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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hausumbau von 1- auf 4-Familienhaus
Ich bräuchte einmal wieder Input / Meinungen von Euch:
Kennt sich jemand mit der rechtlichen Lage, dem notwendigen Behörden-/Papierkrieg und der benötigten Zeit aus? Ein "Einfamilienhaus" (Villa) das mit ganz wenig Aufwand (paar Wändchen / Eingangstüren / Zähler etc.) in 4 Wohnungen umgemodelt werden könnte. In einer Stadt. Aussen würde gar nichts passieren. Braucht´s einen "richtigen" Bauantrag? Mit allen Folgen und dauert ewig und kann erstmal von überall her abgelehnt werden.........? Oder wäre da ein beschleunigtes Verfahren denkbar? Die Stellplatzthematik wird sich wohl stellen..... Hat einer sowas schonmal durch? Oder Ideen dazu...... Danke im voraus
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#2
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Ich denke ein Bauantrag ist hier fällig, da steht ja eine Nutzungsänderung an. Am besten kann dir das Bauamt auskunft geben, aber wenn Du keine schlafenden Hunde wecken willst, gehst du mal zu einem Architekten. Der sollte deine Fragen auch beantworten können.
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MfG, Frank. |
#3
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Moin,
wir haben es mal anders herum gemacht, vom Mehrfamilienhaus zu einem Einfamilienhaus, das war eher eine Formsache....ist aber ewig her. Geht dabei ja auch um die Nebenabgaben wie Straßenreinigung, Mülle und so weiter... Willy
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#4
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Falls eigene Einheiten begründet werden sollen, braucht es eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen notariellen Aufteilungsplan.
Am einfachsten einen Architekten fragen, der sich mit Umwandlungen auskennt. Andreas
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#5
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Moin,
erstmal kommt es auf verschiedene Punkte an: - LBO ( Landesbauordnung) - B-Plan ( Bebauungsplan) - werden Eingriffe in die Statik vorgenommen - sollen es Eigentumswohnungen werden - derzeitige Nutzungs bzw. alte Baugenehmigung Eine Aufteilung im Grundbuch ist nur Erforderlich wenn Du Eigentumswohnungen daraus machen willst. Bezüglich Stellplätze wenn keine auf dem eigenen Grundstück vorhanden sind werden Ablösebeiträge bei der Stadt fällig. Sofern in die Statik eingegriffen wird bedarf es entweder einer Baugenehmigung (wahrscheinlich im Vereinfachten Verfahren) oder lediglich einer Bauanzeige. Die Verfahrenswahl steht in der Landesbauordnung. Im B-Plan könnte eventuell eine Anzahl der Wohneinheiten stehen, diesen sollte man sich vorab ansehen. Weiterhin solltest Du bei den zuständigen Wasserversorger und Elektrikversorger anfragen ob die Anschlüsse ausreichend dimesioniert sind. Ansonsten könnten noch im Nachhinein neue Anschlusskosten folgen. Bedarf es nur einer Bauanzeige oder Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren kannst Du eventuell auch, je nach Bundesland, einen Maurer- oder Zimmerermeister damit beauftragen. Gruß Stephan
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#6
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Zitat:
Ansonsten nur Bauantrag wegen Nutzungsänderung. Wie schon oben beschrieben.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#7
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In den meisten Bauordnungen gibt es erhebliche Erleichterungen für 1-2 Familienhäuser, die für grössere nicht gelten. Das betrifft z. B. Treppenhaus (Breite der Treppen, Abgeschlossenheit, Brandfestigkeit), Brandschutz, Fluchtwege, Lärmschutz, Parkplätze, etc.
Da das alles geprüft werden müsste, würde ich von einer erneuten Baugenehmigung ausgehen. Ich würde eher eine grössere Aktion erwarten. Gruss Axel
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