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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.07.2016, 22:04
Benutzerbild von nikkis_daddy
nikkis_daddy nikkis_daddy ist offline
Ensign
 
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Boot: Campion Allante 180BR
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Standard Fahren in Landesgewässern - Höhe der Strafe?

Servus zusammen,

dumm gelaufen. Habe heute Post bekommen, weil mein Boot mit einem unbekannten Führer ohne Genehmigung gemäß §§1(1), 2 und 3(1) SchO in einem Landesgewässer gefahren ist.

Konkret geht es um Kelheim/Donau. Ich habe die Durchfahrt-Verboten-Schilder gesehen, diese jedoch auf die an dieser Stelle abgehenden Seitenarme interpretiert. Unterstützend war da noch ein anderes MoBo welches ebenfalls da lang fuhr. Später stellte sich heraus, dass der sich auf mich und ich mich auf ihn verlassen hatte.

Irgendwann winkte dann ein Fischer und erklärte mir, dass dies ein Landschaftsschutzgebiet ist und das EUR 500,- kostet. In dem Schreiben ist von Landschaftsschutz keine Rede sondern nur von Landesgewässer.

Wir sind dann natürlich umgedreht und in Verdrängerfahrt mit mgl. geringem Wellenschlag wieder zurück.

Bitte an dieser Stelle keine Diskussionen über "mach Dich vorher schlau", "jammer nicht rum", "steh zu Deiner Strafe"...

Yupp das tue ich! Ich habe den Fehler begangen und stehe auch dafür gerade. Oder wie heißt es so schön "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Nichts desto trotz interessiert mich die Strafhöhe. Sind die EUR 500,- realistisch oder war das nur dahin gesagt um mir nen schlechten Abend zu bereiten?

Danke und schönen Abend
Mark
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  #2  
Alt 16.07.2016, 22:10
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Go-go-Girl Go-go-Girl ist offline
Commander
 
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Tja, woanders gibt's ne Bürgerwehr, bei uns Angler....
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LG Gerd

Urlaub ist wenn der Fuß im Meer und das Herz im Himmel baumelt....

Mein Projekt: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=243257
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  #3  
Alt 16.07.2016, 23:29
Dominic Dominic ist gerade online
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Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
der BVKatBin-See sieht für einen vergleichbarem Verstoß (Einfahrt trotz Verbotszeichen/Befahren gesperrter Wasserflächen) entweder ein Verwarngeld von 55€ oder ein Bußgeld zwischen 125 und 350€ vor.
I.d.R. sind die Kataloge der Länder an den des Bundes angeglichen, also kannst Du noch auf Milde hoffen, sofern Du bei der Anhörung natürlich Deine unverzeiliche Unwissenheit darstellst und versprichst es nie wieder zu tun.

Bis dann

Dominic
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  #4  
Alt 17.07.2016, 08:46
D Bayr D Bayr ist offline
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Versteh ich nicht....
Fischer sagt 500 Euro.
Du hast Post bekommen aber die Höhe der Strafe steht nicht drin?
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Grüße Thomas

Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen!
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  #5  
Alt 17.07.2016, 09:49
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nikkis_daddy nikkis_daddy ist offline
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Zitat:
Zitat von D Bayr Beitrag anzeigen
Versteh ich nicht....
Fischer sagt 500 Euro.
Du hast Post bekommen aber die Höhe der Strafe steht nicht drin?
Das hat damit zu tun, dass ich erstmal als Zeuge angehört werde und aussagen muss, wer der Bootsführer auf dem auf mich zugelassenen Boot war. Wenn dies geschehen ist, wird der teure Brief kommen.
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  #6  
Alt 17.07.2016, 09:54
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jonny der depp jonny der depp ist offline
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Fischerlatein !!!
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lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert
(Hütchenspieler wissen wo ich gerade bin)
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  #7  
Alt 17.07.2016, 10:07
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Zitat:
Zitat von D Bayr Beitrag anzeigen
Versteh ich nicht....
Fischer sagt 500 Euro.
Du hast Post bekommen aber die Höhe der Strafe steht nicht drin?
Der Punkt ist mir jetzt auch ziemlich unklar.


Zitat:
Zitat von nikkis_daddy Beitrag anzeigen
... Nichts desto trotz interessiert mich die Strafhöhe. Sind die EUR 500,- realistisch oder war das nur dahin gesagt um mir nen schlechten Abend zu bereiten? ...
Die entsprechende Verordnung Bayrische Schifffahrtsordnung SchO legt in §59 relativ allgemein für alle Verstöße Strafen bis zu 5000 EUR fest. "bis zu" bedeutet allerdings es erfolgt i.d.R. eine Abwägung nach schwere des Verstoßes, ggf. Wiederholung, ...
An den BVKatBin-See ist die zuständige Behörde m.E. nicht gebunden, es könnte aber ein Anhaltspunkt sein. Aussage des Fischers ist vermutlich auch ein Anhaltspunkt. Ansonsten siehe die Frage von "D Bayr" oben.

