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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Suche ehemaligen Trailerbesitzer aus STD
Hoffentlich kann mir jemand Helfen.
Ich suche den Besitzer der Trailer mit dem Amtlichen Kenzeichen STD TS 500. Der Trailer ist noch zugelassen und seit 3 Jahren HU abgelaufen. Will nicht das derjenige Probleme bekommt (wegen HU Überziehung) falls ich den FZG Brief aufbieten lassen muss bei der Rennleitung MFG Thorsten |
#2
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Solange wie der Besitzer den Trailer nicht nutzt, kann er 100 Jahre die HU überziehen!
Die ist nur nötig wenn der Trailer im Strassenverkehr genutzt wird.Da brauchst du Dir keine Sorgen zu machen.Aber das mit dem Brief wird nicht gehen wenn der Trailer zugelassen ist. Mfg Michael
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5 LITER IS A GAS CANISTER, NOT AN ENGINE SIZE Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten! https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947 |
#3
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Zitat:
Es gibt auch Zulassungsstellen die die ( lange) abgelaufene HU beim Abmelden noch schnell mit einer OWI quittieren... Mit freundlichen Grüßen Tobias |
#4
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Nee nur bei Nutzung oder auch parken im öffentlichen Verkehrsraum! Was glaubst du wieviel hunderte Trailer in Kroatien ohne HU stehen??Oder zugelassen motorräder etc!
Mfg Michael
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#5
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Im Ausland ist das wieder was anderes. S. §29 StVZO
Es ist sicher so. Diese Tatsache und der allgemein verbreitete Glauben dass es nicht so ist, beschäftigt mich mind 2x im Monat ....
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#6
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Mein Trailer war 4 Jahre über dem TÜV Termin. Kein Problem und kein Kommentar beim Abmelden. War die ganze Zeit auf einem abgeschlossenne Werftgelände gestanden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#7
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Zitat:
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#8
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Zitat:
Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug muss per Gesetz eine gültige TÜV Plakette besitzen, ganz egal wo es steht!!! Auch im Ausland, z.B. Spanien wird das gern kontrolliert, weil es sowieso nicht erlaubt ist längere Zeit zulassungspflichtige Fahrzeuge im Ausland nicht umzumelden!!!
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#9
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Hallo,
ich hatte einmal ein Boot gekauft, bei dessen Trailer der TÜV 18 Jahre abgelaufen war. Damit bin ich dann vom Verkäufer aus direkt zum TÜV gefahren und dann zur Zulassungsstelle. Der Kommentar des TÜV-Prüfers auf meine Frage, ob das öfters vorkommen würde, dass der TÜV so lange abgelaufen ist, war, da geht noch mehr... Vor dem Kauf hatte ich bei der Zulassungsstelle angerufen und mich über den Trailer und dessen Zulassung informiert. Der Trailer stand 20 Jahre angemeldet in der Garage. Der Herr von der Zulassungsstelle meinte nur, dass die Trailer oft vergessen werden abzumelden, wenn ein Boot eingemottet würde.
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Danke, Kalle |
#10
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Zitat:
Ich lese daraus, dass Du es mit normal denkenden und netten Behörden zu tun hattest. Wärst Du an einen Paragraphenreiter gekommen, die auf Behörden ja nicht unüblich sind, wäre ein Ordnungsgeld fällig gewesen, allerdings für den Vorbesitzer.
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#11
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Zitat:
Gruß Alexander II. |
#12
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Ist nicht ganz das selbe aber ähnlich
Als ich dieses Jahr meinen bootstrailer geholt habe war der TÜV schon über 2 Monate abgelaufen Auf dem TÜV angekommen mußte ich diese, ich sag mal Strafe zahlen da der TÜV länger als 2 Monate drüber war Ich sagte dann das ich ihn erst gekauft habe und es doch nicht meine Schuld sei Da kam dann die Antwort ich hätte ihn Ja nicht kaufen brauchen oder vom Vorbesitzer TÜV machen lassen |
#13
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Zitat:
jo, ich war ganz entzückt von der Freundlichkeit des Zulassungsstellenmitarbeiters... Er meinte auch, dass ich so natürlich nicht fahren sollte... Es aber meine Entscheidung wäre den Trailer zum TÜV zu fahren... Der Trailer bekam eine neue Bereifung und dann ab zum TÜV und alles ohne Probleme.
