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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 17.02.2018, 00:23
tomtomtom tomtomtom ist offline
Captain
 
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Standard Lieber zu schnell oder zu schwer? Kleineres Übel?

Hallo zusammen,

ich hätte hier mal eine Grundsatzfrage, ohne Detailangaben nennen zu können.

Was ist denn das kleinere Übel?

Es gibt ja die Möglichkeit, seinen Trailer auf 100 km/h zuzulassen.
Für diese 100 km/h Zulassung, braucht der Trailer meist nur Stoßdämpfer.
Sind diese nachgerüstet, erhält der Trailer die 100 km/h Zulassung.

Um die 100 km/h tatsählich fahren zu dürfen, muss das Verhälttnis Leergewicht Zugfahrzeug zum zulässigen Gesamtgewicht des Trailers passen, habe ich mal gelesen.

Nun kann es aber sein, dass der Trailer etwas Überdimensioniert wurde und z.B. bis 2500kg Gesamtgewicht zugelassen ist.

Angenommen das Boot samt Trailer wiegt tatsächlich nur 2100kg.
Das Zugfahrzeug darf bis. max. 2000kg die 100 km/h Regelung nutzen.

Jetzt die Frage:

Den Bootstrailer auf 2000kg ablasten, damit man per 100 km/h Regelung auch die 100 km/h fahren darf?
Man nimmt damit eine Überladung von 100kg in Kauf.

oder:

Den Bootstrailer auf 2100 kg ablasten, damit das zul. Gesamtgewicht passt und er dann aber leider um 100kg zu schwer für Fahrten mit 100km/h ist?

Wie gesagt, ist dies nur eine grundsätzliche Überlegung mit erfundenen Gewichtsangaben.

Zählt für die 100 km/h immer das tatsächliche Gewicht, oder das zulässige Gesamtgewicht des Trailers?

Was wäre das kleinere Übel?

--> Zu schnell, oder zu schwer?
__________________
Sportliche Grüße
Tom
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  #2  
Alt 17.02.2018, 02:03
Benutzerbild von derfighter
derfighter derfighter ist offline
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1. Steckt etwas mehr als nur Stoßdämpfer nachrüsten dahinter. Die Reifen dürfen nicht zu alt sein, Schlingerkupplung .... usw

Zu deiner Frage eine Gegenfrage?
Wie schnell fahren denn alle auf der rechten Spur? 95km/h - auch die ohne 100erter Zulassung. Und die mit 100erter Zulassung auch, weil es die angenehmste Geschwindigkeit ist. Kein Elefantenrennen als Überholender oder Überholter.

Ist die 100erter Zulassung nun noch den Aufwand wert?

Ich bin früher mehrere 1000 km mit dem Wohnwagen in Deutschland unterwegs gewesen, hier war es wohl sinnvoll.

Wie viel Zeit holst du für die Kosten wieder rein? Wie viel Kilometer bist du mit dem Boot auf der Autobahn unterwegs?
Denn auf der Landstraße gelten die 100 kmh nicht mehr [emoji41]

Gruß Jan
__________________



hier könnte etwas sinnvolles stehen. Ein Bier zum Beispiel
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  #3  
Alt 17.02.2018, 07:46
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blondini blondini ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von derfighter Beitrag anzeigen
1. Steckt etwas mehr als nur Stoßdämpfer nachrüsten dahinter. Die Reifen dürfen nicht zu alt sein, Schlingerkupplung .... usw

Zu deiner Frage eine Gegenfrage?
Wie schnell fahren denn alle auf der rechten Spur? 95km/h - auch die ohne 100erter Zulassung. Und die mit 100erter Zulassung auch, weil es die angenehmste Geschwindigkeit ist. Kein Elefantenrennen als Überholender oder Überholter.

Ist die 100erter Zulassung nun noch den Aufwand wert?

Ich bin früher mehrere 1000 km mit dem Wohnwagen in Deutschland unterwegs gewesen, hier war es wohl sinnvoll.

