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  #1  
Alt 10.07.2018, 07:46
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Haffskipper Haffskipper ist offline
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Standard Neues Verdeck mit Pfütze auf dem Dach

Hallo,

hab dem Erbauer den Mangel schon geschildert, die Rechnung kam nun trotzdem.
Kann/sollte ich einen Betrag einbehalten, bis den Mangel beseitigt ist?
Ist dies überhaupt jetzt noch machbar? Das Verdeck ist ziemlich stramm und straff (außer oben wahrscheinlich).
__________________
Gruß Daniel

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  #2  
Alt 10.07.2018, 07:47
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Werner_K Werner_K ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Haffskipper Beitrag anzeigen
Hallo,

hab dem Erbauer den Mangel schon geschildert, die Rechnung kam nun trotzdem.
Kann/sollte ich einen Betrag einbehalten, bis den Mangel beseitigt ist?
Ist dies überhaupt jetzt noch machbar? Das Verdeck ist ziemlich stramm und straff (außer oben wahrscheinlich).
Wovon Du reden? Genaue Beschreibung und Fotos könnten helfen.

LG Werner
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  #3  
Alt 10.07.2018, 07:59
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Schakalaka Schakalaka ist offline
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aber richtig aufgebaut hast du das verdeck?
wenn es einen mangel gibt und du diesen angezeigt hast, muss er nachbessern!
von der zahlungspflicht befreit dich das nicht. allerdings sollte er sagen können, bis wann er den mangel beseitigt, wenn dies nach dem zahlungstermin liegt, würde ich eine preisminderung vereinbaren (welche dem gegenwert fürs nachbessern entspricht) und dann erst den rest bezahlen, wenn alles i.o. ist!
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  #4  
Alt 10.07.2018, 08:05
d.osterhoff d.osterhoff ist offline
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Standard

Das ist zwar ärgerlich und nachbessern sollte er auch, aber zu 100% verhindern wirst Du das in der Regel nicht.


Es kann aber auch daran liegen, dass es nicht genau richtig aufgebaut ist, von daher sagen Bilder immer.


Bei mir war vorne auch immer eine Pfütze, bis ich alles haargenau mittig (vom Dach ausgehend) gezogen habe. Da war dann die Pfütze weg, es sei denn es hat sehr sehr viel geregenet, dann bildet sich noch immer eine kleine Pfütze, wird aber nicht undicht.


Deshalb habe ich geschrieben, dass man das wohl nicht zu 100% verhindern kann.


LG
Dirk
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  #5  
Alt 10.07.2018, 08:12
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Foto hab ich momentan nicht.
Aufgebaut hat der Meister das selbst.
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  #6  
Alt 10.07.2018, 08:13
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Wovon Du reden? Genaue Beschreibung und Fotos könnten helfen.

LG Werner
Schreib ich chinesisch
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  #7  
Alt 10.07.2018, 08:23
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Wie äußert sich der Meister dazu ?
In welchen Bereich ist die Pfütze ?
Lässt sich durch verschieben des Gestänges das Dach noch spannen ?
Sind die "Falten" bei Sonneneinstrahlungen noch vorhanden ?
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
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  #8  
Alt 10.07.2018, 08:25
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Ich würde einen Anteil noch nicht bezahlen, mit dem Kommentar "Nachbesserung ausstehend". Aber einen "fairen" Anteil, der augenscheinlich zu dem nachzubessernden Arbeitsaufwand passt.
10% gehen immer.


So ganz rechtens ist das einbehalten zwar nicht, wenn es hart auf hart kommt.
Aber oftmals "überreded" es den Auftragnehmer etwas zügiger nachzuarbeiten.


Aber drüber reden hilft ja auch oft: Biete ihm an, zu bezahlen aber eben den teil einzubehalten bis alles zufriedenstellend abgearbeitet ist.


Da wird kaum einer "nein" sagen... Zumal er ja in der Pflicht ist, nachzubessern.


Ich bin ja immer der Ansicht: Schön viel und höflich drüber reden ist besser als nachher streiten.
Man will sich ja auch in die Augen sehen können...