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Danke, Kalle
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#14
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Wenn das Fahrzeug nicht für jedermann zugänglich ist (abgeschlossenes Privatgrundsrück) darf es zugelassen ohne gültige HU -Prüfung dort stehen.
Strafe für überzogene HU ist mir neu. Evtl. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich Im Lkw Bereich wird bei einer überzogenen SP eine teurere HU gemacht. |
#15
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Ich habe im Saarland auch eine "Zusatzgebühr" beim TÜV bezahlt, da dieser länger als 2 Monate abgelaufen war. Ich glaube das waren 30 Euro.
Mit der Begründung, dass es ja bei der Prüfung ein erhöhter Aufwand wäre...
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Danke, Kalle |
#16
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Interssant wäre , ob nur der TÜV eine solche Gebühr verlangt oder ob die Dekra und GtÜ die Gebühr auch berechnen.
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#17
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Ich kann es zumindest im Saarland vom TÜV under der Dekra bestätigen.
Im Saarland wurde aber der TÜV noch nie zurückdatiert...
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Danke, Kalle
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#18
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Vermutlich, weil er die Zulassungsbescheinigung 1 und 2 (oder nur 1, bei grünem Kennzeichen) nicht mit ausgehändigt bekommen hat, und den Anhänger nun nicht ummelden kann.
Verlusterklärung, ergo eidesstattliche Erklärung, darf nur der eingetragene Halter ausfüllen - so wäre der offizielle Weg. Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit, denn das Aufbieten darf man sehr wohl als Eigentümer, wenn man einen Kaufvertrag vorlegen kann und glaubhaft versichert, dass die Zulassungsbescheinigung im eigenen Besitz verloren gegangen ist. Das verschweigen viele Zulassungsstellen, für die ist die Sache natürlich erledigt, wenn man erzählt, dass man die Bescheinigung vom Vorbesitzer nicht erhalten hat - dann ist DER nämlich der letzte Ansprechpartner. Ist ja auch der offiziell richtige Weg. Manchmal sollte man sich vorher schlau machen bevor man sich äußert - die Zulassungsthematik der Behörde gegenüber ist so ein Fall!
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#19
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Wenn ein Fahrzeug für die Teilnahme am Verkehr bereit gehalten wird, und das ist ein angemeldeten Fz., dann muss die HU gültig sein.
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani
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#20
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Zitat:
Das passt auch genau auf die Gebühr als mein Motorrad 4 Monate drüber war. Solange das Fahrzeug auf Privatgelände steht ist es egal ob TÜV oder BE nicht vorhanden ist. LG Roland |
#21
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Zitat:
Wenn das Fahrzeug im Privaten Grundstück von außen zu sehen ist, kann ein Ordnungsgeld erhoben werden wenn der TÜV abgelaufen ist!
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#22
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Hi,
es ist nun mal so das in Deutschland alles, aber auch wirklich alles geregelt ist. Und das Gesetz sieht eben vor das auch zugelassene Fahrzeuge die auf Privatgrundstücken stehen eine gültige HU vorweisen müssen. Entscheident ist die Zulassung, bei einem angemeldeten Fahrzeug darf der TÜV nicht überzogen werden, auch wenn das Fahrzeug auf privatem Gelände steht und nicht im Verkehr benutzt wird. Dazu gibt es auch Urteile. BayObLG Beschl. v. 11.02.82, VRS 62, 386, Rebler, VD 2006, S. 64 Gruß Udo |
#23
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Zitat:
gilt dies auch , wenn das Privatgelände für Dritte nicht zugänglich ist ? Gruß John |
#24
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Zitat:
Allerdings kannst Du nur belangt werden, wenn das Kennzeichen vom öffentlichen Raum aus sichtbar ist. Also Trailer oder Auto umdrehen, oder Kennzeichen abschrauben - Fertisch
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#25
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Dann mal eine Frage. Ein Boot wird gekauft mit Trailer und TÜV, steht dann einige Jahre auf einem Werftgelände und wird dort geslippt oder gekrant. Zumindest am Gardasee gilt dies für tausende Trailer. Wenn das Boot samt Trailer verkauft wird, gehe ich zum TÜV und muss eine Strafe zahlen?
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