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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Herzschrittmacher und Radar
Liebe Bootsgemeinde, meine Frau (51) bekommt demnächst wegen einer rätselhaften Rhythmusstörung einen Herzschrittmacher eingesetzt. Auf dem Boot, mit dem wir nächstes Jahr eine Ostseetour machen wollen, ist ein Raymarine 120 C Radar verbaut (direkt auf dem Kabinendach). Weiß jemand Bescheid, ob wir das Radar dann benützen können, wenn sie sich nicht in den 20°-Strahlenkegel begibt, also auf Deutsch sich mehr oder weniger unter dem Radom aufhält? Ich weiß leider noch nichts Näheres über das Modell, das ihr eingesetzt wird.
Danke für Eure Gedanken. Liebe Grüße Joachim Gesendet von meinem EVA-L09 mit Tapatalk
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Viele Grüße Joachim |
#2
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Da würde ich Raymarine anschreiben oder den Arzt fragen aber nicht ein Bootsforum.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#3
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Hallo Joachim
Das sagt das Bundesamt für Strahlenschutz. Bin selber Koronarpatient , mit Implantaten , allerdings kein Herzschrittmacher.Es begegnen uns im Alltag überall Strahlen. Häufig*gestellte*Fragen*an*das*BfS Andere Quellen hochfrequenter Strahlung Wie gewährleisten Funkamateure bei ihren Anlagen die Einhaltung der Grenzwerte? Amateurfunkstellen zählen nicht zu den gewerblichen Sendeanlagen. Das Funkspektrum von Amateurfunkanlagen reicht vom Mittelwellenbereich bis zum Mikrowellen- und Gigahertzbereich hinein. Bestimmte Frequenzbänder in diesen Bereichen sind jeweils für den Amateurfunk zugelassen. Funkamateure dürfen Sendeanlagen nur betreiben, wenn sie eine Ausbildung nachweislich dazu befähigt und sie eine personengebundene Genehmigung (Lizenz) vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation - oder Rechtsnachfolger - dafür besitzen. Mit dieser Genehmigung ist auch die persönliche Verantwortung eng verbunden. Es liegt in der Natur des Amateurfunkdienstes als Experimentalfunkdienst, daß Geräte und Antennen häufigen Änderungen unterliegen. Funkamateure sind laut Amateurfunkgesetz (AFuG) selbst verpflichtet, die Einhaltung der Grenzwerte für die allgemeine Bevölkerung in zugänglichen Bereichen zu gewährleisten. Sie sind in der Lage, notwendige Messungen und Berechnungen durchzuführen, um die vorgeschriebenen Normen einzuhalten. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) kann die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen, wenn der Funkamateur fortgesetzt gegen das Amateurfunkgesetz oder nachfolgende Regelungen verstößt (§3, Absatz 4, AFuG)). Sind Mikrowellenkochgeräte für den Benutzer gefährlich? Im Gigahertzbereich wird hochfrequente Strahlung zum schnellen Erwärmen von Speisen im Mikrowellenkochgerät verwendet. Darin werden vor allem die wäßrigen Bestandteile der Nahrung besonders schnell erhitzt. Sorgen um schädliche Gesundheitswirkungen für die Benutzer sind jedoch unbegründet. Das BfS hat umfangreiche und repräsentative Messungen an Mikrowellengeräten durchgeführt. Bei allen Geräten trat in der Umgebung der Sichtblende und der Türen eine geringe Leckstrahlung auf; sie war jedoch stets äußerst gering: An üblichen Aufenthaltsorten in der Umgebung von Mikrowellengeräten liegt die noch erfaßbare Strahlung um mehr als das Tausendfache unter dem Grenzwert. Gesundheitsgefahren gehen also von intakten Geräten nicht aus. Die Frage nach möglicherweise gesundheitlich bedenklichen Veränderungen in Lebensmitteln durch Mikrowellenbehandlung ist Gegenstand zahlreicher wissenschaftlicher Untersuchungen gewesen. Nach heutigem Erkenntnisstand ist - verglichen mit konventionellen Zubereitungsverfahren - die Mikrowelle nicht mit speziellen Risiken behaftet. Praktisch alle bisher vorliegenden Untersuchungen lassen den Schluß zu, daß sowohl hinsichtlich des ernährungsphysiologischen Wertes als auch hinsichtlich der hygienischen Qualität der erhitzten Lebensmittel die Sorgfalt bei der Erhitzung entscheidender ist als die Wahl des Erhitzungsverfahrens. Die Abtötung von Mikroorganismen hängt vor allem von den erreichten Temperaturen und der Erhitzungszeit ab. Weniger zufriedenstellende Untersuchungsergebnisse lassen sich auf sehr inhomogene Temperaturverteilungen im Produkt zurückführen. Diese kommen vor, wenn zu