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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 17.10.2016, 01:56
kurz kurz ist offline
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Standard Warntafel Gepäck rot weiss IT

Hallo

Nun überlege ich eben gerade über die Warntafel rot-weiss in Italien.
Bis jetzt hatte ich noch nie Probleme in IT, weil ich meinen Lichtbalken am Hänger bis HINTER den Aussenborder ausgezogen hatte. Allerdings hat das wiederum den Nachteil, dass der Lichtbalken schon weit ausschwenkt.

Könnte man nun - rechtlich korrekt - den Lichtbalken näher am Boot lassen, den AB HINTER dem Lichtbalken lassen, und dann den AB mit der Warntafel rot-weiss abdecken, und man wäre 100% legal?
Dies auch in DE oder CH?

Danke - kurz
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  #2  
Alt 18.10.2016, 11:09
freerider13 freerider13 ist offline
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Ich glaube nicht.
So weit ich mich erinnere:

Die Warntafel ist in IT immer nötig, sofern etwas länger hinten raussteht als die eingetragene maximale Länge des Fahrzeugs.
Die Lichter müssen immer am Schluss sein, die Warntafel "ersetzt" diese nicht.

Trailer mit ausziehbarer Leiste haben aber meist eine "Spanne" bei der Länge eingetragen, daher ist keine Tafel nötig.
Wohnmobile dagegen haben trotzdem immer an ihrem Fahrradträger eine Tafel, obwohl zusätzliche Rücklichter hinten dran sind...

Schöne Grüße,
Jan
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  #3  
Alt 18.10.2016, 14:51
kurz kurz ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht.
So weit ich mich erinnere:
Die Warntafel ist in IT immer nötig, sofern etwas länger hinten raussteht als die eingetragene maximale Länge des Fahrzeugs.
Die Lichter müssen immer am Schluss sein, die Warntafel "ersetzt" diese nicht.
Bin eben nicht sicher ob das so stimmt. Einerseits musste ein Kollege in IT mal eine Busse bezahlen, weil etwas hinter dem Trailer rausschaute. Und die italienische Polizei hatte ihn bis zur Raststätte begleitet und überprüft, ob er diese Warntafel kauft und montiert.

Ausserdem: Viele Autotransporter mit Hänger können bei Bedarf diese Warntafel problemlos nach hinten ausziehen. Eben über die Rücklichter des Hänger hinaus.

Warum sollte das beim Bootstrailer nicht gehen?

Wer weiss Genaueres?
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  #4  
Alt 18.10.2016, 15:11
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fred_sonnenschein fred_sonnenschein ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Bin eben nicht sicher ob das so stimmt. Einerseits musste ein Kollege in IT mal eine Busse bezahlen, weil etwas hinter dem Trailer rausschaute. Und die italienische Polizei hatte ihn bis zur Raststätte begleitet und überprüft, ob er diese Warntafel kauft und montiert.

Ausserdem: Viele Autotransporter mit Hänger können bei Bedarf diese Warntafel problemlos nach hinten ausziehen. Eben über die Rücklichter des Hänger hinaus.

Warum sollte das beim Bootstrailer nicht gehen?

Wer weiss Genaueres?

Der Meinung bin ich auch.

Habe heuer mein Boot in Italien ca. 400 Kilometer gezogen.
Der Außenborder stand über die Lichterleiste drüber mit rot/weißer Tafel.
Wir wurden von den Carabineris auf der AB überholt, aber nicht angehalten. Dürfte also gepasst haben.

Bei den ganzen Wohnmobilen in IT habe ich auch am Fahrradträger
keine zusätzliche Lichtleiste gesehen - nur die Tafel.

Was auch gerne vergessen wird:
Auf einem gebremsten Anhänger MUSS eine 80 Km/h Tafel oder Pickerl angebracht werden.
Dabei ist es unerheblich ob du eine deutsche 100kmh Zulassung hast oder nicht.

Zitat aus ARBÖ Verkehrsclub:
- Anhänger müssen mit Aufklebern mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (80 km/h) gekennzeichnet sein

Quelle: http://www.arboe.at/services-reisen/...ecial/italien/

Lg.
Manfred
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  #5  
Alt 18.10.2016, 15:42
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Überstehende Ladung muss in I mit der Warntafel versehen werden.

