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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 19.06.2017, 08:01
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Standard Kroatien TÜV fürs Boot

Hallo Leute,

wir waren zu Pfingsten eine Woche zum Segeln in HR.
Bei dieser Gelegenheit wollten bzw.haben wir unser Boot in Murter angemeldet.

Jetzt zum Thema:

bei der Anmeldung fragte ein noch recht junger Mitarbeiter (im Beisein des Hafenkapitäns) nach dem TÜV für unser Boot

da wir einen kroatischen Freund dabei hatten, konnte dieser, das Problem in Landessprache recht schnell klären (Boot noch in D und TÜV wird nachgereicht)
haben dann die Anmeldung bekommen

Was ist da jetzt los ?
Hat jemand Infos hierfür ?
Jemand schon gleiche Erfahrungen gemacht ?

Danke und Gruß Heike
__________________

Grüße aus dem Frankenland
*** Heike von der Sommer-Crew***
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  #2  
Alt 19.06.2017, 10:25
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Standard

ich möchte Entwarnung geben !!!

gerade mit Seahelp telefoniert
Seahelp hat sofort mit Hafenamt Murter gesprochen

eine Bestätigung (TÜV) wird nur für Boote unter kroatischer Flagge alle 5 Jahre verlangt

der junge Mitarbeiter war wohl zu übereifrig und hat das wohl auf alle Registrierungen verallgemeinert

für Boote unter D und Ö Flagge ist nur wichtig, da die jeweilige Landes-Bootszulassung gültig ist

also, Euch allen ein sorgenfreies Anmelden und einen schönen Urlaub
__________________

Grüße aus dem Frankenland
*** Heike von der Sommer-Crew***
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  #3  
Alt 19.06.2017, 12:40
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Hallo Heike
Erst Mal schöne Grüße. Ich hoffe es geht euch gut. Das mit dem TÜV möchte ich Mal dahingestellt lassen. Habe mein Boot vor 3Wochen auf kroatische Zulassung umgemeldet. Da hat keiner nach TÜV gefragt oder geguckt. Der Kapitän hat mein Boot bislang nicht einmal angeschaut.
Schöne Grüsse noch Mal.
Ich bin ich hr. Evtl. Sehen wir uns ja dieses Jahr noch.

Michael
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  #4  
Alt 19.06.2017, 15:17
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Zitat:
Zitat von sommer Beitrag anzeigen
[/B]für Boote unter D und Ö Flagge ist nur wichtig, da die jeweilige Landes-Bootszulassung gültig ist
Ähmm, bin aus Österreich - habe fürs neue Boot heuer erstmals KEINE "Landes-Bootszulassung" sondern "nur" den Seebrief-laut unserer Behörde sollte das reichen für Kroatien??


lg, Toni
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  #5  
Alt 19.06.2017, 15:37
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Ich zitiere mich mal ausnahmsweise selber aus einem anderen Thema:
Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Als ich meine JASNA wieder voriges Jahr angemeldet habe, kam der Hafenkapitän zu mir an Bord und hat an Hand dieser ominösen Liste, was alles an Bord sein muss minutiös alles (und mehr) durchgecheckt.
Selbst das Dinghi wurde vermessen und für 20cm zu lang befunden (gnädigerweise durchgehen lassen), die Bilge wurde kontrolliert und zum Reinigen angewiesen, Registrierungsnummern verglichen, fehlende Funkantenne bemängelt etc. ...

Ob das jetzt der TÜV war, kann ich nicht sagen, aber der neue Hafenkapitän in Krk ist ein ziemlicher Korinthenkacker!

