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  #1  
Alt 11.06.2017, 09:30
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Standard Haftung verschiedener Haftpflichtversicherungen

Hallo Leute, vorweg: Ich weiß nicht ob ich hier in der richtigen Themengruppe gelandet bin, falls nicht, einfach verschieben bitte!

Ich hab hier mal eine Frage zu Haftungfragen verschiedener Haftpflichtversicherungen im Bereich des Segelsports:

Folgende annahme als Beispiel: Ich bin auf einem Vereinseigenen Schiff unterwegs und habe einen Unfall mit einem anderen Schiff. Welche Versicherungen würde hier für welche Schäden ggf. aufkommen (Bezüglich der Versicherungen denke ich da an Privathaftpflicht(wobei die in der Regel glaube ich hier keine Rolle spielt), SKipperhaftpflicht, Vereinshafpflicht, Versicherung des Bootes selbst). (Zur Info: in unserer Vereinssatzung steht, dass der Verein für "übliche Versicherungen" zu sorgen hat, bei schäden, die durch diese jedoch nicht gedeckt werden jedes Vereinsmitglied für sich selbst, bzw. bei Gästen der Schiffsführer, oder die Person, die die Gäste "eingeführt" hat in der Haftung liegt)

a) für Sachschäden am Vereins- /am fremden Schiff (gut, der Punkt ist eigentlich klar)
b) für Personenschäden auf dem Vereinschiff
c) für Personenschäden auf dem anderen Schiff
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  #2  
Alt 11.06.2017, 10:55
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Moin im Forum,

da keiner die Policen kennt, wird da keiner was konkretes sagen können...
Die private Haftpflicht wird in aller Regel (wenige Ausnahmetarife) nicht greifen, die Vereinshaftpflicht auch nicht (es sei denn diese wäre als Betriebshaftpflicht policiert, sonst zahl diese eher nur wenn jemand auf dem Steg ausrutscht o.ä.).
a) Kasko Schiff wenn vorhanden / Haftpflicht Schiff wenn vorhanden
b) Skipperhaftpflicht aber wenn Mitfahrt gegen Entgelt wird es schwierig...
c) Haftpflicht Schiff
Es gibt aber auch Skipperversicherungen mit Zusatzoptionen...

Die Vereinssatzung ist nicht maßgeblich, haften tut zunächst erstmal der Schiffsführer... Soweit imho...
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  #3  
Alt 11.06.2017, 11:08
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Hi!

Die Privathaftpflichtversicherung ist hier in der Regel raus, weil dieses Risiko dort ausgeschlossen ist.

Kasko betrifft den Rumpf und oft auch seine Bergung.

Personenschäden sind Gegenstand der Krankenversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung (Skipperhaftpflicht).

Die Beschädigung fremder Boote ist ein Haftpflichtrisiko.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #4  
Alt 11.06.2017, 12:35
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In meiner Privathaftpflicht ist es mit drin ;) Skipperhaftpflicht, Haftpflicht wenn ich Boote gemietet habe oder meines selbst vermiete, Unfall- und Personenschäden mit Booten bis 70PS. Die kostet dafür auch ein wenig mehr und ich habe diese Punkte entsprechend in die Privathaftpflicht mit aufnehmen lassen. Vielleicht hilft ja ein kurzer Anruf bei der Versicherungsgesellschaft.
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  #5  
Alt 11.06.2017, 21:01
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen

