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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Wer muss Wasserpflanzen aus dem Hafenbecken entfernen?
Mein Boot liegt im Tegeler See und in diesem Jahr haben wir einen besonders starken Bewuchs mit Wasserpflanzen, die mehrere Meter vom Grund bis zur Wasseroberfläche wachsen. Beim langsamen Fahren im Hafen wickelt sich das Zeug um die Propeller. Verschiedene Bootsfahrer hatten deswegen Schwierigkeiten. Auf Anfrage beim Hafenmeister heißt es, dass er die Wasserfläche vom Wasser und Schifffahrtsamt pachtet und dieses deswegen für eine Befahrbarkeit zuständig ist.
Beim Mietvertrag kann ich mir so eine Regelung vorstellen, aber nicht bei einem langfristigen Pachtvertrag zur Bewirtschaftung einer Fläche. Kennt ihr euch damit aus? Kann man vom Hafenbetreiber erwarten, dass er die wuchernden Wasserpflanzen beseitigt? Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de Geändert von Zzindbad (18.09.2017 um 07:52 Uhr) |
#2
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Das kann dir nur das WSA beantworten, da keiner von uns den Pachtvertrag einsehen kann.
Es kann ja sein das im Pachtvertrag nichts von der Unterwasserwelt steht (außer Reinhaltung) und Mäharbeiten sind dort eventuell nicht aufgeführt. Bei uns ist es auch schlimm und wir machen dies in einer Gemeinsamen Aktion weg. Dazu haben wir eine Baustahlmatte zu einem "Rechen umfunktioniert der einfach mit einem Boot über den Boden gezogen wird. dieser reißt ne Menge raus.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#3
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Was macht ihr mit dem ausgerissenem Grünzeug? Da kommt doch sicherlich einiges zusammen?
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#4
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Mal ganz abgesehen davon, daß ich die Pachtvertraege für illegal halte, steht in den mir bekannten drin, daß der Pächter (also Verein oder Hafenbetreiber) für die Verkehrssicherung zuständig ist.
Ich bin der Auffassung, daß eine öffentlich gewidmete Fläche (und das ist bei den Wasserstraßen das ganze Gewässer, nicht nur der betonnte Bereich) dem Öffentlichen Recht unterliegt, und somit privatrechtliche Aktionen (Miete, Pacht, Verkauf) unzulässig sind. Wenn der Staat Geld eintreiben will, muss er eine Gebührenordnung aufstellen. Die wäre dann transparenter und nachvollziehbarer als die individuellen, den Vereinen zu unterschiedlichen Bedingungen aufgenoetigten Pachtvertraege. |
#5
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Zitat:
Das Zeug kommt an Land und wird nach dem Trocknen entsorgt.
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#6
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Bei uns am Werlsee haben nach Info meiner Bootsnachbarn im Wesentlichen Werftmitarbeiter mit Unterstützung von Liegeplatzinhabern Fahrrinnen/Liegeplätze vom Kraut in sehr mühevoller Arbeit befreit. Tonnenweise Kraut an Land gebracht und entsorgt.
Es wurde wohl eine große schwere Kette auf den Grund gelassen und an den jeweiligen Enden von Booten über den Grund gezogen, eingesammelt und am Kranplatz an Land gebracht und dann entsorgt. Problem ist, was stehen bleibt und im Winter auf den Grund sinkt ist bestes Düngemittel für das kommende Jahr. Gruß Roland Geändert von seaspray (18.09.2017 um 12:41 Uhr) |
#7
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Roland,
editiere mal dein Beitrag und nehme das mit den F.... und A..... raus. Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
#8
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Hallo,
Zitat:
Ein Verein oder privater Hafenbetreiber möchte einen Hafen auf bundeseigenen zur exklusiven Nutzung betreiben. Auf welcher Grundlage, sollte hier der Bund als Eigentümer (vertreten durch das WSA), dieses Recht jetzt außerhalb eines privatrechtlichen Pachtvertrages einem Einzelnen einräumen? Die Nutzungsverträge, die enthaltenen Auflagen und Nutzungsentgelte sind auch nicht willkürlich, sondern ergeben sich aus den entsprechenden Verwaltungsvorschriften. Für die meisten Anlagen Dritter an Bundeswasserstraßen findet übrigens sowohl öffentliches Recht (strom- und schifffahrtspolizeiliches Genehmigungsverfahren) und Privatrecht (Nutzungsvertrag) Anwendung. Bis dann Dominic
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#9
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Hier mal was zum Thema aus der Presse.
