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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Nationalflagge auf Kleinstbooten
Moin,
weiß vielleicht jemand, ob es eine Mindestbootsgröße für die Vorschrift zum führen der Nationalflagge auf Seeschifffahrtsstraßen gibt ? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass bei einem 3 m Schlauchboot mit 20 PS Motor eine Deutschlandflagge am Heck sein muß, wenn man damit im Küstenbereich unterwegs ist.
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# Gruß Carsten |
#2
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und wo wäre das Problem einen kleinen "Adenauer" irgendwo am Heck hinzuhängen?
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
#3
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Vielleicht ADAC
http://www.sportbootausbildungszentr...enfuehrung.pdf Und hier https://www.boote-forum.de/showthrea...=229537&page=3
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Nicht mehr im Forum Geändert von Oldschorsch (22.07.2017 um 13:20 Uhr)
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#4
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Du musst überhaupt keine Flagge führen
Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk |
#5
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....so z.B.
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#6
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@ Carsten. wenn du den Führerschein hast, wirst du auch gelernt haben eine Deutschlandflagge zumindest auf einer Seeschifffahrtsstraße zu führen. Binnen muss es nicht unbedingt sein; kommt aber gut an!
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Gruß Hans-H.
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#7
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Was aber nicht gut ankommt, ist die deutsche Flagge mit dem Bundesadler drin (auch schon an Sportbooten gesehen). Die dürfen nur Behördenfahrzeuge führen.
Wie ist es im Ausland (auch binnen) oder schon auf Grenzgewässern, z.B. Oder, Bodensee? Flagge vorgeschrieben plus Gastlandflagge? Gruß! Christian *der schon immer an seinem kleinen 4,50 m Boot eine kleine Flagge dran hat* |
#8
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So nicht, denn die Nationale hat aus Respekt niedriger als die Gastlandflagge zu wehen.
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GLG Thomas Wer Rechtschreibfehler findet darf diese gerne behalten.
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#9
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....niemals nicht setze ich eine Gastlandsflagge über meiner Nationalflagge =>
Nationale z.B. im Besantopp, Gastland UNTER der Steuerbordsaling. ABER: du hast auch Recht: im Hafen (das Bild kann ja "Hafen" sein) weht die Gastlandflagge tatsächlich über der nationalen => die muss dann vom Besantopp ans Heck - das wiederum ignoriere ich bei meinem Schlauchboot Gruß, Reinhard
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#10
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Zitat:
Wieder etwas gelernt, das hatte ich nicht bedacht! GLG Thomas
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GLG Thomas Wer Rechtschreibfehler findet darf diese gerne behalten. |
#11
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Zitat:
Klaus, kurz und bündig
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau) |
#12
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Zitat:
Gastlandflagge unter der StB-Saling, Nationale am Flaggstock am Heck. Zumindest bei mir ist die Saling in deutlich größerer Höhe, als es der Flaggstock je sein könnte... http://www.sportbootausbildungszentr...enfuehrung.pdf Seite 3: " Setzen Sie die Gastlandflagge jedoch nicht backbords und niemals unter die Nationale." Ich habe es auch noch nie gesehen, dass die Nationale höher gehangen hätte als die Gastflagge. Denkbar ist sowas eigentlich auch nur auf Ketschen oder Schonern, und sowas sieht man nu auch nicht alle Tage, und wenn, haben sie ihre Nationale (wenn Gastflagge geführt wird) auch am Heck-Flaggstock. So jedenfalls hab ich es auf den 3 Classic week, wo ich mitgesegelt bin, gesehen ( z.B. bei Thendara, Senta, Mistral). Geändert von Pusteblume (24.07.2017 um 07:03 Uhr) |
#13
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Gebe Dir voll und ganz Recht. Ergänzend dazu:
Ich habe damals noch gelernt: Einzige Ausnahme, dass die Nationale höher als die Gastlandsflagge hängt, ist, wenn die Nationale auf dem Besan weht und die Gastlandsfahne vorschriftsmäßig unter der Steuerbord-Saling des Hauptmastes - und diese wäre niedriger als das Besan-Topp. Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#14
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Zitat:
Grüße, Reinhard, und ja: auf meinem 1Mast Schiff ist der Heinemann unter der Gastlandflagge |
#15
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Servus!