a) Kasko Schiff wenn vorhanden / Haftpflicht Schiff wenn vorhanden
b) Skipperhaftpflicht aber wenn Mitfahrt gegen Entgelt wird es schwierig...
c) Haftpflicht Schiff
Danke für die Antworten. Zu zitiertem "b)" oben: Wenn wir Gäste für einen Tagesausflug mitnehmen auf den Vereinsschiffen wird dafür kein Geld, sondern halten am Ende des Tages höchstens mal die Bordkasse vor die Nase. Wenn wir allerdings auf den größeren Schiffen mehrtägige Törns machen zahlen alle einen bestimmten Betrag . Ist dass dann schon eine Situation, in der man bezüglich der Versicherung aufpassen müsste? Die einnahmen gehen zu 100% in die Vereinskasse und werden für Anschaffungen und Reparaturen, Liegeplatzgebühren etc. verwendet. Als Skipper sehe ich davon nichts, also als gewerbliche Tätigkeit für mich kann man das eigentlich nicht einstufen.
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  #6  
Alt 13.06.2017, 19:47
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In dem Fall sollte der Verein eine entsprechende Versicherung für seine
Bootsführer abschließen, die eben diese Fälle (Charter gegen Entgelt) in
jedem Fall abdeckt... Das gilt insbesondere für Personenschäden auf dem
vereinseigenen Schiff.
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  #7  
Alt 13.06.2017, 19:53
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Gewerblich ist es, wenn Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Wenn nur ein Kostenbeitrag gezahlt wird, dann ist es nicht gewerblich. Aber die Grenzziehung ist schwierig und kann im Zweifelsfall nach hinten losgehen.
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Blondini

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  #8  
Alt 13.06.2017, 23:55
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Vor einem Schadenfall würde ich Dir zustimmen,
danach nicht mehr - da kommen Rechtsverdreher ins Spiel...

Eine Gewinnerzielungsabsicht mit den Törns liegt ja vor
(Ob das Geld ausgezahlt oder für laufende Kosten außerhalb des Törns
verwendet wird ist unerheblich):
Zitat:
Wenn wir allerdings auf den größeren Schiffen mehrtägige Törns machen zahlen
alle einen bestimmten Betrag . Ist dass dann schon eine Situation, in der man
bezüglich der Versicherung aufpassen müsste? Die einnahmen gehen zu 100% in die
Vereinskasse und werden für Anschaffungen und Reparaturen, Liegeplatzgebühren
etc. verwendet.
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  #9  
Alt 14.06.2017, 09:08
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Die Diskussion ist leicht anzukürzen.
Der Verein müsste normal eine Vorgabe haben welche Versicherungen Pflicht sind und welche noch empfohlen werden.
Zumindest sollte der Vorstand dies wissen den er haftet am Ende mit seinem privatvermögen
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  #10  
Alt 14.06.2017, 09:36
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...Zumindest sollte der Vorstand dies wissen den er haftet am Ende mit seinem privatvermögen
Für Sportboote ist (warum auch immer) eine Haftpflichtversicherung gesetzlich NICHT vorgeschrieben.

Wer als verantwortlicher Bootsführer mit einem Vereinsboot, für welches keine Haftpflicht abgeschlossen ist, fährt, der trägt auch das gesamte Risiko für sein Handeln.

Verursacht der verantwortliche Bootsführer einen Schaden, dann sind weder "der Verein" noch der Vorstand haftpflichtig, sondern eindeutig der Verursacher des Schadens.

Aus welchem Grund sollte der Vorstand in diesem Fall mit seinem Privatvermögen haften, was wäre ihm hier zur Last zu legen

Gruß Lutz
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  #11  
Alt 14.06.2017, 09:39
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Für Sportboote ist (warum auch immer) eine Haftpflichtversicherung gesetzlich NICHT vorgeschrieben.

Wer als verantwortlicher Bootsführer mit einem Vereinsboot, für welches keine Haftpflicht abgeschlossen ist, fährt, der trägt auch das gesamte Risiko für sein Handeln.

Verursacht der verantwortliche Bootsführer einen Schaden, dann sind weder "der Verein" noch der Vorstand haftpflichtig, sondern eindeutig der Verursacher des Schadens.