Gruß
Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #6  
Alt 19.06.2017, 17:28
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Standard

Eine Kontrolle vorgeschriebener "Mitbringsel" durch den Hafenkapitän ist durchaus üblich. Auch die Wasserpolizei kann es bei einer Kontrolle machen.
"TÜV" wird nur bei gewerblich verwendeten Booten/Schiffen verlangt.
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Gruß, Ranko

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  #7  
Alt 19.06.2017, 21:47
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Donnersplit Donnersplit ist offline
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Wenn es alle 5 Jahre einen TÜV für privat genutzte Boote unter HR-Flagge gäbe hätte ich keine Probleme einen Liegeplatz in unserem Dorfhafen zu ergattern. Das halte ich für eine Mär und beim Umflaggen vergangenes Jahr war das überhaupt kein Thema, aber ich höre mich gerne mal um.
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Viele Grüße,

Tobi
"Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen!" (Harald Juhnke)
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  #8  
Alt 19.06.2017, 22:24
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Zitat:
Zitat von Cheerstoni Beitrag anzeigen
Ähmm, bin aus Österreich - habe fürs neue Boot heuer erstmals KEINE "Landes-Bootszulassung" sondern "nur" den Seebrief-laut unserer Behörde sollte das reichen für Kroatien??


lg, Toni
Seebrief und Versicherung und Ausweis reicht als Ösi
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LG. Hans
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  #9  
Alt 20.06.2017, 08:50
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Denke ich auch-mein altes Boot hatte zwar österreichische Zulassung, aber beim Capitano hab ich immer nur den Seebrief vorgelegt soweit ich mich erinnere..
Wäre auch kaum machbar für Leute, die Ihr Boot in HR lassen - für die österreichische Zulassung muss ja alle 3-7 Jahre überprüft werden (in Ö)

lg, Toni
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  #10  
Alt 20.06.2017, 10:20
Sandman Sandman ist offline
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Zitat:
Zitat von Cheerstoni Beitrag anzeigen
Denke ich auch-mein altes Boot hatte zwar österreichische Zulassung, aber beim Capitano hab ich immer nur den Seebrief vorgelegt soweit ich mich erinnere..
Wäre auch kaum machbar für Leute, die Ihr Boot in HR lassen - für die österreichische Zulassung muss ja alle 3-7 Jahre überprüft werden (in Ö)

lg, Toni
Was genau muss alle 3 Jahre in Österreich überprüft werden?
Mein Seebrief gilt 10 Jahre und der Messbrief verliert seine Gültigkeit gar nicht.
Hab ich etwas übersehen?


Grüße

Sandman
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  #11  
Alt 20.06.2017, 10:38
alisio alisio ist offline
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  #12  
Alt 20.06.2017, 10:49
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V8-skipper V8-skipper ist offline
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Standard Tüv fürs Boot in HR

Hallo Bootsfreunde,
habe am 17.6. in Rab mein Boot aus D angemeldet. Es wurde kein Tüv verlangt. Nicht mal die Versicherungsbestätigung.
Viel Spaß für die, die momentan hier sind, diejenigen, die noch kommen und alle BFler.
Helmut
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Viele Grüße aus der Oberpfalz!
Die Zeit die wir uns nehmen, ist die Zeit, die uns was gibt
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  #13  
Alt 20.06.2017, 11:28
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Was genau muss alle 3 Jahre in Österreich überprüft werden?
Mein Seebrief gilt 10 Jahre und der Messbrief verliert seine Gültigkeit gar nicht.
Hab ich etwas übersehen?


Grüße

Sandman
Ich schrieb ja, für die österreichische Zulassung ist die regelmäßige Überprüfung nötig!
Nennt sich offiziell "Binnenzulassung Österreich", wird gern auch Donauzulassung genannt ;)
Hier wird alle 3-7 Jahre (meist 5 Jahre) überprüft.
Beim Seebrief gibts das nicht. (wie du sagts, gilt 10 Jahre und wird dann verlängert oder nicht..)

Paradoxe Situation bei mir: Ich hatte keinen Messbrief vom Boot. Eine Binnenzulassung wäre auch ohne Messbrief möglich gewesen (aufgrund der alten Zulassung vom Vorbesitzer), aber: dann hätte ich immer die wiederkehrende Überprüfung machen müssen.. (blöd, wenn das Boot in HR steht..)
Den Seebrief wiederum bekam ich nur mit einem vorhandenem Messbrief. (Den ich dann halt vom Ziviltechniker austellen ließ)
Hab jetzt also den österr. Seebrief, darf aber in Österreich nicht fahren.

