. Da wird weder der Wert des Bootes abgebildet, noch dessen Besteuerung. Das ist mir suspekt. Edit: Sternchen war schneller, dem Stimme ich zu. |
#17
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Zitat:
Also, um es hier auf den Punkt zu bringen für den Ersteller: Du brauchst die originale CE und den Mehrwertsteuernachweis, wenn du beruhigt schlafen möchtest.
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Gruß Tim |
#18
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Also um es mal klarzustellen: Die CE is ein eindeutig auf das Boot ausgestelltes Zertifikat und ist im Normalfall nicht übertragbar. In meiner CE stehen die Rumpfnummer sowie die Seriennummern vom Motor und Z-Antrieb.
Das kann natürlich bei Booten mit Außenborder anders sein. Eine CE beinhaltet keinen Preis, kann somit auch nichts über ggf. geleistete Mwst. aussagen. Das es universelle CE's ohne Rumpfnummer gibt ist mir bisher nicht bekannt (evtl. bei Kleinbooten ohne Motor?).
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Viele Grüße Michael |
#19
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Also ich habe zwei Boote von einem ungarischen Hersteller, beide mit AB und beide CE Bescheinigungen beinhalten keine Rumpfnummer.
Wie das bei anderen Herstellern gehandhabt wird, keine Ahnung. |
#20
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Zitat:
wenn die aus irgend welchen Gründen trotzdem Ärger machen, würde ich das Boot in NL anmelden und erst mal mit NL Zulassung fahren ,die alte Zulassung natürlich gut aufbewahren evtl. im nächsten Jahr noch mal versuchen das Boot beim WSA anzumelden
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#21
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Zitat:
Wenn es um die reine Zulassung geht, gebe ich dir recht, dass das evtl. funktioniert, aber ich denke mal, dass es auch darum geht, das Boot legal zu bewegen!? Noch etwas interessantes, falls die CE mal abhanden kommt oder nicht mitgeliefert wird: Der Hersteller erstellt die unter Nummer 3 beschriebenen technischen Unterlagen; er oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter halten sie mindestens zehn Jahre lang nach Herstellung des letzten Produkts zur Einsichtnahme durch die nationalen Behörden bereit. Sind weder der Hersteller noch sein Bevollmächtigter in der Gemeinschaft ansässig, so fällt diese Verpflichtung zur Bereithaltung der technischen Unterlagen der Person zu, die für das Inverkehrbringen des Produkts auf dem Gemeinschaftsmarkt verantwortlich ist. 3. Die technischen Unterlagen müssen eine Bewertung der Übereinstimmung des Produkts mit den Anforderungen der Richtlinie ermöglichen. Sie müssen in dem für diese Bewertung erforderlichen Maß Entwurf, Fertigung und Funktionsweise des Produkts abdecken (siehe Anhang XIII). 4. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter bewahrt zusammen mit den technischen Unterlagen eine Kopie der Konformitätserklärung auf. Sollte das gewünschte Boot also nicht älter als 10 Jahre sein, so ist die Chance groß, dass entweder beim Hersteller oder beim Importeuer noch eine Zweitschrift liegt!
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Gruß Tim |
#22
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Mal ne Frage, kaufst Du ein Auto auch ohne Brief
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Gruss Olli der sich jetzt schon auf das Sommertreffen 2024 freut |
#23
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CIN weiß ich ja, aber was ist HIN? Und die muss auch noch auf die CE mit rauf? Hast Du da vllt. mal in der google suche ein Beispiel-Bild, wo man das sieht?
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#24
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Die HIN ist die eingestanzte Rumpfnummer und die CIN ist die, die bei der Nachzertifizierung vergeben wird. Diese wird in eine etwa 10x2 cm große Metallplatte geprägt und hinten rechts an den Rumpf genietet!
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Gruß Tim |
#25
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Der Vergleich hinkt, aber ja, warum nicht
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