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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Registrierungsnummr "auswerten"
Hallo zusammen,
ich interessiere mich für ein Boot BJ 2001 aus den Niederlanden. Leider hat der Verkäufer keine Unterlagen mehr dazu, d.h. auch keine Konformitätserklärung. Allerdings war das Boot schon angemeldet. Wenn ich das Gesetz richtig interpretiere, muss dabei zwingend eine Konformitätserklärung vorgelegen haben. Auf dem Boot ist die Registrierungsnummer noch aufgeklebt. Kann man damit irgend wie herausfinden, wo das Boot angemeldet war um dann nach den Unterlagen zu forschen?
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________________________________ Stolzer Blick zurück, volle Kraft nach vorn. |
#2
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Boote in den Niederlanden brauchen meines wissens keine Konformitätserklärung, zumindest mußte ich diese bei meinem Kauf bei Boatland.Nl auch extra einfordern, lt. Boatland ist diese in Holland nicht zur Anmeldung notwendig.
Über die Nachverfolgung der bisherigen Zulassungsnummer in Holland kann ich nichts sagen, mein Boot hatte auch eine Niederländische Kennzeichnung, ich habe die einfach entfernt und das Boot unter Vorlage des Kaufvertrages von Boatland hier in D angemeldet
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Gruß Heinz, |
#3
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Hallo,
wenn Du das Boot in DEUTSCHLAND anmelden willst: Du benötigst bei Zulassung in Deutschland eine CE-Bescheinigung. Sicher gibt es manche, die Ihr Boot ohne CE-angemeldet haben, (wie häufig in diesem Forum werde Kleinigkeiten oder Einzelerfahrungen sehr hervorgehboen und am Ende geht Dein Thread in eine von Dir nicht gewollten Richtung, aber so ist es halt), aber jedes Produkt in Deutschland braucht eine CE Zulassung, Gesetz. Spätestens wenn Du einen Schaden mit Verletzten (was ich nicht hoffe) hast, dann wird es jemand geben, der diese CE Bescheinigung sehen will und wenn Du keine hast, Pech gehabt und du hast "illegal etwas in den Verkehr gebracht und die Versicherung muss nicht zahlen". Klar, jetzt kommen gleichKommentare wie: "mich hat man noch nie kontrolliert oder ich konnte mein Boot ohne CE anmelden und so weiter. Letztendlich musst Du es entscheiden, ob es für Dich ca 1200-1800 Euro, je nach Bootslänge wert ist, das Gesetz einzuhalten oder eben nicht. Es gibt auch Menschen, die Fahren jahrzehntelang ohne Führerschein(nicht schlechter als manch einer mit ) aber ist halt verboten. |
#4
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Das Anmelden in D ohne Konformitätserklärung ist ja problemlos möglich, man sagte mir halt nur, das es nicht erlaubt sei, das Boot zu nutzen ohne die Erklärung zu besitzen.
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________________________________ Stolzer Blick zurück, volle Kraft nach vorn. |
#5
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es muss ein Schild mit dem CE Zeichen an Bord sein (CE Nummer, Anzahl zugelassener Personen und Gewicht, Adresse etc.), ansonsten hat Dein Boot keine CE Zulassung. Ohne diese PLakette bedeutet es: CE machen oder nicht machen, wie gesagt, muss jeder für sich entscheiden.
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#6
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Zitat:
Außerdem, wenn Du Dein irgendwann veräußerst (in D) kann natürlich es ohne CE Bescheinigung zu einem Problem werden, denn die Gesetze werden eher strenger als lockerer. |
#7
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#8
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Hi!
Bei der Anmeldung eines Bootes in D wird CE nicht mehr überprüft. Ist vor einiger Zeit geändert worden. Vgl. etwa: https://www.adac.de/reise_freizeit/w...registrierung/ P.S.: Diese ganze CE Zertifizierung ist eines der Sachen, warum wir die EU so gerne wie Fußpilz haben. Relativ nutzloses Bürokratiemonster.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#9
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Hallo korrekt zur Anmeldung nicht notwendig aber dennoch braucht jedes Produkt in der EU bzw. Deutschland ein CE- Nachweis. Beim Schaden wird die Versicherung zuerst prüfen ob alles in Ordnung war z.b. CE vorhanden puffert nicht und falls nicht, einen Grund haben, nicht zahlen zu müssen. Einfach darauf ankommen lassen und Dann weiß man es ob man die CE gebraucht hätte oder nicht.
Wie gesagt Gesetz ist das eine was jeder selber macht ist das andere. |
#10
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In der EU brauchen alle Schiffe die seit 1998 neu gebaut werden das ....
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#11
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Zitat:
2.) Ja. In NL werden Fahrzeuge (egal ob Auto, Boot, Motorrad, etc.) beim RDW registriert. Es gibt sogar eine Onlinesuche nach Nummer. Trailer hatte ich darunter gefunden, Boot noch nicht. Aber du kannst den RDW per Mail anschreiben, wenn es sich um ein holl. KZ handelt. 3.) An deiner Stelle würde ich mich aber an den Bootshersteller (z. B. Bayliner, Sea Ray, etc.) oder dessen Generalimporteur in D wenden. Wenn es mal eine CE gegeben hat, dann sehen die das im System bzw. der G-Importeur fragt z. B. direkt in USA nach.
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Viele Grüße Thomas
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#12
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Zitat:
Gesendet von meinem MHA-L29 mit Tapatalk
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________________________________ Stolzer Blick zurück, volle Kraft nach vorn. |
#13
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Stimmt bei der Zulassung wird die CE nicht mehr kontrolliert ansonst ist diese von Nöten und kann kontrolliert werden und bei nicht vorhanden sein wird ein Ordnungsgeld fällig.
Ausnahme Eigenbauten: 94/35/EG um einen privaten Eigenbau nach Artikel 1, Absatz 3, Abschnitt g) handelt und somit von der Richtlinie ausgenommen ist.
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VG Peter Skipper mach langsam wir haben es eilig. Geändert von turbolix (23.03.2018 um 14:44 Uhr) |
#14
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Hallo,
woher nehme ich denn die Gewissheit, daß ein Verkäufer der rechtmässige, aktuelle Besitzer einer Sache ist, wenn er dazu keinerlei Unterlagen vorlegen kann? Woher weis ich denn, ob die Unterlagen nicht bei der Bank oder dem aktuellen rechtmässigen Eigentümer liegen? Nur weil der Preis ach so günstig ist... Viel Glück Rolf |
#15
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Gilt nur für schnelle Sportboote: L < 20m und Vmax > 20kmh
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
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