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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 07.04.2018, 20:21
quicksilver555 quicksilver555 ist offline
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Standard Gewerbemietvertag Wohnung

Hallo,

Gibt es hier einen Rechtsanwalt der sich mit Mietverträgen auskennt und mir sagen kann, wann ein Wohnungsmietvertrag eine Gewerbemietvertag ist.

Danke.
__________________
Viele Grüße

Stef
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  #2  
Alt 07.04.2018, 21:41
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Standard

Ein Rechtsanwalt darf dir hier gar keine Rechtsberatung bieten.

Ich bin juristischer Laie, vermiete aber sowohl Wohnraum als auch Gewerberäume.
In meinen Augen ist der im Mietvertrag vereinbarte Verwendungszweck maßgeblich.
Vermiete ich meine Gewerberäume als Wohnung, ist das ein normaler Wohnungsmietvertrag.
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  #3  
Alt 08.04.2018, 00:19
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JoKei JoKei ist offline
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Moin Stef ,

Ich bin kein Jurist aber für Gewerbe gibt es extra Mietverträge (die ich hier liegen habe sind blau).

Interessant ist doch , als was die Räume vermietet wurden, Als Wohnraum oder Laden o.ä..
Dann ist es auch wichtig , dass Wohnraum nicht einfach zum Gewerberaum wird und auch nicht umgekehrt. Dazu bedarf es jeweils einer Nutzungsänderung.


Vielleicht hilft dir diese Info weiter.

VG j.

Geändert von JoKei (08.04.2018 um 09:16 Uhr)
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  #4  
Alt 08.04.2018, 10:38
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Ich bin auch kein Jurist, vermiet aber Gewerberäume und nicht gewerbliche Wohnungen.
Wenn du Gewerberaum zu einem Nichtgewerberaum vermietest oder umgekehrt mußt du eine Nutzungsänderung beantragen. Genauso verhält es sich aus einem Lagerraum einen Verkaufsraum zu machen. Wenn so eine Nutzungsänderung dann genehmigt wird mußt du das Objekt sicherheits- und dämmungstechnisch auf den jetzigen Stand bringen.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #5  
Alt 08.04.2018, 12:12
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JoKei JoKei ist offline
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Nutzungsänderung kannst du dann mit Architekt und Paragraph
30 vereinfachtes Verfahren beantragen.

Falls Gewerberäume als Wohnung vermietet werden , darf der Gesetzgeber diese Vermietung sofort unterbinden und die Mieter müssen sofort ausziehen.Allerdings ....wo kein Kläger ,da kein Richter.
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  #6  
Alt 08.04.2018, 16:59
quicksilver555 quicksilver555 ist offline
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Danke für eure Antworten
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Viele Grüße

Stef
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  #7  
Alt 08.04.2018, 21:24
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von JoKei Beitrag anzeigen
Falls Gewerberäume als Wohnung vermietet werden , darf der Gesetzgeber diese Vermietung sofort unterbinden und die Mieter müssen sofort ausziehen.
Der Gesetzgeber ?, abgesehen davon ist es, mW (und E.n.), eher anders rum.
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  #8  
Alt 09.04.2018, 06:26
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Zitat:
Der Gesetzgeber ?
Die zuständige Behörde.....besser ausgedrückt

Zitat:
abgesehen davon ist es, mW (und E.n.), eher anders rum.
Was ich schrieb , ist mein Wissensstand. Was ist eher andersrum ? Was ist die Bedeutung von "E.n."?

VG.j.

Geändert von JoKei (09.04.2018 um 07:46 Uhr)
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  #9  
Alt 09.04.2018, 18:57
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von JoKei Beitrag anzeigen
Falls Gewerberäume als Wohnung vermietet werden , darf der Gesetzgeber diese Vermietung sofort unterbinden und die Mieter müssen sofort ausziehen.
... eher anders rum.
Zitat:
Zitat von JoKei Beitrag anzeigen
Was ist eher andersrum ?
Wohnung zu gewerberlichen Zwecken zu vermieten.



Zitat:
Zitat von JoKei Beitrag anzeigen
Was ist die Bedeutung von "E.n."?
Erfahrung nach
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  #10  
Alt 09.04.2018, 19:16
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JoKei JoKei ist offline
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E.n. K.i.n. (kannte ich nicht )
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