schnell erhitzt wird und dadurch keine Zeit für den Temperaturausgleich im Produkt zur Verfügung steht. Nach einer gewissen Ausgleichszeit wird die Temperatur im Gargut durch Wärmeleitung gleichmäßiger. Gibt es gesundheitliche Auswirkungen von Warensicherungsanlagen in Kaufhäusern? Einige Typen von Warensicherungsanlagen in Kaufhäusern arbeiten mit hochfrequenter Strahlung im Bereich um 100 Kilohertz, die mit niedrigen Frequenzen von einigen Hertz moduliert werden. Diese Anlagen können die Funktion von Herzschrittmachern beeinflussen. Zwar sind lebensbedrohliche Situationen unwahrscheinlich, dennoch sollten Herzschrittmacherträger über Störungsmöglichkeiten informiert werden und die Anlagen zügig durchschreiten. Ist Radarstrahlung auf Flughäfen gefährlich? Zur Überwachung des Luftraums werden auf Flughäfen Radaranlagen eingesetzt. Sie arbeiten im Gigahertzbereich. Die Wirkung der hochfrequenten Strahlung in der Umgebung großer Radaranlagen von Flugplätzen wird von den Anwohnern meist überschätzt. Die Feldeinwirkungen im Umkreis der Radaranlagen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen derart gering, daß keine Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung davon ausgehen. Ist der Einsatz von Radarstrahlung bei Verkehrskontrollen zulässig? Übliche Verkehrs-Radargeräte bei der Geschwindigkeitskontrolle im Straßenverkehr oder auf SCHIFFEN erreichen bereits in geringer Entfernung von wenigen Metern nur noch einen Bruchteil des Grenzwerts; sie sind im Gebrauchsabstand sowohl für das Bedienpersonal als auch für die Bevölkerung gesundheitlich unbedenklich. Gehen von Satellitenschüsseln Gefahren aus? Parabolantennen (sogenannte "Satellitenschüsseln") dienen dem Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen, die über Satelliten abgestrahlt werden. Es sind reine Empfänger, die selbst keine hochfrequente Strahlung aussenden. Sie sind für die Anwohner gesundheitlich völlig unbedenklich. Was ist bei Babyphonen zu beachten? Zum Einsatz von Kinderüberwachungsanlagen auch "Babyphone" genannt, ist aus strahlenhygienischer Sicht folgendes zu bemerken: Babyphone sind bei Gebrauch mit elektromagnetischen Feldern umgeben, wie andere Haushaltgeräte auch. Zur Übertragung von Sprache, Babylachen und -weinen sind bei vielen Typen hochfrequente Strahlungsanteile notwendig. Zum Empfangen und Senden akustischer Signale werden bei Babyphonen jedoch im allgemeinen nur geringe Leistungen verwendet, da auch die Reichweite nicht sehr groß ist. Es ist bei üblichen Babyphonen deshalb keine Gefährdung durch hochfrequente Strahlung zu erwarten, sofern das Baby nicht ständig mit dem Köpfchen auf dem Gerät liegt und ein Sicherheitsabstand von 30*cm eingehalten wird. Zum anderen läßt sich ein niederfrequenter Feldanteil nachweisen, der durch die Netzspannung verursacht wird. Diese wird benötigt, um den Betrieb von Sender und Empfänger zu gewährleisten. Der niederfrequente Anteil der Strahlung ist unterschiedlich bewertet worden. In unmittelbarer Umgebung spezieller Typen von Babyphonen wurden mitunter Werte der elektrischen Feldstärke um 0,7 kV/m gemessen, die Werte der magnetischen Induktion lagen teilweise bei etwa 10 Mikrotesla, gemessen in 10 cm Abstand. Diese Werte sind jeweils um eine Größenordnung geringer, als der empfohlene Grenzwert von 5 kV/m bzw. 100 Mikrotesla, der bereits eine ausreichende Vorsorge für Kranke, Schwangere, Gebrechliche und Kinder bei Dauerbelastung einschließt. Die gemessenen Expositionen sind äußerst gering und stellen keine Gefährdung dar. Da sich mit dem Abstand zum Gerät rapide die elektrische und magnetische Feldstärke verringert, empfiehlt das BfS außerdem, grundsätzlich einen Mindestabstand von 30 cm einzuhalten. In der Regel ist dieser Mindestabstand gut zu gewährleisten, gesundheitliche Gefahren durch Babyphone sind damit auszuschließen. Gruß Jörg |
#4
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Vielen Dank! Und gerade auf Flughäfen gehen die Radargeräte ja mit etwas mehr Leistung in den Äther als Schiffsradare. Nur ist halt eben auf einem kleinen Verdränger ein Abstand von wenigen Metern kaum einzuhalten. ich hatte eben nur in Erinnerung, dass bei den noch in Betrieb befindlichen Luftraumüberwachungsradaren der Bundeswehr (die berühmten Kuppeln in den Mittelgebirgen) an den Wanderwegen immer Warnhinweise für Personen mit Herzschrittmacher stehen.