Wie viel Zeit holst du für die Kosten wieder rein? Wie viel Kilometer bist du mit dem Boot auf der Autobahn unterwegs?
Denn auf der Landstraße gelten die 100 kmh nicht mehr [emoji41]

Gruß Jan
Die rechte Spur fährt 89 km/h (GPS nicht Tacho). Das ist die Geschwindigkeit der LKWs. Wenn Du 80 fährst, hast Du einen irre werdenden LKW Fahrer im Nacken. Wenn Du 100 fährst, musst Du ständig überholen. Also lohnt eine Tempo 100 Zulassung nur, wenn Du an einem Sonntag unterwegs bist.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #4  
Alt 17.02.2018, 08:22
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JoKei JoKei ist offline
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Ich kann Jan u. Blondini nur zustimmen .

So handhabe ich es auch , allerdings ist mein Trailer auch nicht voll ausgereizt.

Mein Argument :

Bussgeld für PKW mit Anhänger ausserorts

bis 10 km/h15 EUR


11 bis 15 km/h25 EUR


Zu deiner Frage :

https://www.harbeck.de/100-km/h-regelung.htm


Unter Umständen musst du deinen Trailer bei Überladung stehen lassen und mit einem geeignetem Zugfahrzeug vom Autobahnrastplatz abholen.
(ggfl. deinen Anker mit Kette wegschmeissen, um weiterfahren zu dürfen...dies ist ein Witz)

Auch ist eine Überladung nicht kostenlos : https://www.bussgeldkatalog.net/ueberladung/

und kann bei einem Unfall dir sehr negativ ausgelegt werden , wobei ich nicht weiß, ob dies bei einem abgelasteten Anhänger greift, da die Bremsanlage für höhere Gewichte ausgelegt ist.




VG J.

Geändert von JoKei (17.02.2018 um 08:36 Uhr)
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  #5  
Alt 17.02.2018, 08:57
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Laika's Kapitän Laika's Kapitän ist offline
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Ich würde das ganze Gespann bei TÜV/Dekra einfach vorstellen und durchrechnen lassen.Je nach Ausstattung des Gespanns mit stabilitätsverbessernden Massnahmen,Anhänger-ABS ,etc. können die mit verschiedenen Faktoren rechnen.Man darf da zwar nicht Zuviel erwarten,aber bei grenzwertigen Gewichten kann der eine oder andere Zug schon noch in ein Raster passen.Die Faktoren kann man auch die in den Bestimmungen nachlesen,ist allerdings teilweise verwirrend dargelegt.Deshalb direkt zum
Prüfingenieur,das schafft Rechtssicherheit.
Vielleicht erübrigt sich dann die Eingangsfrage .
Gruß Ralf

Man kann auch das Leergewicht des Zugfahrzeugs erhöhen und eintragen lassen,wenn ein paar Kilo fehlen.

Geändert von Laika's Kapitän (17.02.2018 um 09:04 Uhr)
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  #6  
Alt 17.02.2018, 09:07
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Overnight Overnight ist offline
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Hallo
Also ich bin fast Täglich in Deutschland und Europa mit dem Anhänger unterwegs.
Zu 90% mit einem geschlossenen Autotrailer die restlichen 10% mit dem Bootstrailer.

Beim Bootstrailer passt das Gesamtgewicht zum Leergewicht der Zugwagens. Somit sind Die 100km/h nach Gps drin.

Beim Autotrailer hat der Hersteller gut mitgeholfen und mehrere Eintragungen für bestimmte Gewichte erreicht.
Somit darf ich bis zu einem Gesamtgewicht des Trailers von 2.900kg 100km/h fahren
Danach fahre ich dann dank Astandstempomat mit den LKW´s gute 88/89km/h

Bis jetzt einige Male kontrolliert worden und alles war okay.