Im übrigen für den Bußgeldrahmen nach BVKatBin-See (in diesem Fall: (s.o.) 125 - 350 EUR) gilt: Die Regelsätze erhöhen sich
• um mindestens 25 %, wenn durch die Zuwiderhandlung ein anderer gefährdet oder geschädigt worden ist,
• um mindestens 50 %, wenn durch die Zuwiderhandlung ein anderer gefährdet und geschädigt worden ist,
• um mindestens 25 %, wenn der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung oder eine Schädigung enthält und eine Schädigung oder eine Gefährdung hinzutritt,
• ...
• um mindestens 30 % bis zu 100 % bei vorsätzlichem Handeln.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #8  
Alt 17.07.2016, 10:13
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wolf b. wolf b. ist offline
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Ich vermute mal, der Preis für den neuen Propeller den du nach der Fahrt bis Weltenburg vermutlich gebraucht hättest, liegt etwa in der Höhe der zu erwartenden Strafe.
Ich bin da zwar nur mehrmals mit Kanu und Kajak durch, erinnere mich aber an einige Untiefen. Gekennzeichnet ist da gar nichts.
Die Ausflugsschiffe, die da durch fahren kennen den Weg.

Ach ja, mich würde sehr interessieren, was du dann bezahlen mußt.
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  #9  
Alt 17.07.2016, 10:40
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Triton05 Triton05 ist offline
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nimm dir einen vernünftigen Anwalt zur Seite und laß den das mal klären
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Gruß Hans-H.
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  #10  
Alt 17.07.2016, 11:14
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Wozu braucht man bei dem Sachverhalt einen Anwalt. Er hats begangen und er steht ja dazu. Er will ja nur wissen was es kostet.
__________________
Gruß Klaus
Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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  #11  
Alt 17.07.2016, 11:40
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
Er will ja nur wissen was es kostet.
Kann man so pauschal nicht sagen.
Ich zitiere aus der WSV:

Zitat:
Die Ordnungswidrigkeitenanzeige wird der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt - ASt Süd übersandt, wo sie von dem Sachbearbeiter mit einem Aktenzeichen versehen, registriert und bearbeitet wird. Nach der Überprüfung des Sachverhaltes wird in Anlehnung an den Bußgeldkatalog ein jedoch für den Einzelfall angemessenes Bußgeld festgelegt. Wird der Verstoß als zu geringfügig erachtet oder an der Schuld des Betroffenen gezweifelt, kann das Verfahren eingestellt werden.
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  #12  
Alt 17.07.2016, 21:20
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Blyner46 Blyner46 ist offline
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Bekannter von mir ist auch mal zum Kloster gefahren, hat 50 DM und einen Propeller im Kies gekostet. Hat geschrieben dass er von der Landschaft so beeindruckt war, dass er die Schilder übersehen hat. Gruß
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  #13  
Alt 17.07.2016, 22:45
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich vermute mal, der Preis für den neuen Propeller den du nach der Fahrt bis Weltenburg vermutlich gebraucht hättest, liegt etwa in der Höhe der zu erwartenden Strafe.
Ich bin da zwar nur mehrmals mit Kanu und Kajak durch, erinnere mich aber an einige Untiefen. Gekennzeichnet ist da gar nichts.
Die Ausflugsschiffe, die da durch fahren kennen den Weg.

Ach ja, mich würde sehr interessieren, was du dann bezahlen mußt.
War ja noch Hochwasser - sprich der Propeller ist i.O. und wäre es vermutlich auch geblieben. Ich gebe Bescheid wenn ich morgen mit der "Exekutive" telefoniert habe.
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  #14  
Alt 17.07.2016, 22:49
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Zitat:
Zitat von Triton05 Beitrag anzeigen
nimm dir einen vernünftigen Anwalt zur Seite und laß den das mal klären
Danke für den Tipp. Aber das lasse ich nicht vor Gericht gehen. Meine Schuld ist einwandfrei erwiesen und dazu stehe ich auch - wie schon erwähnt. Ich denke selbst wenn ich EUR 500,- zahlen muss, ist es immernoch günstiger als wenn der Anwalt die Strafe auf 250,- drückt, ich aber 500,- an den Anwalt löhnen muss weil ich meine Rechtschutzversicherung nicht "schon wieder" (hatte da gerade was zwecks zu dynamisch autofahren) belasten möchte.
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Geändert von nikkis_daddy (17.07.2016 um 22:55 Uhr)
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  #15  
Alt 18.07.2016, 09:22
Benutzerbild von Sehbeer
Sehbeer Sehbeer ist offline
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Ich habe hier einmal die entsprechenden Rechtsvorschriften für diesen Fall verlinkt:
falls nochmal jemand nachlesen möchte.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #16  
Alt 18.07.2016, 11:51
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hop_rock hop_rock ist offline
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Hallo Mark,
wo genau bist du da jetzt weitergefahren.
Ich kenn bei Kelheim einige Verbotsschilder.
__________________
Viele Grüsse
Bernhard
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  #17  
Alt 18.07.2016, 12:23
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Wenn die Behörde hier ein Ermessen hat würde ich mich auf jeden Fall zu dem Vorgang wie im ersten Post äußern. D.h. Schilder falsch zugeordnet usw.