Aus welchem Grund sollte der Vorstand in diesem Fall mit seinem Privatvermögen haften, was wäre ihm hier zur Last zu legen

Gruß Lutz
Weil er Vermieter des Bootes ist.
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Daher sollte er darauf achten das nur versicherte Personen die Boote nutzen.
Er sollte auch vorgeben was die mindestsversicherung ist
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  #12  
Alt 14.06.2017, 09:53
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Weil er Vermieter des Bootes ist.
Und Halter.

Daher sollte er darauf achten das nur versicherte Personen die Boote nutzen.
Er sollte auch vorgeben was die mindestsversicherung ist
Wo genau steht jetzt, dass der Halter/ Vermieter eines Bootes eine Haftpflichtversicherung abschließen muss

Sollen ist nicht müssen

Wo steht geschrieben, dass ein Boot nur versicherten Personen überlassen werden darf oder diese eine (festgelegte) Mindestversicherung haben muss

Wer als verantwortlicher Bootsführer ein Boot fährt, ist nun mal auch verantwortlich. Fährt er ohne Bootshaftpflichtversicherung und ohne Skipperhaftpflichtversicherung trägt er das Risiko zu 100% selbst.

Gruß Lutz
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  #13  
Alt 14.06.2017, 10:00
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wo genau steht jetzt, dass der Halter/ Vermieter eines Bootes eine Haftpflichtversicherung abschließen muss

Sollen ist nicht müssen

Wo steht geschrieben, dass ein Boot nur versicherten Personen überlassen werden darf oder diese eine (festgelegte) Mindestversicherung haben muss

Wer als verantwortlicher Bootsführer ein Boot fährt, ist nun mal auch verantwortlich. Fährt er ohne Bootshaftpflichtversicherung und ohne Skipperhaftpflichtversicherung trägt er das Risiko zu 100% selbst.

Gruß Lutz
Ich meine das dies in einem Verein anders geregelt ist als in der freine Wirtschaft. Meines wissens braucht der Verein eine entsprechende Versicherung und meines wissens darf der Verein auch nur dinge Rausgeben die auch versichert sind.

aber ich kann mich Täuschen

Fakt ist: Mein Ansprechpartner wäre der Vorstand. Dieser sollte sich mit der Frage auseinadersetzen und jeder Vorstand kann für seinen Verein Vorschriften die über den Gesetzgeber rausgehen aussarbeiten.

Bei uns im Verein bist du z.B. Verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für dein Boot abzuschließen.
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  #14  
Alt 14.06.2017, 10:14
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich meine das dies in einem Verein anders geregelt ist als in der freine Wirtschaft. Meines wissens braucht der Verein eine entsprechende Versicherung und meines wissens darf der Verein auch nur dinge Rausgeben die auch versichert sind. ...
Deshalb meine Frage wo das steht, ich kann nichts derartiges finden.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Fakt ist: Mein Ansprechpartner wäre der Vorstand. Dieser sollte sich mit der Frage auseinadersetzen ...
Als Vorstand würde ich Dich höflich aber bestimmt an den Schadensverursacher verweisen. Dieser ist Dein Ansprechpartner, weil Du nur gegen ihn Ansprüche hast.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... jeder Vorstand kann für seinen Verein Vorschriften die über den Gesetzgeber rausgehen aussarbeiten. ...
Unbestritten KANN er das. Da er es aber nicht MUSS, trifft den Vorstand auch keine Schuld, wenn er es nicht gemacht hat.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Bei uns im Verein bist du z.B. Verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für dein Boot abzuschließen.
Das ist bei uns nicht anders .
Verstößt ein Mitglied dagegen, dann kann der Vorstand dieses Mitglied (je nach Satzungsbestimmung) abmahnen oder aus dem Verein ausschließen - das war's dann aber auch schon.
Eine derartige vereinsinterne Regelung begründet doch aber keinen Anspruch eines Geschädigten gegen den Vorstand, wenn er von einem "Unversicherten" geschädigt wurde.

Gruß Lutz
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