Wer ordnungsgemäß und erlaubt 100km/h fahren darf und nicht alle Stunde zum Pinkeln etc anhält schafft auch was und das rechnet sich dann auch.
Wer allerdings schneller als 100km/h unterwegs ist im Überholverbot dann auch noch überholt und dann Pausen Macht bring es gegenüber 88/89km/h nichts
HH > DK da sind die super schlauen genau 2 Autos vor mir an der Grenze.
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie Die wahre Power by V8
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  #7  
Alt 17.02.2018, 09:37
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
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Ich sehe das ähnlich, ich war viele Jahre mit LKW beruflich, dann mit WoMo plus Trailerboot und jetzt mit PKW mit WoWa unterwegs.

Obwohl ich jetzt die "100er" Zulassung habe, die vorher nicht vorhanden war an meinen bisherigen Kombinationen, fahre ich nicht anders als vorher.

Ich reihe mich in den fließenden LKW-Verkehr ein, der sich ohnehin auf der Geraden Strecke im 100er Bereich bewegt und drücke auf meinen Tempomat.

Das ist entspanntes fahren und ich bin auch irgendwann dort, wo ich hin will, ich bin ja nicht auf der Flucht...

Ich habe bei meinen vorherigen Gespannen nie in erwägung gezogen, die 100er Zulassung zu erwirken.
Letztendlich darf auch nicht unberücksichtigt bleiben, was es bedeutet, mit höheren Geschwindigkeiten eine schwerere "Fuhre" zu ziehen: Erhöhter Treibstoffverbrauch, erhöhtes Risikio beim Bremsen, bei Seitenwind, Pendelneigung des Gespannes usw usw

Eine wirklich Zeitersparnis lässt sich dadurch kaum rausholen.
__________________

Gruß Heinz,


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  #8  
Alt 17.02.2018, 11:20
Benutzerbild von holsteinerjung
holsteinerjung holsteinerjung ist offline
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Zitat:
Zitat von derfighter Beitrag anzeigen
1. Steckt etwas mehr als nur Stoßdämpfer nachrüsten dahinter. Die Reifen dürfen nicht zu alt sein, Schlingerkupplung .... usw

Gruß Jan
Meine Anhänger mit 100km/h Zulassung haben keine Schlingerkupplung
__________________
Gruss Olli

der sich jetzt schon auf das Sommertreffen 2024 freut
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  #9  
Alt 17.02.2018, 12:03
Detto Detto ist offline
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894 Danke in 339 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von holsteinerjung Beitrag anzeigen
Meine Anhänger mit 100km/h Zulassung haben keine Schlingerkupplung
Meiner auch nicht! Und darf trotzdem 100...
Gruß
Detto
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Wer nicht vom Weg abkommt bleibt auf der Strecke!
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  #10  
Alt 17.02.2018, 12:12
kurz kurz ist offline
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Ich kann nun zur ursprünglichen Frage keine Antwort geben.

Aber schade ist natürlich, dass wieder mal alles total bürokratisch verwinkelt ist.

Wenn ich mit meinem Bootstrailer LEER fahre, macht der ja höhere Geschwindikeiten locker mit. Ist aber TOTAL verboten, in der CH würde es auch empfildich teuer.

Ihr wisst was ich meine....
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  #11  
Alt 17.02.2018, 12:59
freerider13 freerider13 ist offline
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Genau vor dieser Frage stand ich auch. Ergebnis: Die 100 km/h sind besser mit der originaleintragung.
Grund: entscheidend ist das tatsächliche Gewicht, nicht das eingetragene. Die Einhaltung der Gewichtsrelation ist deine verantwortung als Fahrer. Passt sie nicht, kannst du entweder ein schwereres zugfahrzeug dranhängen, oder den Hänger leichter machen.
Die 100er Eintragung bestätigt nur, dass der Hänger prinzipiell 100 fahren darf - ob er es dann wirklich darf ist Situationsabhängig.

Lastest du jetzt den Trailer ab, darfst du prinzipiell nur noch dieses Gewicht fahren - punkt, aus.
Die schlechtere Variante, weil es nicht mehr in deiner Entscheidung liegt.