Gruß
Chris
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  #18  
Alt 18.07.2016, 15:55
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Streng genommen handelt es sich um zwei Verstösse, nämlich
a. gegen die bayr. Schiffahrtsordnung und
b. gegen das bayr. Naturschutzgesetz in Verbindung mit der Verordnung des Landschaftschutzgebietes, in dem du unterwegs warst. In der steht nämlich drin, was man im räumlichen Geltungsbereich der VO darf und was nicht.
In deinem Fall wäre das § 57. 4 BayNatSchG.

Bei uns in Niedersachsen sind die Verwaltungsgerichte da recht flexibel und richten sich häufig mit dem Strafmaß nach der Sensibilität des betroffenen Naturraumes.

a. regelt das WSA
b. der Landkreis.
Im Moment hast du nur mit a. zu tun, ob der Landkreis sich dran hängt, wäre abzuwarten

Ich würde mir vorab schon mal die entsprechende VO besorgen.
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Gruß vom Bob
Tief und süß der Skipper pennt,
ist er von seiner Frau getrennt.
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  #19  
Alt 18.07.2016, 16:05
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nikkis_daddy nikkis_daddy ist offline
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Hallo zusammen,

vielen Dank schon mal für Eure Posts. Ich habe gerade mit dem Sachbearbeiter bei der Wasserschutzpolizei telefoniert. Er meinte dass sich das Bußgeld zwischen 75,- und 100,- EUR plus Gebühren bewegen wird. Angezeigt wurde ich vom Kapitän eines Dampfers dem meine Kinder noch fröhlich zugewunken haben und der ihnen zurück winkte ...

Naja, nachdem ich den Bogen ausgefüllt habe geht es an die Stadt Kelheim die mir dann den "teuren" Brief schickt.

Ich berichte weiter ...
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  #20  
Alt 18.07.2016, 16:09
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Zitat:
Zitat von hop_rock Beitrag anzeigen
Hallo Mark,
wo genau bist du da jetzt weitergefahren.
Ich kenn bei Kelheim einige Verbotsschilder.
Hallo Bernhard,

ich habe da nur 2 gesehen. Einmal links, einmal rechts auf gleicher Höhe. Ist glaub ich kurz vor oder kurz nach dem Dampferanleger. Wie gesagt, geht da ein Nebenarm weg. Interessant finde ich noch, dass ein ganzes Stück weiter noch eine Slipanlage ist. Dort wurden als wir vorbei fuhren MoBo´s geslippt.

Aber ok, Shit happens!
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  #21  
Alt 18.07.2016, 16:20
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Zitat:
Zitat von Go-go-Girl Beitrag anzeigen
Tja, woanders gibt's ne Bürgerwehr, bei uns Angler....

Welch dämlicher Kommentar....
__________________
Grüße
Andreas


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  #22  
Alt 18.07.2016, 16:38
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von nikkis_daddy Beitrag anzeigen
Interessant finde ich noch, dass ein ganzes Stück weiter noch eine Slipanlage ist. Dort wurden als wir vorbei fuhren MoBo´s geslippt.
Klar, das geht da auch noch.

ich hab' dir mal was eingestellt, da siehst du, bis wohin du fahren darfst ... hättest fahren dürfen. Seite 113,:

http://www.fgs.wsv.de/kostenlose_dow...natlas_MDK.pdf

Geändert von Janus (18.07.2016 um 16:44 Uhr)
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  #23  
Alt 18.07.2016, 16:57
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nikkis_daddy nikkis_daddy ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Klar, das geht da auch noch.

ich hab' dir mal was eingestellt, da siehst du, bis wohin du fahren darfst ... hättest fahren dürfen. Seite 113,:

http://www.fgs.wsv.de/kostenlose_dow...natlas_MDK.pdf
Danke Dir, allerdings ist die Slippe in meiner Erinnerung schon deutlich hinter der Sperrung ...
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  #24  
Alt 18.07.2016, 17:07
Fletcher 147 Fletcher 147 ist offline
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Hallo Mark
Verättst du uns wie weit du die gesperrte Donau gefahren bist ...einige m oder mehrere km ?
Ich dachte mit der Abzweigung des Kanals fängt die Sperre an, der Link von Janus sagt ab dem Pegel .
mfg.Fritz
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  #25  
Alt 18.07.2016, 17:11
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Ich kann es Dir nicht genau sagen, aber einige hundert Meter waren es sicherlich ...
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