#1
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Wanten älter als 15 Jahre
moin zusammen,
habe beim Mast stellen einen Bolzen eines Wantenspanners verloren. Ab nach Lemmer in nen Bootszubehörladen. Sch... gabs keinen passenden, also neuen Wantenspanner gekauft. Der freundliche Verkäufer stellte mir folgende Frage: Sind die Wanten so alt wie der Spanner? Älter als 15 Jahre, dann bezahlt die Versicherung nicht bei einem Unfall! Ist das wirklich so, oder wollte er nur watt verkaufen? Gruß Hubert
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Mit Recht in die Zukunft |
#2
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Diesem Versicherungsgequatsche würde ich nicht allzuviel beimessen.
Aber: Wenn das noch alte verzinkte Drahtseile sind, die haben oft einen Baumwollfaden drinne, der die Feuchtigkeit speichert und dann an den Enden zum Gammel führt - die würde ich schon erneuern. Bei Edelstahlseilen würde ich mir die genau ansehen und wenn ich keine Schwerwetter- und Regattaambitionen habe, bei Fehlerfreiheit belassen. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#3
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Hat er dir gleich auch noch eine tolle Versicherung angeboten (dann würd' ich es verstehen) oder nur einfach so Dünnpfiff geredet?
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#4
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Zitat:
genau wie gasanschluß 2 jahre. kannst aber auch dein stehendes gut checken lassen(gültig für versicherung) unter anderem in sneek. |
#5
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NL Versicherungsverträge? Habe ich in deutschen noch nie gelesen!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#6
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googel mal. ist nicht nur in nl so.
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#7
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Das ist ein üblicher Versicherungsanspruch, der sich unter dem allgemeinen Wartungsanspruch verbirgt. Für Fahrtensegler werden 10-15 Jahre bei Stagen, für Regattasegler auch deutlich kürzer veranschlagt.
Manche Versicherungen weisen ihre Wartungsansprüche ausdrücklich in den Bedingeungen aus, andere leider nicht.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#8
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Bei den großen Versicherungen kann ich dazu nix finden. ( Pantaenius, W&W, etc) zumindest nicht explizit....
Aus welchen Paragraphen kann oder soll man das ableiten können? |
#9
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Sichtprüfung, ja aber zwingender Austausch - niemals!
Mache ich jedes Jahr beim mastlegen, bevor er in du Halle kommt Und auch die Gasprüfpflicht ist ein Ammenmärchen, wenn was passiert muss man nachweisen das sie technisch i.o. war. Ich bekomme z.b. keine Prüfung weil auf meinem Schiff ein englischer Druckminderer verbaut ist (mit CE) aber die deuts hen Affen das nicht prüfen können / wollen. Daher habe ich jetzt einen Fernschalter an der Gasflasche und prüf jedes Jahr mit Lecksuchspray - absolut save!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) Geändert von Emotion (19.07.2016 um 12:19 Uhr) |
#10
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Freund von mir wollte seine gebrauchte Hallberg Rassy im vergangenen Jahr über Pantaenius versichern.
Ohne Austausch der Wanten hätten sie das ca. 15 Jahre alte Rigg nicht mitversichert. Argumente: Sicherheitsaspekt für die Besatzung und bei einer Sichtprüfung sieht man halt nur die Oberfläche.
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Gruß Wolfgang
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#11
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Ging es da um Kasko oder um Haftpflicht?
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#12
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Kasko.
Fraglich, wie das bei einem Haftpflichtschaden gewertet würde. Grob fahrlässig?
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Gruß Wolfgang |
#13
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Wenn Dir nicht gerade beim Queren des Hauptfahrwassers der Mast runterkommt und dadurch der herannahende Tanker zum Ausweichen aufs Watt gezwungen wird, wüßte ich nicht so recht, wie man aus einem gebrochenen Want einen Haftpflichtanspruch herleiten will. (Es sei denn, der Mast erschlägt auf dem Weg nach unten noch ein Crewmitglied, aber das wäre dann wohl eher ein Fall für die Insassen-UnfallV, oder wie immer die für Boote heißen mag).
