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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Gemeinde will unseren Gehweg kaufen, zustimmen oder nicht?!
Hallo Zusammen,
hatten vor ne Woche ein Schreiben von der Gemeinde (Kämmerei) im Briefkasten die unseren Gehweg abkaufen wollen.... siehe Schreiben.... Dieses Haus haben wir vor 10 Jahren erworben (aus 1900).... Wir vermuten nach einigen Gesprächen mit Nachbarn, dass wir noch die einzigsten sind, denen der Gehweg zum Grund und Boden (an einer Kreisstraße) gehört.... Wahrscheinlich ist dies nun erst jetzt bemerkt worden, da wir unser Dach neu decken lassen haben und die Dachdeckerfirma eine Gehwegsperrung bei der Gemeinde gemacht hat, diese dann darauf gekommen sind dass es unser Gehweg ist. Wir wollen den Gehweg (ca. 26 qm) eigentlich nicht verkaufen. Könnte es hierbei evtl. zu einer Zwangsenteignung kommen? Hat jemand ne Idee welche Bewandtnis das haben könnte Gruß Dani
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Gruß Dani und Melli Geändert von bootsdani (01.02.2017 um 12:36 Uhr) Grund: Persönliche Daten unkenntlich gemacht
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#2
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Ich würde mich aus der Verkehrssicherungspflicht rauskaufen lassen. Was nutzt die dieses Grundstückchen?
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Gruß Ewald
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#3
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Hmm,...wahrscheinlich musst du die Reinigung zahlen, wenn er der Gemeinde gehört.
Willy
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#4
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Moin Dani ,
hast du baurechtliche Nachteile dadurch ? Könnte für den Preis / qm interessant sein . Grundsätzlich ist es möglich : https://www.minilex.de/a/voraussetzu...die-enteignung Gruß John
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#5
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Zitat:
Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
#7
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Die Begründung im Schreiben "um rechtlich geordnete Verhältnisse zu schaffen",
ist meiner Meinung nach ein Witz. Was ist an den jetzigen Verhältnissen denn "unordentlich", bzw. rechtlich nicht klar ? Mir gehört auch die Fläche vor meinem Grundstück, bis zur Mitte der Straße. Anfangen kann ich damit nix, weder drauf bauen, noch mich wehren wenn jemand die Straße aufreißen will um Leitungen zu legen oä. Aber abtreten/verkaufen würde ich sie nicht, getreu dem Motto meines Großvaters "Land verkauft man nicht" !
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#8
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Zitat:
Sollte was am Auto oder Böötchen zu machen sein, können wir dies auch nur hiervor machen (allerdings immer mit Rücksicht auf Passanten) hatten nie Beschwerden. Das mit der Versicherungspflicht hat mir der nette Herr auch ans Herz gelegt... aber da muß ich mich erstmal schlau machen.
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Gruß Dani und Melli
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#9
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Zitat:
Nur noch hoch handeln. Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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#10
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Wäre es mein Grundstück, so würde ich es nicht Verkaufen, das mit dem Enteignen ist so eine Sache normaler weise muss es im Öffentlichen Interesse sein, das muss die Gemeinde auch bekunden und zwar Schriftlich, bis zur Enteignung vergehen eigentlich Jahre, ist ein sehr langer Rechtsweg für die Gemeinde, solltest du Verkaufen wollen, lass dir doch ein anderes Grundstück von der Gemeinde geben und leg halt noch was drauf, muss ja noch kein Bauland sein. Grund und Boden wird nicht billiger und er Vermehrt sich auch nicht.
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#11
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Zitat:
genau deshalb habe ich angerufen bei dem netten Herrn, er hat das wiedergegeben das im Schreiben steht..... dies konnte ich so nicht akzeptieren.. bei uns ist die komplette Straße am ar... und der Gehweg erst recht.... haben dies aber schon vor Jahren bei der Gemeinde angesprochen, aber nie was passiert.... Mache am WE mal Fotos
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Gruß Dani und Melli |
#12
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Hallo,
mein Onkel hatte das gleiche "Problem", da sich allerdings hinter seinem Haus Brachland befand welches der Gemeinde gehört machte er den Vorschlag seinen Zaun um Gewegsbreite (ca.2m) nach hinten zu verlegen. Die Gemeinde lehnte ab da der qm-Preis vor seinem Haus (Gehweg) wesentlich günstiger sei als der des Brach/Baulandes hinter dem Haus. Fazit: Er lehnte das Kaufersuchen der Gemeinde ab. Das war vor ca.6 Jahren.
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"schützt den Wald...esst mehr Spechte" Grüße vom Elbekilometer 310 Tschau der Christian
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#13
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Zitat:
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#14
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Zitat:
wir sind aus dem Schwobaländle wir haben die Kehrwoch scho gmacht bevor Gmeinde kommt
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Gruß Dani und Melli
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#15
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Korrekt, Wege-und Leitungsrecht sind eingetragen, geht ja auch nicht anders da es eine öffentliche Straße ist.