Ich kenne das noch aus meinen früheren Windsurf Zeiten mit einem
Renault R5 (3,5 mtr.) und 4,80 mtr. Surfmast auf dem Dach.
Nachdem ich einen Polizisten vom Fahrrad geholt und eine saftige Strafe
gezahlt hatte, habe ich mir das Teil gekauft.
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Gruß Henning
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  #6  
Alt 18.10.2016, 19:03
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Aber das
Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Nachdem ich einen Polizisten vom Fahrrad geholt
war's wert, oder?
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  #7  
Alt 18.10.2016, 19:28
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Eclipse197 Eclipse197 ist offline
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Es gibt unterschiedliche Warntafeln...bei Italien sind es 5 rote Streifen und bei Spanien 3 rote Streifen. Wenn man im Wohnmobilforum liest gibt es da wohl Unterschiede
Gruß
Rudi
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  #8  
Alt 19.10.2016, 10:40
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Bin eben nicht sicher ob das so stimmt. Einerseits musste ein Kollege in IT mal eine Busse bezahlen, weil etwas hinter dem Trailer rausschaute. Und die italienische Polizei hatte ihn bis zur Raststätte begleitet und überprüft, ob er diese Warntafel kauft und montiert.

Ausserdem: Viele Autotransporter mit Hänger können bei Bedarf diese Warntafel problemlos nach hinten ausziehen. Eben über die Rücklichter des Hänger hinaus.

Warum sollte das beim Bootstrailer nicht gehen?

Wer weiss Genaueres?
Naja, das widerspricht sich ja nicht, vielleicht hab ichs einfach blöd erklärt:

Die Warntafel muss angebracht werden, sobald das Fahrzeug (mit Ladung) länger wird als die in den Papieren angegebene maximale Fahrzeuglänge. Auch, wenns nur 1 cm. ist.
Das ist von den Rücklichtern völlig unabhängig.
(In Deutschland dürfte man zusätzliche Rücklichter anbringen und gut)

Persönliches Beispiel:
Für meinen Pickup habe ich eine "Laderaumerweiterung". Die Heckklappe bleibt offen und am Ende der Heckklappe wird ein spezielles Gitter angebracht, damit nix rausfällt. Sogar mit extra Lichtleiste.
Damit ist es zwar noch der Wagen selbst, aber jetzt ist er länger als in den Papieren angegeben. Also muss ich in IT die Tafel dranmachen.

Heisst für dich beim Trailer:
In deinen Papieren steht jetzt wahrscheinlich auch so was wie "Länge des Anhängers 5,40m - 6,10m" oder so. Ist dein Hänger nun in der Realität 6,11m lang brauchst du die Tafel. Fertig. Ganz egal wo die Lichtleiste ist.
Ist der Hänger 6,10m brauchst du Sie nicht.

Die Frage, die sich unabhängig davon für dich stellt ist eher: Ist es in IT Vorschrift, dass die Lichtleiste immer am Ende des Anhängers ist, oder darf der Motor drüber rausstehen? Das kann ich dir aber leider nicht beantworten.

Aber diese Frage ist erst mal unabhängig von der Sache mit der Tafel.

Schöne Grüße,
Jan

Ach ja, und PS: Stimmt, für IT und ESP gibt es verschiedene Tafeln. Beim ADAC wurde mir auch gesagt, dass die im jeweils anderen Land nicht zulässig wären. Wenn man also mit einer ESP Tafel in IT rumdüst kostet das auch Strafe. Also Augen auf beim Tafelkauf!
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  #9  
Alt 19.10.2016, 14:56
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Interessantes Thema!
mich würde es auch interessieren, ob der Motor über die Lichtleiste schauen darf. Die maximale Länge wird nicht überschritten!

Wie ist das in D,A und IT geregelt wenn der Sachverhalt wie bei mir gegeben ist??

Lg
Roland
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  #10  
Alt 19.10.2016, 15:23
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Frank mannheim Frank mannheim ist offline
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Die Italiener wollen eine kpl. reflektierende Metalltafel mit schwarzem Rand fünf streifen rot weis.
Die Spanier beknügen sich mit drei streifen auf Blech kpl. reflektieren ohne schwarzen Rand.
Die Franzosen nehmen eine Kunststofftafel rot weis gestreift mit vier runden Reflektoren aktzeptieren aber auch die Italienesch und Spanische Variante.
Notwendig werden die Tafeln egal was transportiert wird wenn die zu Transportierenden sachen weiter hinten sind als die Rückichter.
Das heist Zb. beim Wohnmobil: Rücklichter in Heckwand eingelassen Flächenbündig und an der Rückwand ist ein Radträger montiert aber keine Räder drauf. Schild erforderlich weil etwas weiter nach hinten ist als die Rücklichter von Fahrzeug.
Wie sich das dann beim Boot verhält, bei dem man rein Theoretisch die Lichtleiste bis ganz nach hinten hätte rauszihen können weis ich nicht.
Binde die Lichtleiste doch einfach mit einem Gurt am Antrieb fest.
__________________
Gruß
Frank
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  #11  
Alt 19.10.2016, 15:30
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Darf ich mehr Verwirrung stiften?

