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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Guten Abend!
Hab mir vor kurzem auf meinem Bootstrailer LED Rückleuchten an der Lichtleiste gegönnt. Heute beim Tüv dann der Schock: Abnahme verweigert, da die Rückleuchten zwar ein Prüfzeichen besitzen, jedoch ist in den verbauten Leuchten ein Rückstrahler eingebaut (Rechteckig). Nach Aussage des Tüv´s ist jedoch bei Anhängern laut STVZO nur ein dreieckiger Rückstrahler zulässig! Wie steht Ihr zu dieser Aussage? Kann ich das Gegenteil beweisen? Vielen Dank für Eure Hilfe! |
#2
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Erst mal: Die Lichtanlage ist das Eine.
Rückstrahler sind das Andere. Normalerweise haben Rückleuchteneinheiten mit Prüfzeichen (Blinker, Brems- und Fahrlicht) keinen Rückstrahler verbaut. Die sind extern. |
#3
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Warum hast du nicht einfach bei der TÜV-Station zwei Dreiecks-Rückstrahler gekauft und drangemacht, dann wärst du fertig gewesen...
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#4
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Dreiecksrückstrahler hab ich ja zusätzlich dran! Laut dessen Aussage dürfen sie jedoch nicht rechteckig und im der Rückleuchte integriert sein!
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#5
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Der Prüfer hat schlicht und einfach recht.
Rechteckige Rückstrahler = Ein Kraftfahrzeug Dreieckige Rückstrahler = Ein Anhänger Du hast Rückleuchten für einen PKW/LKW montiert.
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#6
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Wieder was gelernt.
Aber das dir Rückstrahler extern sein müssen, stimmt bestimmt nicht. Ich habe Kombileuchten montiert, also alles ein Glas, aver mit Dreieck Rückstrahler. Rüdiger
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#7
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#8
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Ich hatte das Problem mal bei LED-Rückleuchten am VW T4, da musste ich rechts und links ca 2x5cm große Rückstrahler ankleben und er war zufrieden...
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#9
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![]() Zitat:
Denn: Hinterer "Rückstrahler" (deine Seite32) ist nicht gleich hintere "Schlußleuchte". (Seite 34). |
#10
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Ich würde den Reflektor abkleben und fertig. Es leuchten ja nur die Teile daneben also wird die Funktion der Leuchte nicht beeinträchtigt.
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#11
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Den eckigen Rückstrahler in der Leuchte dauerhaft abkleben und 2 Dreiecke montieren..... fertig
Gruß Walter Thomas war schneller mit schreiben |
#12
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Nach Rücksprache mit dem TÜV-Prüfer abkleben und wie meine Vorredner verfahren.
Immer, wenn ich bei strittigen Themen den Prüfer nach einer Lösung gefragt habe, habe ich eine freundliche und zielführende Antwort bekommen!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#13
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an den LED Leuchten Abkleben führt zum Erlöschen der BE. Schlechte Idee.
Laut StVZO, §53, Absatz 4 steht da nur, dass Anhänger mit zwei dreieckigen Rückstrahlern ausgestattet sein müssen. Von einem Verbot von zusätzlichen rechteckigen Rückstrahlern lese ich da nichts. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php Von daher tendiere ich zu der Annahme, dass der Prüfer irrt. Siehe auch: http://www.anhaengerhandel.de/anhaen...schriften.html
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Grüße, Thorsten Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen. |
#14
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An meinem Trailer sind 2 Kombileuchten verbaut, die beide eine Öffnung als Kennzeichenleuchte haben.
Ich habe das Kennzeichen links angebracht und es wird von der linken Kombileuchte und einer zusätzlichen Kennzeichenleuchte angestrahlt. Das weiße Fenster der rechten Kombileuchte habe ich auf Empfehlung des TÜV-Prüfers von innen mit schwarzem Tape abgeklebt. Seit 1999 ohne Probleme in Betrieb!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#15
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![]() Zitat:
Rückstrahler ist nicht gleich Schlußleuchte, ist klar. Aber auf Seite 32 steht doch klar formuliert: "Der Anbau einer Heckleuchte mit integriertem rechteckigenRückstrahler ist an Anhängern zulässig." Was hat jetzt die Schlussleuchte damit zu tun ? Die ist doch hier ebefalls in die Heckleuchte integriert.
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Viele Grüße Michael |
#16
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Also in diesem Dokument von Aspöck steht unter Punkt 12 auch, dass der Anbau von Heckleuchten mit rechteckigem Rückstrahler und auch weitere Rückstrahler erlaubt sind.
Der 3-eckige Rückstrahler muss aber in jedem Fall dran, egal was da sonst noch rückleuchtet http://www.hoelzle.ch/shop/bilder/pdf/anhaenger12V.pdf
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler) |
#17
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Abkleben ist kein Problem, viele Rückleuchten sind so modifiziert. Aber die Prüfstelle würde ich auch wechseln....seit ich zur Konkurrenz fahre, hatte ich, obwohl die auch gewissenhaft prüfen, keine Probleme mehr.
Willy |
#18
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Wahrscheinlich wollte der "Prüfer" sein "Dasein" berechtigen.
Den vorliegenden Informationen nach sind die Rückleuchten mit dem integrierten rechteckigen Rückstrahlern zulässig. Trotz alle dem hast du korekter Weise noch einen Dreieckigen Rückstrahler verbaut. So soll, kann, bzw muss es dann sein. Die Prüfings brauchen hin und wieder mal "Durchfaller", sonst wären die ja Überflüssig. Ich mach den Job auch nicht erst seit gestern, aber ich habe mir vor einigen Jahren angewöhnt erst zur Prüfstelle, Fzg Vorstellen, bemängeln lassen, dann mängel beheben und wieder vorführen. Das spart Geld, Nerven und vor allen Dingen -ZEIT. Lass dich nicht verwirren, Fahr mit nem Gesetzestext, bzw mit der VO in der Hand noch mal zum Prüfer, oder am besten gleich zu einem "besseren". Komisch wird es immer dann, wenn Blinkerbirnen oder ähnliches bemängelt wird. Dann weisst du das der Prüfer Mängel nachweisen muss. Da ist was im Busch. Der "Normengeber wird auch in diesem Segment bald die Sense schwingen. Gruss Holger |
#19
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Hab heute dem freundlichen Prüfer einige Dokumente vorgelegt, die Ihm überzeugt haben, dass ich Recht habe! -> Plakette erteilt!
![]() Danke für eure Mithilfe!
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#20
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Nur so nebenbei noch für alke, die das selbe Problem haben:
Man muss hier die ECE-Regelung R48 heranziehen. In der steht eindeutig drin, dass ein Rückstrahler in einer Kombileuchte zulässig ist. Den Dreieckigen braucht man natürlich trotzdem. Hatte die Diskussion auch schon mal, aber der Inschenör war dann doch einsichtig....
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