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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Fragen zur Eigentumswohnung Mehrparteienhaus
Ahoi Experten hier,
ich habe ein paar Fragen zum Thema Eigentumswohnung. Jeder der eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus besitz kennt das Problem: Man muss sich mit den anderen Eigentümern möglichst friedlich darüber einigen was ausserhalb der eigenen Wohnung passieren soll und was nicht. Nicht immer ganz einfach aber okay. Schwierig wird es jetzt, wenn andere Wohnungen vermietet sind und die Eigentümer nicht vor Ort. Spricht man die fremden Mieter bei Problemen (Verstößen gegen die Hausordnung) direkt an, oder wählt man die Hausverwaltung oder den direkten Draht zum Eigentümer? Extrem schwierig finde ich den Punkt: Gartennutzung! Ein Garten für 8 Parteien, frei zur Nutzung. Wie regelt ihr das? Kann man das einschränken? Ich persönlich finde jegliche Gartennutzung als sehr störend, da Schlafzimmer, Küche und Balkon dorthin ausgerichtet sind. Ich wäre auch bereit auf die Gartennutzung komplett zu verzichten. Andere nicht. Jetzt der schwierigste Punkt: Gartenparty! Wie geht ihr damit um? Herrscht um 22 Uhr die Nachtruhe (Musik aus), oder laßt ihr die Leute feiern bis sie umfallen?? Es geht bei dieser Frage nicht nur um mich, sondern um ca. 300 Nachbarn, die im ganzen Carree von dem Lärm betroffen sind! Freue mich auf Antworten.
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Gruß Günni |
#2
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Natürlich sollte man als erstes Mal mit dem Mieter reden und nicht gleich beim Eigentümer Petzen gehen.
Dann Gartennutzung.. am liebsten würdest Du das wohl verbieten, na klasse. Genau wegen solchen Leuten wie Dir käme ich nicht im Traum auf den Gedanken eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus zu kaufen. Da lobe ich mir mein Häuschen mit Garten und Nachbarn rechts und links, die wie ich auch ihren Garten nutzen und keinem was verbieten wollen. Ist nicht böse gemeint, aber meine Meinung.
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Gruß Ralf
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#3
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Also beim Verstoß gegen die Hausordnung mit den Mietern sprechen.
Nur reden läuten kann geholfen werden. Gartennutzung würde ich nicht verbieten. Du würdest bestimmt auch Tierhaltung und Kinderkriegen verbieten Partys bis in die Puppen geht natürlich nicht da gibt es gesetzliche Regelung. Aber auch da gilt erst mal normal versuchen die Lage zu klären. Ansonsten hole ich mal der Thröth wird interessant.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#4
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Meine Wohnsituation in meiner deutschen Wohnung ist auch so gelagert.
Eigentümer und Mieter bewohnen das 10 Parteienhaus. Zu Deinen Fragen und wie wir es geregelt haben: Es besteht eine Hausordnung, die von allen Eigentümern verabschiedet worden ist. Liegt ein Verstoß gegen diese vor, was leider schon passierte, halte ich es für "normal", daß man den Mieter darauf anspricht.... Bei Uneinsichtigkeit wende ich mich an den Eigentümer (Vermieter), ob er dies dann selbst regelt oder dem Verwalter überläßt ist nicht meine Sache. Erst wenn der Eigentümer seinen Mieter nicht ins Benehmen setzt, würde ich auf der Eigentümerversammlung die Sache zur Sprache bringen. Die Gartennutzung kann von den Eigentümern der Anlage auch bestimmt werden (s. Eigentümerversammlung - Hausordnung) Unter "normalen Menschen" die miteinander reden , also alles kein Problem, oder?