Chrischan
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  #9  
Alt 10.07.2018, 08:28
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Wie äußert sich der Meister dazu ?
In welchen Bereich ist die Pfütze ?
Lässt sich durch verschieben des Gestänges das Dach noch spannen ?
Sind die "Falten" bei Sonneneinstrahlungen noch vorhanden ?
Geäußert hat er sich nicht bis jetzt.
Die Pfütze war nach einem Regen auf der Plichtüberdachung.
Falten sind nicht zu sehen, das ganze Verdeck ist ziemlich stramm ringsrum.
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Gruß Daniel

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  #10  
Alt 10.07.2018, 08:31
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Ich würde einen Anteil noch nicht bezahlen, mit dem Kommentar "Nachbesserung ausstehend". Aber einen "fairen" Anteil, der augenscheinlich zu dem nachzubessernden Arbeitsaufwand passt.
10% gehen immer.


So ganz rechtens ist das einbehalten zwar nicht, wenn es hart auf hart kommt.
Aber oftmals "überreded" es den Auftragnehmer etwas zügiger nachzuarbeiten.


Aber drüber reden hilft ja auch oft: Biete ihm an, zu bezahlen aber eben den teil einzubehalten bis alles zufriedenstellend abgearbeitet ist.


Da wird kaum einer "nein" sagen... Zumal er ja in der Pflicht ist, nachzubessern.


Ich bin ja immer der Ansicht: Schön viel und höflich drüber reden ist besser als nachher streiten.
Man will sich ja auch in die Augen sehen können...



Chrischan
So ähnlich habe ich es mir vorgestellt.
Natürlich habe ich ihn höflich darauf hingewiesen, warte jetzt noch auf den Verbesserungsvorschlag.
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  #11  
Alt 10.07.2018, 08:38
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Hat der Erbauer auch die Bügelkonstruktion gefertigt ? oder war das schon Bestand ?
Die Bügel haben vermutlich zu wenig Wölbung , wie viele Bügel sind es überhaupt ?
2 sollten es min sein , je nachdem wie groß auch die Überdachte Fläche ist . Was fürn Rohr ? noch 25mm , bei welcher Breite.



Gruß Jörg
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  #12  
Alt 10.07.2018, 09:03
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Den (1) Bügel hat er auch angefertigt. lt. Angebot 22er Rohr.
Dass der Bügel eine zu geringe Wölbung hat, ist eine mögliche Ursache.
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Gruß Daniel

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  #13  
Alt 10.07.2018, 09:16
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Daniel , bei welcher Bootsbreite ? Fotos wären auch Hilfreich. Was für Knöpfe wurden genommen ? bei Loxx Knöpfen ist es machbar diese etwas zu versetzen ohne das man es sieht , es bringt je Seite so 5 mm. Dadurch haste den Verdecksstoff nicht mehr so stramm gespannt und kannst den Bügel etwas mehr zur Wölbung biegen. Und was für Rohr ? VA oder Alu .

Gruß Jörg
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  #14  
Alt 10.07.2018, 09:28
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Bootsbreite ist 3,60m, Fotos hab ich momentan nicht. Knöpfe sind Minax, Rohr ist V4A.
Ich will ja erstmal auch nichts selbst verändern, will mir nur einen Überblick verschaffen.
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Gruß Daniel

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  #15  
Alt 10.07.2018, 09:46
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Bei 3,60 m Bootsbreite ein 22èr Rohr ,da braucht sich nur ne Möwe auf `s Dach setzen und schon biegt sich der Bügel ! Ich finde 22 mm Eindeutig zu wenig . Ich habe selber schon 25 mm VA Rohr bei 2,50 m Bootsbreite und 2 Bügel bei 160 cm Tiefe. Bei großen Booten dieser Breite sieht man als Hauptbügel ein 30 mm Rohr und die Nebenbügel sind aus 25 mm Rohr.

Gruß Jörg
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  #16  
Alt 10.07.2018, 09:50
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Muss ich mal drauf achten. Hatte nicht den Eindruck, dass es so labil ist
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Gruß Daniel

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  #17  
Alt 10.07.2018, 09:57
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Schau dir mal diese Bügelkonstruktion an ! und das ist nur ein Bimini . Die Sealine dürfte etwa die gleiche Breite haben .

Gruß Jörg
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  #18  
Alt 10.07.2018, 10:07
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Um auf deine Eingangsfrage zurück zu kommen: JA, ich würde auf jeden Fall einen gewissen Rechnungsbetrag einbehalten bzw nicht überweisen.