Wir reden ja über Kleinstboote. Ich hab das seinerzeit schlicht so gelernt: Wenn es baulich möglich ist, eine Flagge anzubringen, dann ist diese auch zu führen. Eine recht "weiche" Regelung also - und im Zweifelsfall dem kontrollierenden Beamten zur Beurteilung überlassen... Bestes Beispiel mein Boot (RIB mit 4,3m): Als ich es kaufte hatte der Vorbesitzer keine Möglichkeit, eine Flagge zu montieren. Kein Stock, nix, auch nix mehr erhältlich weil Werft insolvent. Ist ohne gefahren - hatte nie Probleme. Ich hab dann gebraucht noch nen Original Geräteträger bekommen und nachgerüstet - da kann man ne Nationale dranmachen. Seitdem ist auch eine dran. Gleiches gilt im Zweifel für Gastlandflagge. Schöne Grüße, Jan |
#16
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Hallo Leute,
die Vorschriften über die Flaggenführung ergeben sich ja aus dem Flaggenrechtsgesetz. Dieses regelt die Zulassung von Schiffen, denn "Flaggenrecht ist Zulassungsrecht", wie ein weiser Kollege von mir immer sagt. Das FlaggRG unterscheidet nur zwischen Seeschiffen und Binnenschiffen. Sportboote sind also entweder See- oder Binnenschiffe. Um nun ein Seeschiff zu sein, hat es in den letzten Jahrzehnten viele Rechtsprechungen gegeben, die sich alle an einem berühmten Seeamtsspruch orientieren. Das wichtigste hierbei ist die Geeignetheit und die Bestimmtheit des betreffenden kleinen Bootes, über das wir hier ja reden. Sollte dein Boot geeignet sein (hierfür gibt es auch wieder Kriterien) und es zur Seefahrt bestimmt sein, muss es auch noch regelmäßig (nach der Rechtsprechung mindestens einmal pro Jahr) tatsächlich hierfür verwendet werden, also die Grenze der Seefahrt gem. FlRV überschreiten. Ist das für das kleine Boot alles gegeben, ist es ein Seeschiff und muss die Flagge auch auf Seeschifffahrtsstraßen führen ("Einlaufen in den Hafen" fängt nämlich ab der Ansteuerungstonne an). Für das Boot muss dann allerdings auch ein entsprechendes Zertifikat, Schein oder oder vorliegen! Ist das kleine Boot kein Seeschiff, gilt es als Binnenschiff und muss die Bundesflagge nicht führen, sofern es sich auf Binnenwasserstraßen aufhält (also auf Seeschifffahrtsstraßen diesseits der Grenze der Seefahrt). Es darf aber keine andere Flagge als die Bundesflagge geführt werden, also keine Landesflaggen, Europaflagge oder ähnlich. Betreffend der Größe der Flagge gibt es neben dem Seemannsbrauch keine Vorschriften, außer dem Satz "in der üblichen Art und Weise", womit auch eine angemessene Größe gemeint sein könnte. Der gemeine Seemann richtet sich dabei meist nach den angebotenen Größen. Schlauchboote um 3m sollten mit 20x30 cm auskommen. Habe ich noch etwas vergessen? Ich glaube nicht. Das bedeutet also, dass es eigentlich keine Mindestbootsgröße gibt (wurde ja auch schon gesagt). Binnenschiffe müssen aber keine Flage führen und Seeschiffe schon. Wenn Binnenschiffe eine Flagge führen, dann bitte die Bundesflagge. Für all das gibt es im FlaggRG eine Verhaltensvorschrift und es gibt auch einen Bußgeldkatalog, den habe ich nur nicht hier zu Hause.
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GRuß Till ----------------- "Der Ozean, so sagt man, ist ein Todeselement für den Menschen; ein Lebenselixir für Myriaden von Tieren... und für mich." ----Kapitän Nemo http://www.facebook.com/feuerlok |
#17
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Servus!
