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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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A9 Großraum Graz - 2018 Umweltplakette erforderlich
Schlechte Nachrichten für alle, die mit einem Nutzfahrzeug ihr Boot ziehen oder mit einem Lkw unterwegs sind und die Strecke Passau - Graz - Maribor fahren:
Ab 01.01.2018 gilt für nahezu die gesamte Steiermark folgendes:
Fahrzeuge der Klassen N1 bis 3 sind alle Nutzfahrzeuge mit mindestens vier Rädern (§ 3 Abs. 1 Ziff. 2.2 Kraftfahrgesetz). Es betrifft also nicht nur Lkw-Bootstransporter sondern auch alle Kleintransporter und als Lkw angemeldete SUV/Geländefahrzeuge. Vignettenpflicht und Fahrverbote gelten auch für Autobahnkorridore im Großraum Graz (117. VO des Landeshauptmannes von Steiermark v. 29.10.2014, veröffentl. LGBL v. 29.10.2014) Alles zum Erwerb der Umweltplaketten in Österreich (es gibt noch weitere sogenannte Umweltsanierungsgebiete in anderen Bundesländern mit anderen Bedingungen) erfährt man hier (Achtung: dort abgelegte Rechtshinweise beziehen sich auf die aktuelle Rechtslage, nicht auf zukünftige Vorschriften wie sie oben dargestellt sind): Die Umweltplakette ist für sämtliche Nutzfahrzeuge Vorschrift unabhängig von der Nationalität. Fehlt die Plakette oder wurde eine falsche angebracht, ist das eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Geldbußen zwischen 90 und 2180 Euro geahndet.
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#2
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Ist das für mich als Deutscher ,der auf der durchreise nach Kroatien ist ...relevant...
Oder gilt das nur für Ostereicher ...? mfg.Fritz |
#3
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Zitat:
Grüße Sandman
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#4
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Danke ...
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#5
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Das hier aus dem Link ....
Zitat:
Allerdings klingt es mir nicht so, als ob ein deutscher Euro Norm Aufkleber gelten würde. Kann das sein? |
#6
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Zitat:
Das hast du richtig verstanden, deutsche Umweltplaketten ersetzen die österreichischen leider nicht, umgekehrt auch nicht. Finde ich persönlich schade dass es trotz EU hier wieder nationale Unterschiede gibt. Zumindest gibt es ab sofort bei uns die digitale Vignette, denn sonst laufen Vielreisende langsam Gefahr dass sie aufgrund der vielen Aufkleber nicht mehr durch die eigene Frontscheibe sehen. Hier noch ein etwas älterer Link bzgl. Gültigkeit: https://www.wko.at/service/verkehr-b...splakette.html Harald
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#7
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Ich verstehe es so , das ich mit einem SUV - Kombilimousine mit grüner Euro5 Plakette , garnichts machen muss .
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Gruß Peter . |
#8
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KFZ Euronormen Abgase siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm
Es sind nur als LKW zugelassene KFZ betroffen welche BIS 1997 ihre Erstzulassung hatten. Zu deutsch sehr alte Fahrzeuge
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Liebe Grüße Willi Geändert von Gummiente (21.12.2017 um 06:32 Uhr) |
#9
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Zitat:
Schlimmer ist aber das Fahrverbot. Wir transportieren unser Boot mit einem DB 7,5-Tonner, Bj. 1990, Euro 0 und nicht nachrüstbar mit irgendeinem Abgasreinigungssystem. Für uns bedeutet das eine andere Strecke. Und die sind in Ö. bekanntlich begrenzt. Geändert von Mercurius (21.12.2017 um 08:36 Uhr)
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#10
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Wiki hilft da nicht weiter. Die Normen werden nur regional veröffentlicht. Es gibt auch keine Hinweise auf die Umweltzonen an den Straßen. Gleichwohl verlangen die Österreicher, dass man die Vorschriften kennt oder bitten andernfalls zur Kasse. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. |
#11
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Der Formulierung nach (Nutzfahrzeuge N1 bis N3) beträfe es einen Euro2 SUV aber nur dann, wenn dieser eine LKW Zulassung besitzt?
Wenn er eine normale PKW Zulassung besitzt, dann ist es egal? Wer will das unterscheiden, denn für als PKW zugelassene Fahrzeuge scheint es ja keine Umweltplakettenpflicht zu geben? Danke jedenfalls für den Hinweis, da wirds 2018 sicherlich so einige erwischen... |
#12
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Wenn er Fahrzeugklasse M ist, also zur Personenbeförderung, dann richtig.