mfg Martin |
#14
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Zitat:
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#15
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Hallole,
hatte kürzlich wegen Rodrigg mit dem Thema zu tun, hier mal allgemeine Hinweise von Pantaenius (weil die oben erwähnt wurden) http://www.pantaenius.de/de/insider-...chotbruch.html Damit ist natürlich nicht gesagt, dass die Versicherer im Schadensfall daraus einen Strick drehen versuchen. Aber natürlich haben sie Interesse daran, Schadensquellen zu verringern. Und ein Schaden durch ein fallendes Rigg ist beträchtlich.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#16
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Pantaenius....
ich lese da nur Tipps der auf Umsatz bedachten Firma Sailtec, in Zusammenarbeit mit Navtec Rodrigging. Aber keinen Hinweis darauf, das Panthaenius das irgend wo, irgend wie in seinen Versicherungsklauseln hat. |
#17
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sind bei Erdmans in Lemmer versichert. Habe in den Verträgen nix gefunden. Werde aber mal bei denen anfragen oder Leafdes (Andreas) Tip abwägen.
Gruß Hubert
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Mit Recht in die Zukunft |
#18
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Ich bin bei Yachting24 versichert, da wurde auch nach Alter des Riggs gefragt. Mein Kram ist wenig benutzt aber auch schon 27 Jahre alt, wäre auch noch versicherbar gewesen.
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Gruß, Jörg!
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#19
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Haltet Euch doch einfach an die Anleitungen des Riggherstellers.
Und die Versicherung sollte sich auch dran halten. Ansonsten die nächstbeste nehmen. Selden schreibt ausser Sichtprüfung und abwaschen mit milder Seifenlauge und schmieren mit Silikonspray zum Beispiel gar nix vor. Und unterscheidet sogar zwischen "Beschädigung" und "kosmetischen Schäden"........ http://www.seldenmast.com/files/1416.../595-540-T.pdf Nirgendwo steht dass irgendein Stahlseil oder ein Pressfitting oder sonstwas eine feste Halbwertszeit bzw. ein Austauschintervall hat. Wanten und Stagen die sich (in meinem Fall) 34 jahre bewährt haben trau ich mehr als irgendeinem Neuen Zeugs von irgendwoher von irgendeinem Mastenbauer...... Wenn sowas drin steht ist es die falsche Versicherung die sich nur erstmal den Arsch freihalten will...... Edit. Korrigiere mich. Selden schreibt nach 20.000 Seemeilen wäre ein Austausch notwendig (Seite 64).
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (21.07.2016 um 17:30 Uhr) |
#20
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Ich weiss garnicht warum ihr euch einen Kopf macht die Yachtversicherer zahlen doch alles an Kaskoschäden.
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Gruß Rüdiger
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#21
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Ich hab meine Versicherung angefragt und folgende Antwort bekommen:
Hallo Chris, ...und bin etwas im Stress. Du brauchst dir bei deinem Vertrag keine Sorgen zu machen, es gibt aber durchaus Gesellschaften, die das anders sehen. Dazu eine allgemeingültige Aussage für alle zu treffen geht nicht. Gruß Versicherung.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#22
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....ich habe 2016 einen neuen Mast mit stehendem Gut bekommen.
Die Versicherung hat nicht mal nach dem Alter des stehenden Gut gefragt. Grüße @ all |
#23
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Ich habe das stehende Gut dieses Jahr ersetzt. Meine Wanten und Stagen waren aber auch sicher 30 Jahre alt. Ausgesehen haben sie noch gut und ich habe mir daher von jedem Teil eins als Ersatz aufgehoben. Das ersetzen ist umgerechnet auf die sonstigen Kosten für Wartung kein riesiger Posten. Natürlich läppert sich alles Jahr für Jahr aber erstens will ich nicht selbst schuld sein wenn der Mast nicht mehr steht und zweitens gibt es im Fall des Mastfalles dann wenigstens wegen der Wartung die nächsten 10 Jahre keine Diskussionen mit der Versicherung.
Auf das Alles schön senkrecht bleibt! Jürgen |
#24
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mein segelboot ist bei der normalen privathaftpflicht mit versichert (HUK) die stellen solche fragen garnicht ...
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#25
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Zitat:
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
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