Doch. Nämlich die offizielle Definition, ob es sich um ein Schiff oder ein Boot handelt... Je nach Gewässer/Fahrgebiet ist das zwar unterschiedlich - es wird aber kaum jemanden geben, der allen ernstes ein 3 m Schlauchboot als Schiff definieren würde - egal in welchem Gebiet, oder? Daher sind die von dir genannten Regeln leider von vornherein nicht anwendbar. Das ist ja gerade die Krux. Deshalb wohl auch überhaupt die Frage des TE... Schöne Grüße, Jan |
#18
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Zitat:
Hallo Jan, es gibt keine offizielle Schiff/Boot-Definition. Das wurde doch vor nicht allzu langer Zeit einmal hier erörtert, wie ich ich entsinne. Für den Seebereich jedenfalls gilt, dass das FlaggRG nicht zwischen klein und groß unterscheidet. Deutlich wird das auch bei den von mir genannten Kriterien zur Geeignetheit: Von daher würde der kontrollierende Beamte auch bei Binnen"booten" die Binnenschiffsregelungen anwenden. Daher gilt auf den Seeschifffahrtsstarßen immer noch, dass kleine Boote, wenn sie eine Flagge führen, die Bundesflagge zu führen haben. Wenn sie keine Flagge führen, ist die Seeschiffsdefinition (siehe meinen obigen Thread: geeignet, bestimmt, regelmäßig verwendet) anzuwenden.
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#19
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Nachtrag:
Ein Verstoß beginnt in allen die Sportboote betreffenden Fällen mit 55 Euro Verwarngeld. Danach liegt das Bußgeld zwischen 75 und 2500 Euro, wobei letzteres nur eine Maximalbuße ist, keine Regelbuße für Sportboote .
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#20
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Noch ein Nachtrag:
Es gibt verschiedene, meist schon sehr alte Erlasse und Schreiben, die im Grundsatz sagen: Wenn ein Sportboot Seeschiff ist, Bundesflagge. Ist es kein Seeschiff, dann ist es ein Binnenschiff. Die Europaflagge mit eingebetteten Farben der Bundesflagge (praktisch die Bundesflagge in der Gösch der Europaflagge) darf von zur Binnenfahrt bestimmten Sportbooten geführt werden. Weiterhin scheut man die weiter oben genannte Auseinandersetzung zur Seeschiffseigenschaft, weshalb Verstöße i.Zus.h. mit der Flaggenführung binnenwärts der Grenze der Seefahrt sehr liberal gehandhabt werden, womit die Eingangsfrage geklärt sein sollte: keine Mindestbootsgröße See- oder Binnenschiff Seeschiff: Führung Bundesflagge geboten Binnenschiff: Führung Bundesflagge nicht zwingend geboten. Wird eine Flagge geführt, dann nur die Bundesflagge und laut diversen Schreiben auch die Europaflagge mit Bundesfarben in der Gösch.
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#21
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Zitat:
Grüße Tycho |
#22
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.....dort ist der perfekte Platz für die Gastlandsflagge (StB) + Klubstander (BB), die nationale aber nur StB am Heck bzw. im Besantopp. Meine schwedische Werft hat das Rohrstück an BB geschweißt => wer schweißt mir ein Rohrstück an StB an?
Grüße, Reinhard ....ha, mir ist da jemand eingefallen.... |
#23
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Zitat:
Deswegen weiterhin die Frage, ob es denn irgendwie gesetzlich festgelegt ist, dass ich es nicht am Fahnenmast anhängen darf (bin eh nur ein Binnenschiff aber gültig sollte es sein wenn es schon hängt). Grüße Tycho |
#24
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Es gibt kein Gesetz das besagt wo ein sportboot die Nationale zu führen hat.
Die sind nur traditionsregeln
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#25
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Hallo Volker,
das hört sich schonmal gut an. Aber auf See muss man sie führen. Die Europaflagge darf ich nur Binnen führen, korrekt? Grüße Tycho |
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