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#16
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Zitat:
Anhand der wenigen Infos: Niemals würde ich den Streifen verkaufen. Google Earth kann täuschen aber Euer Haus steht anscheinend am dichtesten an der Strasse - verglichen mit der Nachbarbebauung. Wer weiß, was kommt und man den Streifen mal braucht... Es gibt die tollsten Sachen wenn man die Fassade umbaut, Türanschlag nach außen, Rolladenkästen, dämmt, Dachvorsprung, Regenrinnen... Solche Satzung können drangsalieren aber nicht solange einem der Streifen gehört. Eine Ecke scheint ja nach Plan dicht, wenn nicht unmittelbar, an den Bürgersteig zu grenzen... Und je nach Bebauungsfaktor könnten Euch genau die 26m² Grundstücksfläche mal fehlen wenn man an oder umbauen möchte... Zu guter Letzt, 1/3 des Bodenrichtwertes des Gutachterausschusses (der der aktuellen Entwicklung etwa 2 Jahre hinterherhinkt) ist ein Witz. Im Enteignungsfall gäbe es volle 100%. Und auch dann Möglichkeiten sich die Flächen für zukünftige Bauvorhaben anrechnen zu lassen. Versicherungspflicht ist Mumpitz. Haftpflicht für den Acker hat man ohnehin und damit droht allenfalls OWiG... In Niedersachsen gibt es zudem lustige Fälle, wo statt dass der Kreis eine Sondernutzung hat und eine Strasse / Bürgersteig unterhalten darf, plötzlich die Anlieger und vormaligen Eigentümer Ausbaubeiträge, Erschließungskosten und der Dinge mehr bezahlen durften. Bei "um rechtlich geordnete Verhältnisse zu schaffen" klingeln da alle Alarmglocken. Wie gesagt, zu wenig Info, aber das würde ich tunlichst nicht annehmen.
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#17
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Nur meine völlig unmassgebliche Meinung
Ich denke, wenn die wollen werden sie irgendwann ein öffentliches Interesse anmelden und dann geht es erst nur um geschickte Verhandlungen, dann werden sie irgendwann mit Enteignung drohen ?! Lasse Dich unbedingt rechtlich beraten
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative Geändert von 45meilen (31.01.2017 um 23:51 Uhr)
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#18
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Warum sollte eine Gemeinde, in Zeiten leerer Kassen ein Grundstück ankaufen wollen, welches ihr nicht in absehbarer Zeit einen Nutzen bringt? Als Grundstückseigentümer würde mir so etwas zu denken geben. Ich würde mich für das Kaufangebot bedanken und darauf verweisen, das es ja bis jetzt auch immer so gut geklappt hat und ich an einem Verkauf nicht interessiert bin. Dann muss die Gemeinde schon mit ein paar mehr Infos erklären, warum man das Grundstück unbedingt kaufen möchte.
Ich weiss nicht warum, aber ich denk die ganze Zeit an eine Bushaltestelle.
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#19
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Heute kauft die Gemeinde den Streifen und in den nächsten Jahren macht sie Straße und Gehweg neu, und du wirst an der Erneuerung beteiligt. Das kostet ein vielfaches dessen, was du heute bekommst.
Ich würde mal abklopfen, was die vorhaben und ich würde die Klarnamen und die Adresse aus dem Schreiben schwärzen. |
#20
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Schon lustig, meinen Gehweganteil wollten sie nicht einmal geschenkt haben ...
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#21
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Schließe mich dem an, bloss nicht verkaufen. Ohne Grund wird solch ein Angebot nicht gemacht.
Wir sind in ähnlicher Situation, uns gehört das Deichkabel auf Grundstückslänge auf der anderen Straßenseite. Das Land darunter könnte irgendwann Bauland werden, solange ich im Besitz des Deichkabels bin, wird dort auch keine Straße oder Einfahrt in ein Neubaugebiet entstehen. Also Behalten und evtl ein Schild Privatweg aufstellen, so gibt's auch keine Probleme mit den möglichen Kosten der Reinigung durch die Gemeinde. Grüße Daniel
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#22
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Zitat:
Als nun die U-Bahn fertig war, entfielen diese Schienen und anstatt der Schienenbetreiber diese auf eigene Kosten entfernen ließ, wurde seitens der Gemeinde/Stadt, eine Wohnumfeldverbesserung daraus gemacht. Parkbuchten und dazwischen begrünte Hundeklos. Ich habs nicht mehr genau im Kopf, für unsere 14m waren es irgendwo um 5000 Mark. Willy
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#23
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Wenn du generell an einem Verkauf interessiert sein solltest, musst du rausfinden was der Gemeinde ein Ankauf bringt.
Und dann würde ich mit denen verhandeln. Wir haben vor ein paar Monaten einen kleinen Teil unseres Landes (Bauernhof) an die Stadt verkauft weil die Emscher (offenes Abwasser) dort renaturalisiert werden soll. Das ist für sich ja schon ein Zugewinn. Aber die Stadt hat nach langem Hinhalten auch den 3-fachen Preis gezahlt wie ursprünglich angeboten. Nicht zuletzt weil auf der anderen Seite Kleingärtner sitzen, da hätte sich die Gemeinde die Zähne dran ausgebissen.
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Grüße aus dem Ruhrpott -Felix-
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#24
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Da hätte ich nach einem kleinen Teich mit Steg verlangt....
Willy |
#25
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Wenn ich richtig verstanden habe wird die "Scheuer" als Garage genutzt und das Tor liegt direkt am Gehweg, so dass eigtl. davor kein Auto passt.
Die erste Auflage der Stadt nach Verkauf des Gehwegs wird sein, dass das Scheunentor gegen ein automatisches Tor getauscht werden muss, da eine Einfahrt in die "Garage" ohne vorheriges (kurzes) abstellen des Fzgs. auf öffentlichem Raum um das Tor zu öffnen nicht möglich ist. Einfach mal auf dem Weg nach Schorndorf kucken wie viele solche automatischen Tore bei solchen Gebäudekonstellationen eingebaut sind - und staunen. Das wären dann die angeführten Gründe für den Kauf: "geordnete Verhältnisse" und die Möglichkeit für die Stadt zur Durchsetzung der (ihrer) "Verkehrssicherungspflicht". Fazit: Auf keinen Fall verkaufen!
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____________ Gruß der Maik Geändert von Nebelhorn (01.02.2017 um 09:17 Uhr)
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