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Viele Grüße Joachim |
#5
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...ich habe zufällig bis zur Rente an Herzschrittmachern rumkonstruiert => schon damals waren die Dinger gegen alles immun, was an Strahlungen in der Luft lag. Und da jeder Hersteller alles über die anderen weiss, kannst du ja; nachdem der Typ feststeht; noch mal fragen. Es gibt nur 4 Hersteller weltweit.
Grüße, Reinhard
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#6
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Super, danke Reinhard, bist ein Schatz, komme gerne wieder auf Dich zu!
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Viele Grüße Joachim |
#7
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Und wieder mal wurde die Kompetenz des Forums unterschätzt. Auch nach Jahren bin ich begeistert.
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#8
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Besser ist es aber man bleibt von dem ganzen ScheiXX verschont . Aber wie das Leben so spielt ...
Gruß Jörg |
#9
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Pacer können viel ab. Ich wäre da ganz entspannt.
Ein schriftliches "Go" wird es niemals geben, da niemand in die Haftung gehen möchte. Erfahrungsgemäß sind die Dinger unkaputtbar. Auch bei ionisierender Strahlung (die hier ja nicht vorliegt).
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Alex
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#10
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Habe gerade das hier von einem Hersteller gefunden:
http://info-herzrhythmusstoerungen.d...HSM__ICD_1.pdf Das klingt schon relativ verbindlich.
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Viele Grüße Joachim
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#11
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Zitat:
Dann viel Spaß auf dem Boot.
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Alex
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#12
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Heute kam die Antwort von Raymarine:
Sehr geehrter Herr Roller, nach meiner Einschätzung sollte ein Yacht-Radar gar keinen Einfluss auf einen Herzschrittmacher haben. Sofern Sie ganz auf der sicheren Seite sein möchten vermeiden Sie einen längeren Aufenthalt in der Radarkeule. Die Keule hat einen Öffnungswinkel von 25°, das bedeutet, dass es außerhalb der 12,5° aus der Horizontalen sicher ist. Das ist doch mal eine Ansage.
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Viele Grüße Joachim |
#13
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Zitat:
Reflexionen bleiben in der Erwähnung ebenso unbeachtet wie Streu- oder Sekundäreffekte usw. Es ist lediglich eine persönliche Einschätzung des Angefragten. Einschätzungen haben in der Medizin nicht mal einen Evidenzlevel. Das Mindeste ist ein Expertenkonsens (Level 5). Relevant ist die Aussage von ABBOTT o. ä. Also alles gut.
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Alex |
#14
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...Vor allen Dingen insofern, als sie den Schrittmacher nun wohl doch nicht braucht, wie die Katheteruntersuchung heute ergeben hat. Uff!
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Viele Grüße Joachim
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#15
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Mit einem Herzschrittmacher kann man getrost direkt vor dem Radardom auf und ab laufen. Die Dinger halten extrem viel aus und sind mittlerweile auch so konstruiert, dass sie nicht auf falsche Impulse reagieren.
Lediglich bei implantierte Defibrillatoren (ICD) muss man aufpassen. Grüße Sandman |
#16
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Zitat:
Gruß Jörg |
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