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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Gewerbemietvertag Wohnung
Hallo,
Gibt es hier einen Rechtsanwalt der sich mit Mietverträgen auskennt und mir sagen kann, wann ein Wohnungsmietvertrag eine Gewerbemietvertag ist. Danke.
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Viele Grüße Stef |
#2
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Ein Rechtsanwalt darf dir hier gar keine Rechtsberatung bieten.
Ich bin juristischer Laie, vermiete aber sowohl Wohnraum als auch Gewerberäume. In meinen Augen ist der im Mietvertrag vereinbarte Verwendungszweck maßgeblich. Vermiete ich meine Gewerberäume als Wohnung, ist das ein normaler Wohnungsmietvertrag. |
#3
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Moin Stef ,
Ich bin kein Jurist aber für Gewerbe gibt es extra Mietverträge (die ich hier liegen habe sind blau). Interessant ist doch , als was die Räume vermietet wurden, Als Wohnraum oder Laden o.ä.. Dann ist es auch wichtig , dass Wohnraum nicht einfach zum Gewerberaum wird und auch nicht umgekehrt. Dazu bedarf es jeweils einer Nutzungsänderung. Vielleicht hilft dir diese Info weiter. VG j. Geändert von JoKei (08.04.2018 um 09:16 Uhr) |
#4
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Ich bin auch kein Jurist, vermiet aber Gewerberäume und nicht gewerbliche Wohnungen.
Wenn du Gewerberaum zu einem Nichtgewerberaum vermietest oder umgekehrt mußt du eine Nutzungsänderung beantragen. Genauso verhält es sich aus einem Lagerraum einen Verkaufsraum zu machen. Wenn so eine Nutzungsänderung dann genehmigt wird mußt du das Objekt sicherheits- und dämmungstechnisch auf den jetzigen Stand bringen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#5
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Nutzungsänderung kannst du dann mit Architekt und Paragraph
30 vereinfachtes Verfahren beantragen. Falls Gewerberäume als Wohnung vermietet werden , darf der Gesetzgeber diese Vermietung sofort unterbinden und die Mieter müssen sofort ausziehen.Allerdings ....wo kein Kläger ,da kein Richter. |
#6
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Danke für eure Antworten
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Viele Grüße Stef |
#7
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Der Gesetzgeber ?, abgesehen davon ist es, mW (und E.n.), eher anders rum.
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#8
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Zitat:
Zitat:
VG.j. Geändert von JoKei (09.04.2018 um 07:46 Uhr) |
#9
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Zitat:
Wohnung zu gewerberlichen Zwecken zu vermieten. Erfahrung nach |
#10
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E.n. K.i.n. (kannte ich nicht )
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