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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Funk an Bord und Skipper zuhause
Ahoi,
ich bin mir unsicher, wie die richtige Handhabung ist. Wenn ich mein Boot verleihen möchte und es liegt kein UBI vor, muss dann das Funkgerät ausgebaut werden oder reicht, wenn es stromlos gemacht wird, z.B. mit fehlender Sicherung? Habe per Suche leider nichts gefunden.
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viele Grüße aus der Grünen Heide |
#2
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nur Sicherung reicht nicht, wenn das Boot länger verliehen wird am besten Funk ausbauen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#3
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Denke an Wochenende oder eine Woche an meine Kinder...
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viele Grüße aus der Grünen Heide |
#4
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Baue doch einfach die Antenne ab, dann sollte auch die Polizei
damit zufrieden sein. Da ein Funken dann unmöglich ist, aber ob das wirklich so gehandhabt werden kann
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Mit besten Grüßen Andreas |
#5
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Ich habe früher häufiger gechartert. Bevor ich einen Funkschein hatte, hat der Vercharterer (niederlande) immer daß Handsprechteil demontiert und mitgenommen. Das ist anscheinend in den Niederlanden ausreichend. Hatte sogar den Vorteil das ich Funk noch mithören konnte.
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Gruß Thorsten Alles wird gut. |
#6
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In der Fahrschule meine ich gelernt zu haben, dass es ausgebaut werden muss. Was ich mehr als übertrieben finde.
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__________________ Gruß Christian |
#7
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Hallo,
So wie ich das aus den Beiträgen hier im Forum herausgelesen habe, besteht bei vorhandenen Funkgerät die Plicht es einzuschalten und binnen den Kanal 10 abzuhören. Was man ohne Funkschein aber ja nicht mehr darf. Also muß auf einem Boot mit Funkgerät auch immer jemand mitfahren der einen Funkschein hat! Für Charterboote scheint es wohl eine Sonderregelung zu geben. Wie gesagt, im Forum zusammengelesen, selber ist noch kein Schein vorhandenen aber für dieses Jahr angedacht. Gruß Jürgen
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#8
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Hallo Tommy,
zu dem Funkgerät gehört doch sicher auch eine Frequenzzuteilungsurkunde (jetzt nur noch "Zuteilungsurkunde"). Damit ist das Schiff mit einer Funkanlage ausgerüstet und es muss immer einer mit UBI an Bord sein. Auf See muss der Schiffsführer ein SRC haben. Daraus folgt, dass das Schiff rein rechtlich ohne UBI-Mensch nicht bewegt werden darf. Da hilft auch kein Ausbauen, du müsstest die Zuteilungsurkunde zurückgeben. Wie du das jetzt handhabst, ist deine Sache. Aber nach meinen Erfahrungen mit dem Entenschutz solltest du die gesamte Funkanlage verschwinden lassen. Ein Stegnachbar hat am frisch gekauften Boot die Antenne drangelassen, da hat der Entenschutz irgendwo nachgesehen und bestätigt, dass keine Frequenzzuteilung auf das Schiff erteilt wurde. Vorsicht also - vor allem in der Schleuse Lehnitz!
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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#9
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Danke für die Antworten.
Hieße das dann, dass z.B. eine Reparatur der Funkanlage die zeitweise Stilllegung des Bootes bedeuten würde? Gibt es eine "Pause" dür die Zuteilung in solchem Fall? Ab- und Anmelden macht ja wenig Sinn. Antenne ist eine Multiantenne, für Radio usw. auch. Die muss bleiben. Diese Bürokratie macht einen verrückt. Funk raus ist ja schon blöd genug. Wenn das nicht reicht, ist das aber dämlich. Verstehe dann den Sinn nicht
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viele Grüße aus der Grünen Heide |
#10
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Das Thema habe ich letztes jahr mit der Wasserschutzpolizei geklärt.
Die Kollegen für die Wassersport Abteilung sagten, ohne Funkschein darf KEIN gerät an Bord sein. Also gerät ausbauen reicht Da diese in der Regel auch nur Steckverbindungen haben, dürfte das einfacher sein als Antenne o.ä. Abbauen Gesendet von meinem D5803 mit Tapatalk |
#11
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Offizielle Auskunft war: ausbauen. Auch mit Zuteilungsurkunde ist es immer noch freiwillig ausgerüstet, keine Pflicht, die Funke auch an Bord zu haben.
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#12
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Zitat:
Das Funkgerät könnte Schaden nehmen, wenn daran neugieriger Weise herumgespielt wird und dabei die PTT (Sende)-Taste gedrückt wird. Die Senderendstufe könnte so eine Behandlung wegen der fehlenden Last mit anschließender Dienstunfähigkeit quittieren. Besser wäre es die Funke komplett auszubauen. Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. Geändert von Joshua Slocum (19.02.2017 um 18:00 Uhr) Grund: Die verd.... Rechtschreibung. |
#13
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Antenne wird keinesfalls abgebaut. Die ist für alles andere auch, wie ich oben schrieb.