Fazit: Willst du in Österreich fahren, mußt du die Überprüfungen in Kauf nehmen-fährst du am Meer, interessierts hier keinen..

Willkommen in der Seemacht Österreich..

lg, Toni

Edit: Muss mich korrigieren: Der Überprüfungsabstand für die österr. Binnenzulassung beträgt 5 -7 Jahre (nicht 3-7)

Geändert von Cheerstoni (20.06.2017 um 11:33 Uhr)
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  #14  
Alt 20.06.2017, 11:43
Sandman Sandman ist offline
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Also meine Binnenzulassung (Wien) gilt auch 10 Jahre.



Grüße

Sandman
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  #15  
Alt 20.06.2017, 13:50
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Gültigkeit der Zulassung
§ 6. (1) Die Geltungsdauer der Zulassung beträgt höchstens:
1. fünf Jahre für Fahrzeuge, die zur Beförderung von Fahrgästen bestimmt sind, sowie für Fahrzeuge, die der Vermietung oder Schulungszwecken dienen,
2. zehn Jahre für alle anderen Fahrzeuge und für Waterbikes.
(2) Für Fahrzeuge, die vor der Zulassung bereits in Betrieb gewesen sind, die bereits einmal zugelassen waren oder deren Zulassung verlängert wird, ist die Geltungsdauer der Zulassung von der Behörde im Einzelfall nach dem Ergebnis der Überprüfung entsprechend der voraussichtlichen Dauer der Fahrtauglichkeit festzulegen; sie darf die in Abs. 1 vorgeschriebene Dauer nicht überschreiten.
(3) Abweichend von Abs. 1 ist die Geltungsdauer der Zulassungsurkunde für CE-gekennzeichnete Sportfahrzeuge mit einer Länge von weniger als 20 m bei der ersten Zulassung mit zehn Jahren, gerechnet vom Baujahr (12. und 13. Stelle der CIN-Nummer gemäß ÖNORM EN 10087:2006), festzulegen, wobei als Baudatum der letzte Tag des durch die 12. Stelle der CIN bezeichneten Monats anzunehmen ist.
(4) Abweichend von Abs. 1 und 2 ist bei jeder Verlängerung der Geltungsdauer der Zulassung von Sportfahrzeugen mit einer Länge von weniger als 20 m sowie von Waterbikes die Geltungsdauer entsprechend dem Erhaltungszustand mit höchstens sieben Jahren festzulegen.


Deswegen ist beides möglich: bei Dir 10, bei anderen (wie bei mir, wenn ich zulassen würde) nur 5 Jahre
Wenn der Prüfer an einer längeren Fahrtauglichkeit Zweifel hat, evtl. auch weniger..

lg, Toni
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  #16  
Alt 22.06.2017, 09:50
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Contessa Contessa ist offline
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Zitat:
Zitat von Donnersplit Beitrag anzeigen
Wenn es alle 5 Jahre einen TÜV für privat genutzte Boote unter HR-Flagge gäbe hätte ich keine Probleme einen Liegeplatz in unserem Dorfhafen zu ergattern. Das halte ich für eine Mär und beim Umflaggen vergangenes Jahr war das überhaupt kein Thema, aber ich höre mich gerne mal um.
Hallo,

wie so häufig liegt auch in diesem "Märchen" ein Funken Wahrheit.

Boote ab 7m und mehr als 10 PS , unter kroatischer Flagge, müssen alle 5 Jahre zur
Überprüfung.
Habe das bei unserem Boot gerade im letzten Urlaub gemacht.
Auf dem Bild seht ihr, dass die Gültigkeit des Scheines 5 Jahre beträgt.
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Grüße



Isa & Danijel
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  #17  
Alt 22.06.2017, 15:30
Michael G. Michael G. ist offline
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Boot: Golfinho
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Genau deswegen bleibt mein Boot unter deutscher Flagge.
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