Falls du wirklich in den Papieren alles ganz korrekt haben willst, dann würd ich eher über eine Auflastung des Zugfahrzeugs nachdenken, wie hier schon erwähnt. Oft kann man das Leergewicht recht leicht etwas erhöhen... kommt aufs Auto an.

Schöne Grüße,
Jan


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  #12  
Alt 17.02.2018, 13:02
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huebi huebi ist offline
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Zur Schlingerkupplung, ersatzweise Zugfahrzeug mit Anhänger-ESP:

ohne Schlingerkupplung: eingetragenes Leergewicht des Zugfahrz. x 1,1 = max. zulässiges Gesamtgew. des Anhängers.

mit Schlingerkupplung bzw. Anhänger-ESP wie oben, jedoch Faktor 1,2.

Den Eintrag des Leergewichtes des Zugfahrzeugs kann man vom TÜV korrigieren lassen. Kostet nicht viel und ein paar Tricks sind auch möglich.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #13  
Alt 17.02.2018, 13:05
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derfighter derfighter ist offline
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Schlingerkupplung ist nicht Pflicht. Erhöht aber Deinen Berechnungsindex.

https://www.tuev-nord.de/de/privatku...0kmh-zulassung
__________________



hier könnte etwas sinnvolles stehen. Ein Bier zum Beispiel
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  #14  
Alt 17.02.2018, 13:15
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Genau vor dieser Frage stand ich auch. Ergebnis: Die 100 km/h sind besser mit der originaleintragung.
Grund: entscheidend ist das tatsächliche Gewicht, nicht das eingetragene.
Schöne Grüße,
Jan


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Sehe ich anders. Bei mir steht in den Fahrzeugpapieren drin, dass das Zugfahrzeug bei Ausnutzung der 100km/h mindestens 1668 kg (oder so ähnlich) Leergewicht haben muss. Das bezieht sich logischerweise aufs eingetragene zulässige Gesamtgewicht des AH. Ohne Antischlingerkupplung ist es weniger.

Bei meinem 2 Tonnen Hänger habe ich die 100km/h eingetragen, obwohl das vom Gewicht her auch eher knapp ist, aber gerade noch passend gemacht werden kann.
Zumindest in Deutschland gibt es drastische Unterschiede bei den Strafen zwischen AH unter 2t und darüber. Und ich fahre den AH auch mal leer, dann sind mit 100er Zulassung entspannt 120 drin. Und voll habe ich dann etwas Reserve, zumindest kostet es erst ab 2100kg Strafe.

Wenn man aber oft durch die Schweiz/Österreich müsste, würde ich wohl das höhere Gewicht eintragen lassen.

Gruss
Axel
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  #15  
Alt 17.02.2018, 13:16
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derfighter derfighter ist offline
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Oh, da war jemand schneller [emoji39]
__________________



hier könnte etwas sinnvolles stehen. Ein Bier zum Beispiel
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  #16  
Alt 17.02.2018, 13:17
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Zur Schlingerkupplung, ersatzweise Zugfahrzeug mit Anhänger-ESP:

ohne Schlingerkupplung: eingetragenes Leergewicht des Zugfahrz. x 1,1 = max. zulässiges Gesamtgew. des Anhängers.

mit Schlingerkupplung bzw. Anhänger-ESP wie oben, jedoch Faktor 1,2.

Den Eintrag des Leergewichtes des Zugfahrzeugs kann man vom TÜV korrigieren lassen. Kostet nicht viel und ein paar Tricks sind auch möglich.
Nicht mehr. Zumindest bei uns. Ich musste damit zum Strassenverkehrsamt und das wurde in die Anhängerpapiere eingetragen. Also alles in allem ein halber Tag.

Gruss
Axel
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  #17  
Alt 17.02.2018, 13:30
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Sehe ich anders. Bei mir steht in den Fahrzeugpapieren drin, dass das Zugfahrzeug bei Ausnutzung der 100km/h mindestens 1668 kg (oder so ähnlich) Leergewicht haben muss. Das bezieht sich logischerweise aufs eingetragene zulässige Gesamtgewicht des AH. Ohne Antischlingerkupplung ist es weniger.