Das Funkgerät wird als Aufbau installiert, nicht wie geplant, eingebaut. Wenn ich dann noch alles steckbar mache, von der Kabelei, ist das Abbauen schnell gemacht
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viele Grüße aus der Grünen Heide |
#14
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Am einfachsten wäre es wenn deine Kinder, oder wer immer das Boot leihen möchte, den UBI machen würden. Denn so ein Funkgerät macht schon Sinn.
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#15
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Zitat:
http://www.bootstechnik.de/2012/05/1...gungen-binnen/ Gerade im westdeutschen Binnenbereich gehe ich aber davon aus, dass das wesentlich laxer gehandhabt wird, auch von der WSP. Denen ist wichtiger, dass ein Funkgerät nur sachkundig bedient wird, als dass ein freiwillig ausgerüstetes Boot auch wirklich funken kann. Denn Binnen ist das Risiko, dass durch Fehlbedienung der Betriebsablauf wesentlich gestört wird (bspw. ein gesetzter Träger auf dem Anrufkanal einer Schleuse), sicherlich größer, als dass ein Notruf ungehört verhallt, weil ein Sportie seine Anlage gerade nicht hörbereit hat. Gerüchtehalber sind die ostdeutschen WSP-Kollegen hier signifikant präziser in der Überwachung der einschlägigen Regelungen.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#16
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UBI machen
So habe ich es mit meiner Schwester auch gehandhabt.
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Beste Grüße aus dem schönen Lipperland Detlef Solange nicht endgültig geklärt ist warum Dinosaurier ausgestorben sind betrachte ich eine Männergrippe als ernsthafte Bedrohung! |
#17
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Das ist doch wohl typisch deutsch. Ich verstehe, dass nur mit Funkzeugniss gefunkt wird. Auch, dass das Gerät an sein soll. Aber wenn es kaputt oder ausgebaut ist, darf das Boot nicht bewegt werden? Was für ein sinnloser Paragraphenmüll. Freiwilliges ausstatten führt dann unter Umständen zu großen Nachteilen. Ich verstehe deutsche Regelungen oft nicht...
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viele Grüße aus der Grünen Heide |
#18
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eigentlich nicht. Im Seefunk sind alle Regeln von der UNO und damit international (fast) gleich, im Binnenfunk hat man die Vorgaben auch sehr breit angeglichen. Alles andere wäre ja bei den stetigen Grenzüberschreitungen lästig.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#19
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Naja. Wie man's nimmt. In Holland wird das Mikro abgenommen und gut ist. Bei uns soll das Boot stehen bleiben. Finde das echt blödsinnig. Wenn das Gerät weg ist, darf man nicht fahren... Mir erschließt sich der Sinn nicht.
Fazit: wir werden bei Bedarf das Funkgerät entfernen, die Kinder fahren lassen und abwarten, was die Behörden daraus machen. Wird es mir zu blöd, melde ich das Ding ab und es kommt in den Flohmarkt. Wollte eigentlich mehr Sicherheit und nicht mehr Einschränkungen... Gesendet von iPad mit Tapatalk
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viele Grüße aus der Grünen Heide
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#20
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Das versuch' mal bei neueren Funkgeräten. Bei den meisten sind aus genau diesem Grunde die Mikrofone fest installiert.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#21
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Das will ich ja nicht. Ich will es ausbauen. Habe mich wohl falsch ausgedrückt. [emoji848]
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viele Grüße aus der Grünen Heide |
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hi, das habe ich so in NL noch nicht mitbekommen, aber vlt. auch weil da keine Diskussion nötig ist. In NL gelten auch die gleichen Regeln und gelegentlich wird man sogar wegen des passenden ATIS Codes angefunkt. Wo ist das Problem, die Funkprüfung zu machen?
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#23
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Vielleicht wollen sie das alle paar JAhre ein paar Stunden nutzen. Wo ist das Problem, temporär den vorherigen Zustand her zustellen.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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viele Grüße aus der Grünen Heide |
#24
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Herr Weiler, auch hier im Forum schon als WSV-Fachmann für derartige Fragen genannt, antwortet auf die Frage, ob man, wenn ein Funkgerät ausgebaut, aber nicht abgemeldet wird, überhaupt noch fahren darf klar und eindeutig:
"Ja als Kleinfahrzeug sind Sie nicht funkausüstungspflichtig und können somit auch so die Bundeswasserstraßen befahren" |
#25
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Ich hoffe mal, dass dieses Zitat gekürzt ist. Wenn nicht, hat der "Fachmann" einiges vergessen. Es gibt eine Menge Kleinfahrzeuge, die funkausrüstungspflichtig sind.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern Geändert von Emma (21.02.2017 um 10:19 Uhr)
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