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#5
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Zitat:
Gut gebrüllt Löwe! Wenn Du mir "noch" bezahlbare Häuser z.B. in Dsseldorf nennst, verkaufe ich direkt meine Wohnung
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#6
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Ein Garten zur Nutzung frei für acht Parteien? Das gibt, wenn nicht alle Miteigentümer dicke Freunde sind (und selbst dann!) mit Sicherheit Ärger. Unsere ETW-Anlage besteht zwar nur aus vier Parteien, aber die Gartennutzung ist bereits in der notariellen Teilungserklärung geregelt: linke Hälfte der Eigentümer unten links, rechte Hälfte der Eigentümer unten rechts, kein Nutzungsrecht für die Eigentümer der oberen Wohnungen. Weil das von Vornherein klar war, gab es da vom Kaufzeitpunkt an nie Probleme. Wir (unten rechts) und unsere Nachbarn (unten links) haben "unsere" Gärten einvernehmlich mit einer kleinen Sichtschutzhecke getrennt, und wenn wir (unten) oder die anderen (oben auf dem Balkon) mal feiern oder Gäste haben, dann sagen wir das den anderen vorher, und seit über 30 Jahren leben wir friedlich mit- und nebeneinander, weil ja jeder irgendwann mal Ramba-Zamba macht.
Bei acht Parteien würde ich, wenn die Nutzung des Gemeinschaftseigentums nicht schon in der Teilungserklärung geregelt ist, eine Nutzungsregelung in der Eigentümerversammlung beschließen. Wie die nun aussieht (Wer mäht wann den Rasen? Wer darf was pflanzen? Wer darf im Garten spielen/feiern usw.) das müsst ihr selbst einvernehmlich beschließen. Und, jede Wette: das gibt Ärger. Dass die Nutzung des Gemeinschaftseigentums nicht schon in der Teilungserklärung geregelt ist, finde ich ungewöhnlich. Ist euer Notar Berufsanfänger? Und zu Kommentaren wie : "Genau wegen solchen Leuten wie Dir käme ich nicht im Traum auf den Gedanken eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus zu kaufen." verkneife ich mir jetzt mal 'ne Stellungnahme, nur so viel: es kann sich halt nicht jeder ein freistehendes Einfamilienhaus im Grünen leisten...
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#7
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Natürlich ist die Nutzung des Gemeinschaftseigentums in der Teilungserklärung geregelt.
Ausgangspunkt der Regelung ist aber , daß es "normal, von normalen Menschen" genutzt wird. Jetzt geht natrlich die Diskussion los : Was und wer ist normal!
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#8
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Etw
Aus Erfahrung: Es gibt eine bindende Hausordung.
Als Ansprechpartner ist grundsätzlich der Eigentümer gefragt. Der hat den Mietvertrag gemacht und muss die Hausordnung mitgeben. Ich habe die wenigen Male, wo etwas in unserer kleinen Anlage war mit dem Verwalter besprochen, da der die Interessen aller Eigentümer vertritt und die Hausordnung durchdrücken sollte. Ich hatte bisher mit der Wohnung, die ich jetzt vermiete wirklich Glück. Also, sprich mit dem Verwalter, lass den nach vorne gehen, der wird dafür bezahlt. Gartenparty im Gemeinschaftsgarten nach 22h, wenn ich gefragt wurde max 2-3 Mal im Jahr. Vorher darf das jeder im Massen machen. Guido |
#9
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Na ja,
das Problem steckt halt auch im Detail. Das ganze Haus gehörte einer Familie, die es erbaut hat. Mit der Zeit haben sie 3 von 8 Wohnungen (Stimmenmehrheit) verkauft, Vater verstorben, Mutter im Altenheim und den Kindern gehören 5 Wohnungen. In den angrenzenden Häusern ist es genau so, wie Thomas es schreibt. Die Eigentümer im Erdgeschoss haben jeweils die alleinige Gartennutzung. Bei uns wird das nicht gehen, da dann die anderen Wohnungen schwerer (Mietminderung) zu vermieten sind. Das werden die Eigentümer nicht zulassen .... Hinzu kommt, dass die beiden Dachgeschosswohnungen keinen Balkon haben. Abschließend zum Partylärm: Die Freiheit des Einzelnen endet dort wo sie die Freiheit des Anderen berührt!