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Gruß Kalle
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#10
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Zitat:
Ich könnte selbiges auch gegen Schilf gebrauchen. Habe bislang eine Sichel mit einem langen Stiel versehen und damit jedes Rohr einzeln rausgerissen. Ist aber körperlich sehr anstrengend. |
#11
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Baustahlmatte am einen Ende umgebogen und mit einem Gewicht beschwert.
am anderen Ende zwei Leinen angebracht. so sicnkt das umgebogene Ende in den GRund (wie ein Anker und wird durch das boot durch den Schlamm gezogen.... die Pfanzen werden dabei rausgerissen und verfangen sich im "Rechen".... am unteren Ende muss natürlci hauch eine Leine angebracht werden zum Bergen des "Rechens" Das Teil ist vom Nachbarverein und ich versuche mal ein Bild zu ergattern.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#12
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Zitat:
Klaus, der den Pächter in der Pflicht sieht |
#13
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Tja, wem gehören die Wasserflächen zwischen den Stegen und wer ist dafür zuständig?
Ich erinnere mich an eine Reportage über den schwimmenden Kiosk auf der Müritz. Dieser lief auf dem Wasserweg eine in einem Hafen liegende Yacht an, an deren Besitzerin er Räucherfisch verkaufen wollte, aber der Hafenmeister hat ihn (vor laufender Kamera) verjagt, da er selbst im Hafen einen Imbiss habe und keine Konkurrenz wolle. Daraufhin rief er später beim WSA an und dort wurde ihm bestätigt, das auch die Wasserfläche mit zum gepachtetem Hafen gehöre und er somit unliebsamen Leuten nicht nur das Anlegen und Betreten der Stege verbieten könne, sondern auch über die Wasserfläche um den Stegen herum das Hausrecht habe. Soweit dazu. Aber ob es eine gesetzliche Pflicht gibt, ähnlich wie der Verkehrssicherungspflicht von Hauseigentümer, die im Winter trotzdem die Bürgersteige von Schnee zu beräumen haben, obwohl diese ja nicht zu den Grundstücken gehören, weiß ich nicht. Bleibt nur, dass der Hafenpächter in eigenen Interesse und Kundenfreundlichkeit freiwillig das Kraut räumt, wenn er in der nächsten Saison keine leeren Liegeplätze haben will. |
#14
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#15
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Wen kümmert es denn, mit dem wem oder was der Pächter einen Vertrag unterhält?
Als Liegeplatzinhaber miete ich gegen Entgelt einen Liegeplatz. Geschuldet ist u.a. der vertragliche Nutzen. Wenn ich nicht an meinen Liegeplatz komme, dann hat mein Vertragspartner das Problem und nicht ich. Tidengewässer jetzt mal ausgenommen... Oder steht im Vertrag des Liegeplatzes, dass man den Bewuchs selbst entfernen soll?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#16
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Um mal auf die Frage und den Sachverhalt einzugehen:
Das mit den Wasserpflanzen ist am Tegeler See und der Oberhavel so ein großes Problem, dass wir über den Verband (DSV) an den Bezirk herangetreten sind. Alles was im Zusammenhang mit dem Bewuchs steht, ist vom bezirklichen Umweltamt zu regeln. Dort haben wir folgende Auskunft erhalten: Es ist nicht zulässig, ohne behördliche Erlaubnis Pflanzen aus dem Wasser zu entfernen. Diese Erlaubnis wird auch nicht erteilt, da sich in den Pflanzen (Wasserpest, Hornkraut und Armleuchterpflanzen) Kleinkrebse und Laich befinden. Hinter vorgehaltener Hand wurde uns aber auch bestätigt, dass das Pflanzenwachstum ein großes Problem ist und nur in besonderen Fällen (Hafenanlagen) ein Mähboot beauftragt wird. Im Tegeler Gemeindehafen wird das auch gemacht. Daneben könnte man, z.B. mit einer Harke die Wasserpflanzen so an Land bringen, dass zum Beispiel Kleinkrebse die Möglichkeit der Rückkehr ins Wasser haben (auf den Steg legen). Nachdem das Zeug abgetrocknet ist, verliert es stark an Volumen und soll auch gut kompostierbar sein. Auch sollte man es nicht zur Laichzeit machen, aber das Problem entsteht auch erst im Verlauf des Sommers. In einigen Vereinen soll das auch so gemacht werden. Ist zwar mühselig, aber.... Wenn also der Hafenmeister nichts macht, handelt er zumindest nicht rechtswidrig... Das WSA macht deswegen nichts, da die Nutzung der Fläche ja tatsächlich stattfindet. Die durchgehende Schifffahrt ist grundsätzlich nicht behindert. Auf die These mit den "illegalen" Pachtverträgen gehe ich hier nicht ein. Ich kann nicht ausschließen, dass sich Mitglieder meines Vereins in o.a. Weise verhalten und somit die Nutzbarkeit der Anlage für Kleinboote erhalten (unsere Kinder hätten auch sonst Probleme, da raus zu kommen). Aber, wie gesagt, offiziell erlaubt das keiner. Ich kenne aber auch keinen Fall, wo deswegen eine Anzeige erstattet wurde. Den Rest sollte man sich jetzt denken, sonst muss ich als 1. Vorsitzender zurücktreten. Viel Spaß beim harken kapitaenwalli |
#17
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Zitat:
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