Ich habe aktuell eine ähnlich Situation mit meiner Zündanlage. Auch da habe ich eine Summe X einbehalten.
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Viele Grüße
Olli
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  #19  
Alt 10.07.2018, 10:08
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Daniel , ich denke auch eher das du zu wenig Bügel hast bzw. die Abstände zu groß sind. Bei Regen nimmt der Verdecksstoff Wasser auf, Ich gehe zumindest mal davon aus, es sei denn es ist LKW Plane , wird dadurch schwerer , dann können sich auch Wassersäcke bilden wenn der Stoff sich durch Nässe dehnt . Wenn dann auch die Bügel zu wenig Wölbung haben,kann das Wasser gar nicht mehr ablaufen bei der Fläche.

Gruß Jörg
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  #20  
Alt 10.07.2018, 10:18
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Naja die Nimbus sollte ja ein Hardtop haben und es geht nur um den hinteren Bereich über der Plicht, da reicht dann ein Bügel.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #21  
Alt 10.07.2018, 10:32
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Naja die Nimbus sollte ja ein Hardtop haben und es geht nur um den hinteren Bereich über der Plicht, da reicht dann ein Bügel.
OK ,ist so nicht erwähnt worden, trotzdem ein Bügel aus 22èr Rohr bei 3,60 m breite ? Selbst wenn die Fläche nur 1m tief ist ,ist es schon eine Fläche von 3,6 m2 . Das bei Nässe , da wundert es mich nicht das sich Wassersäcke bilden, wenn dann auch zu wenig Wölbung im Bügel selbst ist . Da besteht auf jedenfall Nachbesserungsbedarf. Und einen Teil des Betrages einzubehalten bis zur Vollständigen Abnahme ist damit auch Rechtens.

Gruß Jörg
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  #22  
Alt 10.07.2018, 11:53
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Was ist denn das für ein Boot, bei dem ein Gestänge eine Breite von 3,60m Breite hat?
Da dürften ja auch 6m Rohre gar nicht mehr reichen.


Bei so einer Sealine hat du vielleicht eine Breite von 2,50m, aber nicht mehr.



Wenn Wasser oben stehen bleibt, ist irgendetwas schief gelaufen: entweder Bügel zu wenig gerundet oder keine Spannung im Oberteil.
Da wird es wohl mit "Nachbessern" schwierig bis unmöglich.


Mach mal Fotos und poste sie hier.
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  #23  
Alt 10.07.2018, 12:02
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Björn ,der TE schreibt 3,60 m Bootsbreite , 22 er VA Rohr , 1 Bügel . Nimbus Hardtop ! wie groß nun die Dachfläche wirklich ist ? Jedenfalls wenn dann auch noch von 2-3 % Dehnung vom Stoff bei Nässe hinzukommen ....

Gruß Jörg
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  #24  
Alt 10.07.2018, 12:18
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Haffskipper Haffskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von B.Hallier Beitrag anzeigen
Was ist denn das für ein Boot, bei dem ein Gestänge eine Breite von 3,60m Breite hat?
Da dürften ja auch 6m Rohre gar nicht mehr reichen.


Bei so einer Sealine hat du vielleicht eine Breite von 2,50m, aber nicht mehr.



Wenn Wasser oben stehen bleibt, ist irgendetwas schief gelaufen: entweder Bügel zu wenig gerundet oder keine Spannung im Oberteil.
Da wird es wohl mit "Nachbessern" schwierig bis unmöglich.


Mach mal Fotos und poste sie hier.
Das Boot ist eine Nimbus 4004 mit Fly (die Fly deckt ca. die Hälfte der Plicht ab), Fotos muss ich erst machen. Am Heck besteht natürlich nicht mehr die ganze Breite von 3,60m.
Ich befürchte auch, dass ein Nachbessern kaum möglich ist. Was wäre in diesem Fall ein angemessener Nachlass?
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Gruß Daniel

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Geändert von Haffskipper (10.07.2018 um 12:55 Uhr)
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  #25  
Alt 10.07.2018, 12:22
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Ist es nicht Rechtlich so , das eine 2 malige Nachbesserung Seitens des Erbauers erst Erfolgen muss/darf ? Zumindest ist es in meinem Handwerk so laut VOB.Erst dann kann man über Nachlass des Rechnungsbetrages reden.

Gruß Jörg
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