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#13
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#14
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#15
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Wäre ja auch mal interesant ob da dann auch QUAD mit LOF also Ackerschlepper Zulassung von betroffen sind ???
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Gruß Frank |
#16
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Dein Quad fällt nicht darunter, auch wenn es eine Lof-Zulassung hat. Betroffen sind nur alle kfz. zur Güterbeförderung mit mind. 4 Rädern (3 Abs.1 Ziff. 2.2 Kraftfahrgesetz)
Zur Klarstellung: Abgesehen von den klassischen Lkw sind auch diejenigen betroffen, die ihr Boot mit einem Kleintransporter (Sprinter, Ducato ...) oder einem Pickup ziehen. Die sind in der Regel als Nutzfahrzeuge der Klasse N1 zugelassen. Sie benötigen das kostenpflichtige Umwelt-Pickerl. Sind sie vor 2000 erstmalig zugelassen worden, erfüllen diese Fahrzeuge in aller Regel max. die Euronorm 2 und dürfen im Großraum Graz einschließlich der Autobahnen überhaupt nicht mehr fahren. Das gilt ab 01.01.2018. Bis dahin waren nur reine Lkw ab 7,5t von diesen Vorschriften betroffen gewesen. |
#17
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Zitat:
eine Kennzeichnung die sich auf eine EU-Norm bezieht nicht EU weit gegenseitig anzuerkennen, ist geradezu grotesk. Stell dir mal vor, du bist regelmäßig in mehreren EU Ländern unterwegs. Willst du das gesetzeskonform machen, hast du pro Land EU Norm Papperl und bei den meisten noch Autobahn Papperl auf die Scheibe kleben. Dann kommst du in eine Kontrolle und wirst verknackt, da du zu wenig Sicht aus der Scheibe hast. Da könnte man nen schönen Comedy Sketch draus machen.
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#18
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Das ist doch ganz einfach, da muss man eine Klage vor dem Europäischem Gerichtshof
einreichen, dass so ein Scheiß nicht eingeführt werden darf. Die Ö-sies haben ja auch Klage gegen unsere PKW- Maut eingereicht. |
#19
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Da könnte man nen schönen Comedy Sketch draus machen.
Na ja bei Strafen ( mit Vorsatz) bis zu 7000 Euro , da vergeht einem das lachen... |
#20
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Zitat:
Der raucht unter Last raus wie ein 50 Jahre alter russischer Panzer, so dass man 500 Meter dahinter keine Sicht mehr hat. In Anbetracht der Hysterie die heute sogar um Euro-6 Diesel gemacht wird, verstehe ich nicht, dass man solchen Fahrzeugen nicht einfach die Zulassung entzieht. Und da verstehe ich Österreich vollkommen, die nur die Last mit dem Durchgangsverkehr haben, dass sie die Regeln da immer mehr verschärfen.
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#21
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Zitat:
Aber halt .... das geht ja auch nicht ... dieser Joghurtbecher aus den frühen 90ern ist ja aus GFK und wird heutzutage als Sondermüll eingestuft Nichts für ungut, aber wer im Glashaus sitzt ... Geändert von Mercurius (22.12.2017 um 09:12 Uhr)
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#22
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Aha, der getroffene Hund bellt gleich
Leider gibt es bei Booten noch keine Abgasrückführungen und KAT, sonst wäre ich da gleich dabei. Und aus GFK sind sie alle, oder ist deines aus regenerativen Kokosnussschalen. Ist auch keine Argumentation für deine DB Dreckschleuder. Ich finde das ein asoziales Verhalten, nach dem Motto, was schert mich der Dreck den die anderen hinter mir abkriegen, oder die Umwelt in Österreich wo ich nur durchfahre. |
#23
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Zitat:
Hier geht es um lokale Feinstaubemmisionen, da ist das Boot wohl außen vor. Es geht hier um die Richtlinie 2008/50/EG Geändert von wolf b. (27.12.2017 um 03:13 Uhr) |
#24
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Zitat:
Wir als Bootsfahrer sollten dem gegenüber doch ein wenig toleranter sein, denn den "CO2 Fussabdruck" den jeder von uns auf dieser Erde hinterlässt der in seiner Freizeit Motorboot fährt, darf sich aus meiner Sicht nicht als großer Umweltschützer und Abgasvermeider darstellen. (Da nütz auch kein KAT oder Abgasrückführung was) Jetzt hoffe ich, dass ich nicht in der Luft zerrissen werde.......
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Schöne Grüße aus Oberbayern Ernst
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#25
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Bevor es in diese Richtung weitergeht, Bitte zurück zum Thema.
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Beste Grüße Andy
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