Bei meinem 2 Tonnen Hänger habe ich die 100km/h eingetragen, obwohl das vom Gewicht her auch eher knapp ist, aber gerade noch passend gemacht werden kann.

Zumindest in Deutschland gibt es drastische Unterschiede bei den Strafen zwischen AH unter 2t und darüber. Und ich fahre den AH auch mal leer, dann sind mit 100er Zulassung entspannt 120 drin. Und voll habe ich dann etwas Reserve, zumindest kostet es erst ab 2100kg Strafe.



Wenn man aber oft durch die Schweiz/Österreich müsste, würde ich wohl das höhere Gewicht eintragen lassen.



Gruss

Axel


Nicht durcheinanderwerfen, was eben die prinzipielle Eignung des Hängers ist, und was man situativ wirklich fahren DARF! Bei der prinzipiellen Eintragung wird selbstverständlich das eingetragene maximalgewicht verwendet - geht ja auch nicht anders...

Zudem: ist deine Eintragung zufälligerweise älteren Jahrgangs? Bei mir ist kein Mindestgewicht des Zugfahrzeugs in den Papieren mehr eingetragen...
Wird nach Auskunft des lokalen tüvs vor Ort von der Polizei bei der Kontrolle ermittelt (mit realem Hängergewicht eben...)
Schöne Grüße,
Jan


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  #18  
Alt 17.02.2018, 13:34
Benutzerbild von Trikeflieger2
Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Hallo,

ich würde eine höhere Zuladung einer 100km/h-Zulassung vorziehen.

Warum?
  • Die 100er-Zulassung gilt nur in Deutschland und nur auf Autobahnen. Ein Münchner, der nach Kroatien will, für den lohnt sich das eher nicht, für den Norddeutschen dann schon eher. Er ist dann aber dauernd am Überholen, weil LKWs nur 89km/h fahren.
  • Die 100er-Zulassung gilt nur, wenn alle Kriterien erfüllt sind. Sind die Reifen z.B. älter wie 6 Jahre, dann gilt die Regel nicht mehr.
  • In allen anderen Ländern gilt die 100er-Zulassung nicht, dafür werden Überladungen teilweise strenger geahndet wie in Deutschland.
  • Bei einer Überladung muss man evtl. den Trailer stehen lassen, wenn man diesen nicht leichter bekommt.
Ich werde mich gemütlich hinter den LKWs einreihen und mit Tempomat gen Süden fahren. Das ist entspannter zu fahren, wie permanent zu überholen. Aber ich habe auch keine 100er-Zulassung.

Gruß Axel
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  #19  
Alt 17.02.2018, 14:26
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Nicht durcheinanderwerfen, was eben die prinzipielle Eignung des Hängers ist, und was man situativ wirklich fahren DARF! Bei der prinzipiellen Eintragung wird selbstverständlich das eingetragene maximalgewicht verwendet - geht ja auch nicht anders...

Zudem: ist deine Eintragung zufälligerweise älteren Jahrgangs? Bei mir ist kein Mindestgewicht des Zugfahrzeugs in den Papieren mehr eingetragen...
Wird nach Auskunft des lokalen tüvs vor Ort von der Polizei bei der Kontrolle ermittelt (mit realem Hängergewicht eben...)
Schöne Grüße,
Jan


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Das war letzten September, ist also ziemlich neu.

Aus dem Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/s...317100998.html

"das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen:"

Das Gesamtgewicht ist also das zulässige Gesamtgewicht, beim Leergewicht steht da nichts weiter, ich würde mich aber im Zweifel nicht darauf berufen, dass das tatsächliche Leergewicht ein anderes ist, als in den Papieren steht.

Gruss
Axel
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  #20  
Alt 18.02.2018, 01:03
tomtomtom tomtomtom ist offline
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230 Danke in 88 Beiträgen
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Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die vielen Infos.