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Gruß Günni |
#10
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Das Problem ist doch offenkundig.
Du hast eine Wohnung in einem Haus gekauft, das dir nicht mehrheitlich - eine Famie - gehört. Also musst du dich der Familie fügen (wenn diese schön zusammen hält). Ich würde das Gespräch mit den Nachbarn suchen, aber eine andere Regelung wirst du nur bekommen, wenn du eine Mehrheit bei den Miteigentümern bekommst, was ja wohl nicht klappen wird.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#11
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Das ist in der Tat eine blöde Konstellation. In meiner Nachbarschaft steht auch so ein ehemaliges Mietshaus, in dem jetzt - nach Erbfall und Umwandlung in Eigentumswohnungen - teils Mieter und teils Eigentümer wohnen. Da steht im Sommer jeden Samstag die Polizei vor der Tür, und da kann man Dir nur wünschen, dass Du gute Nachbarn hast...
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#12
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Ja das ist leider eine blöde Konstellation!
Da hilft wohl nur abzuwarten bis meine Frau in Rente geht und dann an die Ostsee ziehen! *daswärfein* Sind aber noch 14 Jahre ... Ärger gibt es meistens nur mit ein bis zwei Personen. Junge Wilde, schwer erziehbar. ZITAT von Guido: Gartenparty im Gemeinschaftsgarten nach 22h, wenn ich gefragt wurde max 2-3 Mal im Jahr. Vorher darf das jeder im Massen machen. Wie soll das denn gehen bei 8 Parteien? 2-3 Mal? Wer darf, wer nicht? Nein das hieße dann 3 x 8 sind 24 Partys im Jahr! *nichgut* Und die anderen bis 22 Uhr? Was machst Du wenn die Musie um 24 Uhr noch immer dröhnt und der Mieter grundsätzlich nicht mehr mit Dir spricht?
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Gruß Günni |
#13
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@ Günni
Als ich meine Wohnung vor 20 Jahren kaufte, war die gleiche Situation. Eine Familie, die von 10 Wohnungen drei verkaufte. Ich war auch zu blind um die Probleme in der Zukunft bezglich Abstimmungsverhältnis in der Zukunft zu sehen...... Hat sich in den Jahren aber ziemlich gut gelöst, weil ich mich trotz Minorität ab und zu mal heftig auf die Hinterbeine gestellt habe und gesagt habe wir können dies auch per Gericht aushandeln. (Wäre wahrscheinlich nicht immer gut für mich ausgegangen, aber war zu mindest abschreckend und zeitintensiv) Manchmal hat auch einfach nur geholfen dem "Herrn Doktor" mal klar zu machen, welche abstrusen Ideen er hatte (Auch Techniker sind nicht immer blöd). Heute ist Gott sei Dank mehr die zweite Genaration am Drücker und die Alten sind milder, ich will nicht sagen, seniler geworden..... Lies Dich etwas ein in die Gesetze , such Dir eventuell auch mal Rat beim Fachanwalt, hau Ihnen die Sachen um die Ohren......und Du wirst sehen, es wird klappen. Laß Dich also nicht unterkriegen und die kommenden 14 Jahre mit teilweise schlaflosen Nächten verbringen. Viel Erfolg!
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#14
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@ Thomas
Hi Thomas, ja danke für Deine Tipps und das Verständnis! Tut gut! Wir haben strategisch auch schon einiges erreicht: - Die "Eigentümerfamilie" auf Kostensenkungen zu konzentrieren - Einen von ihnen von den Entscheidungen auszuschließen - Die offizielle Erlaubnis kleinere Probleme mit den Mietern direkt zu klären, sofern möglich. Es dient alles dazu, dass sie ihre Miete erhalten und sich ansonsten möglichst um nichts kümmern müssen und wir hier das Zepter weitgehend in der Hand halten. Dennoch nervt mich die Grundsituation. Wenn wir verkaufen und woanders hinziehen müssen wir draufzahlen. Wenn wir unsere Wohnung vermieten und wegziehen müssen wir auch draufzahlen. Da bleibt nur abzuwarten und das Beste draus zu machen ...