Bei der Warntafel geht es m.E. in erster Linie um die Umrisse des Fahrzeuges. Wenn also irgend etwas über der Fahrzeugsilhoutte hinaus hängt, muss man das per Warntafel kennzeichnen.

Deswegen benötigen die Wohnmobilisten auch eine Tafel für ihren Paulchenträger.

Ich habe auch eine am Boot hängen, obwohl mein AB vor der Lichtleiste hängt und die Lichtleiste lt. Betriebserlaubnis nicht auf volle Länge ausgezogen ist.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #12  
Alt 19.10.2016, 15:38
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von adama Beitrag anzeigen
Interessantes Thema!
mich würde es auch interessieren, ob der Motor über die Lichtleiste schauen darf. Die maximale Länge wird nicht überschritten!

Wie ist das in D,A und IT geregelt wenn der Sachverhalt wie bei mir gegeben ist??

Lg
Roland
In Italien darf die überstehende Ladung (Boot) nicht mehr als 30% der
Fahrzeuglänge ausmachen.
Natürlch nur mit montierten der Tafel.
__________________
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Gruß Henning
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  #13  
Alt 19.10.2016, 15:50
kurz kurz ist offline
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Danke für die Antworten.

Ich denke mal, dass wenn man nun die Warntafel korrekt anbringt, der Aussenborder wohl hinter die Lichtleiste ragen darf. Immerhin hat man der Bolizei gezeigt, dass man alles getan hat, um legal zu sein.

Allerdings: Wird es wohl jetzt auch nicht so einfach sein, die Tafel senkrecht anzubringen... Hilft wohl nur austesten...
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  #14  
Alt 19.10.2016, 15:58
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Ich habe meine an der Badeleiter befestigt, da eine Befestigung am AB nicht möglich war.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #15  
Alt 19.10.2016, 16:26
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Frank mannheim Frank mannheim ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ich habe meine an der Badeleiter befestigt, da eine Befestigung am AB nicht möglich war.
Dann ist die Tafel aber wieder nicht ganz am Ende
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Gruß
Frank
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  #16  
Alt 20.10.2016, 10:48
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Servus!

Zitat:
Zitat von Frank mannheim Beitrag anzeigen


Notwendig werden die Tafeln egal was transportiert wird wenn die zu Transportierenden sachen weiter hinten sind als die Rückichter.
Das heist Zb. beim Wohnmobil: Rücklichter in Heckwand eingelassen Flächenbündig und an der Rückwand ist ein Radträger montiert aber keine Räder drauf. Schild erforderlich weil etwas weiter nach hinten ist als die Rücklichter von Fahrzeug.
Stoooop! Das ist für IT definitiv FALSCH!!!

Das ist ja gerade die Crux, die Italiener kochen da Ihr eigenes Süppchen!
Die anderen gehen zwar nach den Rücklichtern, da stimmt es - aber die Italiener gehen ausschließlich nach der in den Papieren eingetragenen maximalen Länge in den Fahrzeugpapieren. Ob da hinten noch Lichter dran sind ist denen Schnuppe.

Deshalb mein Beispiel mit der Laderaumerweiterung am Pickup von oben. Ich bin - trotz Rücklichter am Schluß - prompt rausgezogen worden.

Schöne Grüße,
Jan
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  #17  
Alt 20.10.2016, 10:52
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Der Vollständigkeit halber dazu der entsprechende Text vom ADAC aus der Verkehrsinfo für Italien:

Zitat:
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Ladungen und Dachlasten, die nach hinten über die im Kfz-Schein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausstehen, sind mit einer 50 x 50 cm rot-weiß reflektierenden Metall- Warntafel (typengenehmigt) zu kennzeichnen. Nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet.
Die Tafel ist am Ende des vorspringenden Ladungsteils so anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Nach Informationen des italienischen Verkehrsministeriums sind auch die früher zugelassenen und auch im deutschen Handel erhältlichen Kunststoff-Warntafeln erlaubt, wenn sie typengenehmigt sind (z.B. mit entsprechendem Aufkleber des Herstellers).
Mit einer Warntafel ist jede nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Die Ladung darf insgesamt aber nie mehr als 3/10 ihrer Gesamtlänge rückwärts überstehen. Die Tafel ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.
Nimmt die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht werden.
Die Warntafeln sind in vielen ADAC Geschäftsstellen erhältlich oder über den ADAC Shop zu beziehen unter folgendem Link
Quelle:
https://www.adac.de/reise_freizeit/s...r.aspx?Land=69

(Unter "Verkehr")
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