Ich hätte soeben jedemenge Antworttext, Beispiele und Fragen gepostet! (Habe ca. 1,5 Std dafür aufgewendet).

Jedoch wurde ich während meines langen Textes automatisch abgemeldet, nach der erneuten Abnmeldung war der Text einfach weg und ich habe keinen Bock, jetzt erneut alles zusammenzusuchen und zu schreiben!

Klar, war ich selbst Schuld, aber so etwas ist doch totaler Mist!
Hier sollte sich der Forumsbetreiber mal Gedanken machen, warum User, die aktiv an einem Text schreiben, während dem schreiben abgemeldet werden!
__________________
Sportliche Grüße
Tom
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  #21  
Alt 18.02.2018, 02:08
Benutzerbild von JoKei
JoKei JoKei ist offline
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Moin Tom ,

Du musst bei der Anmeldung das Feld "" angemeldet bleiben"" aktivieren, dann wirst du nicht rausgeschmissen.

VG J.

Geändert von JoKei (18.02.2018 um 09:08 Uhr)
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  #22  
Alt 18.02.2018, 08:33
Benutzerbild von Trikeflieger2
Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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2.801 Danke in 1.277 Beiträgen
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Hallo Tom,

kleiner Tip: Längere Texte schreibe ich immer extern, z.B. in Word und kopiere es dann rein. Da kann dann passieren was will.

Gruß Axel
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  #23  
Alt 18.02.2018, 08:51
Benutzerbild von Meer-Basti
Meer-Basti Meer-Basti ist offline
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532 Danke in 219 Beiträgen
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Wie oben schon beschrieben, musst du bei der Anmeldung, den Harken bei, angemeldet bleiben, setzen..ansonsten wirst du auch Sicherheitsgründen automatisch nach einer gewissen Zeit, abgemeldet.

Dann ist auch kein vorschreiben in Word nötig etc,

PS. Ich bin lieber zu schnell als zu schwer...wobei ich wenn, versuche nie in den Punktebereich zu kommen..d.h nicht mehr als 5% überladen, mit dem Auto nicht schneller als 20 km/h drüber, mit dem Hänger natürlich weniger..

Ich würde den Trailer nicht ablasten, habe lieber Reserven, sodass man nicht das Boot ausräumen und jedes Mal rechnen muss, ob das Boot nun zu schwer ist oder nicht..
__________________
Gruß Basti
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  #24  
Alt 18.02.2018, 11:01
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von tomtomtom Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die vielen Infos.

Ich hätte soeben jedemenge Antworttext, Beispiele und Fragen gepostet! (Habe ca. 1,5 Std dafür aufgewendet).

Jedoch wurde ich während meines langen Textes automatisch abgemeldet, nach der erneuten Abnmeldung war der Text einfach weg und ich habe keinen Bock, jetzt erneut alles zusammenzusuchen und zu schreiben!

Klar, war ich selbst Schuld, aber so etwas ist doch totaler Mist!
Hier sollte sich der Forumsbetreiber mal Gedanken machen, warum User, die aktiv an einem Text schreiben, während dem schreiben abgemeldet werden!
So was ist Mist. Kann aber immer mal passieren, zB. auch, wenn dir aus irgendwelchen Gründen die Internetverbindung während dem Schreiben wegbricht.
Tip: Wenns längere Texte sind VOR dem Absenden den Text markieren und in die Zwischenablage kopieren. Dauert eine Sekunde und der Text ist nicht verloren...

Schöne Grüße,
Jan
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  #25  
Alt 18.02.2018, 11:23
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Ich meinte gelesen zu haben das in Östereich für Anhänger kein 100 km/h erlaubt ist wenn die Kombi Kfz plus Anhänger über 3500 kg ist.
Die "Blitzer " wären so eingestellt das die ein doppelachsigen Trailer erkennen und selektiv blitzen können.

Für uns bringt die 100 km/h deswegen nur in Deutschland was, aber praktisch fahren wir auch da selten über 95 km/h weil es zu voll ist.
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