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Gruß Günni |
#15
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Kommt drauf an, wann du gekauft hast. Im Moment läuft doch am Immobilienmarkt alles und zwar zu Horrorpreisen. Ich würde da mal drüber nachdenken.
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#16
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Zitat:
Haben wir selbst 2014 erlebt.. |
#17
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Genauso ist das!
Ein Verkauf macht nur Sinn, wenn man das Geld über hat und sich davon ein schickes Böötchen kaufen kann. Ansonsten bliebe nur eine günstige Randlage, die wir aber nicht bevorzugen. Gestern kam mir die waghalsige Idee eines Wohnungstausches. Wir ins Erdgeschoss. Dann könnte man eventuell die Gartennutzung neu regeln. Aber auch diese Idee hat einige Nachteile und kostet einiges (Teilungserklärung, Grundbuch, Umzug/Renovierung) Hinzu kommt noch, dass eine Eigentümerin von "unserer Seite" verstorben ist und die Erben und die Zukunft dieser Wohnung noch unklar ist. ... abwarten, Tee trinken, positiv denken ...
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Gruß Günni |
#18
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Wir wohnen zwar Außerhalb in einem Einfamilienhaus, dennoch gibt es angrenzend Nachbarn, die wir aber zu gerne mit ins Boot nehmen zum Feiern - umgekehrt funzt das natürlich auch
Dies wäre vielleicht auch ein Ansatz, für euch - feiert doch einfach alle zusammen und dafür dann halt nicht ganz so oft Persönlich bin ich auch der Ansicht, dass es immer besser ist ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn zu haben, völlig gleich ob das nun Mieter oder Eigentümer sind. Da ist also natürlich besser, vorab das Gespräch zu suchen als gleich den Anscheißer eine Instanz höher zu machen. Wenn ich in Düsseldorf leben würde, würde ich mir also ein paar Früh unter den Arm nehmen und einfach mal nebenan klopfen und beim Bierchen kund tun, wo der Schuh drückt. Erfahrungsgemäß kommt man somit weiter, als mit der Brechstangenmethode. Grüße Daniel
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#19
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Also mit Früh (Kölsch) machste dir in Düsseldorf sicherlich keine Freunde.....
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#20
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In so einer Diskussion darf ein Spruch nicht fehlen:
Eine Eigentumswohnung vereint die Nachteile von Miete und Kauf Gruß Chris
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#21
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Recht hast du natürlich
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#22
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Zitat:
Die Frage ist, ob die verbliebenen 5 Wohnungen den Kindern jeweils anteilig gehören oder jedes einzelne Kind jeweils eine oder mehrere Wohnungen besitzt. Sollte die Kinder die 5 Wohnugen nur anteilig besitzen, würden diese zusammen als ein Eigentümer gewertet. Dann würde die sogenannte Majoritätsklausel greifen, diese besagt nach WEG, das ein einzelner Eigentümer nicht alleine die Mehrheit haben kann, dann würden die Stimmrechte ob nach Anzahl der Wohnungen bzw. nach Stimmanteilen in 1 Stimme gewandelt und ihr hättet die 3 zu 1 Situation und könntet die Alteigentümer in der Eigentümerversammlung bezüglich Änderung der Teilungserklärung überstimmen. Aber das sollten WEG Fachanwälte wissen.
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Gruß Albert |
#23
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Gewisse Dinge gehen aber nur einstimmig. Ich glaube die Änderung der TE gehört dazu. Ebenso geht es bei den Eigentumsverhältnissen imm um den Prozentsatz des Anteils. 2 Eigentümer mit zusammen z.B. 25 Prozent können deswegen einen Eigentümer mit z.B. 75 % alleine schon deshalb nicht überstimmen, weil praktisch bei allen wichtigen Entscheidungen Einigkeit hergestellt werden muss. Das ist aber alles gestzlich geregelt.
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